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Mordfall Charlotte Böhringer

28.466 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

28.08.2021 um 10:30
@meermin
Zitat von meerminmeermin schrieb:Ich bin mir fast sicher, dass kaum ein Opfer zu Lebzeiten gefragt ,damit einverstanden gewesen wäre dass zur Strafe und Abschreckung auch noch sein Vermögen dem Staat statt nahestehenden Menschen zufallen würde.
Und ob. Denn nahestehen heißt ja mitnichten immer, dass man ein Herz und eine Seele ist. Wenn die liebe Familie nach dem eigenen Leben trachtet und nur am Geld interessiert ist warum sollte man diesen niederen Wünschen nachgeben? Dann lieber der Staat oder das Tierheim oder die Kirche. Das gibt es oft.

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28.08.2021 um 10:46
Zitat von jaskajaska schrieb:Und ob. Denn nahestehen heißt ja mitnichten immer, dass man ein Herz und eine Seele ist. Wenn die liebe Familie nach dem eigenen Leben trachtet und nur am Geld interessiert ist warum sollte man diesen niederen Wünschen nachgeben? Dann lieber der Staat oder das Tierheim oder die Kirche. Das gibt es oft.
Du machst eine Ausnahme zu Regel. Es kann in Familien immer ein schwarzes Schaf geben, aber Du willst die Familie dann insgesamt eine Schuld geben (Kollektivschuld).

So ist es hier gewesen. Der vorliegende Fall ist dadurch entstanden, dass der Täter sich selber in eine Sackgasse manövriert hatte. Er hatte seiner Familie und auch Bekannte sowie Freundin ständig bewusst die Unwahrheit gesagt. Der Tod des Opfers war nur sein Verschulden. Da dann an eine Kollektivschuld zu denken ist wirklich absurd.

Glücklicherweise sind solche Überlegungen aus rechtsstaalicher Sicht nicht statthaft, ich glaube, das ist hier nun absolut OT.


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28.08.2021 um 11:03
@jaska
PS: In der von Dir betrachteten Konstellation hat natürlich der/die Betroffene schon zu Lebzeiten entsprechend ein Testament verfasst. Wenn das ein Opfer zu Lebzeiten erkennt, dann liegt häufig auch ein entsprechendes Testament vor. Nur der Pflichtteil kann aus gutem Grund damit nicht geändert werden. Im vorliegenden Fall lag offenbar eine Testamentänderung in der Luft, nicht anders ist zu erklären, dass BT sich an dem Testament zu schaffen machte um zu sehen, ob das schon erfolgt war. Denkbar ist auch, dass er einen möglichen Entwurf entfernt hat, aber das ist natürlich Spekulation. Dass die ganze Verwandtschaft nach ihrem Leben trachtete, da gibt es diesem Fall keinerlei Anhaltspunkte.


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28.08.2021 um 12:00
@Lento
Es ging mir nur drum, Einspruch gegen so einen prinzipiellen Ausschluss zu erheben. In den Familie, in denen wirkliches Mögen um sich greift kommt halt auch selten ein Mord vor.


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28.08.2021 um 12:37
Zitat von jaskajaska schrieb:Es ging mir nur drum, Einspruch gegen so einen prinzipiellen Ausschluss zu erheben. In den Familie, in denen wirkliches Mögen um sich greift kommt halt auch selten ein Mord vor.
Einen prinzipiellen Ausschluss hat es hier nicht gegeben. Ich hatte den Satz von @meermin falsch verstanden. Ich hatte das "kaum" überlesen. Und damit sind wir in Wirklichkeit identischer Ansicht. In den meisten Fällen wird es so sein, natürlich gibt es Ausnahmefälle, die sind dann meist vorher geregelt. Insofern könnte man beim Erbe grundsätlich auf §73 StGB verzichten. Die anderen werden durch das BGB in den meisten Fällen im Sinne des Opfers geregelt. Und die Regelung des BGB ist schon abschreckend genug.


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28.08.2021 um 13:19
Zitat von LentoLento schrieb:Einen prinzipiellen Ausschluss hat es hier nicht gegeben.
Noch nicht. Denn Tantchen hatte durchaus in Erwägung gezogen, ihren gesamten Besitz dem Tierschutz zu überschreiben, denn sie wollte sich anscheinend langsam zur Ruhe setzen. Offensichtlich lag ihr ihre gesamte Verwandtschaft in Deutschland nicht allzu sehr am Herzen. Damit hätte dann keiner etwas erben können und sie wäre vermutlich noch am Leben.


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28.08.2021 um 15:27
Also erst mal darf man ja wohl voraussetzen, dass der Erblasser sein Geld nicht dem Erben hinterlassen will, der ihn heimtückisch und aus Habgier ermordet hat. Ob der hypothetische Wille des Erblassers nun immer dahin geht, stattdessen sein Geld allen unbelasteten Angehörigen zu hinterlassen, wenn kein entsprechendes Testament vorliegt, darf man als Automatismus getrost bezweifeln. Nicht jeder liebt alle aus seiner Familie so, dass er sie unbedingt mit seinem Geld beglücken will.

Diese Erwägungen haben aber mit der Frage, was der Gesetzgeber in strafrechtlicher Hinsicht mit der Einziehung des Taterlangten nach § 73 StGB bezweckt, nichts zu tun.


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28.08.2021 um 17:52
PS: Im Fall BT war es halt so, dass er selbst zwar zivilrechtlich erbunwürdig war. Es gab aber ja neben ihm einen weiteren von CB eingesetzten Testamentserben, nämlich Bruder Mate, der, da selber Erbe, daher auch zur Erbunwürdigkeitsklage berechtigt war.

Am Ende ist BTs Anteil ja auch an Mate gefallen, die strafrechtliche Einziehung des Erbteils (nach damaligem Gesetzeswortlaut „Verfall“ des Erbes) hatte keine Auswirkungen mehr, nachdem mit Rechtskraft des zivilrechtlichen Versäumnisurteils zur Erbunwürdigkeit feststand, dass der Anfall des Erbes an BT als nicht erfolgt anzusehen war (§2344 Abs. 1 BGB) und damit - allerdings nachträglich - klar war, dass BT von Anfang an nichts hatte, was man von ihm als Tatertrag hätte einziehen können.

Da ist also kein Raum für eine Argumentation dahin, dass eine strafrechtliche Einziehung anderweitige Erben quasi automatisch um ihre Rechte bringt und sich der gierige Staat nach Rechtskraft des Strafurteils flugs alles bedingungslos einverleibt.

Wenn nun aber so gewesen wäre, dass BT der einzige Testamentserbe von Charlotte Böhringer gewesen wäre, wäre BTs Erbteil trotz Verfall bzw. Einziehung ebenfalls nicht zwangsläufig an den Staat gefallen. Denn bei Nichtberücksichtigung von BT wäre die gesetzliche Erfolge maßgeblich gewesen. Die berufenen gesetzlichen Erben von Charlotte Böhringer wären gemäß § 2341 BGB zur zivilrechtlich Geltendmachung von BTs Erbunwürdigkeit berechtigt gewesen. Gesetzliche Erbin wäre hier CBs Schwester (und Mutter von Mate und BT) gewesen. An diese Schwester hätte der Staat den eingezogenen Erbteil von BT herausrücken müssen, falls die Schwester zivilrechtlich auf BTs Erbunwürdigkeit geklagt hätte. Denn auch hier wäre nachträglich klar gewesen, dass der testamentarische Anfall des Erbes an BT als nicht erfolgt anzusehen war, BT folglich nichts hatte, was strafrechtlich einziehungsfähig war.

Nur wenn also im konkreten Fall NICHT auf BTs Erbunwürdigkeit geklagt worden wäre und BT daher zivilrechtlich weiterhin Erbe genlieben wäre und damit wirklich einen Tatertrag gehabt hätte, wäre das Eingezogene irgendwann an den Staat gefallen. Und das ist auch richtig so, weil dies dem Willen des Gesetzgebers entspricht, dass der Täter am Ende nicht das behalten können soll, was er durch die Straftat erlangt hat. Wenn es also so gewesen wäre, dass kein anderweitiger Erbe, obwohl potentiell vorhanden, BT hätte für erbunwürdig erklären lassen, wäre alles endgültig an den Staat gefallen. Aber auch nur dann. Und das wäre auch gerecht gewesen.
.


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28.08.2021 um 20:02
Wenn bereits C.B. darüber nachgedacht - gesprochen - hat, ihr Vermögen dem Tierschutz zu vererben,

dann war es wohl auch innerhalb der Familie nicht so harmonisch wie dargestellt.

Kann mir durchaus vorstellen, dass C. B. auch die Restfamilie hin und wieder subventioniert hat.

Der Schwager war ja wohl selbständig - auch dafür bedarf es ja anfangs Liquidität...

Auch die damalige Übersiedlung nach D, muss ja finanziell supported worden sein.

Arme C. B. ... Sie hatte wohl einfach genug, Fam. T. zu unterstützen.

Einfach nur schändlich, dass B. T. weiterhin vom Erbe profitieren wird.


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28.08.2021 um 22:56
Zitat von A.BoleynA.Boleyn schrieb:Wenn bereits C.B. darüber nachgedacht - gesprochen - hat, ihr Vermögen dem Tierschutz zu vererben,

dann war es wohl auch innerhalb der Familie nicht so harmonisch wie dargestellt.
Ich denke immer mal wieder darüber nach, wie diese Tante CB denn "wirklich so gewesen ist". Was man so über sie weiß, stammt doch im wesentlichen a) von dem Umfeld um BT und b) aus der Berichterstattung in den Medien.

Und in beiden Fällen könnte man unterstellen, dass da jeweils ein Interesse vorhanden ist, ein bestimmtes Bild dieser Dame zu vermitteln. Und zwar nicht unbedingt ein positives.....

Aber war das wirklich so? Oder war sie ganz anders? Oder liegt die Wahrheit nicht vielleicht in der Mitte?


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28.08.2021 um 23:24
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:Aber war das wirklich so? Oder war sie ganz anders? Oder liegt die Wahrheit nicht vielleicht in der Mitte?
Ich kannte sie.
Und jeder Mensch ist wie er ist.
Man kann sich abwenden u sein eigenes Leben führen wenn die Situation immer wieder ungut ist.
Sie hätte Bence sicher auch später noch bedacht .
Es war von beiden Seiten ein Festhalten am Status Quo.
Dabei hätte sie sich ohne das Parkhaus ein schönes Leben machen können und B hätte mit Abstand und eigenem Leben auch ein gutes Verhältnis aufbauen können .
Dass sie an ihm hing war klar.
Für mich ist das eine einzige Tragödie.


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29.08.2021 um 11:00
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:Aber war das wirklich so? Oder war sie ganz anders? Oder liegt die Wahrheit nicht vielleicht in der Mitte?
Wenn man das Gerichtsurteil liest kann man sich - so finde ich- schon ein recht objektives Bild von Ihrer Persönlichkeit machen. Natürlich wird auch das nicht einem Menschen vollends gerecht, da im Rahmen einer Ermittlung eben eher die dafür relevanten Aspekte dokumentiert werden, aber es zeichnet schon eine gewisse Struktur der Persönlichkeit.


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29.08.2021 um 13:31
Davon kann man wohl ausgehen, dass CB im Umgang nicht einfach war. Da ist Mate in einem Video zu hören, wo er nicht unbedingt freundliche Worte über seine Erbtante zu vermelden hat. Letztendlich war es aber doch jedem selbst überlassen, ob er mit ihr in Kontakt stehen wollte oder nicht. Wenn ich mich zum Wurme mache, in der Erwartung irgendwann mal an all die schönen Millionen ranzukommen, dann muss ich mich nicht wundern, wenn ich wie ein solcher getreten werde. Es ist eine Frage der Selbstachtung, ob ich so mit mir umgehen lasse.


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29.08.2021 um 13:47
Zitat von emzemz schrieb:Es ist eine Frage der Selbstachtung, ob ich so mit mir umgehen lasse.
Das gehört ja zu den Fragen, die ich mir bei dieser Sache immer wieder mal stelle. Vorausgesetzt es war wirklich so, wie es der BT-Umkreis (!) schildert, dann hätte doch jeder mit ein bisschen Stolz im Leibe gesagt: "Weißt Du was, liebe Tante? Wenn ich Dir zu blöd, ungeschickt und ungebildet bin, dann mach' Deinem Mist doch alleine! Aber wundere Dich nicht, wenn sich am Ende niemand mehr um Dich kümmern mag....".

Und da wäre sie vermutlich irgendwann schon wieder angekrochen gekommen.


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Mordfall Charlotte Böhringer

29.08.2021 um 15:07
CB wird auch etwas überfordert gewesen sein. Auf der einen Seite das beträchtliche Vermögen ihres Mannes, welches sie erhalten wollte. Auf der anderen Seite die Familie, die am Erbe teilhaben wollte. Und dann BT, dieser Angeber und Taugenichts…Tante von so einem möchte man ja auch nicht sein.


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29.08.2021 um 15:54
@Negus

War das so, dass die Familie an CBs Erbe teilhaben wollte?

Tante bleibt Tante, aber sie war wohl gerade dabei, das Arbeitsverhältnis zu lösen.


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29.08.2021 um 16:04
Zitat von emzemz schrieb:Tante bleibt Tante, aber sie war wohl gerade dabei, das Arbeitsverhältnis zu lösen.
Ja, es sah alles danach aus, als würde BT in der Garage immer überflüssiger, da ja ein neuer MA eingestellt worden war und zudem drohte das Verschweigen des Studienabbruchs aufzufliegen. Das vermeintliche 2.Staatsexamen stand ja in zwei Wochen an. Da hat sich etwas zugespitzt. Das ist zumindest im Urteil sehr detailliert herausgearbeitet.


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29.08.2021 um 16:14
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:emz schrieb:
Es ist eine Frage der Selbstachtung, ob ich so mit mir umgehen lasse.
So ist es.Stattdessen tanzt er nach ihrer Pfeife und baut sich ein Lügengebäude auf, wo von Anfang an schon klar war das es irgendwann zusammenbricht.
Vom Leben vor ihrer Heirat ist eigentlich garnichts bekannt.Aber damit kam für sie doch erst der Wohlstand und evtl.eine gewisse Arroganz.
Bei manchen Leuten verdirbt Geld wirklich den Charakter.


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29.08.2021 um 16:21
@Retsiemfoh
Der Charakter des Mordopfers ist das eine. Sein eigenes Leben dem zu erwartenden Geld unterzuordnen und sich tief ins Privatleben reindirigieren zu lassen das andere.
Das Geld zu schnappen, sich einen Wohlstand anzueignen und der Erbtante dennoch nur Übles zu attestieren ist auch nicht gerade supi.

Warum sich nicht dem Geld entsagen, für sich selbst mit Rückgrat ein eigenes Leben aufbauen und zufrieden sein?
Das Geld muss schon dermaßen verlockend gewesen sein, dass das Verbiegen bei mehreren Personen aus dem Umfeld dazugehörte. Finde ich ebenso verwerflich wie die Tante, die hier das Mass ihres Einflusses überzog.
Aber sie wurde umgebracht. Hätte gut und gerne noch 20 glückliche Jahre haben können. Egal wie sie war, das hat sie nicht verdient. Den ganzen Nachgang auch nicht. Immerhin landete das Erbe dort, wo sie es nicht haben wollte.


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29.08.2021 um 16:40
@jaska
Da geb ich dir vollkommen Recht.
Wer verdient schon das er umgebracht wird.
Aber jemanden unter Druck zu setzen welchen Beruf er zu ergreifen hat nur wegen dem Parkhaus find ich nicht in Ordnung.
Da kommt die Macht des Geldes zum tragen.Du machst das was ich will. !! Unmöglich finde ich das.


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