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Mordfall Charlotte Böhringer

28.473 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

15.02.2023 um 16:20
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:ein Vergleich zum Badewannenmord ist natürlich nicht sinnvoll, weil die Indizienlage im Parkhausmord um einiges dichter ist.
Der Vergleich wird sogar von der Presse bemüht. Was ziemlicher Blödsinn ist, weil jeder Kriminalfall einzigartig ist.
Außerdem gibt es wenig Kriminalfälle, wo die Indizienlage so fürstlich ist, wie hier. Da nützen auch Ablenkungsversuche zu Kriminalfällen, die 25 Jahre vorher stattgefunden haben, nichts.
Was @Stefan1477 wohl nicht verinnerlicht hat, ist die Tatsache, dass die DNAs des Spur-Spurtreffers fast zeitgleich im Labor bearbeitet wurden. UND, dass das alles vor der Enttarnung des "Heilbronner Phantoms" stattfand.

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15.02.2023 um 16:21
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:ein Vergleich zum Badewannenmord ist natürlich nicht sinnvoll, weil die Indizienlage im Parkhausmord um einiges dichter ist.
Genauso sieht es aus. Dieses Urteil hier gegen BT wurde auf Basis schwerwiegender und nicht weg zu diskutierender Indizien zurecht gefällt. Selbst wenn das eine oder andere Indiz in diesem Fall angreifbar ist, steht und fällt damit nicht die Feststellung, dass BT der Täter war. Ich finde die Bezeichnung Indizienring schon ganz zutreffend. Alle ermittelten Tatsachen und Umstände schließen sich wie ein Ring zu einem plausiblen Gesamtbild.


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15.02.2023 um 16:30
Zitat von LaBaLiLaDyLaBaLiLaDy schrieb:Genauso sieht es aus. Dieses Urteil hier gegen BT wurde auf Basis schwerwiegender und nicht weg zu diskutierender Indizien zurecht gefällt. Selbst wenn das eine oder andere Indiz in diesem Fall angreifbar ist, steht und fällt damit nicht die Feststellung, dass BT der Täter war. Ich finde die Bezeichnung Indizienring schon ganz zutreffend. Alle ermittelten Tatsachen und Umstände schließen sich wie ein Ring zu einem plausiblen Gesamtbild.
Wenn Du das sagst...
Dann gibt's ja eigentlich auch keinen Grund die Zweifler am Urteil - ich bin nicht der Einzige - anzugreifen, oder?
Mag sein, dass die Indizien BT belasten, ob schwer, das ist eine ganze andere Frage. Insofern geht's hauptsächlich nach wie vor um die Frage, ob er mit diesen Indizien hätte verurteilt werden dürfen.
Hätte er ein Alibi für die Tatzeit gehabt, wären den Indizien überhaupt keine Bedeutung zugekommen. Das sollte man sich vergegenwärtigen. BT hatte also großes Pech leider.


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15.02.2023 um 16:49
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Hätte er ein Alibi für die Tatzeit gehabt, wären den Indizien überhaupt keine Bedeutung zugekommen. Das sollte man sich vergegenwärtigen. BT hatte also großes Pech leider.
Indiz vier 500-€-Scheine

Hätte er ein Alibi gehabt, dann wäre er nicht im Penthaus gewesen.
Wäre er nicht im Penthaus gewesen, hätten sich die vier 500-€-Scheine nicht in seinem Besitz befunden.

Nur mal so als Beispiel.


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15.02.2023 um 16:58
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Hätte er ein Alibi für die Tatzeit gehabt, wären den Indizien überhaupt keine Bedeutung zugekommen.
Es gibt nicht nur paarweise unabhängige Indizien (hier z.B. Geldscheine, Zeitungen), sondern auch abhängige Indizien, z.B. würde der Indizienring platzen, wenn BT ein unwiderlegbares Alibi hätte (den Todeszeitpunkt konnte man ja aufgrund von Anrufen und das plötzliche Verstummen von CB ganz gut eingrenzen). Aber er hat eben kein Alibi. Seine Ex-Verlobte hat sogar zunächst die Unwahrheit gesagt und ihm bis 19 Uhr ein Alibi geben wollen, was dann aber schnell widerlegt wurde. Und er hat einen Anruf zuhause verpasst.
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:BT hatte also großes Pech leider.
Ja ja, er hat schon viel Pech:
- ausgerechnet um den Todeszeitpunkt herum kein Alibi
- ausgerechnet findet man mehrere 500-Euroscheine (mit Spuren von CB drauf) in einem Geheimfach in seiner Geldbörse, die er dann nicht erklären kann, weil er vergessen hat, in welchem Wettbüro er seine Sportwette gewonnen hat
- ausgerechnet in seinem Papiercontainer (!) findet man Zeitungen mit Stadtteilausgaben von der Parkgarage, die er sich ausgeliehen haben will, was man für die SZ widerlegen konnte; bei CB hingegen fehlten diese Zeitungen
- ausgerechnet seine Fingerabdrücke/DNA findet man am Testament UND an Umschlägen des Testaments, aber sonst an keinen anderen Gegenständen im Büro
- ausgerechnet seine DNA-Spuren und sonst keine anderen findet man an den verschiedensten Stellen an CB, auch an blutbehafteten Stellen
- ausgerechnet um Juni herum, also kurz nach der Tat, wäre die Lebenslüge von BT aufgeflogen
- ausgerechnet vor dem Tod von CB hatte BT Streit mit ihr ("Arschloch", "verpiss dich")
- ausgerechnet einen Tag nach der Tat spielt sich BT als Geschäftsführer auf, ohne die Schlüssel zum Büro von CB zu haben, und niemand wurde darüber informiert
- ausgerechnet einen Tag nach der Tat unternimmt er eine Fahrt nach Augsburg, um einen Freund zu besuchen, ohne ihn zu informieren, muss dann aber in Augsburg umdrehen, schnell an der Tanke mit einem 500-Euro-Schein eine Apfelschorle kaufen und zurückfahren, weil er ja als Geschäftsführer arbeiten muss
- ausgerechnet BT hat am Tag nach dem Mord kein Interesse an der Frage nach dem Verbleib seiner Tante
- ausgerechnet BT hat Monate vor der Tat mindestens dreimal seine Tante bestohlen
- ausgerechnet die einzige Person, der BT seine Lebenslüge gebeichtet haben will, stirbt

Und wahrscheinlich ist diese Liste an abenteuerlichen Zufällen noch nicht zu Ende.

... und da bist du der Meinung, dass ein Unbekannter, der damals Ursula Hermann entführt haben will, 25 Jahre später Kontakt zur CB hatte und sie einfach mal so umbrachte, ohne erkennbar davon zu profitieren? Und diese eine einzige DNA auf der Schraube überlebt dann ausgerechnet noch 25 Jahre lang, obwohl sie durch viele Hände gereicht wurde? Ich weiß echt nicht, wie man in diesem Fall seriös auf Freispruch plädieren konnte, ohne rot im Gesicht zu werden.


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15.02.2023 um 18:18
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Hätte er ein Alibi für die Tatzeit gehabt, wären den Indizien überhaupt keine Bedeutung zugekommen.
Deine Argumentation ist dermaßen schräg, dass es sich im Grunde nicht lohnt, darauf überhaupt einzugehen.

Wenn er ein Alibi gehabt hätte, wäre er logischerweise nicht der Täter. Insoweit einleuchtend, oder?

Und dass zahlreiche dieser Indizien in dem Fall gar nicht existieren würden, sollte sich eigentlich auch von selbst verstehen.

Aber was mache ich mir die Mühe, es ist doch eh sinnlos.


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15.02.2023 um 18:20
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:... und da bist du der Meinung, dass ein Unbekannter, der damals Ursula Hermann entführt haben will, 25 Jahre später Kontakt zur CB hatte und sie einfach mal so umbrachte, ohne erkennbar davon zu profitieren? Und diese eine einzige DNA auf der Schraube überlebt dann ausgerechnet noch 25 Jahre lang, obwohl sie durch viele Hände gereicht wurde? Ich weiß echt nicht, wie man in diesem Fall seriös auf Freispruch plädieren konnte, ohne rot im Gesicht zu werden.
Ich sage nicht, dass es sehr wahrscheinlich ist.
Das Landgericht unter Götzel konnte dies aber auch nicht endgültig ausschließen.
Wenn wir annehmen, dass sich der wahre Täter bereits in der Wohnung von CB befand, dann könnte es gut sein, dass er CB beklauen wollte.
Wir erinnern uns: Die doppelte DNA fand sich gleich 2 Mal, nicht nur am Wasserglas, sondern auch am Griff einer Kommode. Dabei könnte es beim versuchten Diebstahl zum Streit zwischen den beiden gekommen sein mit der Drohung, dass CB den Täter anzeigt (ich setze dabei voraus, dass sie den Mann gut kannte und dieser aus Kreisen von CB stammt). Der wahre Täter tötet also CB und lässt es schließlich aussehen wie eine Beziehungstat.
Das ist nicht so abwegig.


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15.02.2023 um 18:26
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Das Landgericht unter Götzel konnte dies aber auch nicht ausschließen.
Wie nennst du dann das?
Die in der Tatwohnung festgestellten und nicht zuordenbaren Schuhspuren und die dort festgestellten nicht zuordenbaren DNA-Spuren deuten nicht auf den oder die mit dem Angeklagten nicht identischen Spurenverursacher als den oder die Täter hin. Dies gilt insbesondere für den so genannten Spur/Spur-.Treffer mit dem Verfahren „Ursula Hermann“.
Quelle: Urteil aus dem Allmy-Wikipedia.

Ansonsten sind deine Aussagen und Annahme so unsinnig und weit hergeholt, dass sie nicht einmal als Diskussionsgrundlage taugen.


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15.02.2023 um 18:31
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Das Landgericht unter Götzel konnte dies aber auch nicht ausschließen.
Im Urteil steht meiner Erinnerung nach auch explizit, dass der Schluss, den das Gericht gezogen hat, nicht zwingend sei. Tatsächlich ist es eine überspannte Anforderung an eine Beweiswürdigung, dass nur zwingende Schlüsse rechtsfehlerfrei seien. Denn ansonsten könnte man grundsätzlich niemanden verurteilen (es kann immer rein theoretisch sein, dass sich Zeugen gegen einen Angeklagten verschworen haben, Gutachter schwere Fehler machen, alles eine Intrige ist etc.)
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Wir erinnern uns: Die doppelte DNA fand sich gleich 2 Mal, nicht nur am Wasserglas, sondern auch am Griff einer Kommode. Dabei könnte es beim versuchten Diebstahl zum Streit zwischen den beiden gekommen sein mit der Drohung, dass CB den Täter anzeigt (ich setze dabei voraus, dass sie den Mann gut kannte und dieser aus Kreisen von CB stammt). Der wahre Täter tötet also CB und lässt es schließlich aussehen wie eine Beziehungstat.
Das ist nicht so abwegig.
Doch, das ist abwegig. Das Gericht hat ausführlich erklärt, warum: die Schraube, auf der die DNA gefunden wurde, ist nicht entsprechend sicher verwahrt worden, weil 1981 DNA-Spuren noch kein Thema waren. Es ist also äußerst unwahrscheinlich, dass
- die DNA-Spur hätte überleben können
- CB eine Person kannte, die ansonsten niemand kennt und spurlos untertauchen kann (und auch noch mit dem Verbrechen an UH zu tun hat)
- und diese Person obendrein CB ausgerechnet in einem sehr engen Zeitraum besucht, aus unbekannten Gründen tötet, das Weinglas ohne gründliches Abspülen in die hinterste Ecke der Spülmaschine stellt, noch die Kommode irgendwann berührt, aber sonst keine Spuren hinterlässt und von niemandem gesehen wird
- die Person am nächsten Tag zurückkehrt und die Zeitungen von CBs Tür klaut (oder BT diese nur aus Spaß klaut).


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15.02.2023 um 21:18
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Wenn wir annehmen, dass sich der wahre Täter bereits in der Wohnung von CB befand, dann könnte es gut sein, dass er CB beklauen wollte.
Ja, und genau deswegen fanden sich auch nicht angerührte, höhere Bargeldbeträge sowie andere Wertgegenstände in der Wohnung von Charlotte Böhringer.

Herr, lass Hirn vom Himmel regnen...


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15.02.2023 um 21:26
@Cassandra71
Bei der besonderen Schwere der Schuld wird in der Regel nach 13 Jahren Haft auf Antrag des Gefangenen ein Verfahren eingeleitet wird, dessen Gegenstand die sogenannte Mindestverbüßungsdauer ist. In diesem entscheidet das Gericht dann darüber, wie lange der Gefangene noch mindestens in Haft bleiben muss, ehe er eine erste Chance erhält, auf Bewährung entlassen zu werden. Das wird im vorliegenden Fall auf 17 Jahre festgesetzt worden sein. Neben der Tat im Urteil wird dabei auch das Verhalten im Strafvollzug und wie sich der Verurteilte zu seiner Tat verhält.


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15.02.2023 um 22:20
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Hätte er ein Alibi für die Tatzeit gehabt, wären den Indizien überhaupt keine Bedeutung zugekommen. Das sollte man sich vergegenwärtigen. BT hatte also großes Pech leider.
BT hätte nicht krank werden dürfen und hätte mit Frauke zur Party gehen müssen am Montagabend dann hätte er ein Alibi gehabt.


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15.02.2023 um 23:49
Zitat von curtcurt schrieb:BT hätte nicht krank werden dürfen und hätte mit Frauke zur Party gehen müssen am Montagabend dann hätte er ein Alibi gehabt.
Und Charlotte Böhringer wäre vielleicht sogar heute noch am Leben.


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18.02.2023 um 19:33
Ich dachte frühzeitige Entlassung ist bei einem nicht geständigen Täter ausgeschlossen?


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18.02.2023 um 19:43
Zitat von angellostangellost schrieb:Ich dachte frühzeitige Entlassung ist bei einem nicht geständigen Täter ausgeschlossen?
Was verstehst Du denn dann unter "frühzeitig" wenn jemand lebenslang bekommen hat?


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18.02.2023 um 19:55
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:angellost schrieb:
Ich dachte frühzeitige Entlassung ist bei einem nicht geständigen Täter ausgeschlossen?
Was verstehst Du denn dann unter "frühzeitig" wenn jemand lebenslang bekommen hat?
Naja wenn ein geständiger Täter bei unstrittigem Mord nach frühestens 15 Jahren entlassen werden kann, nicht-geständige durchaus auch mal 30 oder 40 Jahre sitzen, würde ich mal nicht von 15 oder 17 Jahren in diesem Fall hier ausgehen


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18.02.2023 um 20:23
Zitat von angellostangellost schrieb:Ich dachte frühzeitige Entlassung ist bei einem nicht geständigen Täter ausgeschlossen?
Ausgeschlossen ist es nicht.
Statistisch gesehen sitzen allerdings wegen Mordes unter besonderer Schwere der Schuld Verurteilte in Bayern am längsten ein. Gerade dann, wenn sie die ihnen zur Last gelegte Tat bis zum Schluss nicht gestehen.
BT kann frühstens im Mai freikommen, wenn das Gericht dem zustimmt. Ob er sich mit der Tat auseinander gesetzt hat, spielt dabei eine (kleine) Rolle, aber nicht die Entscheidende.
Man wird hauptsächlich darauf schauen und umfassend prüfen, ob von BT künftig eine Gefahr für ihn und/oder andere ausgeht, wie er sich im Strafvollzug verhalten hat und wie sein soziales Umfeld nach der Entlassung wohl aussehen wird.


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18.02.2023 um 20:25
Zitat von angellostangellost schrieb:Ich dachte frühzeitige Entlassung ist bei einem nicht geständigen Täter ausgeschlossen?
Das stimmt nicht.
Bei der Entscheidung, ob die Haftbedingungen gelockert werden können und später dann die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann, kommt es wesentlich auf die Prognose an, ob der Verurteilte wieder straffällig werden wird und damit eine Gefahr für andere Menschen darstellt. Die Entlassung auf Bewährung muss im Hinblick auf das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit verantwortbar sein.

Für diese Prognose wird ein Gutachten erstellt, bei dem mehrere Aspekte berücksichtigt werden. Z.B. , wie hier vor kurzem genannt, ob derjenige eine Aussicht auf eine Arbeit und eine Wohnung hat, ob er über ein unterstützendes soziales Umfeld verfügt etc.
Das Leugnen einen Tat kann natürlich so ausgelegt werden, dass derjenige sich nicht mit der Tat und seinem Verhalten auseinandergesetzt und sich nicht davon distanziert hat, was zu einer negativen Prognose führen kann, aber nicht automatisch dazu führen muss oder darf.
Wenn der gute BT also z.B. weiter die Tat leugnet, aber im Gefängnis mehrer Kurse zum Bewältigen von Konflikten erfolgreich absolviert hat und in den Alltagssituationen im Gefängnis auch zeigt, dass er gelernt hat, mit Konflikten umzugehen, sich Konflikten zu stellen und sie einvernehmlich zu lösen, dann wird diese mit Sicherheit positiv in die Prognose eingehen.

Die hier vorliegende Beziehungstat hat ja relative lange Vorgeschichte und es bestand ein rechte großer Konflikt mit für BT hohem Druck (Risiko, dass die Lebenslüge auffliegt und dass er enterbt wird). Subjektiv mag man es moralisch verwerflicher finden, wenn jemand einen ihm sehr nahe stehenden Menschen umbringt, in diesem Fall sogar die Tante, die die ganze Familie des Täter sehr gefördert und unterstützt hat und der er und sein Bruder sehr viel zu verdanken haben. Aber in der Regel werden es bei solchen Beziehungstaten eher günstige Prognosen gestellt, denn derjenige stellt für die Allgemeinheit eher keine Gefahr dar, v.a. wenn es unwahrscheinlich ist, dass er wieder in so eine Situation gerät. Anders als z.B. jemand der einen Raubmord an einer ihm völlig fremden Person begangen hat. Hier ist es einfach wahrscheinlicher, dass derjenige wieder in eine ähnliche Ausgangssituation gerät (= Geldnot) und der Gutachter muss sich dann Fragen, wie hoch das Risiko ist, dass er dann wieder zur Gefahr für andere wird, weil er sich illegal und rücksichtslos Geld beschaffen will.


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18.02.2023 um 20:29
Das mit der Prognose wurde eben in anderen Fällen anders erklärt. Da hieß es: Kein Geständnis = keine vorzeitige Entlassung.

Das wurde dann als Dilemma betrachtet für jene die tatsächlich unschuldig sitzen: Gestehen, um endlich rauszukommen. Oder auf der Unschuld beharren und weiter sitzen.


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Mordfall Charlotte Böhringer

18.02.2023 um 20:43
Zitat von angellostangellost schrieb:Das mit der Prognose wurde eben in anderen Fällen anders erklärt. Da hieß es: Kein Geständnis = keine vorzeitige Entlassung.

Das wurde dann als Dilemma betrachtet für jene die tatsächlich unschuldig sitzen: Gestehen, um endlich rauszukommen. Oder auf der Unschuld beharren und weiter sitzen.
Ja, aber es genau solche Personen wie BT, die diese Gerüchte schüren und verbreiten. Er stellt sich halt gerne als Justizopfer mit Rückgrat dar.
Es wird auch immer wieder behauptet, die Staatsanwaltschaft habe ihm einen Deal angeboten, dass er wenn er gesteht, nur wegen Totschlag angeklagt würde. Das ist unlogischer und hanebüchener Unsinn. Wieso sollte ein Staatsanwalt, der offenbar genug Indizien zusammengetragen hat so etwas tun? Außerdem liegt es nicht im Ermessen der Staatsanwaltschaft, wenn Mordmerkmale vorliegen (hier die Heimtücke und die Habgier) die Tat einfach zum Totschlag herunterzustufen.
Das Gerücht, was in der Presse immer wieder als Beleg dafür aufgeführt wird, dass BT ein unschuldiger und ganz aufrechter Mensch ist, der keine Tat gesteht, die er nicht begangen hat, nicht mal wenn man ihm mit der Fleischwurst Totschlag vor der Nase rumwedelt, kann eigentlich nur von BT selbst oder seinem direkten Umfeld kommen. Es verleiht dem unschuldigen Opfer eines Justizirrtums so etwas von Tragik und Epos, und das gefällt ihm ganz gut als Bild, das man draußen von ihm haben soll...


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