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Mordfall Charlotte Böhringer

28.473 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

19.02.2023 um 15:32
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Im Übrigen war aufgrund der Handschuhspuren und des Tatorts klar, dass CB überrascht angegriffen worden ist (i.e. Heimtücke), und aufgrund von Spuren am Testament, den Gelddiebstählen und dem Millionenerbe sowie seiner prekären finanziellen Situation war auch das Motiv Heimtücke klar. Mit Totschlag wäre er niemals durchgekommen.
Ja, das ist so ein weiterer interessanter Punkt aus dem Urteil. Nach Abzug seiner Fixkosten blieben BT ca. 175 € monatlich zum Leben. Da stellt man sich schon die Frage: wie soll das gehen?

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19.02.2023 um 15:33
Zitat von emzemz schrieb:angellost schrieb:
Ich sprach aber nicht von diesem Fall, sondern von vielen Fällen wo Dritte (nicht der Täter) auf diesen Umstand hinweisen.
Vielleicht solltest du einfach mal die Fälle genauer benennen, um die es dir geht.
Hätte ich getan, wenn ich sie präsent hätte. Ich erinnere mich u.a. an eine Podcast Folge von Verbrechen von nebenan, wo angesichts eines konkreten Falls das ganz allgemein so thematisiert wurde. Ist aber schon lange her und ich weiss nicht mehr welche es war. Darüber hinaus hab ich es auch schon öfter gelesen, sowohl als Begründung für vorzeitige Entlassung (ist geständig, hat sich auseinandergesetzt) als auch dagegen (nicht geständig, entsprechend keine Auseinandersetzung)


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19.02.2023 um 15:36
Zitat von TonycolomboTonycolombo schrieb:Das ist so nicht richtig, denn: Bei dem Zeugen R. handelt es sich um den langjährigen Mitarbeiter, den C.B. angeblich loswerden wollte. Der Name des Steuerberaters fängt mit B. an.
Zitat von TonycolomboTonycolombo schrieb:Das ist so nicht richtig, denn: Bei dem Zeugen R. handelt es sich um den langjährigen Mitarbeiter, den C.B. angeblich loswerden wollte. Der Name des Steuerberaters fängt mit B. an.
Der Zeuge R. hatte ausgesagt, dass CB ihm Anfang Mai zu BT geschickt habe, um sich nach dem Ausbildungsstand von BT zu erkundigen.
Hieraus schloss das Gericht, dass CB eben nicht über die Beendigung des Jurastudiums informiert gewesen sein könne; nach Auffassung des Gerichts hätte dies sonst keinen Sinn ergeben.
Mir erschließt sich allerdings nicht, wie die Kammer darauf kommt, dass die blosse Informationsgewinnung das einzige Motiv von CB für diesen Auftrag an R. gewesen sein muss.
Das ist schon allein deswegen nicht plausibel, da - wie viele andere User hier auch schon angemerkt haben - sowohl der Steuerberater und somit auch CB schon allein aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen jederzeit zumindest über den formalen Status von BT informiert gewesen sein müssen.

Ab dem 30.09.2005 konnte BT keine Studienbescheinigungen mehr vorlegen, da er sich nicht mehr zurückgemeldet hatte (Quelle: Urteil/Allmywiki).


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19.02.2023 um 15:37
Zitat von angellostangellost schrieb:Ich erinnere mich u.a. an eine Podcast Folge von Verbrechen von nebenan, wo angesichts eines konkreten Falls das ganz allgemein so thematisiert wurde. Ist aber schon lange her und ich weiss nicht mehr welche es war.
Nachtrag: Vermutlich war es Folge 19 zu Harry Wörz


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19.02.2023 um 15:44
Zitat von abberlineFabberlineF schrieb:Ab dem 30.09.2005 konnte BT keine Studienbescheinigungen mehr vorlegen, da er sich nicht mehr zurückgemeldet hatte (Quelle: Urteil/Allmywiki).
Er gaukelte ja auch allen vor, bereits Referendar zu seien. Vielleicht wurde er deswegen nicht mehr als Student geführt. Oder gilt man im Referendariat noch als Student?


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19.02.2023 um 15:48
Zitat von TonycolomboTonycolombo schrieb:Das ist so nicht richtig, denn: Bei dem Zeugen R. handelt es sich um den langjährigen Mitarbeiter, den C.B. angeblich loswerden wollte. Der Name des Steuerberaters fängt mit B. an.
Da bin ich wohl ein bisschen verrutscht beim Zitieren. sorry.
Dann auf eines Neues:
(i.)
Der Zeuge B. der Steuerberater des Opfers, führte in der Hauptverhandlung aus, im Hinblick auf die sozialversicherungsrechtliche Eingruppierung des Angeklagten sei von Bedeutung gewesen, ob der Angeklagte noch studiere oder nicht. Bei einem Gespräch über den Status des Angeklagten habe das Opfer geäussert, der Angeklagte habe das Studium „beendet“, abgebrochen oder nicht fortgeführt“. Was das Opfer nun genau gesagt habe, könne er nicht mehr sagen. Die Angaben des Steuerberaters des Opfers in diesem Zusammenhang führen zu keiner Sachverhaltsklärung, weil sie mehrdeutig sind. Die Ausdrücke „Abgebrochen“ oder „Nicht-Fortgeführt“ lassen den Schluss zu, dass kein erstes Examen gemacht wurde. Der Ausdruck „Beendet“ lässt wiederum den Schluss zu, das Studium sei erfolgreich mit dem 1. Staatsexamen abgeschossen worden.



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19.02.2023 um 15:50
Zitat von abberlineFabberlineF schrieb:Das ist schon allein deswegen nicht plausibel, da - wie viele andere User hier auch schon angemerkt haben - sowohl der Steuerberater und somit auch CB schon allein aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen jederzeit zumindest über den formalen Status von BT informiert gewesen sein müssen.
Das ist falsch ausgedrückt: sie HÄTTEN jederzeit über den formalen Status von BT informiert gwesen sein müssen.

Das bedeutet aber nicht, dass sie es tatsächlich waren.
Zitat von abberlineFabberlineF schrieb:Ab dem 30.09.2005 konnte BT keine Studienbescheinigungen mehr vorlegen, da er sich nicht mehr zurückgemeldet hatte
Natürlich konnte er die nicht vorlegen. Wäre sogar verdächtig gewesen, wenn er sie vorgelegt hätte, denn er befand sich nach seiner Version zu dieser Zeit ja längst im Referendariat.


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19.02.2023 um 15:53
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Das ist falsch ausgedrückt: sie HÄTTEN jederzeit über den formalen Status von BT informiert gwesen sein müssen.

Das bedeutet aber nicht, dass sie es tatsächlich waren.
Doch, das bedeutet es. Es bedeutet nur nicht, dass die Informationen auch zutreffend waren ;-)
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Natürlich konnte er die nicht vorlegen. Wäre sogar verdächtig gewesen, wenn er sie vorgelegt hätte, denn er befand sich nach seiner Version zu dieser Zeit ja längst im Referendariat.
Du darfst BT auch nicht unterschätzen: das angebliche Promotionsstudium hätte diesen Mangel geheilt.

@kittyka
Ich denke, Deine Frage ist damit beantwortet?


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19.02.2023 um 15:55
Zitat von kittykakittyka schrieb:Er gaukelte ja auch allen vor, bereits Referendar zu seien. Vielleicht wurde er deswegen nicht mehr als Student geführt. Oder gilt man im Referendariat noch als Student?
Nein, als Referendariat wird man als "Beamter auf Widerruf" eingestellt und wird auch bezahlt. Man ist dann nicht mehr als Student eingeschrieben.

Und das 2. juristische Staatsexamen ist keine universitäre Prüfung (wie das 1. juristische Staatsexamen), sondern eine Staatsprüfung, die man vor dem Justizprüfungsamt des jeweiligen Bundeslandes ablegt.
Zitat von abberlineFabberlineF schrieb:Du darfst BT auch nicht unterschätzen: das angebliche Promotionsstudium hätte diesen Mangel geheilt.
Das stimmt allerdings. Mann KANN auch während des Referendariats eingeschrieben sein, z.B. um zu promovieren oder ein weiteres Studienfach zu studieren.... ;-)


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19.02.2023 um 15:59
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Das stimmt allerdings. Mann KANN auch während des Referendariats eingeschrieben sein, z.B. um zu promovieren oder ein weiteres Studienfach zu studieren.... ;-)
Allerdings hätte BT irgendetwas vorlegen müssen. Soweit ich weiß, ist man als "Assesor" doch praktisch Auszubildender im öffentlichen Dienst und bekommt sogar schon Geld? So ähnlich wie die Lehramtsanwärter halt?

Auch wieder interessant, dass auf diesen Punkt im Urteil nicht eingegangen worden ist, obwohl das mehr als offensichtlich ist. Auch die Verteidigung berührt - soweit mir bekannt - diesen Punkt an keiner Stelle. Das bedeutet, dass es entweder für unerheblich gehalten wird und es passt beiden Seiten nicht so wirklich in die Argumentationslinie.


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19.02.2023 um 16:04
Zitat von abberlineFabberlineF schrieb:Allerdings hätte BT irgendetwas vorlegen müssen. Soweit ich weiß, ist man als "Assesor" doch praktisch Auszubildender im öffentlichen Dienst und bekommt sogar schon Geld?
Ja genau, man wird bezahlt und ist darüber v.a. auch sozialversichert, und genau darum geht es in dieser Diskussion ja.

Da BT real keine Anstellung als Referendar hatte, hätte er über den Job in der Parkgarage sozialversichert werden müssen. Hätte er dem Arbeitgeber (= CB bzw. deren Steuerberater) nachgewiesen, dass er über das Referendariat sozialversichert ist, hätte dieser ihn nicht sozialversichern müssen.


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19.02.2023 um 16:07
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:BT real keine Anstellung als Referendar hatte, hätte er über den Job in der Parkgarage sozialversichert werden müssen. Hätte er dem Arbeitgeber (= CB bzw. deren Steuerberater) nachgewiesen, dass er über das Referendariat sozialversichert ist, hätte dieser ihn nicht sozialversichern müssen.
Ja, das ist ein wahres Mysterium. Also wie BT diese Lüge hingeschustert hat. Normalerweise wäre er als Referendar über das Land Bayern eingestellt und auch abgerechnet worden. Den Job in der Parkgarage hätte er maximal über Lohnsteuerklasse 6 (?) laufen lassen können.
Er muss dennoch mit dem Parkgaragenjob über Klasse 1 abgerechnet worden sein, richtig?


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19.02.2023 um 16:08
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Ja genau, man wird bezahlt und ist darüber v.a. auch sozialversichert, und genau darum geht es in dieser Diskussion ja.

Da BT real keine Anstellung als Referendar hatte, hätte er über den Job in der Parkgarage sozialversichert werden müssen. Hätte er dem Arbeitgeber (= CB bzw. deren Steuerberater) nachgewiesen, dass er über das Referendariat sozialversichert ist, hätte dieser ihn nicht sozialversichern müssen.
Also auch noch Versicherungsbetrug ;-)

Aus dem Urteil lässt sich entnehmen, dass BT offenbar noch den Studentenbeitrag zur Krankenversicherung weiterbezahlt hat: 122,91 € GKV-Beitrag nach Zeugenaussage von KHK M. (Quelle: Urteil: Allmywiki). Zeitlich kommt das auch noch hin, wobei ich davon ausgehe, dass BT entsprechende Briefe seiner Krankenkasse aufgehäuft hatte.


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19.02.2023 um 16:12
Zitat von abberlineFabberlineF schrieb:Aus dem Urteil lässt sich entnehmen, dass BT offenbar noch den Studentenbeitrag zur Krankenversicherung weiterbezahlt hat: 122,91 €
Ja, aber wie...die Krankenkassen hätten dafür ne aktuelle Studienbescheinigung benötigt und die könnte er ja seit dem 30.9.05 nicht mehr erbringen.


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19.02.2023 um 16:13
Zitat von kittykakittyka schrieb:Ja, das ist ein wahres Mysterium. Also wie BT diese Lüge hingeschustert hat. Normalerweise wäre er als Referendar über das Land Bayern eingestellt und auch abgerechnet worden. Den Job in der Parkgarage hätte er maximal über Lohnsteuerklasse 6 (?) laufen lassen können.
Er muss dennoch mit dem Parkgaragenjob über Klasse 1 abgerechnet worden sein, richtig?
Soweit ich weiß, entscheidet über den sozialversicherungsrechtlichen Status der hauptsächlich, überwiegend ausgeübte Teil, das wäre hier das Referendariat. Für die Parkgarage wäre dann ein Mini-Job in Frage gekommen oder die fiese Lohnsteuerklasse.

Was ich hieran aber eigentlich interesswant finde, ist folgendes: es ist meiner Ansicht nach ein Beleg dafür, dass das Umfeld sich leicht hat täuschen lassen.


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19.02.2023 um 16:13
Zitat von kittykakittyka schrieb:Ja, aber wie...die Krankenkassen hätten dafür ne aktuelle Studienbescheinigung benötigt und die könnte er ja seit dem 30.9.05 nicht mehr erbringen.
Allerdings werfen die einen auch nicht sofort raus, wenn man sie nicht vorlegt, sondern schicken mehrer freundliche Erinnerungsschreiben, dass die Bescheinigung doch bitte möglichst schnell vorzulegen ist...


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19.02.2023 um 16:14
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Allerdings werfen die einen auch nicht sofort raus, wenn man sie nicht vorlegt, sondern schicken mehrer freundliche Erinnerungsschreiben, dass die Bescheinigung doch bitte möglichst schnell vorzulegen ist...
Jo. Das meine ich auch. Im Mai 2006 werden die aber schon drängender geworden sein.


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19.02.2023 um 16:18
Zitat von abberlineFabberlineF schrieb:Was ich hieran aber eigentlich interesswant finde, ist folgendes: es ist meiner Ansicht nach ein Beleg dafür, dass das Umfeld sich leicht hat täuschen lassen.
Irgendwo habe ich auch einen Bemerk gelesen, dass sich ein Angestellter der Tankstelle wunderte, wieso BT ständig dort arbeitet, wo er doch eigentlich mit Referendariat beschäftigt sein müsste. Normalerweise findet doch das Referendariat in Vollzeit statt. So viel Zeit hätte er also nicht mehr haben können.
Wäre das Umfeld nicht so leichtgläubig, wäre BTs Lüge schon viel eher aufgeflogen.
Aber man gab sich wohl mit seinen Erklärungen zufrieden.


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19.02.2023 um 16:20
Zitat von abberlineFabberlineF schrieb:Was ich hieran aber eigentlich interesswant finde, ist folgendes: es ist meiner Ansicht nach ein Beleg dafür, dass das Umfeld sich leicht hat täuschen lassen.
Oder dass BT ein sehr geschickter und versierter Lügner war. Ich denke er hat gerne die Schuld anderen in die Schuhe geschoben, z.B. der Verwaltung beim Referendariat, die er schon so oft gebeten hat, ihm die dringend notwendige Bescheinigung doch endlich auszustellen....
Zitat von abberlineFabberlineF schrieb:Jo. Das meine ich auch. Im Mai 2006 werden die aber schon drängender geworden sein.
Genauso. So ein Lügenkonstrukt ist eben nur eine gewisse Zeit aufrecht zu erhalten. Am Anfang ist es leicht, ein paar Leute zu täuschen, aber es wird halt immer schwerer und umständlicher, immer mehr Leute, die man belügen muss. Ich kann mir schon vorstellen, dass sich das immer enger und bedrohlicher zusammengezogen und zugespitzt hat und dass das dann auch erheblich zu dem Druck, den er gespürt hat, beigetragen hat.


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19.02.2023 um 16:20
Zitat von emzemz schrieb:Ich hatte nicht generell nach Tatleugnern gefragt. Es ging um die Fälle, die @angellost im Blick hat, und darum, ihr hier konkret weiterhelfen zu können.
Ich meinte such nach dem Begriff hier im Thread zum Thema BT, denn hier wurde öfters (fälschlicherweise) geäußert, dass er vermutlich sehr lange im Gefängnis sitzen würde, weil er seine Tat leugnet.


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