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Mordfall Charlotte Böhringer

28.473 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

14.02.2023 um 23:58
Es gibt einen neuen Beitrag der Merkur:

https://www.merkur.de/lokales/muenchen/stadt-muenchen/muenchen-mordfall-charlotte-boehringer-parkhaus-moerder-benedikt-t-ztz-92079388.html (Archiv-Version vom 10.02.2023)

Bence könnte demnach bald durch die Mindestverbüßungsdauer dauerhaft frei kommen. Wenn er wirklich doch so schuldig wäre, dann müsste er nicht unabhängig davon die WA des Verfahrens mit den Anwälten weiter betreiben, das macht keinen Sinn.
Zumal wir davon ausgehen müssen, dass hier ein Mörder weiter draußen frei herum läuft und sein Leben lebt. Das neue Verfahren mit einem Freispruch würde auch erwirken, dass die StA in München von Amts wegen neue Ermittlungen prüfen muss.

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15.02.2023 um 00:06
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Das Urteil ist natürlich so geschrieben, dass nur BT beim Lesen als Täter in Betracht kommt.
Du wurdest schon mehrfach gebeten Dein Bashing zu unterlassen. Warum ignorierst Du das so hartnäckig?

Das Urteil wurde so geschrieben, weil eben das Gericht den geschlossenen Indizienring sehr gut erklärt und damit sein Urteil rechtssicher begründet. Deshalb wurde die Revision verworfen und alle WA vollkommen zu recht abgewiesen.
Auch der neue WA wird dieses Ende finden, ob es Dir nun passt oder nicht.


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15.02.2023 um 00:08
Zitat von FreewingFreewing schrieb:Auch der neue WA wird dieses Ende finden, ob es Dir nun passt oder nicht.
Da warten wir Mal die Entscheidung des Gerichts ab. Zum Glück triffst ja nicht Du diese Entscheidung. Ich habe auch im Badewannen Mord immer gesagt es kommt früher oder später zur Wiederaufnahme.
Zu einer WA in Bayern kommt es aus meiner Sicht immer gerade dann, wenn die Gründe so auf der Hand liegen, wie im Badewannen Mord, dass auch das prüfende WA Gericht die Augen davor nicht verschließen kann.


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15.02.2023 um 00:10
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Zumal wir davon ausgehen müssen, dass hier ein Mörder weiter draußen frei herum läuft und sein Leben lebt.
Davon muß man immer ausgehen und ist auch gelebte Praxis in Deutschland, dass Mörder nach Verbüßung ihrer Strafhaft auf freien Fuß gesetzt werden. Beispiele gefällig?
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Das neue Verfahren mit einem Freispruch würde auch erwirken, dass die StA in München von Amts wegen neue Ermittlungen prüfen muss.
Beruhige Dich, es wird kein neues Verfahren geben und schon gar keines, welches mit einem Freispruch für den Tantenmörder endet!


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15.02.2023 um 00:12
Zitat von FreewingFreewing schrieb:Beruhige Dich, es wird kein neues Verfahren geben und schon gar keines, welches mit einem Freispruch für den Tantenmörder endet!
Sag niemals nie.. grundsätzlich ist alles möglich. Widerstand gegen eine Wiederaufnahme von Verfahren sehen wir in Bayern ja immer wieder. Gerade die StA als Anklagebehörde wehrt sich in solchen Fällen immer auf Teufel komm raus gegen eine Wiederaufnahme. Dabei hat die StA und ein Gericht die Wahrheit zu ermitteln. Nur mag nicht jeder in Bayern das erkennen.
Wer da immer sagt, es gebe kein Süd/West-Gefälle... In RLP oder Hessen wäre gegen Toth sicher nicht einmal Anklage erhoben worden. Gesichert sprach da gar nichts gegen ihn. In nur einem Tag wurde der dringende Tatverdacht gegen BT begründet, danach natürlich in andere Richtungen nicht mehr ermittelt. Eine andere Indizienkette hätte genauso gut zur Verurteilung, bloß eines ganz anderen Täters führen können. Und das wäre dann die eigentliche Wahrheit gewesen...


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15.02.2023 um 03:57
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:In RLP oder Hessen wäre gegen Toth sicher nicht einmal Anklage erhoben worden. Gesichert sprach da gar nichts gegen ihn. In nur einem Tag wurde der dringende Tatverdacht gegen BT begründet, danach natürlich in andere Richtungen nicht mehr ermittelt. Eine andere Indizienkette hätte genauso gut zur Verurteilung, bloß eines ganz anderen Täters führen können. Und das wäre dann die eigentliche Wahrheit gewesen...
Wo kommt eigentlich dieses unfassbare Trauma hinsichtlich Bayern her? Das ist schon sehr merkwürdig. Aber ich kann dich beruhigen, denn ich habe sowohl in Bayern als auch in Hessen in der Justiz gearbeitet: in Hessen wäre unter den uns bekannten Tatsachen genauso gehandelt worden.


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15.02.2023 um 08:31
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Bence könnte demnach bald durch die Mindestverbüßungsdauer dauerhaft frei kommen.
Könnte.

Mal abwarten, ob der Fall tatsächlich eintritt.

Ich wage die Prognose, dass er noch einige Jahre sitzen wird.
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Wenn er wirklich doch so schuldig wäre, dann müsste er nicht unabhängig davon die WA des Verfahrens mit den Anwälten weiter betreiben, das macht keinen Sinn.
Aber natürlich macht das Sinn.

Schon alleine deswegen, weil überhaupt nicht klar ist, ob er nach 17 Jahren rauskommt.

Dass er die Tat nicht begangen hat, kann man aus s.o. jedenfalls nicht schließen.


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15.02.2023 um 08:56
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Gesichert sprach da gar nichts gegen ihn. In nur einem Tag wurde der dringende Tatverdacht gegen BT begründet, danach natürlich in andere Richtungen nicht mehr ermittelt. Eine andere Indizienkette hätte genauso gut zur Verurteilung, bloß eines ganz anderen Täters führen können. Und das wäre dann die eigentliche Wahrheit gewesen...
Man sollte und muss Dich wirklich ignorieren. Ein glasklares Motiv wie es seines Gleichen in der Justizgeschichte selten gibt, kein Alibi, genaueste gegenüber Kenntnisse über die Gewohnheiten des Opfers und detailliertestes Wissen über die Tatörtlichkeit, mehrfacher schwerer Automatendiebstahl zum Nachteil seiner Tante und Chefin welcher bekannt wurde und zur fristlosen Kündigung geführt hätte / hat, perfide Lebenslüge gegenüber seinem kompletten Lebensumfeld inkl. "Weißwurstfrühstück", bei der Verhaftung im Besitz eines hohen Geldbetrages aus dem Besitz des Opfers und nachweisbare Lüge über eine alternative Herkunft, Verdeckungsfahrt zur Beseitigung der Tatmittel nach Augsburg, in seiner Wohnung Auffindung von Zeitungen die vorher nachweislich (!) an der Wohnungstür des Opfers hingen, tatrelevante DNA an der Opferbekleidung und zum Motiv passende DNA von ihm in der Tatörtlichkeit (Schreibtisch, Akten, Testament), mehrfach völlig sich widersprechende Aussagen bei den Ermittlungsbehörden... und...und...und.... Alles das nennst Du @Stefan1477: "Gesichert sprach da gar nichts gegen ihn". Ich wünsche dem Tatleugner noch viele Jahre Aufenthalt auf Staatskosten in dem Etablissement in welchem er sich derzeitig befindet: JVA STRAUBING.


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15.02.2023 um 08:57
@Cassandra71
Das kommt darauf an, ob er eine positive sozialprognose hat. Wurde keine Schwere der Schuld im Urteil festgestellt, wird in der Regel nach 15 Jahren das erste mal geprüft, ob der Rest der lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Dafür ist in der Regel aber auch Voraussetzung, dass sich der Täter intensiv mit seiner Tat auseinandergesetzt hat. Er leugnet ja immer noch. Den Rest entscheiden die Gutachter.


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15.02.2023 um 09:12
Zitat von lottilottlottilott schrieb:Wurde keine Schwere der Schuld im Urteil festgestellt, wird in der Regel nach 15 Jahren das erste mal geprüft, ob der Rest der lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Das ist mir bekannt.

Da hier aber die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde, beträgt die Mindestverbüßungsdauer ja anscheinend 17 Jahre.

Dass er dann schon rauskommt, bezweifle ich.

Sitzen die lebenslang Verurteilten in Bayern nicht statistisch eh länger, als in anderen Bundesländern?

Ich meine, dass ich das u.a. in diesem Thread schon öfter gelesen habe.


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15.02.2023 um 11:13
So wie ich das verstanden habe - Juristen mögen mich bitte korrigieren - wird bei lebenslang nach 15 Jahren von der Strafvollstreckungskammer geprüft, wie lange derjenige noch einzusitzen hat. Und zwar meine ich, das erfolgt zu diesem Zeitpunkt unabhängig ob mit und ohne Schuldschwere, aber da bin ich mir nicht sicher.
Bei Schuldschwere heißt das aber in jedem Fall, dass es mindestens 17 Jahre sein müssen, vorher läuft da nix mit Bewährung.

Was bei einer vorangegangenen Prüfung durch die Strafvollstreckungskammer in Aussicht gestellt wurde, das hat man uns natürlich nicht verraten. Aber dass da nach 15 Jahren was am Laufen war, das deutete Pollux in einem seiner Videos aus 2021 an. Wir hatten darüber hier auch diskutiert.

Nun sind also die 17 Jahre Mindestverbüßdauer fast rum. Theoretisch könnte BT entlassen werden. Dazu schreibt der Merkur:
„Über die Entlassung ist noch nicht entschieden. Momentan läuft ein Prüfverfahren“, bestätigt Thomas Polnik, Richter am zuständigen Landgericht Regensburg. Demnach hat die Strafvollstreckungskammer das Gutachten im November 2022 in Auftrag gegeben. Bis zum 15. März soll es vorliegen. Dann folgt eine richterliche Anhörung. Und danach die Entscheidung, ob Benedikt T. nach 17 Jahren tatsächlich freikommt.

https://www.merkur.de/lokales/muenchen/stadt-muenchen/muenchen-mordfall-charlotte-boehringer-parkhaus-moerder-benedikt-t-ztz-92079388.html (Archiv-Version vom 10.02.2023)
Es dauert also noch einen Monat, bis das Gutachten vorliegt, dann gibt's eine Anhörung und dann müssen wir abwarten, wie die Entscheidung ausfällt, so diese überhaupt an die Medien weitergegeben wird. Ansonsten sehe ich am 16. Mai wartende Fotografen und Journalisten vor der Tür der JVA, um ja nicht BTs erste Schritte in Freiheit zu verpassen ;)


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Mordfall Charlotte Böhringer

15.02.2023 um 11:56
In der Regel wird alle 2 Jahre geprüft, ob die Voraussetzungen für die Haft noch vorliegen. Ich kenne das noch aus meiner Referendarszeit (habe meine Wahlstation bei der Schwurkammer absolviert, die gleichzeitig strafvollstreckungskammer war) dass bei Vorliegen der besonderen Schwere der Schuld frühestens nach 22 Jahren ein entsprechender Antrag gestellt werden darf. Meine referendarszeit ist allerdings 15 Jahre her und ich arbeite mittlerweile nicht mehr im Strafrecht, sondern in der öffentlichen Verwaltung als Volljuristin (Angaben also ohne Gewähr😊).


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15.02.2023 um 12:43
Zitat von lottilottlottilott schrieb:@Cassandra71
Das kommt darauf an, ob er eine positive sozialprognose hat. Wurde keine Schwere der Schuld im Urteil festgestellt, wird in der Regel nach 15 Jahren das erste mal geprüft, ob der Rest der lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Dafür ist in der Regel aber auch Voraussetzung, dass sich der Täter intensiv mit seiner Tat auseinandergesetzt hat. Er leugnet ja immer noch. Den Rest entscheiden die Gutachter.
Es ist nur ein kleiner Aspekt, dem in Bayern allerdings eine viel zu große Bedeutung zugesprochen wird.
Eine Strafvollstreckungskammer kann und sollte auch immer im Hinterkopf haben: Wenn er es vielleicht doch nicht war, dann kann er sich auch nicht mit der der Tat auseinandersetzen. Zumal ja in der bayerischen Justiz auch wohl nicht alle hinter dem Urteil stehen.
Von keinem wird verlangt, dass er etwas zugibt, das er nicht begannen hat...
Entscheidend sind das Verhalten im Strafvollzug, was wohl tadellos bei BT war, das Gutachten und die persönliche Anhörung. Ich denke, dass die Chancen nicht schlecht stehen und wünsche ihm, dass er bald frei kommt.


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15.02.2023 um 12:48
@lottilott
Also irgendwas haut da nicht hin, wenn die Mindestverbüßzeit 17 Jahre beträgt, der Antrag aber erst nach 22 Jahren gestellt werden kann.
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Zumal ja in der bayerischen Justiz auch wohl nicht alle hinter dem Urteil stehen.
Wer denn noch, außer seinem Verteidiger?
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Entscheidend sind das Verhalten im Strafvollzug, was wohl tadellos bei BT war,
Was BT selbst aber so nicht bestätigt.


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15.02.2023 um 12:48
Was bei dem 3. Antrag auf WA des Verfahrens herauskommt, ist davon unabhängig zu sehen. Wir wissen ja auch nicht, welche Gutachten und somit neue Tatsachen die Verteidigung um RA Witting mit dem 3. Antrag hervorgebracht hat. Es bleibt also sehr spannend.


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15.02.2023 um 15:17
@Stefan1477
Wenn du schon unbelegte Stories postest solltest du zumindest mal auf die Nachfragen dazu eingehen. Sonst machst du dich extrem unglaubwürdig, man könnte meinen dies sei das Verhalten eines Trolls.


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15.02.2023 um 15:33
Zitat von emzemz schrieb:Was BT selbst aber so nicht bestätigt.
bitte was?


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15.02.2023 um 15:43
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:bitte was?
Natürlich hat @emz völlig Recht. BT eckt im Knast an vielen Stellen an, was man in vielen verschiedenen Quellen nachlesen bzw. sich anhören kann, etwa hier (etwa ab Minute 19:15):
Youtube: Parkhaus-Mord: 16 Jahre unschuldig im Knast? | Akte | SAT.1
Parkhaus-Mord: 16 Jahre unschuldig im Knast? | Akte | SAT.1
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Er spricht in dem Tonbandinterview selbst von "Krawall". Von tadellosem Verhalten kann hier nicht die Rede sein.


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15.02.2023 um 15:47
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:bitte was?
Bitte lies:
Zitat von emzemz schrieb am 08.06.2022:https://journalistenakademie.de/dossiers/future/parkhausmord-benedikt-toth-gefangen-in-der-ohnmacht/

Gegen den Strom
... In der Anstaltsdruckerei nimmt Benedikt Toth einmal mit Zustimmung des Betriebsleiters Papierabfall mit. Er will sich einen Karteikasten für seine Kanji, die japanischen Schriftzeichen, basteln. Doch bei einer Zellendurchsuchung fällt auf, dass der anstaltseigene Supermarktzulieferer keine solchen Karteikarten im Sortiment hat. Beschlagnahmung, Disziplinarverfahren. „Besitz illegaler Gegenstände“, steht in seiner Akte. 16 solcher Disziplinarverfahren hat er angesammelt.

“Ich gehe ihnen maximal auf die Nerven” Benedikt Toth

Irgendwie exemplarisch für Toth. Er mag es nicht, sich zu streiten. Doch er ist ein sperriger Charakter, der auch mal Zähne zeigt: „So, das langt jetzt, die Larmoyanz. Jetzt habe ich wieder genug geheult. Dann ärger ich sie halt. Ich gehe ihnen maximal auf die Nerven.“ Ihnen – den Justizvollzugsbeamten, der Anstaltsleitung. Anstrampeln gegen das System. Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom.



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15.02.2023 um 15:53
@emz
qed ;)

Genauso kann man qed unter das Urteil schreiben. Wenn man es mit anderen schriftlichen Urteilen vergleicht, finde ich es ausgesprochen logisch, systematisch, detailliert und gründlich geschrieben. Man ist wirklich jeder Möglichkeit nachgegangen, die BT hätte entlasten können - so hat man zum Beispiel auch untersucht, ob Verpackungsfehler bei den Zeitungen vorgelegen haben könnten (als "Gegenargument" zum Indiz "Zeitungen). Deswegen @Stefan1477 wird eher die Hölle zufrieren als dass BT in einem WAV freigesprochen werden wird (wahrscheinlich wird sogar die Hölle zufrieren, ehe einem WAV stattgegeben wird); ein Vergleich zum Badewannenmord ist natürlich nicht sinnvoll, weil die Indizienlage im Parkhausmord um einiges dichter ist.


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