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Mordfall Charlotte Böhringer

28.473 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

17.08.2022 um 07:48
Was mich aber mal interessieren würde.
Die Frau hatte keine eigenen Kinder. War es deswegen, dass sie sich so an ihre Neffen klammerte und sich in deren Leben einmischte, deren Freunde und sogar deren Studiengänge bestimmen wollte? Gut möglich, dass diese ungesunde Dynamik letztlich auch mit zu dieser Tat führte.

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Mordfall Charlotte Böhringer

17.08.2022 um 07:50
Weil wir gerade bei den Testamenten sind, dazu findet sich im Urteil noch folgendes:
(i.)
Der Angeklagte führte in diesem Zusammenhang glaubhaft aus, aus Äusserungen der Tante wisse er, dass sie ihn und seinen Bruder als Alleinerben habe einsetzen wollen. Da er aber denke, dass sie niemals ein gültiges Testament verfasst habe, rechne er mit dem Eintritt der gesetzlichen Erbfolge. Dann würden seine in Ungarn lebenden Grosseltern erben.
Bei der Vernehmung sagt BT, er denkt nicht, dass es ein gültiges Testament gibt.
Merkwürdiig, dass er selbiges gültige Testament aber angefasst und seine Spuren darauf hinterlassen hat.
Im durchsuchten Büro des Opfers finden sich Spuren des Angeklagten auf einer auf dem Boden liegenden Klarsichthülle und einer dort liegenden Geldbörse. Auf dem Schreibtisch befinden sich seine Spuren auf dem Umschlag, in dem sich das letztlich gültige Testament befand, als auch auf dem relevanten Testament selbst. Diese Gegenstände haben alle Bezug zur Tag. Entweder wurde sie vom Täter im Rahmen des Tatgeschehens bei der Durchsuchung zu Boden geworfen oder sie haben Bezug zur Nachlassregelung durch das Opfer. Nur an diesen Gegenständen und sonst nirgendwo im Büro befinden sich die Spüren des Angeklagten.
Wobei natürlich streng genommen die Tatsache, dass er das Testament in Händen hielt, nicht beweist, dass er es auf gelesen hat :troll: .


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17.08.2022 um 09:00
Zitat von emzemz schrieb:Wobei natürlich streng genommen die Tatsache, dass er das Testament in Händen hielt, nicht beweist, dass er es auf gelesen hat :troll: .
Richtig. Der Arme BT hatte einfach nur Pech, dass
- CB ausgerechnet das Testament auf Papier schrieb, das BT zuvor berührt hat und dann auch noch in einen Briefumschlag steckt, den BT in der Hand hatte
- CB ausgerechnet Kleidung an hatte, die BT zuvor berührt hat
- BT vergessen hat, seine Ausleihe der Zeitungen anzumelden, die sich sonst CB auch immer ausleiht (zu seinem Pech musste in der gelieferten Verpackung der SZ eine Zeitung mehr als vorgesehen beigefügt gewesen sein, denn sonst hätte er sie sich nicht ausleihen können)
- auf den Geldscheinen, die BT bei Sportwetten gewonnen hat, zufällig auch DNA-Spuren von CB drauf waren und BT sich nicht mehr erinnern kann, wo er gewonnen hat
- es laut seiner Aussage in einem Podcast auf der Fahrt nach Augsburg Stau gab und er es daher nicht zum Freund schaffte, der gar nicht in Augsburg war
- er friedlich zur Tatzeit alleine in der Badewanne lag und daher einen Anruf nicht entgegen nehmen konnte
- die einzige Person, die von seinem Studienabbruch wusste, ausgerechnet erschlagen wurde
- er vor der Tat Streit mit CB hatte
- er als Millionenerbe vorgesehen war und damit so ziemlich das älteste Motiv der Welt hatte
- er bei der Intrige gegen einen Geschäftsführer mitgemacht hat

... und dass er an Polizisten geraten ist, die Dienstschluss machen wollten und ihn nur deshalb verhaftet haben. (Kein Scherz, das hat er tatsächlich vor Gericht reingerufen.)

(Falls nicht ersichtlich: das obige ist Ironie...)


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17.08.2022 um 09:04
screenshot aus dem Urteil: Bildschirmfoto 2022-08-17 um 08.47.28Original anzeigen (0,2 MB)

hier kann man deutlich sehen, dass das gültige Testament mehrere Erben/Vermächtnisnehmer beinhaltet. Es ist sogar so formuliert, dass es von dem Vermächtnisnehmer zunächst so verstanden wurde, dass er zu einem Drittel des Gesamtvermögens bedacht ist. Deswegen gab es sogar eine Auseinandersetzung zwischen ihm und Mate Toth, die aber zugunsten M.Toths ausging. Der Vermächtnisnehmer hat also "nur" das Haus in Würzburg bekommen. Wir erinnern uns, genau dieses Haus wollte C.B. aber verkaufen! Also wenn das kein Motiv eines Anderen ist!


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17.08.2022 um 09:10
Zitat von kittykakittyka schrieb:Was mich aber mal interessieren würde.
Die Frau hatte keine eigenen Kinder. War es deswegen, dass sie sich so an ihre Neffen klammerte und sich in deren Leben einmischte, deren Freunde und sogar deren Studiengänge bestimmen wollte? Gut möglich, dass diese ungesunde Dynamik letztlich auch mit zu dieser Tat führte.
Also wenn man schon den Ursprung für "diese ungesunde Dynamik" ausmachen möchte, dann liegt der bei Oskar Böhringer. Auch er hatte keine Kinder und so zog er sich die beiden Neffen seiner Frau als seine Nachfolger bzw. seine Erben heran. SpoilerVor der Tat:
(1)
Ausgangslage:
Der Angeklagte, der aus Ungarn stammt, lebte seit 1981 mit seinen Eltern und seinem jüngeren Bruder in Deutschland. Hier wohnte bereits seit den 70-iger Jahren die Schwester seiner Mutter, C.B.. Frau Böhringer war seit 1988/1989 mit dem ca. 20 Jahre älteren Oskar Böhringer verheiratet. Letzterer hatte es als Unternehmer zu beträchtlichem Wohlstand gebracht. Ihm gehörten u.a. in Würzburg über 40 vermietete Wohneinheiten. Das Kernobjekt seines Vermögens war eine mehrstöckige Parkgarage mit angeschlossener Tankstelle in zentraler Lage in der Münchner Innenstadt. Der Garagenbetrieb wurde von Herrn Böhringer geleitet und verschaffte ihm neben den Mieteinnahmen aus den Immobilien noch zusätzlich erhebliche Einkünfte.
Der selbstbewusste, souveräne, freundliche und wirtschaftlich erfolgreiche Oskar Böhringer beeindruckte den Angeklagten. Herr Böhringer wiederum war dem Angeklagten und dessen Bruder M. ebenfalls zugetan. Oskar Böhringer verfolgte den Gedanken, den Angeklagten und dessen Bruder als seine Nachfolger aufzubauen und sie nach seinem geschäftlichen Rückzug in dem von ihm aufgebauten Betrieb als Leitung einzusetzen. Auch C.B., die Tante des Angeklagten, hatte keine eigenen Kinder. Ihre nächsten Verwandten warn ihre in Ungarn lebenden Eltern, ihre Schwester und ihr Schwager – also die Eltern des Angeklagten – sowie deren Kinder M. und Benedikt, der Angeklagte. Damit wuchsen der Angeklagte und sein Bruder, die Vertreter der nächsten Generation, geradezu selbstverständlich in die Rolle als Nachfolger Oskar Böhringer und ihrer Tante hinein. Sie arbeiteten bereits seit ihrer Schulzeit in der Parkgarage und wurden von ihrer Tante auch im Übrigen finanziell unterstützt. Oskar Böhringer starb jedoch im Jahr 1995, also zu einer Zeit, als die Toth-Brüder noch Gymnasiasten waren und nicht über die Kenntnisse verfügten, die sie zur Leitung des von Herrn Böhringer hinterlassenen Gewerbebetriebs befähigt hätten. Nach dem Tod ihres Mannes übernahm daher Frau Böhringer die Führung der Parkgarage. Da sie aber weder über eine entsprechende kaufmännische Ausbildung noch über einschlägige geschäftliche Erfahrungen verfügte, war sie mit der Leitung des Betriebs überfordert. Aus diesem Grunde war sie abhängig von technischen, betriebswirtschaftlichen und juristischen Beratern. Diese Situation missfiel ihr sehr, zumal sie auch immer argwöhnte, sie würde als Frau von ihren Geschäftspartnern regelmässig übervorteilt. (S. 10)

(i.)
Seit seiner Kindheit war das Leben des Angeklagten und auch das seiner engeren Familie mit der Person „Oskar Böhringer“ und dessen Parkgarage in der Baaderstrasse verwoben. Schon als Schüler hatte er dort gearbeitet. Er sah sich selbst und wurde auch von anderen bereits als Nachfolger des angeheirateten Onkels gesehen. Nach dem Tod des Onkels und mit der Weiterführung der Garage durch die Tante setzte sich diese Entwicklung im Sinne einer Lebensplanung fort.


Wenn sich Charlotte Böhringer an etwas klammerte, so scheint es mir, dann daran, den letzten Willen ihres Mannes Oskar zu erfüllen, obwohl sie mit dem Erhalt des Vermögens, das nun sie geerbt hatte, was die geschäftlichen Abläufe anbelangt, völlig überfordert war.


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17.08.2022 um 09:15
Zitat von TonycolomboTonycolombo schrieb:Deswegen gab es sogar eine Auseinandersetzung zwischen ihm und Mate Toth, die aber zugunsten M.Toths ausging.
Insbesondere kann davon ausgegangen werden, dass BT also sehr wohl von konkreten Testamenten und deren Inhalten wusste (denn so eine Auseinandersetzung mit gerichtlichem Vergleich wird sicherlich nicht stattgefunden haben, ohne dass der Jurastudent in der Familie (BT) zumindest informiert wird). Damit wird seine Aussage bei der Polizei, er habe von einem gültigen Testament nichts gewusst, sehr stark erschüttert. EDIT: Falsch, siehe Kommentar von Tonycolombo.

Dazu kommen noch die ganzen anderen erdrückenden Indizien.

Eindeutiger kann man in einem Indizienprozess kaum überführt werden.


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Mordfall Charlotte Böhringer

17.08.2022 um 09:18
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Insbesondere kann davon ausgegangen werden, dass BT also sehr wohl von konkreten Testamenten und deren Inhalten wusste (denn so eine Auseinandersetzung mit gerichtlichem Vergleich wird sicherlich nicht stattgefunden haben, ohne dass der Jurastudent in der Familie (BT) zumindest informiert wird). Damit wird seine Aussage bei der Polizei, er habe von einem gültigen Testament nichts gewusst, sehr stark erschüttert.
die Auseinandersetzung war NACH der Tat! Also, nachdem das Testament eröffnet wurde.


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17.08.2022 um 09:25
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Es gab keinen alternativen Täter, weil man ja schon am Folgetag BT durch die angeblichen Widersprüche als Täter präsentierte und keinem daran gelegen war, weiter den wahren Täter zu ermitteln.
Es ist eine absolute Unverschämtheit gegenüber den damaligen Ermittlern, was du hier für Behauptungen aufstellst...
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Was Alexander Stevens und den Podcast vom br angeht: Stevens sagt auch sehr wohl, dass die Polizei sich seinerzeit gerade zu einer sogenannten "Read-Methode" weitergebildet hatte und dass bei den Ermittlungen auch nicht alles mit rechten Dingen zuging.
Ich muss das dann wohl überhört haben.

Gib doch bitte an, in welcher Folge und ab welcher Minute er das gesagt hat.
Zitat von TonycolomboTonycolombo schrieb:anscheinend gibt es sehr wohl noch Personen, die ein Motiv gehabt haben.
Es zeugt allerdings schon nicht gerade von Seriosität, auf einer HP vermeintlich tatverdächtige Personen zu benennen und diese somit öffentlich an den Pranger zu stellen.

Das alles selbstverständlich ohne einen einzigen Beleg dafür zu haben.

Normalerweise müsste man das zur Anzeige bringen.


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17.08.2022 um 09:35
Zitat von AndySternAndyStern schrieb:Da geht es dir wie mir und vielen. Hat u. a. mit der Öffentlichsarbeit zu tun, welche die Pro-Bence-Front seit Jahren betreibt. Auch die (meisten) Dokus über den Fall sind meines Erachtens gnadenlos einseitig und oberflächlich. Es darf schon gefragt werden ob das geplante Manipulation ist. Zumal die Berichterstattungen über den Fall die eigentlichen Indizien in keinerlei Weise entkräftigen.
Wie gut ein Unterstützerkreis und dessen Imagekampagne funktionieren kann man am Fall Jens Söring sehen. Hörenswert ist dazu der Podcast "Das System Söring", die dieses Thema sehr kritisch beleuchten. Sicherlich ist das Niveau auf dem der Unterstützerkreis von BT arbeitet deutlich niedriger, aber es werden interessante Aspekte erwähnt. Unter anderen wendet sich ein solcher Unterstützerkreis aktiv an die Medien und stellt "Informationen" zur Verfügung, deren Glaubwürdigkeit durch wichtige Persönlichkeiten (hier Strate, Peterman, der ehemalige BGH Richter usw) unterstrichen werden soll. Ob und wie die jeweiligen Produktionen diese Informationen überprüfen, recherchieren oder des Urteil lesen, kann man in Frage stellen, ist aber auch von Format abhängig. Im Endeffekt, denkt man v.a. an Fernseh/ Streaminginhalte, geht es im Einschaltquote und nicht die Wahrheit aufzudecken ist. Die meisten User konsumieren diese Inhalte ohne zu hinterfragen. Davon profitieren die Unterstützer und, v.a. wenn es keine Gegenbewegung. Ich bin davon überzeugt, dass die meisten Unterstützer im Detail das Urteil nicht kennen, sondern nur aufbereitete Informationen.

Ausserdem gibt es sicherlich einen PR Berater, mglweise nicht BT direkt, aber seine Familie. Insbesondere der Bruder tritt in Reportagen und Dokus in Erscheinung, auch die Eltern waren In einen deutlich geringen Ausmaß aktiv dabei. Ich denke nicht, dass die Familie es den Zufall und Glück überlässt, wie sie und der Fall in der Öffentlichkeit dargestellt wird. Sie werden sich aus meiner Sicht gut beraten lassen, wie Verträge mit Redaktionen etcpp Verträge zu schließen sind bzw geben es in Auftrag. Geld ist da, auch ein sehr wichtiger Aspekt.
Zitat von kittykakittyka schrieb:Was mich aber mal interessieren würde.
Die Frau hatte keine eigenen Kinder. War es deswegen, dass sie sich so an ihre Neffen klammerte und sich in deren Leben einmischte, deren Freunde und sogar deren Studiengänge bestimmen wollte? Gut möglich, dass diese ungesunde Dynamik letztlich auch mit zu dieser Tat führte.
Die familiäre Dynamik, für den Fall und Urteil natürlich nicht ausschlaggebend relevant, aber ggf für die jetzige massive Unterstützung. CB hat die Neffen und wahrscheinlich, seit der Einreise nach Deutschland, unter ihre Fittiche genommen, auch unterstützt. BT soll auch ein gutes Verhältnis zu den Ehemann von CB, also OB gehabt haben. Ehepaar B hat wahrscheinlich ab dem Teenagealter Einfluss auf die Neffen genommen. Dies funktioniert nur, wenn dies auch die Eltern zulassen. Wenn meiner Schwester anfangen würde, derart meine Kinder zu beeinflussen würde ich deutlich einschreiten, ggf auch Kontakte reduzieren. Ich würde meine Kinder, auch von hohen Erwartungen/Anforderungen (Jurastudium, die war nicht BT Wahl) schützen. Sie sollen sich frei entwickeln und nicht von einer Person abhängig bleiben.
Vielleicht haben die Eltern BT und MT eher animiert den Wünschen der Tante zu folgen, um das Erbe zu erhalten. Letztendlich ist eine Beziehung zu den wichtigsten Bezugspersonen immer schwierig, wenn sie an Bedingungen geknüpft ist und auf Abhängigkeit basiert. Vielleicht haben die Eltern nun ein schlechtes Gewissen und wollen an der Variante, er ist unschuldig festhalten und tun alles, um eine Freilassung zu erreichen. Es ist eine Art Wiedergutmachung.


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17.08.2022 um 09:38
Zitat von emzemz schrieb:Also wenn man schon den Ursprung für "diese ungesunde Dynamik" ausmachen möchte, dann liegt der bei Oskar Böhringer. Auch er hatte keine Kinder und so zog er sich die beiden Neffen seiner Frau als seine Nachfolger bzw. seine Erben heran. Spoiler

Wenn sich Charlotte Böhringer an etwas klammerte, so scheint es mir, dann daran, den letzten Willen ihres Mannes Oskar zu erfüllen, obwohl sie mit dem Erhalt des Vermögens, das nun sie geerbt hatte, was die geschäftlichen Abläufe anbelangt, völlig überfordert war.
Habe deinen Kommentar erst gelesen, nachdem ich gepostet habe. Dein Kommentar bringt nämlich die Dynamik schon sehr gut auf den Punkt.


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17.08.2022 um 09:41
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Es zeugt allerdings schon nicht gerade von Seriosität, auf einer HP vermeintlich tatverdächtige Personen zu benennen und diese somit öffentlich an den Pranger zu stellen.

Das alles selbstverständlich ohne einen einzigen Beleg dafür zu haben.

Normalerweise müsste man das zur Anzeige bringen.
wo werden auf der HP (du meinst wohl die zweifelaft-Seite) Namen genannt? Auch in Medien wurden keine Namen genannt. Belege für ein zerbröseltes Alibi hat man aber anscheinend schon. Sonst würde das nicht in den Medien berichtet werden, die haben ja auch eine Justitiar-Abteilung.


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17.08.2022 um 09:47
Zitat von TonycolomboTonycolombo schrieb:hier kann man deutlich sehen, dass das gültige Testament mehrere Erben/Vermächtnisnehmer beinhaltet. Es ist sogar so formuliert, dass es von dem Vermächtnisnehmer zunächst so verstanden wurde, dass er zu einem Drittel des Gesamtvermögens bedacht ist. Deswegen gab es sogar eine Auseinandersetzung zwischen ihm und Mate Toth, die aber zugunsten M.Toths ausging. Der Vermächtnisnehmer hat also "nur" das Haus in Würzburg bekommen. Wir erinnern uns, genau dieses Haus wollte C.B. aber verkaufen! Also wenn das kein Motiv eines Anderen ist!
Und wieviele Erben sind es, die da stehen? Drei. Die Gebrüder Toth und R.
Und wer ist jetzt dieser Vermächtnisnehmer R.? Das ist der Geschäftsführer.

Und wo steht da was in dem Urteil von einem Sohn des Hausarztes, der ebenfalls erben sollte, so wie auf zweifelhaft behauptet wird?
Zitat von TonycolomboTonycolombo schrieb:"Ein Freund und der Hausarzt Charlotte Böhringers: Sein Sohn wurde in Charlotte Böhringers letztem Testament nicht unerheblich bedacht. Im Falle ihres Todes sollte an diesen ein Vermächtnis in Form eines Hauses in Würzburg im Wert von ca. einer Million Euro gehen. ... Durch den Verkauf des Hauses wäre das Vermächtnis an den Sohn somit hinfällig gewesen."



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17.08.2022 um 10:06
Zitat von emzemz schrieb:Und wer ist jetzt dieser Vermächtnisnehmer R.? Das ist der Geschäftsführer.
woher willst Du wissen, dass das der Geschäftsführer ist? Ist das irgendwo im Urteil festgehalten? Nein, da finde ich nichts.
womöglich fängt der Name der anderen Person, deren Alibi geschreddert ist (Freund und Arzt) auch mit R. an?


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17.08.2022 um 11:11
Zitat von TonycolomboTonycolombo schrieb:woher willst Du wissen, dass das der Geschäftsführer ist? Ist das irgendwo im Urteil festgehalten? Nein, da finde ich nichts.
Ach was, du findest da nichts? Hast du überhaupt im Urteil gesucht? Ich wage zu behaupten - nein.
... in dem der Zeuge R. als eher technisch versierter Geschäftsführer der Parkgarage, ...
... des seit über 30 Jahren in der Garage beschäftigten Geschäftsführers R. hätte ...
... Neben ihm habe es noch den eigentlichen Geschäftsführer – den Zeugen R. – gegeben, ...
... zwischen ihm und dem Geschäftsführer R. gegeben. ...
... und habe Erfahrungen als Vertreter des Geschäftsführers R. gehabt. ...
... Der Zeuge R., der Geschäftsführer der Parkgarage, berichtete ...
usw, die Liste entsprechender Zitate ließe sich durchaus noch fortsetzen.


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17.08.2022 um 12:03
Zitat von emzemz schrieb:Ach was, du findest da nichts? Hast du überhaupt im Urteil gesucht? Ich wage zu behaupten - nein.
... in dem der Zeuge R. als eher technisch versierter Geschäftsführer der Parkgarage, ...
... des seit über 30 Jahren in der Garage beschäftigten Geschäftsführers R. hätte ...
... Neben ihm habe es noch den eigentlichen Geschäftsführer – den Zeugen R. – gegeben, ...
... zwischen ihm und dem Geschäftsführer R. gegeben. ...
... und habe Erfahrungen als Vertreter des Geschäftsführers R. gehabt. ...
... Der Zeuge R., der Geschäftsführer der Parkgarage, berichtete ...
usw, die Liste entsprechender Zitate ließe sich durchaus noch fortsetzen.
hier liegt offensichtlich ein Missverständnis vor.
Es geht mir um den Vermächtnisnehmer R. Du behauptest, dass das der Geschäftsführer ist. Ich wage zu behaupten, dass das auch der Freund und Arzt sein kann, dessen Sohn das Vermächtnis des Hauses in Würzburg erhalten soll und der dachte, dass der Sohn mit einem Drittel des Gesamterbes bedacht ist und dessen (Vater) Alibi komplett zerbröselt ist..


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17.08.2022 um 13:22
Zitat von TonycolomboTonycolombo schrieb:hier liegt offensichtlich ein Missverständnis vor.
Es geht mir um den Vermächtnisnehmer R. Du behauptest, dass das der Geschäftsführer ist. Ich wage zu behaupten, dass das auch der Freund und Arzt sein kann, dessen Sohn das Vermächtnis des Hauses in Würzburg erhalten soll und der dachte, dass der Sohn mit einem Drittel des Gesamterbes bedacht ist und dessen (Vater) Alibi komplett zerbröselt ist..
Das mag vielleicht sein, dass der Sohn des Arztes auch der Vermächtnisnehmer ist. Was allerdings die Tatsache, dass der Vater ( Freund und Arzt von CB) kein Alibi mehr hat damit zutun haben sollte, dass er automatisch auch Täter ist, erschließt sich mir nicht. Denn wir müssen folgendes bedenken: Wir wissen nicht warum er zunächst ein falsches Alibi angab. Vielleicht hatte das private Gründe? Vielleicht sollte seine Frau nicht erfahren wo er sich aufgehalten hat? Das wissen wir nicht.
Und dann muss man den Gedanken auch weiterspielen. Der Arzt müsste also ebenfalls am Auffindetag morgens im Parkhaus gewesen sein um die Zeitungen zu entfernen, dann müsste er ja auch das Büro durchwühlt und das Testament angefasst haben ohne dabei seine DNA und Fingerabdrücke zu hinterlassen. Um das zu erreichen könnte er ja Handschuhe getragen haben. Aber da gibt es ein Problem: Axel Petermann hat doch herausgefunden, dass der Täter keine Handschuhe getragen hat. Wie soll der Arzt das dann bitte geschafft haben, keine Finger zu hinterlassen.
Und zu guter Letzt: Warum sollte der Arzt diese Tat begehen, wenn sein Sohn der Vermächtnisnehmer ist? Er selber wird finanziell auch nicht gerade schlecht gestellt sein.

Wie du siehst, ist es völlig egal bzgl. der Täterschaft von BT ob der Arzt ein Alibi hat oder nicht. Das ist nur eine weitere Aktion um Misstrauen zu sähen.


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17.08.2022 um 13:43
Bences Verteidigung besteht ja zum großen Teil darin, der toten Tante alles Mögliche in den Mund zu legen (vom Studienabbruch gewusst, Muttertagsbesuch, Diebstähle in ihrem Auftrag etc.), sie kann das ja nicht mehr richtigstellen.
Und jetzt nach 16 Jahren soll es plötzlich der Hausarzt gewesen sein, der CB erschlagen hat? WTF!
Kann es sein, dass der gute Mann inzwischen auch nicht mehr lebt, um ihn nun diesem Verdacht aussetzen zu können?
Zitat von TonycolomboTonycolombo schrieb:Person, deren Alibi geschreddert ist (Freund und Arzt)
Zitat von TonycolomboTonycolombo schrieb:Alibi komplett zerbröselt
Gehts noch? Es handelt sich lediglich um minutiöse Zeitabweichungen bei einem Stammtischtreffen.


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17.08.2022 um 13:45
Zitat von TonycolomboTonycolombo schrieb:hier liegt offensichtlich ein Missverständnis vor.
Es geht mir um den Vermächtnisnehmer R. Du behauptest, dass das der Geschäftsführer ist. Ich wage zu behaupten, dass das auch der Freund und Arzt sein kann, dessen Sohn das Vermächtnis des Hauses in Würzburg erhalten soll und der dachte, dass der Sohn mit einem Drittel des Gesamterbes bedacht ist und dessen (Vater) Alibi komplett zerbröselt ist..
Das macht keinen Sinn. Während das Gericht immer wieder die abgekürzten Namen mit näheren Beschreibungen wie: Geschäftsführer, Neffe, Freundin usw. versieht, führt es nun unvermittelt einen R. ein, der ein anderer als der Geschäftsführer R. ist, ohne ihn mit einer näheren Beschreibung wie Sohn des Hausarztes zu versehen? Abgesehen davon macht es keinen Sinn, dass CB diesem Sohn, den sie woher kennt?, ein Haus vermacht. Nachvollziehbar ist hingegen, dass sie den Geschäftsführer, der Jahrzehnte für sie tätig war, bedenkt.
Da möchte ich sagen, deine Argumentation ist fernliegend.
Während in den älteren Testamenten nur die Neffen der Erblasserin als Erben eingesetzt worden seien, wurde in der Verfügung von Todes wegen vom 20.11.2002 auch R. bedacht. Zunächst sei man aufgrund der Formulierung des Testaments davon ausgegangen, dass Benedict Toth, T. und R. zu je zu einem Drittel Erben seien. Über die Auslegung des Testaments sei zwischen T. und R. gestritten worden. Es sei zu einem gerichtlichen Vergleich gekommen, nach dem nunmehr der Angeklagte und R. Erben nach CB zu je ½ seien. R. sei nur mehr der Vermächtnisnehmer. (S. 77)



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17.08.2022 um 14:02
Zitat von LaBaLiLaDyLaBaLiLaDy schrieb:Der Arzt müsste also ebenfalls am Auffindetag morgens im Parkhaus gewesen sein um die Zeitungen zu entfernen,
Und er hätte die Zeitungen (zumindest die SZ) bei BT in den Papiermüll werfen müssen. Denn die SZ, die man bei BT fand, musste die an der Türe von CB gewesen sein. Man konnte nämlich den Verbleib sämtlicher SZen des Tages klären.

Aus dem Urteil:
Von 6 Exemplaren der am 16.05.06 gelieferten Süddeutschen Zeitungen seien 4 zurückgegeben
worden. Es bestehe also eine Differenz von 2 Stück. Im Kassenjournal tauche unter der Warengruppe
„Zeitschriften-Bücher“ an diesem Tag 1 Mal der Verkaufspreis dieser Zeitung, nämlich 1,60 € auf.
Somit sei nach dem Journal, da der Verkaufspreis von 1.60 € in der genannten Warengruppe
eindeutig die Süddeutsche Zeit bezeichne, von 1 verkauften Exemplar auszugehen. Der Verbleib von
1 Exemplar der Süddeutschen Zeitung sei daher ungeklärt.
(...)
Betrachtet man allerdings die Gesamtheit aller Umstände und bezieht, wie oben
dargestellt (vgl. Teil E. 9. F. i) die Tatsache mit ein, dass Frau Böhringer am 16.05.06 eine nicht ins
Kassensystem eingebuchte Süddeutsche Zeitung an die Tür geliefert bekam, dann ist der Verbleib (S.
140) aller Süddeutschen Zeitungen geklärt und es war für den Angeklagten nicht möglich, sich eine
Süddeutsche Zeitung „auszuleihen“. Der Verbleib der an diesem Tag gelieferten 6 Exemplare der
Süddeutschen Zeitungen stellt sich dann wie folgt dar: 4 Exemplare wurden remittiert, 1 Exemplar
wurde, da im Kassensystem verbucht, verkauft und 1 Exemplar wurde, wie üblich ohne Verbuchung
im Kassensystem, an die Wohnungstür des Opfers gehängt. Steht aber kein Exemplar der
Süddeutschen zur Verfügung, scheidet „eine Leihe aus dem Shop“ als Erklärung für das
Vorhandensein der drei Zeitungen beim Angeklagten jedenfalls für die SZ aus.
Q.E.D.


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17.08.2022 um 14:36
Zitat von emzemz schrieb:Und wer ist jetzt dieser Vermächtnisnehmer R.? Das ist der Geschäftsführer.
Nein, das ist, wenn ich mich richtig erinnere, das Patenkind von Frau Böhringer. Auf keinen Fall der Geschäftsführer.

Dieses Missverständnis wurde hier schon öfter korrigiert.


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