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Mordfall Charlotte Böhringer

28.473 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

29.04.2023 um 08:27
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Wie kommst du darauf?
Das bezieht sich auf diesen Beitrag.
Zitat von ShemimaShemima schrieb am 01.03.2022:Ich bin weder von der Schuld, noch von der Unschuld BTs überzeugt, aber es wäre auch möglich, dass CB als einzige wusste, dass er das Studium nicht abgeschlossen hatte und im Streit damit drohte, dass sie die Familie informieren würde.
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Ja, weswegen denn sonst?

Das war nun mal die einzige Möglichkeit, zu verhindern, dass Bences Erbteil an den Staat fällt.
Ja klar. Weil ja niemand am Geld der Tante interessiert ist und man die Mordanklage so bestätigt und akzeptiert, wo Bence doch unschuldig sein soll. ^^

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29.04.2023 um 09:43
Kann mir das jemand erklären:

Klaus Bräunig sitzt wegen eines Doppelmordes im Jahr 1970 bereits über 50 Jahre in Haft.
Zwölf Versuche, Klaus Bräunig aus dem Gefängnis zu bekommen, scheiterten bereits. Der Grund: Er habe kein Geständnis gemacht und bereue die Tat nicht.
Quelle: https://www.focus.de/kultur/kino_tv/tv-kolumne-crime-time-ich-will-draussen-sterben-inhaftierter-52-jahre-unschuldig-im-gefaengnis_id_165078100.html

Auch in der SWR-Doku wurde das als Begründung angegeben.

Wie ist das juristisch zu bewerten, dass BT nach knapp 17 Jahren freikam, obwohl er sich ja auch nicht zur Tat bekannt hat? Offensichtlich ist die Begründung im Fall Klaus Bräunig falsch, oder?


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29.04.2023 um 09:53
So wie ich das in Erinnerung habe wird KB immer noch als gefährlich eingestuft, er war ja auch schon auf Bewährung draußen.
Bräunig war zwar schon mehrfach im Offenen Vollzug, dies wurde aber regelmäßig abgebrochen, weil bei ihm Gegenstände gefunden wurden, die er nicht besitzen durfte: Ferngläser, Kabelbinder, Pornohefte und Pornovideos. Die Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter sahen darin aber noch keine ausreichenden Indizien für die Gefahr weiterer Tötungsdelikte.
Quelle: https://www.rnd.de/politik/klaus-braeunig-verurteilter-moerder-koennte-nach-52-jahren-in-haft-freikommen-EOP2A66AYJBAFP7U67HQIUQVSY.html


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29.04.2023 um 09:59
Zitat von nephilimfieldnephilimfield schrieb:Wie ist das juristisch zu bewerten, dass BT nach knapp 17 Jahren freikam, obwohl er sich ja auch nicht zur Tat bekannt hat? Offensichtlich ist die Begründung im Fall Klaus Bräunig falsch, oder?
Da der Bericht bereits im ersten Teil Dinge fehlerhaft wiedergibt gehe ich von aus, daß die Begründung ebenfalls nicht ganz korrekt dargestellt wurde.
Bei BT hat sicherlich auch der Bekanntheitsgrad mitgewirkt. In Bayer ist man für gewöhnlich nicht so schnell mit Entlassungen. Ich glaube, das da im Hintergrund jemand mit viel Wissen gearbeitet hat, den Fall immer wieder bei den richtigen Leuten auf den Tisch gebracht hat. Im großen und ganzen eine echt saubere Leistung.


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29.04.2023 um 10:29
Zitat von nephilimfieldnephilimfield schrieb:Wie ist das juristisch zu bewerten, dass BT nach knapp 17 Jahren freikam, obwohl er sich ja auch nicht zur Tat bekannt hat?
Vielleicht wäre es jetzt mal eine gute Gelegenheit die juristische Seite zu beleuchten und darzulegen, wo das steht und wie das genau formuliert ist, dass sich ein Mörder zur Tat bekannt und Reue gezeigt haben muss, damit er auf Bewährung entlassen werden kann.

Für entsprechende Links wäre ich wirklich dankbar.


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29.04.2023 um 10:36
Zitat von curtcurt schrieb:da er etwas vergessen hatte um sich seine Zigaretten
Hahahaha ja das war auch gut.
Aber es kann sein dass er auch irgendwas mit Kippen oder Schlüssel oder so gelabert hat, ganz habe ich es nicht mehr auf dem Schirm.
In jedem Falle ist es völlig deppert so einen Käse rauszuhauen.
Hätte er seinen vorlauten, noch immer völlig geschwollen (und dabei ständig Worte benutzen, die er mal gelesen hat aber deren Anwendung er nicht beherrscht) daherschwätzenden Mund gehalten, wäre er längst rehabilitiert


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29.04.2023 um 10:47
GUTEN MORGEN in die Rinde
Zitat von RotiRoti schrieb:Ich wurde auch mal beschuldigt, dass ich als Kassiererin 50€ geklaut hätte...Ich wurde tatsächlich vorgeladen und die Fragen waren extrem verfänglich. Zum Schluss hat sie aber erkannt, dass ich ehrlich bin und entließ mich freundlich mit dem Hinweis, dass Befragungen i.d.R. so ablaufen und das nichts mit Schuldzuweisung zu tun hat. Aber ich dachte zwischenzeitlich, dass ich mich um Kopf und Kragen rede...Da sie vieles Verdreht hat u hartnäckig Fragen wiederholte....Ein paar Tagen später, wurde das alles eingestellt.
Ich kann jetzt nicht wirklich einschätzen, wie Deine Vernehmung ablief. Ich habe die Erfahrungen gemacht, daß Vernehmungen unterschiedlich verlaufen. Ich kann jetzt aber nur über Zeugenvernehmungen sprechen. Aber da gibt es kompetente Leute auf den Ämtern und auch Chaoten. Ich bekam mal eine Vorladung und war 7 Minuten eher an der Tür und habe geklingelt. Ich wurde angeschnauzt, es sei noch nicht so weit. Der Vernehmungsbeamte, der mich dann zu einem Unfall anhören wollte, kam dann aber auch gerade an, und wir gingen zusammen in die Dienststelle. In der Regel sollte es aber so sein, daß zum Beginn ein neutrales Verhältnis besteht und Provokationen vermieden werden.


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29.04.2023 um 11:19
Zitat von dotsdots schrieb:Mordfall Charlotte Böhringer
gestern um 21:07
inala schrieb:
Die BILD berichtet, dass gegen BT wegen Bestechung ermittelt wird.
Bestimmt auch alles nur wieder ein Komplott gegen den armen unschuldigen BT.
Wieder mal nur die böse Justiz die ihn fertig machen will.
Bestechung und Sex-Affären im Knast.
Na Holla die Waldfee.
Aber es passt mal wieder genau ins Bild dieses Menschen.
Es nimmt einfach kein Ende.
Was weißt Du denn über die Sexgeschichten im Knast? Ohne genaue Kenntnisse über Umfang und Hergang würde ich mir da kein Urteil erlauben. Man könnte jetzt auch spekulieren, daß das der Grund für seine Entlassung war. Möglicherweise um zu verhindern, daß er das Personal völlig versaut. Irgendwann hat vielleicht der Gefängnisdirektor gesagt, der Mann kann hier nicht bleiben! Es kann aber auch sein, daß die Strafvollstreckungskammer nichts Bedenkliches sah. Bevor eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, wird da ja genau hingeschaut. Auf der anderen Seite gibt es viele Widersprüche in dem Fall. So kann es sich dann auch hier um eine weitere Groteske handeln.


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29.04.2023 um 11:25
Zitat von SolitaryManSolitaryMan schrieb:Was weißt Du denn über die Sexgeschichten im Knast?
Nicht all zu viel.
Aber der Vorwurf der Bestechung steht ja auch noch im Raum.
Passt halt für mich komplett ins Bild.
Hat sicherlich mit dem Mord an CB nichts zu tun.
Zeigt aber mal wieder welche Geisteshaltung der Verurteilte an den Tag legt.
Mal sehen ob sich die Vorwürfe erhärten.
Bisher hat sich noch alles erhärtet was ihm juristisch zur last gelegt worden ist.
Wäre also keine Überraschung.


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29.04.2023 um 11:25
Zitat von emzemz schrieb:Vielleicht wäre es jetzt mal eine gute Gelegenheit die juristische Seite zu beleuchten und darzulegen,
Diesen Teil der Fragestellung finde ich interessant - der Rest ist sicherlich nirgendwo so formuliert zu finden und somit gibt es auch keine links, die da Aufschluss geben.

Aber in Bences Fall würde es mich tatsächlich interessieren, denn
Sollte ein Inhaftierter zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden sein, so gelten natürlich andere Voraussetzungen für eine vorzeitige Haftentlassung. Diese Voraussetzungen finden sich in dem § 57a StGB (Strafgesetzbuch). Die wichtigsten Voraussetzungen für die vorzeitige Haftentlassung sind, dass

der Inhaftierte eine Haftstrafe von mindestens 15 Jahren bereits in der Justizvollzugsanstalt verbüßt hat
bei dem Inhaftierten nicht im Zuge der Verurteilung die besondere Schuldschwere festgestellt wurde

Die übrigen Voraussetzungen sind den Voraussetzungen für eine vorzeitige Haftentlassung bei anderen Inhaftierten gleichgestellt.
Quelle: https://www.strafrechtsiegen.de/vorzeitige-haftentlassung-im-strafrecht/

Der gelb markierte Punkt dürfe doch in Fall von Bence gelten. Also würde mich schon interessieren, welche Regel griff? Vielleicht kann jemand aufklären?


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29.04.2023 um 11:31
Zitat von InterestedInterested schrieb:Der gelb markierte Punkt dürfe doch in Fall von Bence gelten.
Nein, denn bei ihm wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Deshalb konnte er nicht nach 15 Jahren entlassen werden, sondern nach deren Ablauf wurde entschieden, dass er mindestens 17 Jahre absitzen muss. Die sind jetzt rum und man ist offenbar zu dem Ergebnis gekommen, dass er voraussichtlich keine Gefahr mehr darstellt.

Meines Erachtens kann er durchaus zufrieden sein, dass er nur 2 Jahre Zuschlag bekommen hat.


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29.04.2023 um 11:34
@Smoover

Ja, ich weiß, dass die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde. Und in obigem link steht ja, dass genau diese nicht festgestellt sein dürfte, um vorzeitig aus der Haft entlassen zu werden.

Gute Führung, positive Sozialprognose, keine Gefahr - alles geschenkt. Das mag alles so sein. Mich wunderte nur, dass der Punkt genannt wird und es ja auf ihn zutrifft und er dennoch vorzeitig freikam. So zumindest verstehe ich es.


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29.04.2023 um 11:44
@Interested

War da nicht auch im Fall Sedlmayer so was Ähnliches? Da wurde auch einer der Täter überraschend schnell entlassen?


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29.04.2023 um 12:17
Zitat von InterestedInterested schrieb:Ja, ich weiß, dass die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde. Und in obigem link steht ja, dass genau diese nicht festgestellt sein dürfte, um vorzeitig aus der Haft entlassen zu werden.
Ja, das ist aber falsch bzw. so, wie es da steht, zumindest missverständlich und unvollständig. In § 57a StGB steht nämlich tatsächlich, dass die (durch das damalige Gericht bindend festgestellte) besondere Schwere der Schuld nicht die weitere Vollstreckung gebieten darf. Deshalb muss die Strafvollstreckungskammer nach ca. 15 Jahren prüfen, wie viel weitere Zeit noch verbüßt werden muss, damit auch die besondere Schuldschwere quasi “abgegolten“ ist. Ist diese Zeit dann auch noch rum, gelten die allgemeinen Regeln für eine vorzeitige Haftentlassung, die besondere Schwere der Schuld spielt also keine Rolle mehr.

Was ich gerade nicht sicher weiß und auf die Schnelle auch nicht gefunden habe, ist, ob die Strafvollstreckungskammer die zusätzliche Verbüßungszeit auch auf 0 festlegen kann, dem Antrag auf vorzeitige Entlassung also auch nach 15 Jahren theoretisch schon stattgeben dürfte. Ich glaube, dass das nicht geht, gucke das aber nochmal nach.


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29.04.2023 um 12:39
Im Regelfall wird bei besonderer Schwere der Schuld nicht nach 15 Jahren entlassen, da gibt es nach 15 Jahren immer noch einen Zuschlag, der meist bis zu 10 Jahre beträgt. Ganz ausnahmsweise kann aber bei besonderer Schwere der Schuld schon nach 15 Jahren entlassen werden, etwa bei hohem Alter oder schwerer Krankheit des Verurteilten. Bei BT gab es wegen der besonderen Schuldschwere also einen zweijährigen Zuschlag.
Zitat von emzemz schrieb:und wie das genau formuliert ist, dass sich ein Mörder zur Tat bekannt und Reue gezeigt haben muss, damit er auf Bewährung entlassen werden kann.
Das steht nirgendwo. Für die vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ist aber ja u.a. eine Gefährlichkeitsprognose erforderlich, und vielleicht wird es als Teil der Prognose herangezogen, ob jemand nach außen dokumentiert, dass er einsichtig ist und seine Tat bereut.

Hier wurde übrigens neulich geschrieben, dass der Täter im Fall Ursula Herrmann, der zu lebenslanger Haft wegen erpresserischen Menschenraubes mit Todesfolge verurteilt wurde, bei dem aber keine Schuldschwere festgestellt wurde, der aber bis heute sog. „Tatleugner“ ist, im Mai nach 15 Jahren Haft auf Bewährung freikommen soll. Nur dass man die Tat weiterhin leugnet, führt für sich genommen also nicht automatisch zu einem Zuschlag bei den Haftjahren.


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29.04.2023 um 12:47
Zitat von nephilimfieldnephilimfield schrieb:Klaus Bräunig sitzt wegen eines Doppelmordes im Jahr 1970 bereits über 50 Jahre in Haft.
Nur zur Info: Im Fall Bräunig ist gerade Bewegung, er hatte mit einer Verfassungsbeschwerde Erfolg. Das LG Koblenz muss jetzt erneut über seine Haftentlassung entscheiden.

https://www.rnd.de/politik/klaus-braeunig-verurteilter-moerder-koennte-nach-52-jahren-in-haft-freikommen-EOP2A66AYJBAFP7U67HQIUQVSY.html


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29.04.2023 um 13:44
Ich finde, den Beitrag der Bild-Zeitung hinsichtlich eines Vorwurfes der Erpressung sollte man doch sehr kritisch beobachten. Alleine die Headline ist ja doch gewohnt reißerisch.
BT ist nun auf Bewährung freigekommen, da er keine Gefahr mehr darstellt und sich vor allem tadellos während der Haft verhielt.
Und so wie ich das lese, belastet ein anderer Mitgefangener von BT diesen, auch das sollte man äußerst kritisch bewerten.
Strafgefangene können sich in den Mittelpunkt stellen, vielleicht belastet er BT, weil er neidisch darauf ist, dass dieser frei ist nun, oder oder oder
Ohnehin erschließt sich nicht, selbst sollte da eine Kleinigkeit auch nur dran sein, was das mit dem Mord an Charlotte Böhringer zu tun haben soll.
Ermittlungen heißen nur es gibt einen Anfangsverdacht, nicht mehr und nicht weniger. Auch hier gilt für BT somit die Unschuldsvermutung.
Auch wenn das den "Gröhlenden über BT's Schuld" im Fall Böhringer geradezu Recht kommt.


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29.04.2023 um 14:25
Zitat von SolitaryManSolitaryMan schrieb:Möglicherweise um zu verhindern, daß er das Personal völlig versaut. Irgendwann hat vielleicht der Gefängnisdirektor gesagt, der Mann kann hier nicht bleiben!
Mensch, dann wäre es doch am besten gewesen, er wäre sofort nach Einzug auf die Idee gekommen sexuelle Verhältnisse zu wärterinnen aufzubauen, dann wäre er vielleicht nach einem Jahr schon draußen gewesen und hätte nicht jahrelang das Personal "versaut"....


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29.04.2023 um 15:08
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Ich finde, den Beitrag der Bild-Zeitung hinsichtlich eines Vorwurfes der Erpressung sollte man doch sehr kritisch beobachten
Bitte eine Quelle für den Vorwurf der Erpressung.
Wo ziehst du diese steile These denn her?

Erpressung und Bestechung sind 2 völlig unterschiedliche Sachverhalte.

Analog dazu.
Die Behauptung jemand wäre unschuldig ist nicht gleichzusetzen mit tatsächlicher Unschuld.


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29.04.2023 um 15:28
Im Fall Sedlmayr wurde der Haupttäter trotz besondere schwere der Schuld nach 16 Jahren entlassen. Der war aber in Hessen inhaftiert, und die frühe Entlassung schmeckte in Bayern den Justizbehörden gar nicht.
Trotz allem, mit 17 Jahren ist Toth für bayerische Verhältnisse sehr früh entlassen worden.


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