Swagger schrieb:Letztlich wird sich das Gericht davon nicht beeinflussen lassen und falls es eine WA gibt, dann wird da noch mehr hängen bleiben.
Du klingst da sehr sicher, während ich durchaus Restzweifel habe. Abgesehen von der aktuellen Augsburger Entscheidung hatte doch auch Zivilkammer, die über die Erbunwürdigkeit des BT zu urteilen hatte und die mit Sicherheit nicht zu den bezahlten Unterstützern des BT zählt, offensichtliche Mängel im Strafurteil gegen BT gesehen.
Nachdem es innerhalb der bayerischen Justiz offensichtlich üblich ist, dass Juristen zwischen Strafkammer, Zivilkammer oder Senat oder auch der Staatsanwaltschaft zwechseln, gestehe ich den Mitgliedern einer Zivilkammer grundsätzlich auch ausreichende Kenntnisse von StGB und StPO zu. Falls Mate T die (fingierte) Klage damals verloren hätte, hätten wir ohnehin einen jahrelangen Aufruhr erleben dürfen, unabhängig davon, ob BT der Täter ist oder nicht.
Swagger schrieb:Ob er seine Tante jetzt von außen nach innen ermordet hat, das wird dem Gericht herzlich egal sein,
Dem Gericht mag es egal sein und der Verurteilte wird damit leben müssen, SOFERN der unzutreffend angenommene Tathergang tatsächlich keinen Einfluss auf die Person des Täters hat.
Grundsätzlich sollte sich ein Gericht jedoch nicht auf einen Tathergang festlegen, der anschließend widerlegt oder zumindest in Zweifel gezogen werden kann, da dies zu unnötigen Spekulationen führt. Und hier hat sich das Gericht auch unnötigerweise auf den "Überfall" an der Wohnungstür festgelegt. Warum eigentlich?
Ebensogut könnte sich BT oder allgemein der Täter auf dunklen Kanälen einen Nachschlüssel besorgt haben, eventuell sogar den im Büro vorhandenen Schlüssel an sich genommen zu haben, um mögliches Geschrei an der Wohnungstür, das von Besuchern des Parkhauses wahrgenommen werden kann, zu verhindern.
Da hätte das Gericht dann eben durch Formulierungen wie "verschaffte sich entweder durch...oder durch...Zutritt zur Wohnung des Opfers" klarmachen müssen, dass die Art der Begehung der Tat keinen Einfluss auf die Person des Täters hat.
Nur um Missverständnisse zu vermeiden: Ich bin kein Unterstützer von BT: er und ich haben auch keinen einzigen gemeinsamen Bekannten und natürlich halte ich seine Täterschaft auch für gut möglich, wenn auch nicht für sicher.
Es gibt halt einige Umstände, die ich aus der Perspektive eines möglichen Täters BT nicht verstehe. Warum hat er die Tat zu diesem Zeitpunkt begangen und nicht erst auf dem Rückweg seiner Tante vom Stammtisch, dessen Zeitpunkt ja allgemein bekannt war. Ein Alibi für diesen Zeitraum hätte er wahrscheinlich auch irgendwo herbekommen.
BT hätte doch damit rechnen müssen, dass es Besucher des Stammtischs gibt, die vielleicht nicht zur oberflächlichen Schickeria gehören, sondern sich ernsthaft Sorgen um CB machen, wenn diese zugesagt hat und weder erschienen noch erreichbar ist. In diesem Fall wäre das Opfer bereits am Tatabend entdeckt worden und die von BT geplante Inszenierung mit den Zeitungen, den Tränen beim Auffinden der Leiche und der Reinigung des Fahrrades wäre hinfällig gewesen. Statt dessen wären die Ermittlungen bereits zu einem Zeitpunkt angelaufen, in dem BT keine Kontrolle über sie gehabt hätte, und wäre den Ermittlern am Folgetag quasi in die Arme gelaufen.