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Mordfall Charlotte Böhringer

29.671 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

23.05.2025 um 14:18
Zitat von dotsdots schrieb:was bringt das Palaver diesbezüglich dann?
Diese Frage solltest du an @Mauser richten:
Zitat von MauserMauser schrieb:Siehe dazu auch meinen Beitrag von Mauser (Seite 1.402) welcher um einiges umfangreicher in den Details ist. Diesem Spurenansatz muss weiterhin kriminalistisch nachgegangen werden!
Wie ich bereits geschrieben habe, ich sehe hier auch keine Relevanz fuer Einordnung, ob BT nun der Taeter ist oder nicht.
Das waere ggf. anders, wenn die Tatwaffe gefunden worden waere.


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Mordfall Charlotte Böhringer

23.05.2025 um 14:35
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Diese Frage solltest du an @Mauser richten:
bei gewissen Usern lese ich mir die Beiträge schon seit Jahren nicht mehr durch...
Zitat von SwaggerSwagger schrieb:Dasasind Nebenkriegsschauplätze und es dienen einzig und allein dazu, den Rechtsstaat in der Öffentlichkeit in den Schmutz ziehen zu wollen und einen brutalen Mörder reinzuwaschen.
So schauts aus und zu allem Übel auch noch finanziert, durch das Geld des Opfers.

Diese ganzen Märchen die seit jeher in dem Fall erzählt werden.
Den Freunden und der Partnerin war das Studium ja völlig EGAL.
Und ich sage.
Wen juckt das?
Wichtig ist, dass es für BT eben nicht egal war.
Man baut keine Lebenslüge aus reinem Spaß an der Freude auf, sondern weil einem das, was man vorgaukelt zu sein, je eben doch massiv wichtig zu sein scheint.

Darüber hinaus war es auch der Tante eben auch nicht egal (und vielleicht war das auch der einzige Grund, weshalb es BT nicht egal war).
Im Gegenteil.
Sie bestand auf ein erfolgreiches Studium. Sonst kein GF-Posten, kein Erbe, kein Schickeria Gedöns, sondern, Hilfsarbeiter bei McDoof an der Kasse.

Wir schreiben nun also das Jahr des Herrn 2006 und da ist er unser Bence.
Gesamtes Umfeld belogen.
Studium an die Wand geballert.
Geld in der Parkgarage mitgehen lassen.
Keinerlei Ausbildung.
Keinerlei Plan B im Leben.
Die Tante fordert Studiennachweise, die er nicht liefer kann.
Ein riesengroßer Freundeskreis und dennoch ist da keiner dem er sich anvertrauen kann oder will.
Wasser überall, aber kein Tropfen zu trinken.


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23.05.2025 um 15:14
Zitat von MauserMauser schrieb:Nicht umsonst merke ich an dieser Stelle immer wieder an das weitergehende, kriminalistische, Untersuchungen notwendig sind um der Sache nachzugehen und zu einem gesicherterem Ergebnis zu kommen.
Und warum tut man das nicht schon längst? Aber vielleicht will man sich das für Wiederaufnahmeantrag Nr. 4 aufheben.

Was mich brennend interessieren würde, woher stammt denn überhaupt die Info mit diesen Schweißperlen.
Zitat von MauserMauser schrieb:Ja weil eben im Kopf von Charlotte Böhringer gewisse Rückstände von Schweißpartikeln gefunden worden sind.
Schaun wir uns also mal an, was die Obduktion zum Werkzeug und zu den Rückständen in den Kopfwunden von BT ergeben hat.
Ich zitiere aus dem Urteil im Wiki:
(7.)
Die Feststellungen zum Tatgeschehen an sich, zur Todesursache und zum Geschehen unmittelbar nach der Tat beruhen auf den glaubhaften Angaben des Spurensicherungsbeamten KK F. zur festgestellten Spurenlage sowie auf den überzeugenden Ausführungen der gerichtsmedizinischen Sachverständigen Dr. P, Sr. S. und Prof. Dr. P. sowie Chemiesachverständigen Dr. F.

(a.)
Der Spurensicherungsbeamte KK F. berichtete glaubhaft, ... An der Wand rechts vor der Treppe im Kopfbereich der Leiche habe man an der Tapete eine Lackan- (S. 73) tragung (Spur: 2.2.0.34) sichern können. An einem Schädelknochen des Opfers seien ebenfalls schwarze Antragungen gesichert worden (Spuren: 4.2.0.21 bis 4.2.0.23).

(d.)
Die Verletzungen seien durch Einwirkung einer stumpfen oder halbscharfen Gewalt zu erklären. Die geradlinig, winkelig geschürften Wundränder liessen an ein hammerähnliches Werkzeug mit einer langen, fast schneidenden, also scharfkantigen Endzone denken. Da keine klare Abformung erkennbar sei und man zudem nicht wisse, wie das Werkzeug aufgetroffen habe, seien weitere Angaben zur Art und des Werkzeugs aus rechtsmedizinischer Sicht nicht möglich. Denkbar sei ein Hammer mit kleiner Kante oder ein Kombiwerkzeug.

(f.)
Die Ausführungen von Prof. P. zum Tatwerkzeug wurden ergänzt durch die Angaben des Chemiesachverständigen Dr. F. Dieser führte aus, seine Untersuchungen mit Stereolupe, Ramanspektroskopie und Fourier-Transform-Infrarotspektroskopie hätten ergeben, dass die schwarzen Spuren am Schädelknochen des Opfers und eine schwarze Antragung an einer Tapete vom Tatort einerseits materialgleich seien und es sich dabei andererseits um einen einschichten, schwarzen Lackabrieb handelte, dessen Infrarotspektrum auf einen Werkezuglack hinweise.
Da will man uns also nun erzählen, es gäbe ein Obduktionsergebnis, in dem gewisse Rückstände von Schweißpartikeln vermerkt sind? Nennt man besser alternative Fakten oder sagt gleich Lüge.


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23.05.2025 um 15:14
Zitat von SwaggerSwagger schrieb:Letztlich wird sich das Gericht davon nicht beeinflussen lassen und falls es eine WA gibt, dann wird da noch mehr hängen bleiben.
Du klingst da sehr sicher, während ich durchaus Restzweifel habe. Abgesehen von der aktuellen Augsburger Entscheidung hatte doch auch Zivilkammer, die über die Erbunwürdigkeit des BT zu urteilen hatte und die mit Sicherheit nicht zu den bezahlten Unterstützern des BT zählt, offensichtliche Mängel im Strafurteil gegen BT gesehen.
Nachdem es innerhalb der bayerischen Justiz offensichtlich üblich ist, dass Juristen zwischen Strafkammer, Zivilkammer oder Senat oder auch der Staatsanwaltschaft zwechseln, gestehe ich den Mitgliedern einer Zivilkammer grundsätzlich auch ausreichende Kenntnisse von StGB und StPO zu. Falls Mate T die (fingierte) Klage damals verloren hätte, hätten wir ohnehin einen jahrelangen Aufruhr erleben dürfen, unabhängig davon, ob BT der Täter ist oder nicht.
Zitat von SwaggerSwagger schrieb:Ob er seine Tante jetzt von außen nach innen ermordet hat, das wird dem Gericht herzlich egal sein,
Dem Gericht mag es egal sein und der Verurteilte wird damit leben müssen, SOFERN der unzutreffend angenommene Tathergang tatsächlich keinen Einfluss auf die Person des Täters hat.

Grundsätzlich sollte sich ein Gericht jedoch nicht auf einen Tathergang festlegen, der anschließend widerlegt oder zumindest in Zweifel gezogen werden kann, da dies zu unnötigen Spekulationen führt. Und hier hat sich das Gericht auch unnötigerweise auf den "Überfall" an der Wohnungstür festgelegt. Warum eigentlich?

Ebensogut könnte sich BT oder allgemein der Täter auf dunklen Kanälen einen Nachschlüssel besorgt haben, eventuell sogar den im Büro vorhandenen Schlüssel an sich genommen zu haben, um mögliches Geschrei an der Wohnungstür, das von Besuchern des Parkhauses wahrgenommen werden kann, zu verhindern.
Da hätte das Gericht dann eben durch Formulierungen wie "verschaffte sich entweder durch...oder durch...Zutritt zur Wohnung des Opfers" klarmachen müssen, dass die Art der Begehung der Tat keinen Einfluss auf die Person des Täters hat.

Nur um Missverständnisse zu vermeiden: Ich bin kein Unterstützer von BT: er und ich haben auch keinen einzigen gemeinsamen Bekannten und natürlich halte ich seine Täterschaft auch für gut möglich, wenn auch nicht für sicher.
Es gibt halt einige Umstände, die ich aus der Perspektive eines möglichen Täters BT nicht verstehe. Warum hat er die Tat zu diesem Zeitpunkt begangen und nicht erst auf dem Rückweg seiner Tante vom Stammtisch, dessen Zeitpunkt ja allgemein bekannt war. Ein Alibi für diesen Zeitraum hätte er wahrscheinlich auch irgendwo herbekommen.

BT hätte doch damit rechnen müssen, dass es Besucher des Stammtischs gibt, die vielleicht nicht zur oberflächlichen Schickeria gehören, sondern sich ernsthaft Sorgen um CB machen, wenn diese zugesagt hat und weder erschienen noch erreichbar ist. In diesem Fall wäre das Opfer bereits am Tatabend entdeckt worden und die von BT geplante Inszenierung mit den Zeitungen, den Tränen beim Auffinden der Leiche und der Reinigung des Fahrrades wäre hinfällig gewesen. Statt dessen wären die Ermittlungen bereits zu einem Zeitpunkt angelaufen, in dem BT keine Kontrolle über sie gehabt hätte, und wäre den Ermittlern am Folgetag quasi in die Arme gelaufen.


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Mordfall Charlotte Böhringer

23.05.2025 um 15:23
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:[...] deswegen habe ich eben ernsthafte Zweifel, dass diese Tat lange überlegt bzw. geplant war, der Entschluss wird innerhalb weniger Minuten oder höchstens Stunden gereift sein.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:[...] man wundert sich über die Hybris. Aber passt nicht genau das absolut zu seiner Persönlichkeit? Ich bin schon der Meinung. Und dass sage ich als jemand, der BT in Freiheit deutlich sympathischer findet, als früher. Aber dass er sich für sehr schlau hält merkt man immer noch.
Es gibt sicherlich viele Fälle, in denen intelligente Täter überführt wurden, weil sie Fehler machten. Intelligenz hilft nicht unbedingt, ungünstige Zufälle zu antizipieren. Zudem können z. B. Überheblichkeit oder Selbstüberschätzung zu Leichtsinn führen.
In u. g. Fall wurde ein Orthopäde 2 x u. a. wegen Mordes überführt und verurteilt, wobei die Taten.
Jahrzehnte auseinander lagen.
Parallele zu BT:
Nach der ersten Verurteilung aufgrund von Indizien gelang es ihm, Fürsprecher zu gewinnen:

Erste Tat: 1984
[…] dass der Mediziner bereits 17 Jahre in Darmstadt wegen Versicherungsbetrugs und Mordes von 1986 bis 2003 im Gefängnis saß. Zuvor hatte er seinen Vermieter betäubt und die Nasenschleimhäute angeritzt, sodass dieser an seinem eigenen Blut erstickt war. Anschließend zündete er seine Praxis an. Da diese jedoch nicht abbrannte, fanden Beamten auch die Spritze, mit der er seinen Vermieter zuvor betäubt hatte
Quelle: https://www.stern.de/panorama/verbrechen/-aktenzeichen-xy-geloest---der-fall-des-finanzbeamten-anton-fanger-33637390.html
[…] aufgrund von Indizien schuldig gesprochen, seinen Vermieter umgebracht und das Haus in Brand gesteckt zu haben, um hohe Versicherungssummen für seine Praxis zu kassieren. […] Jahrelang spielte der Arzt mit Charme und Tücke Öffentlichkeit und Bekannten das unschuldig verhaftete Justizopfer vor. Er beteuerte seine Unschuld, gewann renommierte Professoren als Fürsprecher, nahm Anstaltstheologen, selbst juristische Gutachter und Psychotherapeuten für sich ein und behandelte hinter Gittern zahllosen Wärtern und Mitgefangen den schmerzenden Rücken.
Quelle: https://www.deutschlandfunkkultur.de/gelegenheit-macht-moerder-100.html

2. Tat 2008:
[…] wird im Landkreis Erding ein Finanzbeamter ermordet. Die Polizei ermittelt intensiv und enthüllt schließlich ein Gefecht voller Lügen, Betrug und falscher Spuren.
[…]
Urteil: Lebenslange Haft. Die zuständige Richterin bezeichnet den Arzt als "Narziss", der "selbstbezogen und uneinsichtig" sei. Das Gericht stellt zudem die besondere Schwere der Schuld fest und ordnet Sicherungsverwahrung an.
Quelle: https://www.stern.de/panorama/verbrechen/-aktenzeichen-xy-geloest---der-fall-des-finanzbeamten-anton-fanger-33637390.html


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23.05.2025 um 15:45
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Nur um Missverständnisse zu vermeiden: Ich bin kein Unterstützer von BT: er und ich haben auch keinen einzigen gemeinsamen Bekannten und natürlich halte ich seine Täterschaft auch für gut möglich, wenn auch nicht für sicher.
Es gibt halt einige Umstände, die ich aus der Perspektive eines möglichen Täters BT nicht verstehe. Warum hat er die Tat zu diesem Zeitpunkt begangen und nicht erst auf dem Rückweg seiner Tante vom Stammtisch, dessen Zeitpunkt ja allgemein bekannt war. Ein Alibi für diesen Zeitraum hätte er wahrscheinlich auch irgendwo herbekommen.
Insofern kann ich mich dir anschließen, nur dem letzten Satz nicht.
Falls er der Täter war (worauf einiges hindeutet), wäre am späteren Abend die damalige Verlobte evtl. wieder zuhause gewesen. Ich gehe nicht davon aus, dass sie ihm ein Alibi gegeben – und z. B. gesagt hätte, dass er erkältet in der Badewanne lag.
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:BT hätte doch damit rechnen müssen, dass es Besucher des Stammtischs gibt, die vielleicht nicht zur oberflächlichen Schickeria gehören, sondern sich ernsthaft Sorgen um CB machen, wenn diese zugesagt hat und weder erschienen noch erreichbar ist.
Oder er hätte damit rechnen können, dass sich dort niemand befindet, die/der sich gleich Sorgen macht, etwa weil es nicht zu den Gepflogenheiten gehört haben könnte, sich vom Stammtisch abzumelden.


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23.05.2025 um 15:52
Bearbeitungszeit war abgelaufen und u. g. wollte ich auch zitieren. Das Zitat hätte eigentlich im vorherigen Post ganz oben stehen sollen:
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Du klingst da sehr sicher, während ich durchaus Restzweifel habe. Abgesehen von der aktuellen Augsburger Entscheidung hatte doch auch Zivilkammer, die über die Erbunwürdigkeit des BT zu urteilen hatte und die mit Sicherheit nicht zu den bezahlten Unterstützern des BT zählt, offensichtliche Mängel im Strafurteil gegen BT gesehen.



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23.05.2025 um 16:42
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Grundsätzlich sollte sich ein Gericht jedoch nicht auf einen Tathergang festlegen, der anschließend widerlegt oder zumindest in Zweifel gezogen werden kann, da dies zu unnötigen Spekulationen führt. Und hier hat sich das Gericht auch unnötigerweise auf den "Überfall" an der Wohnungstür festgelegt. Warum eigentlich?
Das frage ich mich auch. (Und Richter Goetzl wuerde es heute vielleicht auch anders tun und an dieser Stelle etwas weniger akribisch sein).

Ich frage mich aber auch, wie valide es ist, dass der Tathergang "im Inneren" began.
Das beruht m.W. auf dem von Petermann in Auftrag gegebenen Gutachten (und hier auf den Blutspritzern).

Aber was heisst überhaupt vom "Inneren": Das ist ja jetzt kein langer Gang zwischen der Wohnungseingangstuer und der Marmortreppe, die hoch in die Wohnung fuehrt.
Bis zum Tischchen, wo Petermann die Tat lokalisiert, sind es nur ein paar Schritte.

Wenn der Taeter zuvor mit CB im oberen Teil der Wohnung gewesen waere: so eine Marmortreppe bietet sich doch hervorragend an, um die Tat einzuleiten.
Ein kraeftiger Schubs und CB fliegt die Steintreppe herunter. Die ersten Verletzungen hat sie dann schon, bevor die Hiebe auf den Kopf folgen.
(Mit ganz, ganz viel Glueck (aus Taeter-Sicht) haette er gar nicht mehr viel tun muessen und ggf. haette ein Unfall im Raum gestanden).

Ich kann mir schlecht vorstellen, dass der Taeter vorher zusammen mit CB in der Wohnung war und der Angriff dann unten im Flur erfolgte.


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Mordfall Charlotte Böhringer

23.05.2025 um 22:52
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Abgesehen von der aktuellen Augsburger Entscheidung hatte doch auch Zivilkammer, die über die Erbunwürdigkeit des BT zu urteilen hatte und die mit Sicherheit nicht zu den bezahlten Unterstützern des BT zählt, offensichtliche Mängel im Strafurteil gegen BT gesehen.
Aha, in welchen Punkten denn?

Oder anders gefragt: Wie geht das mit der Feststellung seiner Erbunwürdigkeit konform?

Offensichtlich ist doch im Prinzip nur, dass das Zivilgericht zur gleichen Erkenntnis wie das Strafgericht gekommen ist...sprich, BT ist der Mörder seiner Tante.


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24.05.2025 um 01:54
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Oder anders gefragt: Wie geht das mit der Feststellung seiner Erbunwürdigkeit konform?
Es handelte sich doch um ein Versäumnisurteil und nicht um ein Sachurteil. BT hat, obwohl er nach dem Verfahrensverlauf gute Chancen hatte, den Prozess zu gewinnen ä, dieses Urteil über sich ergehen lassen, weil er zur Erkenntnis gelangt hatte, dass er besser sei, den Prozess zu verlieren. Der Verlust des Prozesses brachte für die Familie Toth erhebliche finanzielle Vorteile, weil sich der Staat dadurch die angefallenen Prozesskosten von BT zurückholen konnte.
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Offensichtlich ist doch im Prinzip nur, dass das Zivilgericht zur gleichen Erkenntnis wie das Strafgericht gekommen ist...sprich, BT ist der Mörder seiner Tante
Nein, eben nicht. Aufgrund der Säumnis hat das Gericht nur noch die Schlüssigkeit des (im Grunde nicht ernst gemeinten) Vortrages von MT geprüft, nicht jedoch die Einwendungen des BT, obwohl die Beschlüsse des Gerichts während des Verfahrens den Eindruck erwecken, dass es nicht von der Schuld des Verurteilten überzeugt ist und die Klage wahrscheinlich abgewiesen hätte.


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24.05.2025 um 10:51
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Der Verlust des Prozesses brachte für die Familie Toth erhebliche finanzielle Vorteile, weil sich der Staat dadurch die angefallenen Prozesskosten von BT zurückholen konnte.
Um es nur kurz anzureißen, um derartige Peanuts, wie die Prozesskosten BTs, die mit gerade mal mit 250.000 Eur beziffert werden, ging es nicht.

Es ging um die Hälfte des Parkhauses, BTs Erbanteil, die an den Staat gegangen wäre, weil der Staat BT für erbunwürdig erkllären ließ. MT als Erbe der anderen Hälfte, hätte aber diese seine Hälfte allein finanziell nicht halten können. Dadurch, dass er BT als Mörder der Erblasserin für erbunwürdig erklären ließ, fiel aber nun BTs Hälfte nicht an den Staat, sondern an ihn. Damit war nun MT der alleinige Erbe und Eigentümer des Parkhauses und ist das bis heute.

Wie gesagt, das ist nur eine ganz knappe Zusammenfassung, Genaueres müsste man selbst im Thread nachlesen.


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24.05.2025 um 11:40
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Es handelte sich doch um ein Versäumnisurteil und nicht um ein Sachurteil.
Ok, das hatte ich nicht mehr auf dem Schirm.
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:BT hat, obwohl er nach dem Verfahrensverlauf gute Chancen hatte, den Prozess zu gewinnen
Wäre ein gewonnener Prozess nicht ein Wiederaufnahmegrund des Strafurteils gewesen?


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24.05.2025 um 11:51
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Wäre ein gewonnener Prozess nicht ein Wiederaufnahmegrund des Strafurteils gewesen?
vielleicht.

Und wenn man das Pokerspielen und damit den Prozess verloren hätte, wäre der Familie T. ein gewaltiger Haufen Kohle flöten gegangen.
Wahrscheinlich hat sich da sogar BT gedacht
"Scheiß drauf. Ich habe doch nicht die Tante ermordet und hock hier schon paar Jahre im Knast und jetzt nehmen die uns noch die Hälfte der Kohle weg. Damit wird mein Stück vom Kuchen ja immer kleiner...und wenn mein Bruder nur halb so gierig ist, wie ich, dann gibt er mir am Ende gar nichts ab, wenn ich jetzt nicht mitspiele"


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24.05.2025 um 12:01
@Cassandra71

Das Zivilurteil hätte zwar keine Bindungswirkung für das strafrechtliche Verfahren gehabt. Falls es in seiner Begründung jedoch über die Kritik am Strafurteil einen Revisionsgrund enthalten hätte, wären die Verteidiger von BT natürlich sofort darauf angesprungen.

In jedem Fall hätte ein Urteil, mit dem die Klage von MT abgewiesen worden wäre, in der Medienlandschaft für enormen Aufruhr gesorgt nach dem Motto "Erst verurteilt, dann ausgenommen! Bereichert sich der Freistaat Bayern an einem Unschuldigen?"


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24.05.2025 um 12:24
@ Fridolin 31
@ dots

Sehr gute Gedanken. Letztendlich läuft es immer wieder auf dasselbe raus - KOHLE

Immer wieder erkenne ich wie Geldgeil die Familie Toth ist (zu Mutter Toth kann ich nichts sagen)

Vor längerer Zeit hab ich ein Interview gesehen in welchem Vater Toth sagte, er habe seinen Söhnen mehrfach gesagt "Wenn ihr erben wollt müsst ihr das machen was Tante Charlotte sagt"

Jetzt bekommt Bence einen Lohn der knapp unter der Pfändungsgrenze liegt, damit er blos keinen Cent der verursachten Gerichtskosten erstatten muss. Vor ein paar Wochen wurde hier das Bild von Charlotte und Oskar Böhringers Grabstätte gezeigt - heruntergekommen und verwarlost.

Eine Frau die stets sehr auf ihr Äusseres geachtet hat, jetzt verkommt ihr Grab. Der Neffe hat sie bestohlen und belogen und letztendlich sogar getötet.

Hab grad so einen verrückten Gedanken - stellt Euch nurmal vor es würde jetzt noch ein neueres Testament von Charlotte Böhringer auftauchen. In irgendeinem Bankschliessfach hat es Jahrelang gelegen. In diesem Testament steht das alles der Zoo oder der Tierschutzverein bekommt. Sicherlich amüsant.......


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24.05.2025 um 13:34
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Ich kann mir schlecht vorstellen, dass der Taeter vorher zusammen mit CB in der Wohnung war und der Angriff dann unten im Flur erfolgte.
die Hämatome an den Oberarmen deuten ja auch darauf, dass es vorher Handgreiflichkeiten gab. In etwa (oben): "Was? Du willst mich enterben? dann musst du sterben!" (schleift sie an den Oberarmen zur Treppe und stößt sie hinunter). Unten dann die brutale Metzelei und aus die Maus.
Zitat von KölnerKölner schrieb:In diesem Testament steht das alles der Zoo oder der Tierschutzverein bekommt. Sicherlich amüsant.......
Genau das würde ich allen Beteiligten vollumfänglich gönnen.


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24.05.2025 um 15:59
Bevor wir noch lange darüber nachgrübeln, wie das seinerzeit mit dem Versäumnisurteil war, hier ein äußerst fundierter Artikel, der die Hintergründe ausführlich darstellt.

Erstmal ging es darum, das Parkhaus, noch bevor der Staat sich die Hälfte unter den Nagel reißen konnte, zu sichern. Nur wenn sonst kein Erbberechtigter eine Erbunwürdigkeitserklärung gestellt hätte, wäre der Staat an der Reihe gewesen, dies zu tun.

Salopp ausgedrückt, MT beschuldigt BT als erbunwürdigen Mörder, der akzeptiert das, setzt sich nicht zur Wehr, so dass es zu einem Versäumnisurteil kommen muss, das MT Recht gibt. BT verzichtet zugunsten von MT auf sein Erbe.

Dass dieser Zivilprozess auch die Basis für ein Wiederaufnahmeverfahren werden sollte, hatte ich nicht mehr auf dem Schirm. Aber von Erfolg gekrönt war das nicht, wie wir inzwischen wissen.
Zitat von Giselle-SophieGiselle-Sophie schrieb am 10.06.2013:http://www.sueddeutsche.de/muenchen/parkhaus-mord-verurteilter-hofft-auf-neuen-prozess-1.1266119
Nach diesem Artikel war es die Zivilrichterin Brigitta Steinlehner-Stelzner, die Kritik an dem ersten Urteil übte.

Hier der kopierte Artikel:
Verurteilter Parkhaus-Mörder hofft auf neuen Prozess
Der als Mörder seiner Erbtante Charlotte Böhringer verurteilte Benedikt T. gibt den Kampf um sein Millionen-Erbe auf. Doch was wie ein verspätetes Geständnis wirken könnte, ist in Wirklichkeit juristisches Kalkül. Dem Täter geht es um die Neuauflage des Mordprozesses - die nun dank raffinierter Schachzüge greifbar wird.
Von Ekkehard Müller-Jentsch
Der als Mörder seiner reichen Erbtante Charlotte Böhringer zu "Lebenslänglich" verurteilte Benedikt T. ist seit Dienstag offiziell ein armer Mann - er hat den Kampf um sein Millionen-Erbe aufgegeben. Was auf den ersten Blick wie ein verspätetes Geständnis wirken könnte, ist in Wirklichkeit juristisches Kalkül. Vorrangiges Ziel bleibt für Benedikt T. eine Neuauflage des Mordprozesses.
Wegen Mordes an seiner Tante Charlotte Böhringer, wurde Benedikt T. 2008 rechtskräftig verurteilt, nun sind im Zivilprozess die Indizien schwer erschüttert worden.
Und sofern seine Familie weiterhin eisern zu ihm hält, wird das zumindest finanziell kein Problem sein: Denn mit seinem Erbverzicht hat Benedikt T. verhindert, dass die Millionen der Parkhausbesitzerin in die Staatskasse fließen. So hatte es nämlich das Gericht im Strafurteil eigentlich festgelegt. Doch durch einen rechtlichen Schachzug kommt nun die Familie in den Genuss des Vermögens.
Für juristische Laien ist nicht leicht zu verstehen, was da im Justizpalast abgelaufen ist. Nachdem Benedikt T. im Jahr 2008 durch Strafrichter rechtskräftig verurteilt worden war, hatte sein Bruder Mate vor einem Zivilgericht formal Klage gegen ihn eingereicht: Er wollte den Bruder für "erbunwürdig" erklären zu lassen. Tatsächlich sind die beiden ein Herz und eine Seele. Das Risiko: Sollte das Gericht dieser Klage stattgeben, würde "Bence" sozusagen ein zweites Mal als Täter verurteilt werden. Der Vorteil: Das Geld der Erbtante wäre dann für die Familie nicht verloren - es würde, statt auf den Staat, auf die übrigen Miterben überspringen.
Pro forma wehrte sich Benedikt gegen die Klage, hinter der ein raffinierter Gedanke steckt: In diesem neuen Prozess musste nämlich das Zivilgericht die Beweiswürdigung des Strafurteils noch einmal gründlich unter die Lupe nehmen. Dabei könnten wichtige Aspekte für ein Wiederaufnahmeverfahren zu Tage kommen, hofften der Häftling und seine Familie, ebenso wie die Rechtsanwälte Peter Witting und Jürgen Contzen.
Tatsächlich hatte die Einzelrichterin der 4. Zivilkammer am Landgericht München I im April und November 2011 eine mehrtägige Beweisaufnahme durchgeführt (die SZ berichtete ausführlich). Und die Rechnung ging offenbar auf: Nachdem sie viele Zeugen aus dem Mordprozess noch einmal angehört hatte, erklärte Zivilrichterin Brigitta Steinlehner-Stelzner, sie habe erhebliche Probleme mit der Urteilsbegründung des Strafgerichts: Für sie seien entscheidende Indizien bislang nicht überzeugend nachgewiesen, teilte die Vorsitzende in einem Hinweisbeschluss an die Parteien mit.
Anwälte wollen Wiederaufnahme des Strafverfahrens beantragen
Die Richterin sagte, dass die Ausführungen der Schwurkammer teilweise nicht mit den Aussagen von Zeugen vor dem Zivilgericht in Einklang zu bringen seien. Etwa, wenn es darum gehe, ob andere Familienangehörige oder Mitarbeiter von Böhringer als Täter oder Hintermänner in Frage kommen könnten.
Dies gelte auch für eine DNS-Spur von Benedikt T., die sich am Blazer der Leiche befunden hatte. Die Strafrichter waren davon ausgegangen, dass der Täter die Genspur bei der Tatausführung gesetzt habe. Steinlehner-Stelzner hielt es dagegen nicht für nachgewiesen, dass diese Spur "in einer verfänglichen Situation angetragen worden" sei.
Weil nun wesentliche Stücke aus der Indizienkette des Strafurteils gebrochen seien, wie Anwalt Contzen sagt, habe sein Mandant entschieden, "sich gegen die zivilgerichtliche Klage des Bruders nicht länger zu verteidigen". Daraufhin erging ein sogenanntes Versäumnisurteil: Benedikt T. ist formal "erbunwürdig".
"Wild entschlossen" seien er und seine Anwälte, mit den in diesem Zivilverfahren gewonnenen Erkenntnissen rasch die Wiederaufnahme des Strafverfahrens zu beantragen - "damit nach mehr als drei Jahren das offenkundige Fehlurteil korrigiert werden kann", sagt Contzen. Sollte Benedikt T. dann tatsächlich als freier Mann aus dem Gerichtssaal gehen, würden aber das Böhringer-Vermögen nicht wieder automatisch an ihn zurück fallen.
Wollte er es dann haben, müsste seine Familie entweder freiwillig mit ihm teilen, oder er müsste gegen sie klagen - und zwar dann ernsthaft.
Verurteilter Parkhaus-Mörder hofft auf neuen Prozess
Der als Mörder seiner Erbtante Charlotte Böhringer verurteilte Benedikt T. gibt den Kampf um sein Millionen-Erbe auf. Doch was wie ein verspätetes Geständnis wirken könnte, ist in Wirklichkeit juristisches Kalkül. Dem Täter geht es um die Neuauflage des Mordprozesses - die nun dank raffinierter Schachzüge greifbar wird.



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Mordfall Charlotte Böhringer

24.05.2025 um 17:31
Zitat von emzemz schrieb:Weil nun wesentliche Stücke aus der Indizienkette des Strafurteils gebrochen seien, wie Anwalt Contzen sagt, habe sein Mandant entschieden, "sich gegen die zivilgerichtliche Klage des Bruders nicht länger zu verteidigen". Daraufhin erging ein sogenanntes Versäumnisurteil: Benedikt T. ist formal "erbunwürdig".
Ist mein u. g. Gedankengang falsch? :
Hätte die Beklagtenseite (BT) den Zivilprozess gewonnen, dann wäre BT rechtmäßiger Erbe des Erbteils laut Testament. Es macht schon einen Unterschied, ob er alleiniger Eigentümer dieses Vermögens wäre oder es durch das VU vor dem Staat gerettet wurde.
Der Fortgang des Zivilprozesses hätte im Hinblick auf ein erhofftes Wiederaufnahmeverfahren nicht geschadet. Wenn die Beklagtenseite (BT) sicher gewesen wäre zu obsiegen, hätte sie den Prozess fortsetzen können.

Falls ich richtige liege, bleibe ich bei meiner Annahme, dass es im Zivilprozess primär darum ging, das Erbe zu retten, was per VU der sicherste Weg war.
Zitat von emzemz schrieb:Die Richterin sagte, dass die Ausführungen der Schwurkammer teilweise nicht mit den Aussagen von Zeugen vor dem Zivilgericht in Einklang zu bringen seien. Etwa, wenn es darum gehe, ob andere Familienangehörige oder Mitarbeiter von Böhringer als Täter oder Hintermänner in Frage kommen könnten.
Wie ich die Kritik der Zivilrichterin verstehe, schließt sie u. a. andere Familienmitglieder nicht ganz aus. Bisher waren mir nur die Argumente bekannt, die das Strafurteil im Hinblick auf die Schuld BTs angreifen sollen. An Ermittlungen gegen andere Familienmitglieder kann eigentlich auch kein Interesse bestehen.


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Mordfall Charlotte Böhringer

24.05.2025 um 18:25
@watnu

Da kann ich dir zu deinen Fragen eigentlich nicht weiterhelfen. Das überfordert meine Kenntnisse zur Rechtslage völlig.

Versuch's doch mal hier Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

und da hätte ich auf die Schnelle den Vorschlag, nach dieser Textstelle
Nur knapp einen Monat nach Verkündung des gegenständlichen Urteils
zu suchen. Danach scheint es im Text ewig lang um das Zivilverfahren zu gehen.


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Mordfall Charlotte Böhringer

24.05.2025 um 20:51
Thx. emz, ich habe es im Wiederaufnahmeantrag gefunden.

Im Artikel, den du verlinkt hast, steht, dass die Erbunwürdigkeitsklage ein juristischer Schachzug war, damit das Geld nicht an den Staat fällt. (Das war hier auch bekannt.)
Hier kollidieren 2 Rechtsgebiete (im Strafurteil angeordneter Verfall des Erbteils und zivilrechtliche Klage des MT).
Ich dachte/fragte im vorheriger Post:
Hätte BT tatsächlich um sein Erbe gekämpft (also kein VU) und hätte obsiegt, hätte er dann das Erbe erhalten oder wäre es gem. der Anordnung im Strafurteil verfallen? Nach längerem Nachdenken vermute ich, hätte BT zivilrechtlich obsiegt, wäre der strafrechtlich angeordnete Verfall wohl trotzdem eingetreten und sein Erbteil wäre an den Staat gegangen (?)


Das ist hier im Thread Nebensache, aber weil ich die Stellen zum Verfall aus dem Urteil nun mal habe, lasse ich sie hier - als aufregenden Zeitvertreib ;)
Der Verfall des Erbanteils des Angeklagten in Höhe von ½ am Nachlass von Charlotte Böhringer (Geschäftsnummer des AG München – Nachlassgericht – 60 VI 6757/06 wird angeordnet.
Quelle: Strafurteil ziemlich oben

Das Strafgericht begründet die Anordnung des Verfalls und stellt fest:
Nach § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB ordnet das Gericht den Verfall an, wenn eine rechtswidrige Tat begangen worden ist und der Täter für die Tat oder aus ihr etwas erlangt hat. Der Begriff „Etwas“ umfasst die Gesamtheit des aus der Tat materiell Erlangten (Fischer, StGB, 55. Auflage, § 73 Rdnr. 7), also die Gesamtheit aller erlangten wirtschaftlich messbaren Vorteile (Schmidt in Leipziger Kommentar, 11. Auflag, § 73 Rdnr. 19). […]

§ 73 Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern
(1) Hat der Täter oder Teilnehmer durch eine rechtswidrige Tat oder für sie etwas erlangt, so ordnet das Gericht dessen Einziehung an.
Der Verfall ist nicht etwa deshalb nicht anzuordnen, weil dessen Anordnung aufgrund von Ansprüchen von Verletzten ausgeschlossen wäre, § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB. Für die Anwendung dieser Vorschrift kommt es nur darauf an, ob ein derartiger Anspruch eines Verletzten existiert (Fischer, StGB, 55. Auflage, § 73 Rdnr. 18). Dies ist nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung nicht der Fall.

Ob, inwieweit und unter welchen Voraussetzungen die Pflichtteilsberechtigten oder der Miterbe M.T. eine Anfechtung der Erbeinsetzung des Angeklagten betreiben werden, ist ungewiss. Der Angeklagte, ist jedenfalls derzeit Erbe des Opfers zu ein Halb. [...]
Quelle: Strafurteil gegen Ende

Knapp einen Monat nach Verkündung des Strafurteils verklagte MT BT zivilrechtlich aufgrund des
§ 2339 Gründe für Erbunwürdigkeit
(1) Erbunwürdig ist:
1.
wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet oder zu töten versucht oder in einen Zustand versetzt hat, infolge dessen der Erblasser bis zu seinem Tode unfähig war, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben,
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2339.html


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