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Mordfall Charlotte Böhringer

29.594 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

um 14:18
Zitat von dotsdots schrieb:was bringt das Palaver diesbezüglich dann?
Diese Frage solltest du an @Mauser richten:
Zitat von MauserMauser schrieb:Siehe dazu auch meinen Beitrag von Mauser (Seite 1.402) welcher um einiges umfangreicher in den Details ist. Diesem Spurenansatz muss weiterhin kriminalistisch nachgegangen werden!
Wie ich bereits geschrieben habe, ich sehe hier auch keine Relevanz fuer Einordnung, ob BT nun der Taeter ist oder nicht.
Das waere ggf. anders, wenn die Tatwaffe gefunden worden waere.


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Mordfall Charlotte Böhringer

um 14:35
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Diese Frage solltest du an @Mauser richten:
bei gewissen Usern lese ich mir die Beiträge schon seit Jahren nicht mehr durch...
Zitat von SwaggerSwagger schrieb:Dasasind Nebenkriegsschauplätze und es dienen einzig und allein dazu, den Rechtsstaat in der Öffentlichkeit in den Schmutz ziehen zu wollen und einen brutalen Mörder reinzuwaschen.
So schauts aus und zu allem Übel auch noch finanziert, durch das Geld des Opfers.

Diese ganzen Märchen die seit jeher in dem Fall erzählt werden.
Den Freunden und der Partnerin war das Studium ja völlig EGAL.
Und ich sage.
Wen juckt das?
Wichtig ist, dass es für BT eben nicht egal war.
Man baut keine Lebenslüge aus reinem Spaß an der Freude auf, sondern weil einem das, was man vorgaukelt zu sein, je eben doch massiv wichtig zu sein scheint.

Darüber hinaus war es auch der Tante eben auch nicht egal (und vielleicht war das auch der einzige Grund, weshalb es BT nicht egal war).
Im Gegenteil.
Sie bestand auf ein erfolgreiches Studium. Sonst kein GF-Posten, kein Erbe, kein Schickeria Gedöns, sondern, Hilfsarbeiter bei McDoof an der Kasse.

Wir schreiben nun also das Jahr des Herrn 2006 und da ist er unser Bence.
Gesamtes Umfeld belogen.
Studium an die Wand geballert.
Geld in der Parkgarage mitgehen lassen.
Keinerlei Ausbildung.
Keinerlei Plan B im Leben.
Die Tante fordert Studiennachweise, die er nicht liefer kann.
Ein riesengroßer Freundeskreis und dennoch ist da keiner dem er sich anvertrauen kann oder will.
Wasser überall, aber kein Tropfen zu trinken.


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Mordfall Charlotte Böhringer

um 15:14
Zitat von MauserMauser schrieb:Nicht umsonst merke ich an dieser Stelle immer wieder an das weitergehende, kriminalistische, Untersuchungen notwendig sind um der Sache nachzugehen und zu einem gesicherterem Ergebnis zu kommen.
Und warum tut man das nicht schon längst? Aber vielleicht will man sich das für Wiederaufnahmeantrag Nr. 4 aufheben.

Was mich brennend interessieren würde, woher stammt denn überhaupt die Info mit diesen Schweißperlen.
Zitat von MauserMauser schrieb:Ja weil eben im Kopf von Charlotte Böhringer gewisse Rückstände von Schweißpartikeln gefunden worden sind.
Schaun wir uns also mal an, was die Obduktion zum Werkzeug und zu den Rückständen in den Kopfwunden von BT ergeben hat.
Ich zitiere aus dem Urteil im Wiki:
(7.)
Die Feststellungen zum Tatgeschehen an sich, zur Todesursache und zum Geschehen unmittelbar nach der Tat beruhen auf den glaubhaften Angaben des Spurensicherungsbeamten KK F. zur festgestellten Spurenlage sowie auf den überzeugenden Ausführungen der gerichtsmedizinischen Sachverständigen Dr. P, Sr. S. und Prof. Dr. P. sowie Chemiesachverständigen Dr. F.

(a.)
Der Spurensicherungsbeamte KK F. berichtete glaubhaft, ... An der Wand rechts vor der Treppe im Kopfbereich der Leiche habe man an der Tapete eine Lackan- (S. 73) tragung (Spur: 2.2.0.34) sichern können. An einem Schädelknochen des Opfers seien ebenfalls schwarze Antragungen gesichert worden (Spuren: 4.2.0.21 bis 4.2.0.23).

(d.)
Die Verletzungen seien durch Einwirkung einer stumpfen oder halbscharfen Gewalt zu erklären. Die geradlinig, winkelig geschürften Wundränder liessen an ein hammerähnliches Werkzeug mit einer langen, fast schneidenden, also scharfkantigen Endzone denken. Da keine klare Abformung erkennbar sei und man zudem nicht wisse, wie das Werkzeug aufgetroffen habe, seien weitere Angaben zur Art und des Werkzeugs aus rechtsmedizinischer Sicht nicht möglich. Denkbar sei ein Hammer mit kleiner Kante oder ein Kombiwerkzeug.

(f.)
Die Ausführungen von Prof. P. zum Tatwerkzeug wurden ergänzt durch die Angaben des Chemiesachverständigen Dr. F. Dieser führte aus, seine Untersuchungen mit Stereolupe, Ramanspektroskopie und Fourier-Transform-Infrarotspektroskopie hätten ergeben, dass die schwarzen Spuren am Schädelknochen des Opfers und eine schwarze Antragung an einer Tapete vom Tatort einerseits materialgleich seien und es sich dabei andererseits um einen einschichten, schwarzen Lackabrieb handelte, dessen Infrarotspektrum auf einen Werkezuglack hinweise.
Da will man uns also nun erzählen, es gäbe ein Obduktionsergebnis, in dem gewisse Rückstände von Schweißpartikeln vermerkt sind? Nennt man besser alternative Fakten oder sagt gleich Lüge.


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Mordfall Charlotte Böhringer

um 15:14
Zitat von SwaggerSwagger schrieb:Letztlich wird sich das Gericht davon nicht beeinflussen lassen und falls es eine WA gibt, dann wird da noch mehr hängen bleiben.
Du klingst da sehr sicher, während ich durchaus Restzweifel habe. Abgesehen von der aktuellen Augsburger Entscheidung hatte doch auch Zivilkammer, die über die Erbunwürdigkeit des BT zu urteilen hatte und die mit Sicherheit nicht zu den bezahlten Unterstützern des BT zählt, offensichtliche Mängel im Strafurteil gegen BT gesehen.
Nachdem es innerhalb der bayerischen Justiz offensichtlich üblich ist, dass Juristen zwischen Strafkammer, Zivilkammer oder Senat oder auch der Staatsanwaltschaft zwechseln, gestehe ich den Mitgliedern einer Zivilkammer grundsätzlich auch ausreichende Kenntnisse von StGB und StPO zu. Falls Mate T die (fingierte) Klage damals verloren hätte, hätten wir ohnehin einen jahrelangen Aufruhr erleben dürfen, unabhängig davon, ob BT der Täter ist oder nicht.
Zitat von SwaggerSwagger schrieb:Ob er seine Tante jetzt von außen nach innen ermordet hat, das wird dem Gericht herzlich egal sein,
Dem Gericht mag es egal sein und der Verurteilte wird damit leben müssen, SOFERN der unzutreffend angenommene Tathergang tatsächlich keinen Einfluss auf die Person des Täters hat.

Grundsätzlich sollte sich ein Gericht jedoch nicht auf einen Tathergang festlegen, der anschließend widerlegt oder zumindest in Zweifel gezogen werden kann, da dies zu unnötigen Spekulationen führt. Und hier hat sich das Gericht auch unnötigerweise auf den "Überfall" an der Wohnungstür festgelegt. Warum eigentlich?

Ebensogut könnte sich BT oder allgemein der Täter auf dunklen Kanälen einen Nachschlüssel besorgt haben, eventuell sogar den im Büro vorhandenen Schlüssel an sich genommen zu haben, um mögliches Geschrei an der Wohnungstür, das von Besuchern des Parkhauses wahrgenommen werden kann, zu verhindern.
Da hätte das Gericht dann eben durch Formulierungen wie "verschaffte sich entweder durch...oder durch...Zutritt zur Wohnung des Opfers" klarmachen müssen, dass die Art der Begehung der Tat keinen Einfluss auf die Person des Täters hat.

Nur um Missverständnisse zu vermeiden: Ich bin kein Unterstützer von BT: er und ich haben auch keinen einzigen gemeinsamen Bekannten und natürlich halte ich seine Täterschaft auch für gut möglich, wenn auch nicht für sicher.
Es gibt halt einige Umstände, die ich aus der Perspektive eines möglichen Täters BT nicht verstehe. Warum hat er die Tat zu diesem Zeitpunkt begangen und nicht erst auf dem Rückweg seiner Tante vom Stammtisch, dessen Zeitpunkt ja allgemein bekannt war. Ein Alibi für diesen Zeitraum hätte er wahrscheinlich auch irgendwo herbekommen.

BT hätte doch damit rechnen müssen, dass es Besucher des Stammtischs gibt, die vielleicht nicht zur oberflächlichen Schickeria gehören, sondern sich ernsthaft Sorgen um CB machen, wenn diese zugesagt hat und weder erschienen noch erreichbar ist. In diesem Fall wäre das Opfer bereits am Tatabend entdeckt worden und die von BT geplante Inszenierung mit den Zeitungen, den Tränen beim Auffinden der Leiche und der Reinigung des Fahrrades wäre hinfällig gewesen. Statt dessen wären die Ermittlungen bereits zu einem Zeitpunkt angelaufen, in dem BT keine Kontrolle über sie gehabt hätte, und wäre den Ermittlern am Folgetag quasi in die Arme gelaufen.


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Mordfall Charlotte Böhringer

um 15:23
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:[...] deswegen habe ich eben ernsthafte Zweifel, dass diese Tat lange überlegt bzw. geplant war, der Entschluss wird innerhalb weniger Minuten oder höchstens Stunden gereift sein.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:[...] man wundert sich über die Hybris. Aber passt nicht genau das absolut zu seiner Persönlichkeit? Ich bin schon der Meinung. Und dass sage ich als jemand, der BT in Freiheit deutlich sympathischer findet, als früher. Aber dass er sich für sehr schlau hält merkt man immer noch.
Es gibt sicherlich viele Fälle, in denen intelligente Täter überführt wurden, weil sie Fehler machten. Intelligenz hilft nicht unbedingt, ungünstige Zufälle zu antizipieren. Zudem können z. B. Überheblichkeit oder Selbstüberschätzung zu Leichtsinn führen.
In u. g. Fall wurde ein Orthopäde 2 x u. a. wegen Mordes überführt und verurteilt, wobei die Taten.
Jahrzehnte auseinander lagen.
Parallele zu BT:
Nach der ersten Verurteilung aufgrund von Indizien gelang es ihm, Fürsprecher zu gewinnen:

Erste Tat: 1984
[…] dass der Mediziner bereits 17 Jahre in Darmstadt wegen Versicherungsbetrugs und Mordes von 1986 bis 2003 im Gefängnis saß. Zuvor hatte er seinen Vermieter betäubt und die Nasenschleimhäute angeritzt, sodass dieser an seinem eigenen Blut erstickt war. Anschließend zündete er seine Praxis an. Da diese jedoch nicht abbrannte, fanden Beamten auch die Spritze, mit der er seinen Vermieter zuvor betäubt hatte
Quelle: https://www.stern.de/panorama/verbrechen/-aktenzeichen-xy-geloest---der-fall-des-finanzbeamten-anton-fanger-33637390.html
[…] aufgrund von Indizien schuldig gesprochen, seinen Vermieter umgebracht und das Haus in Brand gesteckt zu haben, um hohe Versicherungssummen für seine Praxis zu kassieren. […] Jahrelang spielte der Arzt mit Charme und Tücke Öffentlichkeit und Bekannten das unschuldig verhaftete Justizopfer vor. Er beteuerte seine Unschuld, gewann renommierte Professoren als Fürsprecher, nahm Anstaltstheologen, selbst juristische Gutachter und Psychotherapeuten für sich ein und behandelte hinter Gittern zahllosen Wärtern und Mitgefangen den schmerzenden Rücken.
Quelle: https://www.deutschlandfunkkultur.de/gelegenheit-macht-moerder-100.html

2. Tat 2008:
[…] wird im Landkreis Erding ein Finanzbeamter ermordet. Die Polizei ermittelt intensiv und enthüllt schließlich ein Gefecht voller Lügen, Betrug und falscher Spuren.
[…]
Urteil: Lebenslange Haft. Die zuständige Richterin bezeichnet den Arzt als "Narziss", der "selbstbezogen und uneinsichtig" sei. Das Gericht stellt zudem die besondere Schwere der Schuld fest und ordnet Sicherungsverwahrung an.
Quelle: https://www.stern.de/panorama/verbrechen/-aktenzeichen-xy-geloest---der-fall-des-finanzbeamten-anton-fanger-33637390.html


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um 15:45
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Nur um Missverständnisse zu vermeiden: Ich bin kein Unterstützer von BT: er und ich haben auch keinen einzigen gemeinsamen Bekannten und natürlich halte ich seine Täterschaft auch für gut möglich, wenn auch nicht für sicher.
Es gibt halt einige Umstände, die ich aus der Perspektive eines möglichen Täters BT nicht verstehe. Warum hat er die Tat zu diesem Zeitpunkt begangen und nicht erst auf dem Rückweg seiner Tante vom Stammtisch, dessen Zeitpunkt ja allgemein bekannt war. Ein Alibi für diesen Zeitraum hätte er wahrscheinlich auch irgendwo herbekommen.
Insofern kann ich mich dir anschließen, nur dem letzten Satz nicht.
Falls er der Täter war (worauf einiges hindeutet), wäre am späteren Abend die damalige Verlobte evtl. wieder zuhause gewesen. Ich gehe nicht davon aus, dass sie ihm ein Alibi gegeben – und z. B. gesagt hätte, dass er erkältet in der Badewanne lag.
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:BT hätte doch damit rechnen müssen, dass es Besucher des Stammtischs gibt, die vielleicht nicht zur oberflächlichen Schickeria gehören, sondern sich ernsthaft Sorgen um CB machen, wenn diese zugesagt hat und weder erschienen noch erreichbar ist.
Oder er hätte damit rechnen können, dass sich dort niemand befindet, die/der sich gleich Sorgen macht, etwa weil es nicht zu den Gepflogenheiten gehört haben könnte, sich vom Stammtisch abzumelden.


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Mordfall Charlotte Böhringer

um 15:52
Bearbeitungszeit war abgelaufen und u. g. wollte ich auch zitieren. Das Zitat hätte eigentlich im vorherigen Post ganz oben stehen sollen:
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Du klingst da sehr sicher, während ich durchaus Restzweifel habe. Abgesehen von der aktuellen Augsburger Entscheidung hatte doch auch Zivilkammer, die über die Erbunwürdigkeit des BT zu urteilen hatte und die mit Sicherheit nicht zu den bezahlten Unterstützern des BT zählt, offensichtliche Mängel im Strafurteil gegen BT gesehen.



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um 16:42
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Grundsätzlich sollte sich ein Gericht jedoch nicht auf einen Tathergang festlegen, der anschließend widerlegt oder zumindest in Zweifel gezogen werden kann, da dies zu unnötigen Spekulationen führt. Und hier hat sich das Gericht auch unnötigerweise auf den "Überfall" an der Wohnungstür festgelegt. Warum eigentlich?
Das frage ich mich auch. (Und Richter Goetzl wuerde es heute vielleicht auch anders tun und an dieser Stelle etwas weniger akribisch sein).

Ich frage mich aber auch, wie valide es ist, dass der Tathergang "im Inneren" began.
Das beruht m.W. auf dem von Petermann in Auftrag gegebenen Gutachten (und hier auf den Blutspritzern).

Aber was heisst überhaupt vom "Inneren": Das ist ja jetzt kein langer Gang zwischen der Wohnungseingangstuer und der Marmortreppe, die hoch in die Wohnung fuehrt.
Bis zum Tischchen, wo Petermann die Tat lokalisiert, sind es nur ein paar Schritte.

Wenn der Taeter zuvor mit CB im oberen Teil der Wohnung gewesen waere: so eine Marmortreppe bietet sich doch hervorragend an, um die Tat einzuleiten.
Ein kraeftiger Schubs und CB fliegt die Steintreppe herunter. Die ersten Verletzungen hat sie dann schon, bevor die Hiebe auf den Kopf folgen.
(Mit ganz, ganz viel Glueck (aus Taeter-Sicht) haette er gar nicht mehr viel tun muessen und ggf. haette ein Unfall im Raum gestanden).

Ich kann mir schlecht vorstellen, dass der Taeter vorher zusammen mit CB in der Wohnung war und der Angriff dann unten im Flur erfolgte.


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