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Mordfall Charlotte Böhringer

28.473 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

03.05.2023 um 10:14
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Vielleicht hätte BT einen illegalen Deal mit der Staatsanwalschaft machen können: Geständnis, dafür keine Mordanklage. Legal ist das in D aber nicht.
Ist hier heute wieder Märchenstunde?

Übrigens: Selbst wenn die Anklage auf Totschlag lautet, kann das Gericht im Laufe der Hauptverhandlung zu der Erkenntnis kommen, dass es Mord war - und entsprechend verurteilen.
Zitat von dotsdots schrieb:Aber warum einem Mörder da entgegen kommen?
Das kommt noch hinzu.

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Mordfall Charlotte Böhringer

03.05.2023 um 10:24
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Selbst wenn die Anklage auf Totschlag lautet, kann das Gericht zu der Erkenntnis kommen, dass es Mord war - und entsprechend verurteilen.
Nein, es KANN nicht nur zu der Erkenntnis kommen, es MUSS. Wenn Mordmerkmale vorliegen, kann ein Gericht nicht einfach trotzdem für Totschlag verurteilen.

Ein Geständnis kann sich in einigen Fällen strafmildernd auswirken, v.a. auch weil es die Bereitschaft des Angeklagten zeigt, sich mit der Tat auseinanderzusetzen und auch auf eine gewisse Reue hindeutet. Aber diese Milderung reicht bei einem Mord nicht so weit, dass der Straftatbestand von Mord auf Totschlag "runterstuft" wird.

Wie schon geschrieben: meiner Meinung nach hat BT selbst diese Legende in die Welt gesetzt, um zu zeigen, was für ein aufrechtes Kerlchen er ist. Er hat einfach zu viele amerikanische Anwaltsserien gesehen - oder als "begeisterter Zeitungsleser" darüber in einer der offenbar regelmäßig von ihm ergaunerten Zeitungen gelesen. Da mag es vorkommen, dass der brillante Anwalt regelmäßig einen Deal mit der Staatsanwaltschaft aushandelt und der Angeklagte dann anstatt mit lebenslang, mit zwei Jahren auf Bewährung nach Hause geht. Zum einen ist das aber ein vollkommen anderes Rechtssystem und zum anderen eben Fiktion.

Er scheint da also was durcheinander gebracht zu haben, was für mich zeigt, dass er das Jurastudium wohl schon von Angang an nicht wirklich ernsthaft betrieben hat....


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03.05.2023 um 10:42
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Vielleicht hätte BT einen illegalen Deal mit der Staatsanwalschaft machen können: Geständnis, dafür keine Mordanklage. Legal ist das in D aber nicht.
Das Gericht hätte ihn aber trotzdem wegen Mordes verurteilen können.


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03.05.2023 um 10:53
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Vielleicht hätte BT einen illegalen Deal mit der Staatsanwalschaft machen können: Geständnis, dafür keine Mordanklage. Legal ist das in D aber nicht.
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Schneller Prozess, Geständnis, Klarheit, sichere Verurteilung, etc.
Mir scheint, du unterliegst hier einem Irrtum. Lass es mich dir also erklären:

Um ein Verfahren in einem Tötungsdelikt wie diesem vor Gericht durchführen zu können, braucht es eine Anklage. Diese Anklage schreibt der Staatsanwalt. Welches Etikett er dieser Anklage aufpappt, ist dabei eher sekundär. Er kann sagen, seiner Meinung nach ist das ein Mord, oder er hält das aufgrund seiner Ermittlungen für einen Totschlag, die Kammer ist daran in keinster Weise gebunden.

Das herauszufinden, dafür findet nun der Prozess statt, gibt es eine Beweisaufnahme, werden Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung gehalten und schließlich beraten sich darüber fünf Personen (drei Richter und zwei Schöffen) hinter verschlossenen Türen. Worauf der Staatsanwalt aber keinen Einfluss mehr hat, denn der muss draußen bleiben.

Damit ist jegliche Annahme, der Sta könnte überhaupt einen Deal durchsetzen, von Anfang an absurd.


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03.05.2023 um 10:59
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Die Legende soll vor allem belegen, was für ein aufrechter Mensch mit wie viel Rückgrat BT ist. Selbst wenn ein Staatsanwalt ihm mit dem verlockenden Würstchen "Totschlag" vor der Nase rumfuchtelt, gesteht der keinen Mord, den er angeblich nicht begangen hat...
So verlockend wär das Würstchen wahrscheinlich nicht einmal gewesen. Selbst wenn er dadurch etliche Jahre früher freigekommen wäre, könnte er heute nicht mehr herumlaufen und überall behaupten, er sei unschuldig. Er stünde also vor dem Nichts. Dann lieber 17 Jahre und danach vom Umfeld und der Familie mit großem Erbe wieder aufgenommen werden als 10 Jahre, aber anschließend alleine dazustehen und in der Öffentlichkeit als Totschläger zu gelten.

Wobei, je mehr ich darüber nachdenke: Seine Unterstützer hätten wahrscheinlich auch das entschuldigt und behauptet, er habe ja ein falsches Geständnis abgeben müssen.

Das noch viel größere Problem dürfte aber gewesen sein, dass BT und sein Anwalt nicht wissen konnten, ob sie mit einer Totschlags-Einlassung durchkommen. Am Ende hätte er vielleicht die Tötung gestanden und wäre trotzdem wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden, noch dazu evtl. mit einem Verlust vieler Unterstützer. Der Super-Gau also. Das Risiko wird BT zu groß gewesen sein.


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03.05.2023 um 11:12
Zitat von emzemz schrieb:Worauf der Staatsanwalt aber keinen Einfluss mehr hat, denn der muss draußen bleiben.

Damit ist jegliche Annahme, der Sta könnte überhaupt einen Deal durchsetzen, von Anfang an absurd.
Das ist Theorie. Ich kann mir schon vorstellen, dass in der Praxis die Anklageschrift durchaus Einfluss auf das Urteil hat. In Deutschland ist das aber nicht legal.


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03.05.2023 um 11:27
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Vielleicht hätte BT einen illegalen Deal mit der Staatsanwalschaft machen können: Geständnis, dafür keine Mordanklage. Legal ist das in D aber nicht.
Die Wahrheit kennt wohl nur BT und CB. Ob ein Totschlag bei 24 Hieben noch warscheinlich ist, ist die Frage. Das Spurenbild vor Ort ließe aber meines Erachtens auch einen Totschlag zu, also ein ungeplantes Verbrechen, Streit, Affekt usw. Problem daran ist, BT hätte es zugeben müssen, das Justizopfer konnte er dann aber nicht mehr spielen und seine zahlreichen Betrügereien und Lügen vor der Tat wären damit auch nicht erklärt. Er wäre Gefahr gelaufen, dass seine Anhängerschaft sich angewiedert von ihm abwendet. Wer will denn was zu tun haben mit jemanden, der durchgängig gelogen und betrogen hat und dann final deswegen auch noch die eigene Tante erschlägt. Da wäre ein Streit/ Affekt doch letztlich nebensichtlich geworden.


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03.05.2023 um 11:27
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Ich kann mir schon vorstellen, dass in der Praxis die Anklageschrift durchaus Einfluss auf das Urteil hat.
Die Anklageschrift hat insofern Einfluss auf das Urteil, als ohne Anklageschrift ein Gericht nicht tätig wird. Wo kein (An-)Kläger ist, da ist bekanntlich auch kein Richter.

Ansonsten ist das Gericht, da es den Sachverhalt unabhängig ermitteln muss, an die Anklageschrift nicht sklavisch gebunden. Das Gericht kann eigene Gutachten einholen, Zeugen vernehmen, die weder von der StA noch von der Verteidigung benannt sind, Ortsbesichtigungen durchführen, Beweisanträge sowohl von der StA wie von der Verteidigung ablehnen, halt alles tun oder lassen, was es selber für erforderlich hält, um die Wahrheit herauszufinden.

Wenn nötig, muss es natürlich rechtliche Hinweise geben, damit sich die Prozessbeteiligten rechtzeitig darauf einstellen können, andernfalls liegt ein erheblicher Verfahrensfehler vor. Aber dass die StA praktisch das Urteil schreibt, ist eine Fehlvorstellung.


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03.05.2023 um 11:32
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Das ist Theorie. Ich kann mir schon vorstellen, dass in der Praxis die Anklageschrift durchaus Einfluss auf das Urteil hat. In Deutschland ist das aber nicht legal.
Wenn überhaupt, dann hätte man auch das Gericht mit ins Boot holen müssen. Gibt ja durchaus Deals, bei denen sich darauf verständigt wird, dass der Angeklagte gesteht und sich dafür die Strafe innerhalb eines “vereinbarten“ Strafrahmens halten wird. Ich will nicht ausschließen, dass es in der Praxis auch Fälle gibt, wo derartige Deals am Ende dazu führen, dass die Verurteilung aufgrund eines milderen Straftatbestandes erfolgt, als er sich nach einer umfangreichen Beweiserhebung ergeben hätte. Im Fall BT gab es sowas aber offensichtlich nicht.


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03.05.2023 um 11:37
Zitat von AberacadaberaAberacadabera schrieb:Problem daran ist, BT hätte es zugeben müssen,
Eben, ein Tatherhergang, der „nur“ auf Totschlag statt Mord hindeutet, hätte nicht nur als Einlassung des Beschuldigten in der Anklageschrift stehen müssen. BT hätte einen solchen Tathergang tunlichst auch als Angeklagter dem Gericht schildern müssen, damit das Gericht zu einer entsprechenden Überzeugungsbildung hätte kommen können (und nicht Mord ins Auge gefasst hätte, was nach den Gesamtumständen ja nicht fernlag).


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03.05.2023 um 11:37
Zitat von SmooverSmoover schrieb:Wenn überhaupt, dann hätte man auch das Gericht mit ins Boot holen müssen. Gibt ja durchaus Deals, bei denen sich darauf verständigt wird, dass der Angeklagte gesteht und sich dafür die Strafe innerhalb eines “vereinbarten“ Strafrahmens halten wird. Ich will nicht ausschließen, dass es in der Praxis auch Fälle gibt, wo derartige Deals am Ende dazu führen, dass die Verurteilung aufgrund eines milderen Straftatbestandes erfolgt, als er sich nach einer umfangreichen Beweiserhebung ergeben hätte. Im Fall BT gab es sowas aber offensichtlich nicht.
Ja wenn er noch eine schöne Geschichte parat gehabt hätte, die auf Totschlag hindeutet.

Genau: heimlich mit der Staatsamwaltschaft, die dann dem Gericht nur totschlagrelevante Fakten präsentiert, ist illegal.


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03.05.2023 um 11:41
Zitat von AberacadaberaAberacadabera schrieb:Die Wahrheit kennt wohl nur BT und CB. Ob ein Totschlag bei 24 Hieben noch warscheinlich ist, ist die Frage.
Im Affekt kann das schon einmal vorkommen. Das hat mit Mordmerkmalen nicht unbedingt etwas zu tun (siehe unten).
Urteil Frankenthal: Fast sieben Jahre Haft für Totschlag mit 97 Messerstichen
Quelle: https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/ludwigshafen/urteil-prozess-totschlag-blutiger-messerangriff-crack-sex-100.html

oder
Im Oktober vergangenen Jahres hatte ein 43-Jähriger seine Ex-Freundin mit 33 Messerstichen getötet. Das Landgericht wertet den Angriff vor einem Bornheimer Supermarkt nicht als Mord.
Quelle: https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-messerstiche-supermarkt-bornheim-urteil-totschlag-90148514.html


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03.05.2023 um 11:48
Zitat von AberacadaberaAberacadabera schrieb:Das Spurenbild vor Ort ließe aber meines Erachtens auch einen Totschlag zu, also ein ungeplantes Verbrechen, Streit, Affekt usw. Problem daran ist, BT hätte es zugeben müssen ...
... und sich was Nettes einfallen, was die Tatwaffe mit dem schwarzen, einschichtigen Lack anbelangt, die sich urplötzlich in seinen Händen befand.


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03.05.2023 um 11:51
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Ja wenn er noch eine schöne Geschichte parat gehabt hätte, die auf Totschlag hindeutet.
Genau. Ein „Deal“, wenn man denn dieses missverständliche Wort gebrauchen will, hätte sich auf die Tatumstände bezogen, also auf Fakten, auch innere Fakten. Die rechtliche Schlussfolgerung bei einem Tötungsdelikt, ob Mord oder Totschlag vorliegt, ist ja erst das Ergebnis der Prüfung von zugrundeliegen Fakten.

BT hätte also etwa (überzeugend!) erzählen können, dass er sich von der Tante ganz entsetzlich provoziert gefühlt hat etc. pp., so dass das Gericht vielleicht zu einer Affekttat ohne Mordmerkmale gekommen wäre.
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Im Affekt kann das schon einmal vorkommen. Das hat mit Mordmerkmalen nicht unbedingt etwas zu tun
Ja klar. Aber im Fall BT springt halt das Geldmotiv mitsamt kurz vor dem Auffliegen stehender Examenslüge nun doch sehr ins Auge. Es ist auch ziemlich müßig, sich darüber zu unterhalten, ob für das Gericht Totschlag in Betracht gekommen wäre. Der Prozess ist halt anders gelaufen, und das ist das Entscheidende.


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03.05.2023 um 11:53
Zitat von emzemz schrieb:und sich was Nettes einfallen, was die Tatwaffe mit dem schwarzen, einschichtigen Lack anbelangt, die sich urplötzlich in seinen Händen befand.
Genau. Hätte das Gericht bestimmt ohne weiteres als Manifestation des Affekts beim Angeklagten geschluckt…..


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03.05.2023 um 12:16
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Im Oktober vergangenen Jahres hatte ein 43-Jähriger seine Ex-Freundin mit 33 Messerstichen getötet. Das Landgericht wertet den Angriff vor einem Bornheimer Supermarkt nicht als Mord.
Quelle: https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-messerstiche-supermarkt-bornheim-urteil-totschlag-90148514.html
Die StA bzw Nebenklage ging in Revision, neues Urteil lautet auf Mord.


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03.05.2023 um 12:17
Zitat von AndanteAndante schrieb:Genau. Hätte das Gericht bestimmt ohne weiteres als Manifestation des Affekts beim Angeklagten geschluckt…..
Ach, da lässt sich doch immer etwas konstruieren: seine Tante hatte ihn ein paar Tage zuvor gebeten, bei sich ein Bild aufzuhängen. Als er dann an diesem Tag an die Tür kam, gab es einen Riesenstreit, er nahm den Hammer und schlug immer wieder zu.


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03.05.2023 um 12:21
Zitat von emzemz schrieb:Die StA bzw Nebenklage ging in Revision, neues Urteil lautet auf Mord.
Ah schön. Trotzdem gibt es das oft. Man muss nur eine plausible Geschichte parat haben, wo der Hammer herkommt. Vielleicht lag er ja auch zufällig auf der Kommode, etc.
Berlin – Die junge Frau mit dem Engelsgesicht erschlug ihre Großtante mit einem Schlosserhammer. Ursprünglich angeklagt wegen Mordes, erkannte das Gericht gegen Sabrina S. (18) heute jedoch auf Totschlag im Affekt und verurteilten sie lediglich zu drei Jahren Haft.

Es waren Ferien, die Freunde im Urlaub. Sabrina war ganz allein. Sie fuhr deshalb zu ihrer Großtante, eigentlich eine Verbündete der Mutter. Sie hoffte dennoch, dass sie ihr helfen würde. Ein verhängnisvoller Irrtum. Denn die alte Dame wies sie schroff ab: „Was willst du? Du verdienst das alles!“ Dann habe die Tante sie gepackt, um sie aus der Wohnung zu ziehen. Die Richterin: „Da brannten Sabrina die Sicherungen durch.“

Sie habe spontan hinter sich gegriffen, wo ein Hammer lag. So habe es das Mädchen im Prozess geschildert. „Wir können diese Schilderung nicht widerlegen“, so die Richterin. Sie habe weder Widersprüche noch Ungereimtheiten aufgezeigt. „Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass die Tat von langer Hand geplant war. Und es gibt auch keinen Nachweis dafür, dass die Angeklagte den Hammer mitgebracht hatte.“
Quelle: https://www.bild.de/regional/berlin/prozess/drei-jahre-haft-fuer-die-hammer-nichte-45489290.bild.html


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03.05.2023 um 12:30
Zitat von emzemz schrieb:. und sich was Nettes einfallen, was die Tatwaffe mit dem schwarzen, einschichtigen Lack anbelangt, die sich urplötzlich in seinen Händen befand.
Oder einfach die Wahrheit sagen, dass er Gegenstand x aus Grund y eh in der Tasche hatte, dass Gegenstand auf der Treppe lag oder auf dem Tisch und wo er den besagten Gegenstand danach gelassen hat. Da muss nicht zwangsweise was konstruiert werden oder alles ins geheimnisvolle abdriften. Die Wohnung war wie gesagt mehrere hundert m2 gross und zuvor waren Handwerker im Haus. Da kann alles mögliche herumgelegen haben, da wurde nicht täglich Inventur durchgeführt. Und selbst wenn dem Unterstützerkreis im Nachhinein auffiel, dass die immer auf dem Tisch stehende zweite Skulptur plötzlich fehlte, werden die sich gehütet haben das zu berichten. Das kann auch Putzfrau oder Handwerker betreffen, die man unter Druck setzt oder die mit allem gar nichts zu tun haben wollen oder sich aus Desinteresse oder anderen Gründen gar nicht so genau erinnern können oder wollen.

Ich kann mich jetzt aus dem Urteil zb gar nicht erinnern, dass diesbezüglich ( fehlt etwas?) Überhaupt bei irgendjemandem nachgefragt wurde.


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Mordfall Charlotte Böhringer

03.05.2023 um 12:39
Zitat von AberacadaberaAberacadabera schrieb:Ich kann mich jetzt aus dem Urteil zb gar nicht erinnern, dass diesbezüglich ( fehlt etwas?) Überhaupt bei irgendjemandem nachgefragt wurde.
Ich meine, die Putzfrau wurde befragt.


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