Mordfall Charlotte Böhringer
gestern um 13:17Es ist eine Binsenweisheit, dass Gerichte und Behörden nicht in einer keimfreien Blase agieren, allein Recht und Gesetz verpflichtet, unbeeinflusst von öffentlichen Debatten und politischen Einflussversuchen.
Es ist auch eine Binsenweisheit, dass "Unabhängigkeit" nicht "Unbeeinflussbarkeit" bedeutet - genauso wie Beeinflussbarkeit nicht "Befangenheit", "Willfährigkeit", "Willkür" oder gar "Rechtsbeugung" ist.
Einflüsse sind zumeist multifaktoriell. Richter sind natürlich beeinflusst von Karrierechancen wie auch von ihrer Persönlichkeit, ihrer Biographie, ihrer Sozialisation, ihren Erfahrungen, ihren Vorurteilen, ihrer Selbstreflektion und ihres Umgangs mit Druck und Stress. Wie ein Richter mit mittelbaren oder unmittelbaren Außeneinflüssen umgeht, wie sie sich auf die Urteilsfindung auswirken, das ist auf Grundlage seiner verfassungsmäßigen Unabhängigkeit individuell. Es gibt meines Erachtens keine Gesetzmäßigkeiten.
Soweit es bayerische Besonderheiten gibt, wie das "Rotationsprinzip" oder die Besetzung von Verwaltungsgerichten mit Verwaltungsbeamten, sind die Auswirkungen nicht mehr die selben wie noch vor 25 Jahren. Franz Josef Strauß oder Edmund Stoiber sind schon lange keine Ministerpräsidenten mehr, die CSU hat schon lange keine absolute Mehrheit mehr und muss Ministerposten abgeben. Leitartikel von Heribert Prantl in der SZ, die vor 30 Jahren noch galten, die stimmen heute so einfach nicht mehr. Es gibt neue Richtergenerationen und auch in politisch heiklen Fällen (von CSU-MdLs über 1. FC-Bayern-Präsidenten bis zu Landräten oder Ex-OB von Großstädten) gibt es Urteile, die sich gewaschen haben. Nicht immer. Aber immer öfter. Und welche Große Strafkammer hat schon Bock, dass ihr Urteil vom BGH aufgehoben wird...?
Die Zusammensetzung der Richterschaft ist bunter, weiblicher, überparteilicher, unabhängiger, teilzeitaffiner. Es ist nicht mehr so leicht, sie auf Linie zu bringen. Von Außen betrachtet sehe ich nur sehr selten Urteile, bei denen ich Einflussnahmen als ausschlaggebend ansehen muss.
Weder die Verurteilung von Bence T. noch die von ST ("Eiskeller") beruht auf großem öffentlichen Druck oder staatlicher Einflussnahme. Die Gerichte wären in beiden Fällen frei gewesen, bei persönlicher Überzeugung von unzureichender Indizienlage frei zu sprechen. Im Falle von ST ist das ja dann auch in einem weiteren Verfahren geschehen. Es gab dafür keine Richterschelte (früher gehörte es auch zum guten Ton, dergleichen nicht zu betreiben - was eine kritische Befassung nicht ausschloss). Weder bei der Verurteilung noch beim Freispruch. Wenn sich der Öffentlichkeit durch den Prozess und die Urteilbegründung nachvollziehbar erschließt, warum so entschieden wurde oder werden musste, dann gibt es doch keine große öffentliche Empörung. Das ist doch nur dann der Fall, wenn ein Urteil überraschend, unverständlich oder unisono als extrem ungerecht empfunden wird.
Bence T. war über seine Verurteilung schwer empört, seine Unterstützer auch. Ihre Überzeugung trägt bis heute. Aber sie können eigentlich nicht so recht erklären warum...
Es ist auch eine Binsenweisheit, dass "Unabhängigkeit" nicht "Unbeeinflussbarkeit" bedeutet - genauso wie Beeinflussbarkeit nicht "Befangenheit", "Willfährigkeit", "Willkür" oder gar "Rechtsbeugung" ist.
Einflüsse sind zumeist multifaktoriell. Richter sind natürlich beeinflusst von Karrierechancen wie auch von ihrer Persönlichkeit, ihrer Biographie, ihrer Sozialisation, ihren Erfahrungen, ihren Vorurteilen, ihrer Selbstreflektion und ihres Umgangs mit Druck und Stress. Wie ein Richter mit mittelbaren oder unmittelbaren Außeneinflüssen umgeht, wie sie sich auf die Urteilsfindung auswirken, das ist auf Grundlage seiner verfassungsmäßigen Unabhängigkeit individuell. Es gibt meines Erachtens keine Gesetzmäßigkeiten.
Soweit es bayerische Besonderheiten gibt, wie das "Rotationsprinzip" oder die Besetzung von Verwaltungsgerichten mit Verwaltungsbeamten, sind die Auswirkungen nicht mehr die selben wie noch vor 25 Jahren. Franz Josef Strauß oder Edmund Stoiber sind schon lange keine Ministerpräsidenten mehr, die CSU hat schon lange keine absolute Mehrheit mehr und muss Ministerposten abgeben. Leitartikel von Heribert Prantl in der SZ, die vor 30 Jahren noch galten, die stimmen heute so einfach nicht mehr. Es gibt neue Richtergenerationen und auch in politisch heiklen Fällen (von CSU-MdLs über 1. FC-Bayern-Präsidenten bis zu Landräten oder Ex-OB von Großstädten) gibt es Urteile, die sich gewaschen haben. Nicht immer. Aber immer öfter. Und welche Große Strafkammer hat schon Bock, dass ihr Urteil vom BGH aufgehoben wird...?
Die Zusammensetzung der Richterschaft ist bunter, weiblicher, überparteilicher, unabhängiger, teilzeitaffiner. Es ist nicht mehr so leicht, sie auf Linie zu bringen. Von Außen betrachtet sehe ich nur sehr selten Urteile, bei denen ich Einflussnahmen als ausschlaggebend ansehen muss.
Weder die Verurteilung von Bence T. noch die von ST ("Eiskeller") beruht auf großem öffentlichen Druck oder staatlicher Einflussnahme. Die Gerichte wären in beiden Fällen frei gewesen, bei persönlicher Überzeugung von unzureichender Indizienlage frei zu sprechen. Im Falle von ST ist das ja dann auch in einem weiteren Verfahren geschehen. Es gab dafür keine Richterschelte (früher gehörte es auch zum guten Ton, dergleichen nicht zu betreiben - was eine kritische Befassung nicht ausschloss). Weder bei der Verurteilung noch beim Freispruch. Wenn sich der Öffentlichkeit durch den Prozess und die Urteilbegründung nachvollziehbar erschließt, warum so entschieden wurde oder werden musste, dann gibt es doch keine große öffentliche Empörung. Das ist doch nur dann der Fall, wenn ein Urteil überraschend, unverständlich oder unisono als extrem ungerecht empfunden wird.
Bence T. war über seine Verurteilung schwer empört, seine Unterstützer auch. Ihre Überzeugung trägt bis heute. Aber sie können eigentlich nicht so recht erklären warum...




