emz schrieb:Gab's womöglich sogar schon dieses Probationsverfahren?
Da es nichtöffentlich ist, dürfte die Öffentlichkeit also über einen entsprechenden Beschluss des Gerichts informiert werden. Das war offenbar noch nicht der Fall.
Der erste Schritt, die Zulassung, umfasst ja nur die Prüfung, ob die vorgebrachten Beweismittel neu sind. Ob sie Auswirkungen auf den Schuldspruch hätten, ist dann im Probationsverfahren zu prüfen.
Da ich an der prinzipiellen Täterschaft des Herrn T. nicht zweifle, könnte ich mir vorrangig vorstellen, dass evtl. der Heimtücke-Vorwurf erfolgreich angegriffen werden könnte. Mich hat die entsprechende Darstellung im Urteil immer wenig überzeugt.
Sie hing mir zu sehr an den Tatbestandsmerkmalen des Strafgesetzbuches, v.a. der Heimtücke, wirkte quasi daran entlang konstruiert. Das passt zum Vorsitzenden Götzl, das ist seine Handschrift. Aber warum es genau so abgelaufen sein soll, da fehlten mir die Beweise, v.a. ergab es sich nicht zwingend aus den Blutspuren.
Und ich habe mich immer gefragt, warum T. vor der Türe gewartet haben soll, bis seine Tante heraustreten wollte - um dann - so das LG - von T. ins Wohnungsinnere gedrängt und dort erschlagen zu werden. Auch wenn er in etwa die Zeit wusste, zu der das Opfer die Wohnung verlassen wollte, ist so ein Tatplan und das Warten nicht ohne Risiko. Für mich macht es sehr viel mehr Sinn, dass T. mit der Tante in der Wohnung war und er mit ihr diese verlassen sollte, als die Tat geschah. Dabei meine ich, dass auch bei anderen Varianten das Opfer arg- und wehrlos gewesen sein dürfte und der Täter das ausgenutzt hat.
Evtl. tut sich was an der Front. Es bleibt aber auf jeden Fall die Habgier.
Warum wurde T. eigentlich schon nach 17 Jahren auf freien Fuß gesetzt? Weil er ein so braver Insasse war? Die gute Sozialprognose? Andere sitzen länger.
Ach ja: Die Anwälte dürften weniger der Gerechtigkeit wegen in diesem Fall am Ball bleiben, denn mehr der nahezu unbegrenzten Finanzmittel der Familie wegen, auch wenn T. natürlich arm wie eine Kirchenmaus sein müsste.