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Mordfall Charlotte Böhringer

29.745 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

22.06.2025 um 11:36
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:da hätte Frau Böhringer es ganz bestimmt nicht ohne weiteres hingenommen, dass Bence sein Jurastudium abgebrochen hat.
Er hat es nicht von sich aus abgebrochen.
Er hat - aus welchen Gruenden auch immer, Pruefungsangst vielleicht - einfach nichts mehr getan.
Er hat weder an dem anstehenden 1. Staatsexamen teilgenommen noch Urlaubssemester eingereicht.
So lange, bis die Hoechstdauer erreicht war und er exmatrikuliert wurde - und somit keine Chance mehr hatte, das Jurastudium erfolgreich zu beenden.

BT hat sich da aeussert passiv verhalten.
Er hat da ueber Jahre sein Leben nicht aktiv gestaltet, er hat vorgetaeuscht, sein Studium voranzutreiben, aber er hat da keine Weichen gestellt fuer sein kuenftiges Leben.
Und so ist er immer tiefer in seine Lebensluege hereingerutscht.


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Mordfall Charlotte Böhringer

22.06.2025 um 12:34
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:BT hat sich da aeussert passiv verhalten.
sehe ich komplett anders.
Er hat aktiv sein gesamtes Umfeld belogen, über einen längeren Zeitraum.
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Er hat da ueber Jahre sein Leben nicht aktiv gestaltet, er hat vorgetaeuscht, sein Studium voranzutreiben, aber er hat da keine Weichen gestellt fuer sein kuenftiges Leben.
Ich denke, dass die Vortäuschung seines erfolgreichen Lifestyles, ihn massiv Kraft gekostet hat.
Ironischerweise wahrscheinlich sogar mehr Kraft als einfach dieses Studium durchzuziehen.
Aber das haben halt Querulanten so an sich.
Kennt man doch auch aus dem eigenen Job oder ähnlichem.
Leute die endlos viel Energie für alles Mögliche haben, aber die eigentliche Arbeit nur unzureichend erledigen.


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Mordfall Charlotte Böhringer

23.06.2025 um 16:28
Ich hatte ja den RTL Bericht vor Wochen Direkt angeschaut ,der hier ja nochmal auf Seite 1443 abspielbar ist..Also Gutachten 18:15bis ca 19Uhr wobei nach 19Uhr nicht ausschließbar sei.Also laut Urteil spätestens 19:10 muss der Angriff auf Frau Böhringer stattgefunden haben .Nun hat der Jurist in diesem RTL Bericht ,ab Min 13:10 bis 13:28 folgendes zu berichten ,ein Gutachten hätte auch festgestellt dass es eine Std frührer hätte stattfinden können ,also ca18:15 und was sagt dieser Jurist ,,da hätte BT ein Alibi. Hallo Jurist ,BT hat seit ca 16Uhr kein Alibi ,wenn man Direkt von 16Uhr ausgeht ,wo die Verlobte die Wohnung verlassen hat ,.Das Urteil war ja etwas Grosszügig ,u schrieb spätestens ab 17Uhr als BT alleine war ....Ab 17Uhr weil inetwa da die Verlobte bei der Freundin eingetroffen sei.


Achja ,,hat von euch jemand mal davon was gelesen unter axelpetermann.de/web/printmedien
muss man mal lesen und anklicken Bericht 13.11.2021 JosephinHarting. Dort nennt er Benedikt.T.
Benedikt Göhring .Ich frag mich ,ob er den Penthouse Schlüssel auch bekommen hätte ,wenn er 5Min davor gesagt hätte zur T Familie ,er hat nie gesagt ,dass Benedikt Göhring ,(alsoT)unschuldig ist.


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Mordfall Charlotte Böhringer

11.07.2025 um 01:26
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb am 22.06.2025:Das Verhältnis zwischen Tante und Neffe war ja ohnehin schon angespannt, da hätte Frau Böhringer es ganz bestimmt nicht ohne weiteres hingenommen, dass Bence sein Jurastudium abgebrochen hat.
Wenn sie herausgefunden hätte, dass er sie bezüglich des Jura Studiums nur angelogen hatte, hätte sie das als Vertrauensbruch gewertet. Möglicherweise hätte es dann auch kein weiteres Geld mehr gegeben.


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Mordfall Charlotte Böhringer

03.09.2025 um 11:26
Es tut sich doch etwas. Das Landgericht hat wohl dem Wiederaufnahmeantrag stattgegeben:

https://www.gmx.net/magazine/panorama/leben-luxus-brutales-41236058

Auch wenn ich der Meinung bin, dass tatsächlich sehr vieles für die Schuld von BT spricht und ich das ursprüngliche Urteil nachvollziehen kann, finde ich es gut, dass eine Wiederaufnahme stattfindet.
Denn wenn erhebliche Tatsachen bekannt geworden sind, die zu einem anderen Urteil führen können, muss das definitiv aufgearbeitet werden.
Bin mal gespannt, was die Wiederaufnahme hervorbringt.


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Mordfall Charlotte Böhringer

03.09.2025 um 11:43
Zitat von LaBaLiLaDyLaBaLiLaDy schrieb:Auch wenn ich der Meinung bin, dass tatsächlich sehr vieles für die Schuld von BT spricht und ich das ursprüngliche Urteil nachvollziehen kann, finde ich es gut, dass eine Wiederaufnahme stattfindet.
Denn wenn erhebliche Tatsachen bekannt geworden sind, die zu einem anderen Urteil führen können, muss das definitiv aufgearbeitet werden.
Bin mal gespannt, was die Wiederaufnahme hervorbringt.
Das ist jetzt aber doch wirklich eine alte Kamelle, die nur von GMX noch mal aufgewärmt wurde. Die Entscheidung des Gerichts stammt doch von Anfang Dezember 2024:

https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/augsburg/presse/2024/6.php


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Mordfall Charlotte Böhringer

03.09.2025 um 11:58
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Das ist jetzt aber doch wirklich eine alte Kamelle, die nur von GMX noch mal aufgewärmt wurde. Die Entscheidung des Gerichts stammt doch von Anfang Dezember 2024:
Mea culpa! Habe den Fall jetzt sehr lange nicht mehr verfolgt und bin tatsächlich jetzt über gmx noch mal drauf gestoßen.
Ist aber schon krass, dass sich da jetzt seit einem Dreivierteljahr wieder nix mehr tut. Ob das Pobationsverfahren wohl festgestellt hat, dass selbst ein anderer Tatablauf nicht zu einem anderen Urteil führen würde und deshalb kein Wiederaufnahmeverfahren stattfindet?
Weil nach so langer Zeit müsste doch eigentlich wenigstens feststehen, ob es ein Wiederaufnahmeverfahren geben wird.


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Mordfall Charlotte Böhringer

08.09.2025 um 12:58
Ich habe die heute erschienene Folge des SWR-Podcasts "Sprechen wir über Mord?" zum Doppelmord von Schnaittach angehört. Die verurteilte Anstifterin strebt eine Wiederaufnahme an, weil ihr Ex-Mann im Kanst rumerzählt, er habe die Tat alleine begangen und sie habe nichts damit zu tun gehabt. Deshalb wird in der Folge auch diskutiert, unter welchen Vorraussetzungen eine Wiederaufnahme möglich ist.
Ein Grund ist, dass ein Zeuge im Verfahren falsch ausgesagt hat. Fischer sagt in dem Zusammenhnag, dass es dazu aber nötig ist, dass der Zeuge dabei erwischt wird und verurteilt wurde.

Quelle: https://www.ardaudiothek.de/episode/urn:ard:episode:56b39b0424d2be2c/
Ab ca. Minute 34:08

Das wäre im Fall B. Tot ja aber nicht der Fall. Da gibt es nur die Reporterin, die damals im Verfahren die Aussage unter Berufung auf ihrern Journalistenstatus und den Informandenschutz verweigert hat und die Zeugin, von der diese Reporterin jetzt bereit ist den Namen zu nennen. Im Vergleich zu einer erwiesenen und verurteilten falschen Zeugenaussage, wie sie Fischer als Vorraussetzung sieht, ist das ja aber dann sehr dünn, was B. Tot hier vorbringen kann.


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Mordfall Charlotte Böhringer

08.09.2025 um 14:00
Glücklicherweise beruht die Annahme des Wiederaufnahmeantrags ja nicht nur auf den Schilderungen von Marianna S. sondern auch auf zwei neuen Sachverständigengutachten:

Zudem wurden zwei neue Sachverständigengutachten zum Tatablauf vorgebracht. Die beiden Sachverständigen stellen möglicherweise neue Beweismittel dar und befassen sich anhand der Spurenlage mit der Frage des Hergangs der Tat. Das Gericht schloss in seiner Entscheidung eine mögliche Auswirkung auf den Schuldspruch nicht aus.

https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/augsburg/presse/2024/6.php

Eines davon stammt aus der Forensik der Hochschule von Mittweida:

Jetzt geht es im Labor der Forensiker in Mittweida aber erstmal um etwas Handfestes, eine Blutspurenmusteranalyse. Zum Einsatz kommt Schweineblut. In einer kleinen Kabine ist eine Versuchsanordnung aufgebaut. Mit der Analyse sollen Blutspuren an einem Tatort über eine visuelle Erkennung von Mustern ausgewertet werden. Ein Hammer schlägt mit definierter Kraft auf eine Blutlache, aus der sich dann Spritzer an den Wänden der Kabine verteilen. Das Ergebnis wird in einer Datenbank gespeichert, mit deren Hilfe die Analyse von Blutspuren automatisiert werden soll.

Dirk Labudde hat die Analyse unter anderem beim sogenannten Parkhausmord von München angewandt. Im Mai 2006 war die damals 59 Jahre alte Unternehmerin Charlotte Böhringer in ihrer Wohnung erschlagen worden. Am August 2008 sprach das Landgericht München I den Neffen der Frau in einem Indizienprozess für schuldig und verurteilte ihn zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes. Diese Entscheidung war umstritten.

https://www.dnn.de/mitteldeutschland/forensik-in-sachsen-studieren-hochschule-mittweida-DD6FCDPF7FAN3HUSPJUVCVJOMQ.html

Es wird der Anti-Toth-Fraktion (ATF) also, nach wie vor, nicht viel nützen sich hier wieder nur auf die Beobachtung von Marianna S. zu versteifen und sich daran abzuarbeiten da es eben wie gesagt zwei neue Gutachten gibt welche die offizielle Darstellung konterkarieren und einen völlig anderen Tathergang wiedergeben.


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08.09.2025 um 15:25
Zitat von MauserMauser schrieb:Es wird der Anti-Toth-Fraktion (ATF) also, nach wie vor, nicht viel nützen sich hier wieder nur auf die Beobachtung von Marianna S. zu versteifen und sich daran abzuarbeiten da es eben wie gesagt zwei neue Gutachten gibt welche die offizielle Darstellung konterkarieren und einen völlig anderen Tathergang wiedergeben.
Ganz laienhaft würde ich da aber erst noch mal fragen wollen, wo stehen wir denn überhaupt zum jetzigen Zeitpunkt?
Ist denn überhaupt schon was abzusehen?
Eine Entscheidung über die Wiederaufnahme des Verfahrens und die erneute Durchführung der Hauptverhandlung wurde mit dem Beschluss des Landgerichts Augsburg nicht getroffen. Wird die Entscheidung rechtskräftig, wird in nicht öffentlicher Sitzung das sog. Probationsverfahren durchgeführt.
Ist dieser Beschluss vom 02.12.2024 denn nun inzwischen rechtskräftig geworden oder nicht?

Gab's womöglich sogar schon dieses Probationsverfahren?
Dabei werden Zeugen und Sachverständige persönlich angehört, um zu prüfen, ob die im Antrag vorgebrachten Gründe eine Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertigen. Erst am Ende dieses Probationsverfahrens erfolgt eine Entscheidung, ob der Wiederaufnahmeantrag begründet ist und ob gegebenenfalls eine neue Hauptverhandlung durchgeführt wird.
Und wie haben die beiden Gutachten dabei abgeschnitten?


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Mordfall Charlotte Böhringer

08.09.2025 um 16:30
Zitat von emzemz schrieb:Gab's womöglich sogar schon dieses Probationsverfahren?
Da es nichtöffentlich ist, dürfte die Öffentlichkeit also über einen entsprechenden Beschluss des Gerichts informiert werden. Das war offenbar noch nicht der Fall.

Der erste Schritt, die Zulassung, umfasst ja nur die Prüfung, ob die vorgebrachten Beweismittel neu sind. Ob sie Auswirkungen auf den Schuldspruch hätten, ist dann im Probationsverfahren zu prüfen.

Da ich an der prinzipiellen Täterschaft des Herrn T. nicht zweifle, könnte ich mir vorrangig vorstellen, dass evtl. der Heimtücke-Vorwurf erfolgreich angegriffen werden könnte. Mich hat die entsprechende Darstellung im Urteil immer wenig überzeugt.

Sie hing mir zu sehr an den Tatbestandsmerkmalen des Strafgesetzbuches, v.a. der Heimtücke, wirkte quasi daran entlang konstruiert. Das passt zum Vorsitzenden Götzl, das ist seine Handschrift. Aber warum es genau so abgelaufen sein soll, da fehlten mir die Beweise, v.a. ergab es sich nicht zwingend aus den Blutspuren.

Und ich habe mich immer gefragt, warum T. vor der Türe gewartet haben soll, bis seine Tante heraustreten wollte - um dann - so das LG - von T. ins Wohnungsinnere gedrängt und dort erschlagen zu werden. Auch wenn er in etwa die Zeit wusste, zu der das Opfer die Wohnung verlassen wollte, ist so ein Tatplan und das Warten nicht ohne Risiko. Für mich macht es sehr viel mehr Sinn, dass T. mit der Tante in der Wohnung war und er mit ihr diese verlassen sollte, als die Tat geschah. Dabei meine ich, dass auch bei anderen Varianten das Opfer arg- und wehrlos gewesen sein dürfte und der Täter das ausgenutzt hat.

Evtl. tut sich was an der Front. Es bleibt aber auf jeden Fall die Habgier.

Warum wurde T. eigentlich schon nach 17 Jahren auf freien Fuß gesetzt? Weil er ein so braver Insasse war? Die gute Sozialprognose? Andere sitzen länger.

Ach ja: Die Anwälte dürften weniger der Gerechtigkeit wegen in diesem Fall am Ball bleiben, denn mehr der nahezu unbegrenzten Finanzmittel der Familie wegen, auch wenn T. natürlich arm wie eine Kirchenmaus sein müsste.


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Mordfall Charlotte Böhringer

08.09.2025 um 19:05
Der letzte mir bekannte Infostand stammt aus dem hervorragenden „Extra“-Beitrag vom Mai 2025:

Michael Rauh, Pressesprecher des Landgerichts Augsburg
Das Landgericht Augsburg hat entschieden das von den sechs Wiederaufnahmegründen die er hier vorgebracht hat zwei zulässig sind. Insoweit ist die Entscheidung auch rechtskräftig. Gegen den Beschluss des Landgerichts Augsburg liegt eine sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft vor, über diese entscheidet als zuständiges Gericht das Oberlandesgericht München.

Wenn die Entscheidung des Landgerichts Augsburg verbleiben würde, dann würde sich das Probationsverfahren anschließen, in diesem wird dann geprüft ob die vorgebrachten Gründe auch tatsächlich vorliegen. Das heißt dann würden Zeugen gegebenenfalls vernommen und möglicherweise auch Sachverständige gehört werden.

Als Pressesprecher steht mir eine Bewertung von Urteilen nicht zu. Hier geht es jetzt nicht um die Frage das damalige Bild zu bewerten sondern jetzt zu prüfen kommen neue Beweismittel, neue Einzelteile hinzu und stellt sich jetzt für das Gericht das Bild anders dar und dann wäre eine Wiederaufnahme gerechtfertigt.
Ab Zeitindex 30.49 Minute
Youtube: Münchener Parkhausmord - Ein Justizirrtum? | EXTRA - Das Magazin
Münchener Parkhausmord - Ein Justizirrtum? | EXTRA - Das Magazin
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Man kann daher davon ausgehen das sich am Stand des Verfahrens bis heute wohl nichts geändert hat. Insofern bleibt es vernünftiger weiterhin abzuwarten was dabei herauskommt anstatt sich hier jetzt in nutzlosen Spekulationen über die Motivlage von Benedikt Tothts Rechtsanwälten zu ergehen oder ob das Probationsverfahren eventuell schon stattgefunden haben könnte...


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Mordfall Charlotte Böhringer

08.09.2025 um 23:04
Zitat von MauserMauser schrieb:Man kann daher davon ausgehen das sich am Stand des Verfahrens bis heute wohl nichts geändert hat.
Ein echtes Problem bei Wiederaufnahmeverfahren im Strafrecht ist, dass es keine vorgeschriebene Frist gibt, wie lange das Ganze dauern darf. In der Praxis kann sich das Verfahren deshalb ganz schön ziehen manchmal über Monate, manchmal sogar über Jahre.


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Mordfall Charlotte Böhringer

09.09.2025 um 06:24
Daraus werde ich nicht schlau:
Zitat von MauserMauser schrieb:Michael Rauh, Pressesprecher des Landgerichts Augsburg
Das Landgericht Augsburg hat entschieden das von den sechs Wiederaufnahmegründen die er hier vorgebracht hat zwei zulässig sind. Insoweit ist die Entscheidung auch rechtskräftig. Gegen den Beschluss des Landgerichts Augsburg liegt eine sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft vor, über diese entscheidet als zuständiges Gericht das Oberlandesgericht München.
Da frage ich mich, wie die Entscheidung des LG Augsburg rechtskräftig sein kann, wenn eine sofortige Beschwerde der StA vorliegt und das OLG München noch darüber zu befinden hat.


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09.09.2025 um 10:01
Zitat von duvalduval schrieb:Ein echtes Problem bei Wiederaufnahmeverfahren im Strafrecht ist, dass es keine vorgeschriebene Frist gibt, wie lange das Ganze dauern darf. In der Praxis kann sich das Verfahren deshalb ganz schön ziehen manchmal über Monate, manchmal sogar über Jahre.
Aber im konkreten Fall sehe ich darin weniger ein Problem, denn der Antragsteller sitz ja nicht mehr in Haft. Sicher ist eine Freiheit immer noch durch Bewährungsauflagen eingeschränkt, aber die kann man auch durchaus als Starthilfe in ein freies Leben sehen und nicht als Strafe. Insofern kann es ihm doch ziemlich egal sein, wie lange das Verfahren läuft, zumal Menschen wie er ja nunmal auch dafür verantwortlich sind, dass das Justizsystem überlastet ist. Der wievielte Antrag auf Wiederaufnahme war das doch gleich?


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09.09.2025 um 12:00
Zitat von duvalduval schrieb:Ein echtes Problem bei Wiederaufnahmeverfahren im Strafrecht ist, dass es keine vorgeschriebene Frist gibt, wie lange das Ganze dauern darf. In der Praxis kann sich das Verfahren deshalb ganz schön ziehen manchmal über Monate, manchmal sogar über Jahre.

Ja stimmt, wobei sich durchaus die Frage stellt wie lange ein Gericht denn schon brauchen kann um über die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft zu entscheiden? Ist ja nicht so das es sich dabei um einen riesen Verfahrensschritt handeln würde. Die Annahme des Wiederaufnahmeantrags jährt sich jetzt im Dezember zum ersten Mal, seitdem hat sich offenbar wenig bis gar nichts getan.

Gründe dafür kann es natürlich viele geben. Angefangen bei einer Überlastung an laufenden Verfahren und zu wenig Personal bis hin dazu das Staat und Justiz sich gewaltig in den Frack mörsern weil sie genau wissen das mit dem weiteren Verlauf der nächste große Justizirrtum auf Bayern zurollt und sie keine Möglichkeit haben das noch effektiv zu verhindern...

In jedem Fall ist das aber nicht die Schuld von Benedikt Toth denn einem Menschen, bei dem der starke Verdacht besteht das er völlig zu Unrecht verurteilt wurde und welcher von sich berechtigte Gründe für seine Unschuld anführen kann, dem kann man absolut nicht vorwerfen das er immer wieder versucht seine Unschuld juristisch feststellen zu lassen, bei manchen von der Anti-Toth-Fraktion piept es wohl gewaltig...! Hätte die Justiz schon 2012 beim ersten Wiederaufnahmeantrag positiv reagiert hätte man viel Zeit, Arbeit, Geld sowie wertvolle Lebenszeit eines Menschen gespart - selber schuld also wenn sie so lange so verbohrt waren aber die Wahrheit lässt sich eben nun mal nicht auf ewig unterdrücken!

Zitat von OriginesOrigines schrieb:Da frage ich mich, wie die Entscheidung des LG Augsburg rechtskräftig sein kann, wenn eine sofortige Beschwerde der StA vorliegt und das OLG München noch darüber zu befinden hat.

So wie ich das verstehe bezieht sich das rein auf die Entscheidung zum Wiederaufnahmeantrag. Sprich der Antrag auf Wiederaufnahme ist in zwei Punkten angenommen worden und somit rechtskräftig. Der weitere Verlauf hingegen, also Probationsverfahren und evtl. Entscheidung für einen Wiederaufnahmeprozess ist noch in der Schwebe weil über die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Augsburg eben noch nicht entschieden wurde.


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09.09.2025 um 12:36
Zitat von MauserMauser schrieb:bei dem der starke Verdacht besteht das er völlig zu Unrecht verurteilt wurde
Bei wem besteht ein "starker Verdacht", dass er völlig zu Unrecht verurteilt wurde? Bis auf weiteres besteht ein rechtskräftiges, vom BGH überprüftes Urteil, mit dem er wegen Mordes verurteilt wurde. Bei mir führt das zu dem starken Verdacht, dass er ein Mörder ist.
Zitat von MauserMauser schrieb:hin dazu das Staat und Justiz sich gewaltig in den Frack mörsern weil sie genau wissen das mit dem weiteren Verlauf der nächste große Justizirrtum auf Bayern zurollt und sie keine Möglichkeit haben das noch effektiv zu verhindern
Absurd. Wer ist "Staat und Justiz"? Meinst Du ernsthaft Söder sitzt nägelkauend in der Staatskanzlei und telefoniert alle paar Tage mit dem OLG-Präsidenten, um zu diskutieren, wie man das Verfahren verzögern könnte? Weil der "nächste große Justizirrtum" den Tourismus in Bayern endgültig zum Zusammenbrechen bringen würde?

Justizirrtümer kommen bedauerlicherweise vor, weil in der Justiz Menschen arbeiten und Menschen nicht unfehlbar sind. Ob hier einer vorliegt, scheint mir aber sehr zweifelhaft.


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09.09.2025 um 12:41
Der zitierte Beitrag von emz wurde gelöscht. Begründung: Die Rechtschreibung eines Transkripts ist hier eher nicht relevat
Der Beitrag des Pressesprechers ist arg zusammengeschnitten, denke ich. Wenn man drauf achtet, dann sind in der Rede des Pressesprechers, der nicht mal 2 Minuten lang zu sehen ist, 5 Filmschnitte. Er antwortet offenbar auf konrekte Fragen des Reporters, die aber rausgeschnitten sind. Dadruch kann man leicht den Eindruck gewinnen, der Pressesprecher spreche in einem durch einen Fließtext.

In meinen Augen eine ziemlich unseriöse Wiedergabe des gesagten. Aber gut, wers glauben will. Die Zeichensetzungs- und Rechtschreibfehler schreibe ich mal unserem Mitschreiberling @Mauser zu, der das vom Pressesprecher gesagt verschriftlicht hat. Der Pressesprecher ist jedenfalls in der Lage, fehlerfrei zu sprechen und zu schreiben:
Wird die Entscheidung rechtskräftig, wird in nicht öffentlicher Sitzung das sog. Probationsverfahren durchgeführt. Dabei werden Zeugen und Sachverständige persönlich angehört, um zu prüfen, ob die im Antrag vorgebrachten Gründe eine Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertigen. Erst am Ende dieses Probationsverfahrens erfolgt eine Entscheidung, ob der Wiederaufnahmeantrag begründet ist und ob gegebenenfalls eine neue Hauptverhandlung durchgeführt wird.

[...]

Soweit der Verurteilte weitere Wiederaufnahmegründe – gestützt auf weitere Sachverständigengutachten und Zeugenaussagen sowie eine Amtspflichtverletzung der erkennenden Berufsrichter des Landgerichts München I – geltend machte, war der Antrag dagegen unzulässig.

Dem Verurteilten und der Staatsanwaltschaft steht gegen den ergangenen Beschluss das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu. Hierüber entscheidet das Oberlandesgericht München.
Quelle: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/augsburg/presse/2024/6.php

Hier steht nichts davon, dass die Entscheidung rechtskräftig ist, sondern dass es die Beschwerdemöglichkeiten für den Verurteilen und die StA gibt, von der ja die letzere offenbar dann auch Gebrauch gemacht hat.


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Mordfall Charlotte Böhringer

09.09.2025 um 12:59
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Hier steht nichts davon, dass die Entscheidung rechtskräftig ist, sondern dass es die Beschwerdemöglichkeiten für den Verurteilen und die StA gibt, von der ja die letztere offenbar dann auch Gebrauch gemacht hat.
Wenn man ganz spitzfindig um die Ecke denken will, wäre es noch möglich, dass die StA nur bzgl. der als unzulässig verworfenen - angeblichen - Wideraufnahmegründe Beschwerde eingelegt hat. Dann wäre der Beschluss bzgl. der stattgebenden Wideraufnahmegründe zwar auch nicht rechtskräftig, würde bzgl. dieser Punkte dann aber in Rechtskraft erwachsen, egal wie das OLG entscheidet. So wird's aber nicht gewesen sein.


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