@Rosi100
Rosi100 schrieb:Ja, weil bei Mord eben die Mordmerkmale Habgier, Mord aus niedrigen Beweggründen, Grausamkeit und Heimtücke dazukommen, steht in dem § drin, den Du hier reingestellt hast, also ist es kein Totschlag, denn bei Totschlag fehlen diese Mordmerkmale.
Totschlag ist auch etwas sehr Schlimmes, aber in diesem Mordfall habe ich den Eindruck, dass da ein blindwütiger Täter zugeschlagen hat, also ohne jeden Sinn und ohne jeden Verstand. Der Täter hat der Frau den Kopf einschlagen und dabei ein Butbad angerichtet, statt sie einfach nur zu erwürgen !!!
Das sieht für mich aus wie die Tat eines Wahnsinnigen. Ob man das nun als Mord oder als Totschlag auslegt, weiß ich nicht. Aber unter einem geplanten Mord aus Habgier stelle ich mir was anderes vor, also nicht solch ein rabiates Vorgehen, als sei der Täter wie ein Irrer vollkommen durchgedreht.
Mit einem Hammer einen Menschen zu erschlagen ist das schlimmste was es gibt, wenn man bedenkt, wie das Opfer der Tat aussieht und auch danach. Das ist doch nicht normal und eutet für meine Bgeriffe auf einen Täter hin, der in dem Moment nicht mehr ganz bei Sinnen war, was natürlich kein Milderungsgrund ist, da er den Hammer dabei hatte und dies nicht durch Zufall sondern aus Vorsatz.