Mordfall Charlotte Böhringer
19.04.2018 um 15:13Anzeige
meermin schrieb:Niemand verliert sein Gesicht, wenn er im Studium versagt. Und auch Bences Leben wäre weitergegangen, es hätte sich eine Lösung gefunden ohne dass er seine Freunde verloren hätte, da bin ich mir ganz sicher. Und er wäre wahrscheinlich auch nicht enterbt worden!! Auch wenn das als Sanktionsmassnahme angedroht worden war.Natürlich wäre das Leben weitergegangen, aber m.E. bagatellisierst Du die Sache ein wenig:
meermin schrieb:Niemand verliert sein Gesicht, wenn er im Studium versagt. Und auch Bences Leben wäre weitergegangen, es hätte sich eine Lösung gefunden ohne dass er seine Freunde verloren hätte, da bin ich mir ganz sicher. Und er wäre wahrscheinlich auch nicht enterbt worden!! Auch wenn das als Sanktionsmassnahme angedroht worden war.Nicht, weil er im Studium versagte, sondern weil er allen etwas vorgelogen hat. Spätestens wenn er nicht mehr mit seinen Freunden hätte mithalten können, wäre es vorbei gewesen.
abberlineF schrieb:Steht im Urteil. Vorbestraft wegen Trunkenheit im Verkehr.Und was hat er damals bekommen?
SCMP77 schrieb:Leider rekapitulierst hier nur die Behauptungen, welche auf der Unterstützerseite aufgeführt sind.Nö. Urteil noch mal lesen. Da findest Du die Ausführungen 99-101 und abschließend die Aussage der Kammer "All dies ist innerhalb ganz weniger Minuten durchführbar. 5-7 Minuten sind dafür allemal ausreichend" (S. 101).
SCMP77 schrieb:Also er kannte seine Verlobte schon Jahre.BT hat unmöglich wissen können, wann seine Verlobte von der Geburtstagsfeier nach Hause kommt.
abberlineF schrieb:30 Tagessätze zu je 20 Euro Geldstrafe.Für eine Vorstrafe wären 90 Tagessätze "nötig".
Butzeller schrieb:Für eine Vorstrafe wären 90 Tagessätze "nötig".Ja, Mensch. Das solltest Du ganz schnell der Kammer am LG I München mitteilen. Die wissen das offensichtlich gar nicht, sonst würden sie nicht auf S. 9 des Urteils schreiben:
abberlineF schrieb:Von Kanzlei habe ich auch nichts geschrieben.Da Anwälte gemeinhin Kanzleien haben, erschließt sich mir diese Spitzfindigkeit nun nicht. Aber gut, dann hat von Schirach eben eine Praxis.
30 Tagessätze zu je 20 Euro Geldstrafe.
emz schrieb:Da Anwälte gemeinhin Kanzleien haben, erschließt sich mir diese Spitzfindigkeit nun nicht. Aber gut, dann hat von Schirach eben eine Praxis.Das war aber auch nicht gemeint. Gemeint war, dass er aus seinem persönlichen Erfahrungsschatz/-horizont als Jurist berichtet (eben aus seiner praktischen(!) Tätigkeit oder kürzer: aus seiner Praxis), was keinesfalls als wissenschaftlich stichhaltig oder belastbar anzusehen ist. Ist in etwa so, als wenn ein Lungenfacharzt sagt: "So einen schweren Fall von Lungenentzündung habe ich noch nie gesehen!" .....
emz schrieb:Übrigens, der Fall Schnaittach ist keine Anektote aus seiner Kanzlei.Dazu sind im Netz ja wenig Informationen zu bekommen. Jedenfalls nicht auf die Schnelle. Dass die Familie "völlig unauffällig" gewesen sei, liest man zunächst nahezu immer. Warte es nur ab, ich find da dann schon was :-)
abberlineF schrieb:Die Kammer muss sich hier zwar nicht auf die Minute festlegen, darf aber natürlich auch nicht allzu vage bleiben. Der Angeklagte muss ja die Möglichkeit haben, sich zu verteidigen.Es ging damals um die Frage, ob der Rückrufversuch bei der Mutter der Freundin geeignet war, die Täterschaft BTs in Frage zu stellen. Und das Gericht hat dies verneint. Es ist zur Ansicht gekommen, dass selbst bei dem spätest möglichen Zeitpunkt, bei dem das Opfer die Wohnung verließ, es für den Angeklagten noch möglich gewesen wäre, in seine Wohnung zurück zu kommen. Klar, aus Deiner Sicht mag es sportlich erscheinen, aber ich persönlich sehe es nicht. Die Adrenalin-Ausschüttung dürfte in so einem Fall hier einiges bewirken, ich glaube kaum, dass das lähmend wirkt, eher im Gegenteil. Außerdem war es nur eine Grenzbetrachtung, was von den Unterstützern immer außer acht gelassen wird.
meermin schrieb:Und er wäre wahrscheinlich auch nicht enterbt worden!! Auch wenn das als Sanktionsmassnahme angedroht worden war.Der Bence wollte das Geld der Tante und sich nicht weiter von ihr gängeln lassen...das ist meine Meinung zu der ganzen Sache. Die hätte ihn ihr Leben lang in der Hand gehabt, und wenn er sich von ihr abgewendet hätte, wäre es das mit der Erbschaft gewesen.
Cassandra71 schrieb:Und der dreimalige Griff in die Parkautomaten hat mit Sicherheit auch dazu beigetragen, das Vertrauen in Bence nachhaltig anzukratzen. Wer weiß, ob Frau Böhringers Maß nicht eines Tages voll gewesen wäre...Nur das wusste ja die CB nicht! Und wie es ausschaut, hätte sie es auch nie erfahren.
Cassandra71 schrieb:Wer weiß, ob Frau Böhringers Maß nicht eines Tages voll gewesen wäreZu dem Zeitpunkt ihres Todes, war das Maß offenbar voll.
SCMP77 schrieb:Es ging damals um die Frage, ob der Rückrufversuch bei der Mutter der Freundin geeignet war, die Täterschaft BTs in Frage zu stellen. Und das Gericht hat dies verneint.Es wirkt so, als wären Deine Kenntnisse des Urteils nach oben ausbaufähig. Oder es fehlt die Bereitschaft, die Argumentationsfiguren nachzuvollziehen.Zwischen 18.00 und 18.15 Uhr war CB offenbar noch am Leben. Ab ca. 17.30 Uhr war BT alleine in Wohnung. Fahrzeit Wohnung BT-CB ca. 13 Minuten. Da denkt man: zeitsatt. Das funktioniert aber so nicht. Warum nicht? Weil die Kammer die Tatbegehung aufgrund er Logik der Urteilsbegründung zeitlich in die Nähe des Aufbruchs zum Stammtisch rücken muss. Täte sie dies nicht, wäre es wesentlich schwerer, den Fokus auf BT als Täter zur richten. Daher spricht die Kammer(!) von einem Todeszeitpunkt gegen ca. 19.10 Uhr oder zwischen 19.00 und 19.10 Uhr. DAS macht das Zeitfenster schmal. Nicht die Unterstützer.
abberlineF schrieb:Es wirkt so, als wären Deine Kenntnisse des Urteils nach oben ausbaufähig. Oder es fehlt die Bereitschaft, die Argumentationsfiguren nachzuvollziehen.Zwischen 18.00 und 18.15 Uhr war CB offenbar noch am Leben. Ab ca. 17.30 Uhr war BT alleine in Wohnung. Fahrzeit Wohnung BT-CB ca. 13 Minuten. Da denkt man: zeitsatt. Das funktioniert aber so nicht. Warum nicht? Weil die Kammer die Tatbegehung aufgrund er Logik der Urteilsbegründung zeitlich in die Nähe des Aufbruchs zum Stammtisch rücken muss. Täte sie dies nicht, wäre es wesentlich schwerer, den Fokus auf BT als Täter zur richten. Daher spricht die Kammer(!) von einem Todeszeitpunkt gegen ca. 19.10 Uhr oder zwischen 19.00 und 19.10 Uhr. DAS macht das Zeitfenster schmal. Nicht die Unterstützer.Ist jetzt auch eine ziemlich verwirrende Ausführung. :-)
In jedem Fall konnte BT nicht wissen, wann seine Verlobte heimkehren würde, was für ihn ein hohes Risiko bedeutete.