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Mordfall Charlotte Böhringer

28.466 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

06.01.2019 um 14:17
Zitat von jadajada schrieb:Ich wollte Dich nur zurückhaltend darauf hinweisen, dass Deine Quelle:

Sonnenschein81 schrieb:
Nun, ich habe es gelernt und meine Tochter hat dies auch gelernt.

nix taugt.
Über was wird hier eigentlich gerade diskutiert?

Darüber, dass einem Jurastudenten bekannt sein dürfte, wie ein gültiges Testament auszusehen hat, ja wohl kaum?

Und alles andere ist doch für diesen Fall vollkommen unerheblich.

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Mordfall Charlotte Böhringer

06.01.2019 um 14:20
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Über was wird hier eigentlich gerade diskutiert?

Darüber, dass einem Jurastudenten bekannt sein dürfte, wie ein gültiges Testament auszusehen hat, ja wohl kaum?
Es wird über unbelegbare Angaben (80%) diskutiert. Wir sollen hier alles immer belegen, während von Anderen irgendwelche Dinge unbelegt geäußert werden. Letzten Endes weiß eh niemand was Toth dachte, wusste und/oder ob er sich schützen wollte.
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Einerseits behauptest du, Bence sei nicht der Täter weil er noch nicht einmal ein Motiv gehabt hätte. Andererseits behauptest du der eigentliche Täter hätte es gerade miteinkalkuliert, dass Bence als der perfekte Verdächtige ins Visier der Ermittlungen geraten würde. Das ist ein ziemlicher Widerspruch,weil du in letzterem Fall implizit zugibst, dass Bence zumindest ein gutes Motiv gehabt hätte - ohne gerät man nämlich nicht ins Zentrum von Ermittlungen.

Was trifft jetzt also zu?
Was zutrifft ist folgendes:

- Bence Toth könnte Täter sein! Ich habe nie behauptet das er das nicht sein kann. Für mich persönlich liegt die Wahrscheinlichkeit bei ca. 40%
- Auch Andere könnten Täter sein. 2 alternative Tätergruppen hätte ich da im Auge.
- Es wäre möglich das jemand Anderes die Situation rund um Bence Toth und seine Tante ausnutzte


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Mordfall Charlotte Böhringer

06.01.2019 um 14:36
Mal was anderes als Diskussionsgrundlage:

Alle Zitate von BT im Zusammenhang mit der Zivilklage (MT gegen BT):
"Der mit dem Strafurteil gegen mich angeordnete Verfall hätte meine Familie zerstört. Um auf meinen Erbteil, der mittlerweile nur aus Betriebsvermögen besteht, verwertbar zugreifen zu können, hätten mein Bruder und ich als Erbengemeinschaft dieses gemeinsame Betriebsvermögen liquideren müssen, um allen Forderungen gerecht werden zu können.
Im Ergebnis wären an meiner Familie nichts als Verbindlichkeiten hängengeblieben. Deshalb war für mich diese Erbunwürdigkeitsklage nachvollziehbar. [...]"
Wiederaufnahmeantrag RA Witting S. 18 - 19
[...] Mehr war unter diesen Umständen nicht zu erreichen. Nachdem die Vorsitzende deutlich machte, dass weitere Beweiserhebungen nicht mehr durchgeführt würden, auch der abschliessende Vortrag der Klägerseite hieran nichts mehr ändern könnte, war klar: die Klage wird abgewiesen. Klar war allerdings auch, dass meine Familie in die Insolvenz geht.[...]
Wiederaufnahmeantrag RA Witting S. 19
[…] Indes möchte ich aber keine falschen Zweifel an meiner Verteidigungslinie entstehen lassen. Ein „Zugeständnis“ durch Versäumnis verstehe ich ausschliesslich formal und es wurde durch äusseren Zwang unumgänglich. Ich habe meine Tante nicht getötet, daran kann auch keine formale Spiegelfechterei etwas ändern. Ich konnte es nur nicht zulassen, dass über das bereits über unsere gesamte Familie hereingebrochene Unglück hinaus, eine faktische Enteignung der Lebensgrundlagen und die Vernichtung der Arbeitsleistung dreier Generationen hinzukomme.
Wiederaufnahmeantrag RA Witting S. 20


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06.01.2019 um 14:59
Ich fange mal mit meinen Gedanken dazu an:

Der erste Abschnitt beschreibt m.M.n., dass wenn die Hälfte der Parkgarage aus dem Staatsvermögen herausgekauft werden sollte, hätte die Familie T. das nicht bewerkstelligen können. Es war zur "Auslöse" vom Erbe kein Barvermögen ausreichend vorhanden.


Hier wird seitens BT der Grund für die Zivilklage anders dargestellt, als in der Presse veröffentlicht. Um an den Immobilen festhalten zu können brauchte die Familie die Erbmasse von BT.


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06.01.2019 um 15:05
Zitat von jadajada schrieb:Hier wird seitens BT der Grund für die Zivilklage anders dargestellt, als in der Presse veröffentlicht. Um an den Immobilen festhalten zu können brauchte die Familie die Erbmasse von BT.
Hätte er dann nicht einfach auf das Erbe verzichten können?

Das Argument passt doch hinten und vorne nicht. Dafür hätte man das Zivil-Schmierentheater jedenfalls nicht gebraucht.


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Mordfall Charlotte Böhringer

06.01.2019 um 15:21
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Hätte er dann nicht einfach auf das Erbe verzichten können?
Hier wird unterschieden zwischen Verzicht und Ausschlagung des Erbes.

Bei der Ausschlagung gibt es eine Frist von 6 Wochen. Diese dürfte hier abgelaufen gewesen sein, denn Bence ist wohl nicht davon ausgegangen, dass er verurteilt wird.

Ein Verzicht erfolgt zu Lebzeiten des Erblassers mittels Vertrag.
Grundsätzlich steht es natürlich jedem Erben frei, im Erbfall das Erbe auszuschlagen und auf diese Art und Weise keinen Gebrauch von dem vorhandenen Erbrecht zu machen. Eine solche Erbausschlagung muss innerhalb der gesetzlichen Frist erfolgen, die üblicherweise sechs Wochen beträgt. Die Frist für die Ausschlagung der Erbschaft beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der jeweilige Erbe Kenntnis vom Erbfall erlangt.

Erbverzicht statt Erbausschlagung
Eine derartige Erbausschlagung hat aber natürlich Nachteile, die es möglichst schon im Vorfeld zu berücksichtigen gilt. So steht der Erbe zunächst unter einem gewissen Zeitdruck, schließlich besteht nur eine relativ kurze Frist zur Ausschlagung der Erbschaft. Weiterhin geschieht dies, ohne dass der verstorbene Erblasser hiervon erfahren hat und entsprechend reagieren konnte. Durch die Erbausschlagung wird der Nachlass folglich nicht wie beabsichtigt verteilt. Dies kann nicht im Sinne des Erblassers sein, denn hierdurch wird sein letzter Wille untergraben und nach seinem Ableben hat er keine Chance mehr eine neue Bestimmung zu treffen.

Der Erbverzicht hingegen kann zu Lebzeiten aktiv in die Wege geleitet werden und das gibt beiden Seiten Rechtssicherheit.

Ein Erbverzicht erweist sich in diesem Zusammenhang als ideale Alternative und kann bereits im Vorfeld mit dem künftigen Erblasser vereinbart werden. .
Erbrecht heute
https://www.erbrecht-heute.de/erben-vererben/verzichten-auf-das-erbe/


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06.01.2019 um 15:30
Zitat von Minnimaus123Minnimaus123 schrieb:Ein Verzicht erfolgt zu Lebzeiten des Erblassers mittels Vertrag.
Trotzdem hätte er doch ganz einfach seinen kompletten Anteil an dem Erben an die anderen Erben überschreiben können, wenn es wirklich darum gegangen wäre - von mir aus in Form einer Schenkung.


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06.01.2019 um 15:33
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Trotzdem hätte er doch ganz einfach seinen kompletten Anteil an dem Erben an die anderen Erben überschreiben können, wenn es wirklich darum gegangen wäre - von mir aus in Form einer Schenkung.
Dann wären aber meiner Meinung nach doppelte Steuern angefallen. Die Erbschaftssteuer, die Bence begleichen hätte müssen, und die Schenkungssteuer für die Beschenkten. Insofern war der Prozess der beste Weg.


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06.01.2019 um 15:41
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Ich habe einen Beleg der Aussage "B.T sagte aus, sich die Zeitungen ausgeliehen zu haben, um sie wieder zurück zubringen..." angefordert. Dieser Beleg fehlt noch immer.
Ok, das hab ich dann wohl missverstanden.

Im Wiederaufnahmeantrag (S. 90) ist dazu folgendes zu finden:

Das Schwurgericht hatte die Möglichkeit, dass der Antragsteller die Zeitungen aus dem Tankstellen-Shop ohne Bezahlung mitgenommen haben konnte, als fernliegend ausgeschlossen.

Der Antragsteller hatte die in seiner Wohnung aufgefundenen Zeitungen am 16.05.2006 -wie üblich- aus dem Tankstellen-Shop der Parkgarage mitgenommen.

Anlässlich seiner informatorischen Anhörung als Kläger vor der 4. Zivilkammer des LG München I hatte der Zeuge M.T. folgendes berichtet:

"Es war und ist richtig, dass sich Angestellte der Parkgarage eine Zeitung entnehmen, diese wird dann nach einiger Zeit in die Retoure gegeben. Meine Tante wusste von dieser Übung. Dadurch ist kein Schaden entstanden, allenfalls etwas weniger Gewinn...

Diese Übung war auf Vertrauensbasis, Belege oder Quittungen wurden nicht geschrieben. Ich habe solche jedenfalls nicht gesehen.

Der Beklagte erklärt:


"Hierzu möchte ich ergänzen, eine Wegnahme im Sinne eines Diebstahls, im Sinne eines Nichtwiederbringens wurde natürlich nicht toleriert. Toleriert wurde lediglich die Ausleihe. Die Zeitung wurde am nächsten Tag entweder boniert oder zu den Retouren gegeben. Der Kläger bestätigt dies. "

Aus der nachfolgend eingefügten Stellungnahme der Verlobten des Antragstellers, F.S. ergibt sich, dass der Antragsteller zum einen die Gewohnheit hatte, sich mittels verschiedener Tageszeitungen zu informieren, zum anderen sich zu diesem Zweck Zeitungen aus dem Tankstellen-Shop der Parkgarage auszuleihen und zur Lektüre in die gemeinsame Wohnung zu bringen.

Die Stellungnahme spare ich mir jetzt mal, ist ja im Kontext nicht wichtig.

Weiter gehts mit S. 94 des Wiederaufnahmeantrages, wo Bence dazu selber Angaben macht:

"Es ist richtig, dass ich am 16. Mai 2006 eine Bildzeitung, eine Abendzeitung und eine Bildzeitung in unsere Wohnung gebracht habe. (...)"

Nicht wortwörtlich, aber ausgeliehen, und das hieß im Normalfall: später zurückbringen...oder bist du da anderer Meinung?
cassandra... dir ist schon klar das zwischenzeitlich die Leiche der Tante gefunden wurde, gell? Das die Familie Toth trauerte und aufgebracht war. Gaubst Du das Du in diesem Fall diese Zeitungen zurückbringst? Meine Güte...
Vermutlich nicht...aber es war mir auch klar, dass du garantiert eine Begründung für die Zeitungen im Altpapier auf Lager hast.

Zum Lesen etc. hat es ja noch gereicht...und wer weiß, ob sie nicht direkt im Anschluss entsorgt wurden?


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06.01.2019 um 15:55
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Es wird über unbelegbare Angaben (80%) diskutiert. Wir sollen hier alles immer belegen, während von Anderen irgendwelche Dinge unbelegt geäußert werden.
Es sind ausschließlich die Angaben zum Fall, die belegt werden müssen.

Und das ist auch richtig so, sonst kommt es wieder zu Behauptungen wie "Der Geschäftsführer belastete Bence mit der Aussage, er habe ihn nicht über die Entnahme der Zeitungen informiert."
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Letzten Endes weiß eh niemand was Toth dachte, wusste und/oder ob er sich schützen wollte.
Dass so was nicht belegt werden kann, muss hoffentlich nicht ernsthaft diskutiert werden.


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06.01.2019 um 15:57
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:"Es ist richtig, dass ich am 16. Mai 2006 eine Bildzeitung, eine Abendzeitung und eine Bildzeitung in unsere Wohnung gebracht habe. (...)"
Sollte Süddeutsche heißen.


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06.01.2019 um 16:12
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:cassandra71 schrieb:
"Es ist richtig, dass ich am 16. Mai 2006 eine Bildzeitung, eine Abendzeitung und eine Bildzeitung in unsere Wohnung gebracht habe. (...)"
Sollte Süddeutsche heißen.
Kannst Du bitte den gesamten Text - also die gesamte Aussage von Bence Toth zur Ausleihe und wann die Zeitungen wie gelesen wurden posten? Hast Du das grad vorliegen?


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Mordfall Charlotte Böhringer

06.01.2019 um 16:31
Weiss jemand um welchen Betrag es bei dem Erbteil den Bence Toth nach dem Tod seiner Tante geerbt hätte ging?

Wenn ich die Urteilsbegründung richtig interpretiere, dann wäre dieses Vermögen an den Bayrischen Staat geflossen. Nur durch eine Klage auf Erbunwürdigkeit konnten die rechtmässigen Erben verhindern, dass das Familienvermögen an den Staat fiel.

Die Familie der Ermordeten wäre also doppelt "bestraft" worden, nicht nur durch den Mord, sondern auch noch durch das Einziehen des Erbteils des Verurteilten.


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06.01.2019 um 16:43
@falstaff
Zitat von Minnimaus123Minnimaus123 schrieb:Falstaff schrieb:
Hätte er dann nicht einfach auf das Erbe verzichten können?
Nein. Das ist ein bisschen schwierig zu erklären...
Da laut Gerichtsurteil B.T seine Tante ermordet hat, wurde sein Erbanteil in dem Urteil vom 12. August 2008 für „verfallen“ erklärt.
Niemand soll durch Mord in den Genuss eines Erbes kommen...
Nun hätte der Staat seinen Erb-Teil bekommen...
Da das Vermögen ja zum grössten Teil aus Immobilien ( u.a dem Parkhaus) besteht, hätten die verbliebenen Erben wohl alles verkaufen müssen um dem Staat sein Geld zu geben...
Auch wäre quasi 50% vom Erbe für die Familie weg gewesen...

Nun greift man zu einem Trick.
Man versucht B.T auf Erbunwürdigkeit zu verklagen... ( er hat ja laut Gericht seine Tante umgebracht.)
In diesem Fall wird das Testament so ausgelegt das B.T nicht berücksichtigt wird, so als existiere er nicht.
Nun erbt das Vermögen die verbliebenden Erben...
In diesem Fall sein Bruder M.T.
Das Vermögen bleibt quasi der Familie erhalten!
Auf sein Erbe hätte er nicht einfach so verzichten können, da ihm das Gericht 2008 ja das Erbe schon abgesprochen hat!


Quelle: Wikipedia: Mordfall Charlotte Böhringer

Ts Erbanteil in Höhe von 50 Prozent vom Nachlass der Charlotte Böhringer wurde in dem Urteil vom 12. August 2008 für „verfallen“ erklärt, womit die Hälfte des Vermögens dem Staat zugefallen wäre. Benedikt Ts Bruder Mate klagte jedoch im April 2011 in einem Zivilprozess vor dem Landgericht München I gegen Benedikt T. wegen Erbunwürdigkeit. Die Familie von Benedikt T. steht fest hinter ihm, so auch sein Bruder Mate.[17] So hatte dieser die Klage in der Erbsache ganz bewusst erhoben, nicht etwa um Benedikt T. zu schaden, sondern um ihm damit zu helfen. Dahinter stand juristisches Kalkül. Mit der Klageerhebung sollte nicht nur erreicht werden, dass nicht die Hälfte des Erbes dem Staat zufällt. Vielmehr sollte die Münchner Justiz über den Umweg eines Zivilrechtsstreits dazu gezwungen werden, erneut ein Beweisverfahren durchzuführen.[17] Benedikt T. und seine Familie hofften, dass dabei wichtige Aspekte für ein Wiederaufnahmeverfahren zu Tage kommen.

Nachdem die Zivilkammer daraufhin viele Zeugen aus dem Mordprozess noch einmal angehört hatte, erklärte die Zivilkammer, dass sie erhebliche Probleme mit der Urteilsbegründung der Strafkammer vom 12. August 2008 habe. Für sie seien entscheidende Indizien bislang nicht überzeugend nachgewiesen, hieß es in einem entsprechenden Hinweisbeschluss der Zivilkammer. Weil dadurch wesentliche Stücke aus der Indizienkette des Strafurteils gebrochen waren, hatte sich Benedikt T. entschieden, sich gegen die zivilgerichtliche Klage des Bruders nicht länger zu verteidigen.[17] Daraufhin erging gegen Benedikt T. ein rechtskräftig gewordenes Versäumnisurteil, in dem seine Erbunwürdigkeit festgestellt wurde. Dadurch fiel das gesamte Erbe an seinen Bruder Mate.[18]


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Mordfall Charlotte Böhringer

06.01.2019 um 16:48
Zitat von MenetekelMenetekel schrieb:Niemand soll durch Mord in den Genuss eines Erbes kommen...
Nun hätte der Staat seinen Erb-Teil bekommen...
Da das Vermögen ja zum grössten Teil aus Immobilien ( u.a dem Parkhaus) besteht, hätten die verbliebenen Erben wohl alles verkaufen müssen um dem Staat sein Geld zu geben...
Auch wäre quasi 50% vom Erbe für die Familie weg gewesen...
Über welche Summen und Werte reden wir hier?


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Mordfall Charlotte Böhringer

06.01.2019 um 17:18
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Was zutrifft ist folgendes:

- Bence Toth könnte Täter sein! Ich habe nie behauptet das er das nicht sein kann. Für mich persönlich liegt die Wahrscheinlichkeit bei ca. 40%
- Auch Andere könnten Täter sein. 2 alternative Tätergruppen hätte ich da im Auge.
- Es wäre möglich das jemand Anderes die Situation rund um Bence Toth und seine Tante ausnutzte
So denke ich auch immer noch ... Jemand, der mit der Testamentsache nichts zu tun hatte, der auf nichts Rücksicht nehmen musste, nur darauf aufpassen, von sich selbst möglichst keine Spuren zu hinterlassen, da man auch nichts genaues feststellen konnte, was fehlte.
Zitat von MenetekelMenetekel schrieb:Nachdem die Zivilkammer daraufhin viele Zeugen aus dem Mordprozess noch einmal angehört hatte, erklärte die Zivilkammer, dass sie erhebliche Probleme mit der Urteilsbegründung der Strafkammer vom 12. August 2008 habe.
Wenn das Gericht diese so beschreibt, ist es doch selbst nicht sicher ?

Das tragische an der Geschichte ist, dass Fr. Böhringer nicht selbst Mutter war, somit auch nicht selbst erleben konnte, dass sich Kinder nicht immer nach den Vorstellungen der Eltern entwickeln, diese da und dort auch so manche Abstriche machen müssen.

Da sie sich häufig bei ihren Bekannten beklagte über ihr Personal, bekommt aber man schon den Eindruck, sie hatte auch nicht die richten Berater um sich, sodass der Wunsch eines hauseigenen Juristen bei ihr immer mehr Platz einnahm und berechtigt war ?


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Mordfall Charlotte Böhringer

06.01.2019 um 17:22
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Kannst Du bitte den gesamten Text - also die gesamte Aussage von Bence Toth zur Ausleihe und wann die Zeitungen wie gelesen wurden posten? Hast Du das grad vorliegen?
Nein, habe ich nicht.

Du kannst das selber recherchieren, ab Seite 90 im Wiederaufnahmeantrag.

Ich glaube aber nicht, dass da steht, wann die Zeitungen wie gelesen wurden.


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Mordfall Charlotte Böhringer

06.01.2019 um 17:29
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Nicht generell, aber in diesem Fall sehe ich das so. Bence Toth war eventuell sogar das perfekte "Bauernopfer"; jeder wusste vom Böhringer Erben und den Streitigkeiten.
Mit Bauernopfer meinst du, jemand anderes beging die Tat und lenkte den Verdacht bewusst auf Bence?


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Mordfall Charlotte Böhringer

06.01.2019 um 17:29
Zitat von MenetekelMenetekel schrieb:Menetekel schrieb:Niemand soll durch Mord in den Genuss eines Erbes kommen...Nun hätte der Staat seinen Erb-Teil bekommen...Da das Vermögen ja zum grössten Teil aus Immobilien ( u.a dem Parkhaus) besteht, hätten die verbliebenen Erben wohl alles verkaufen müssen um dem Staat sein Geld zu geben...Auch wäre quasi 50% vom Erbe für die Familie weg gewesen...
... und die Familie T. hätte die Hälfte der Erbimmobilien beim Freistaat auslösen müssen.

Danke @Menetekel für deinen Beitrag. Ich dachte dies wäre hier so bewusst.


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Mordfall Charlotte Böhringer

06.01.2019 um 17:42
Im Falle eines Fehlurteils hätte die Familie des Opfers drei schlimme Schläge einstecken müssen, den Tod eines Familienmitgliedes, die lebenslange Inhaftierung eines weitern Familienmitgliedes und den Verlust des halben Vermögens.

Wie konnten sie das wegstecken? Wenn es ein Fehlurteil sein sollte muss es schrecklich für alle sein und man versteht die gezeigte Distanz und Vorsicht nur allzu gut.


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