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Mordfall Charlotte Böhringer

28.467 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

11.01.2019 um 08:04
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Und wieso sollte das Geld jemand vermissen? Du schreibst doch selber, es konnte nicht nachvollzogen werden, was genau an Geld da war?
Von Schweizer Franken für den nächsten Abstecher in die Schweiz kann jemand leichter etwas wissen als von Bargeld, dass sie für alle Fälle zu Hause aufbewahrt. Ich schreibe nicht, dass es so war. Es ist nach meinem Empfinden einfach nicht geklärt und wahrscheinlich auch nicht zu klären.
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Falls du den Memory Ring meinst: Dessen Verbleib konnte nicht geklärt werden.

Dadurch, dass sich noch jede Menge Schmuck im Haus befand, wurde ein Raubmord verneint...und das ist doch absolut logisch und nachvollziehbar?
Nein, ist es eben für mich nicht. Vllt. konnte der Täter nur eine bestimmte Art von Schmuck mitnehmen (weil er dafür einen Abnehmer kennt). Die Schmuckstücke 1:1 aus einem Raubmord weiter zu verkaufen, halte ich für ziemlich ausgeschlossen. Auch gab es ja wohl kein Verzeichnis mit dem der vorhandene Schmuck abgeglichen werden konnte. Bei Frau CB, die Schmuck wohl mochte, davon auszugehen, es ist alles da, weil man einiges vorgefunden hat, halte ich persönlich für arrogant. Und von einem Gericht für sehr wagemutig.
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Einerseits möchte die Verteidigung gerne unterstellen, dass Frau Böhringer nicht mehr so viel Geld im Haus hatte, dass der Bence ihr 2000 Euro hätte stehlen können, andererseits soll aber ggf. noch mehr Geld vorhanden gewesen und gestohlen worden sein? Das passt doch auch wieder hinten und vorne nicht.
Ich bin erstens nicht die Verteidigung. Und damit sind wir wieder beim Ausgangspunkt. Wenn die Staatsanwaltschaft/Gericht BT beschuldigt 2000€ gestohlen zu haben (warum eigentlich? -> er wäre bald in Geld geschwommen?), dann sollte sie auch nachweisen können, warum gerade so viel. Warum nicht mehr, warum nicht weniger. Und warum liess BT dann die Franken liegen?

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11.01.2019 um 08:24
Zitat von SistaBSistaB schrieb:Entweder kann der Betrag recht gering gewesen sein (man Sprach doch von Münzen, wenn ich mich recht entsinne?). Und es wäre durchaus eine verfolgbare Spur gewesen, hätte das Geld jemand vermisst.
Das ist doch wieder so eine Geschichte Bences, die auf den ersten Blick durchaus Sinn machen würde, aber bei genauerer Betrachtung einfach völlig unplausibel ist.

Warum sollte eine Multimillionärin bei Kleckerbeträgen von wenigen tausend Euro Steuern hinterziehen und damit ein Risiko eingehen das in keinem Verhältnis zu dem Nutzen steht? Das ist völliger Blödsinn und es liegt nahe, dass es sich wieder mal um eine Schutzbehauptung Bences handelt. Sie trägt alle entsprechenden Merkmale:

  • Auf den ersten Blick durchaus sinnvoll
  • Bei näherer Betrachtung wenig plausibel
  • Nicht unabhängig belegbar
  • Eindeutiger Entlastungsbezug


Wenn man hier Bayes anwenden wollte, könnte man sagen: Die apriori Wahrscheinlichkeit dass es sich bei einer Aussage Bences um eine Lüge handelt, ist bereits recht hoch. Wenn dann noch zusätzliche Hinweise wie die oben erwähnten hinzukommen, kann man sich ziemlich sicher sein dass es sich tatsächlich um eine Lüge handelt.


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11.01.2019 um 08:25
@falstaff

Es ging um die Brieftasche mit den Schweizer Franken. ;)


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11.01.2019 um 08:33
@falstaff
Findest du? Die Frau hat an Zeitungen gespart !? Ich weiß nicht was ich denken soll, dafür kann ich CB zu wenig einschätzen.


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11.01.2019 um 08:38
Zitat von SistaBSistaB schrieb:Findest du? Die Frau hat an Zeitungen gespart !? Ich weiß nicht was ich denken soll, dafür kann ich CB zu wenig einschätzen.
Es geht hier nicht ums Sparen, sondern um einen kriminellen Akt dessen Risiko in keinem Verhältnis zum Nutzen steht. Das ist der entscheidende Punkt. Und dann noch in Kooperation mit einem höchst unzuverlässigen Komplizen, den sie mehrfach im Streit des Parkhauses verwiesen hatte.

Und dann kommt eben noch hinzu dass Aussage einzig und alleine von Bence kommt, nicht unabhängig bestätigt werden kann und einen klaren Belastungsbezug hatte.

Nach dem "Weight of Evidence" Ansatz, deutet hier einfach zu Vieles auf eine Lüge hin.

Ich kann nur nochmal wiederholen: So viel Pech kann kein Angeklagter haben, dass keine einzige der zahlreichen Entlastungsbehauptungen unabhängig bestätigt werden kann.


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Mordfall Charlotte Böhringer

11.01.2019 um 11:06
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Ich kann nur nochmal wiederholen: So viel Pech kann kein Angeklagter haben, dass keine einzige der zahlreichen Entlastungsbehauptungen unabhängig bestätigt werden kann.
Es wurde von dem Rechtsanwalt bestätigt, dass CB den Geschäftsführer ohne Abfindung los werden wollte. Und das auf eine ziemlich fiese Art und Weise. Nachzulesen im Wiederaufnahmeantrag.

Daher wissen wir nicht, was CB möglicherweise alles getan hat um Geld zu sparen. Zumindest hat sie nicht einmal Zeitungen für ein paar Euro gekauft.


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Mordfall Charlotte Böhringer

11.01.2019 um 11:11
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Es wurde von dem Rechtsanwalt bestätigt, dass CB den Geschäftsführer ohne Abfindung los werden wollte. Und das auf eine ziemlich fiese Art und Weise. Nachzulesen im Wiederaufnahmeantrag.
Von wessen Anwalt wurde das bestätigt?


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11.01.2019 um 11:13
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Es wurde von dem Rechtsanwalt bestätigt, dass CB den Geschäftsführer ohne Abfindung los werden wollte. Und das auf eine ziemlich fiese Art und Weise. Nachzulesen im Wiederaufnahmeantrag.

Daher wissen wir nicht, was CB möglicherweise alles getan hat um Geld zu sparen. Zumindest hat sie nicht einmal Zeitungen für ein paar Euro gekauft.
Der Anwalt widerspricht sich jedoch: in der Hauptverhandlung bzw. Zeugenvernehmung hat er was anderes ausgesagt als im Zivilprozess. Abgesehen davon, dass weitere Zeugen auch der Auffassung waren, dass dahinter keine ernste Absicht stand.


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11.01.2019 um 11:20
@falstaff
Der Rechtsanwalt von CB.
@Mark_Smith
Er wurde zumindest schon mal abgemahnt. Daher kann man annehmen, dass CB tatsächlich nicht ganz so zufrieden mit ihm gewesen ist.

Die Zeugenaussagen kenne ich nicht, daher ist sie mir nicht bekannt, nur die im Wiederaufnahmeantrag.


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11.01.2019 um 11:21
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Er wurde zumindest schon mal abgemahnt. Daher kann man annehmen, dass CB tatsächlich nicht ganz so zufrieden mit ihm gewesen ist.

Die Zeugenaussagen kenne ich nicht, daher ist sie mir nicht bekannt, nur die im Wiederaufnahmeantrag.
Die CB war vermutlich mit den meisten Mitarbeitern nicht immer zufrieden.
Und sonst vergleiche die Aussagen im Urteil des Anwalts und im Wiederaufnahmeantrag. Das sind divergierende Aussagen des Anwalts über denselben Sachverhalt.


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11.01.2019 um 11:24
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Das sind divergierende Aussagen des Anwalts über denselben Sachverhalt.
Aber warum sollte der Anwalt zwei verschiedene Aussagen gemacht haben?
Die unter 1. Vorgetragenen Tatsachen sind auch geeignet im Sinne des § 359 Nr. 5 StPO.

Nach Angaben des Zeugen H war erklärtes Ziel von CB, den Geschäftsführer R. mit dem sie unzufrieden gewesen war, „zu entfernen und ihm möglichst wenig oder nichts zahlen zu müssen“. Gerade dies allerdings, nämlich eine hohe Abfindung, hatte der Zeuge jedoch CB als Konsequenz einer ‚ordentlichen‘ Kündigung beschrieben. Ausdrücklich hatte er in den Gesprächen mit ihr deshalb auch darauf hingewiesen, dass zur Vermeidung einer solchen Abfindungszahlung „ein dauerhafter gravierender Vertragsverstoss vorliegen müsse“. Vor diesem Hintergrund gewinnt besondere Bedeutung, dass CB ihn zu dem Gespräch am 15.5.2006 gebeten hatte, weil sie „betrogen“ werde. So wusste Rechtsanwalt X. anlässlich seiner polizeilichen Vernehmung vom 17.5.2006 noch im Einzelnen zu berichten, was das Anliegen CB für die Besprechung an ihrem Todestag gewesen war:

„Ich möchte vorwegnehmen, dass Probleme um den Herrn R. auch der Grund dafür waren, dass (S. 181) mich Frau Böhringer am 15.05. dieses Jahres zu einem Gespräch gebeten hatte …
Frage:
Als Sie letzte Woche mit Frau Böhringer den Beratungstermin für den 15.05.2006 vereinbart hatte, wussten Sie da, um welche Angelegenheit es gehen würde?
Antwort:
Ja
Frage:
Was war das für ein Vorgang?
Antwort:
Es ging wieder um eine Angelegenheit in Bezug auf den Herrn R. Frau Böhringer hatte nur ganz vage angedeutet, dass wir uns dringend treffen müssten, im Parkhaus. Sie würde mir dort etwas zeigen. Es bestünde der Verdacht oder die Möglichkeit, dass Herr R. im Zusammenhang mit der Erfassung oder Registrierung von Fahrzeugen, die in die Garage einfahren, ev. Manipulationen vorgenommen haben könnte und sie deutete an, dass – sollte sich diese Manipulation nachweisen lassen – dies ein Grund für eine fristlose Kündigung sein könnte.“
(ZV F. vom 17.5.2006, Bl. 199 und 205 d.a. – Hervorhebung durch Verfasser)
Die hier zitierten Angaben scheinen auf jeden Fall sehr detailliert zu sein.


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11.01.2019 um 11:27
Zitat von meerminmeermin schrieb:Aber warum sollte der Anwalt zwei verschiedene Aussagen gemacht haben?
Das weiss ich nicht, warum er zwei unterschiedliche Aussagen gemacht hat. Tatsache ist, dass die Aussagen in der Hauptverhandlung (Urteil) und im Zivilprozess divergieren und sich widersprechen. Und es gibt andere Zeugen, die auch der Auffassung waren, dass CB den Geschäftsführer nicht loswerden wollte, insbesondere auch Mate Toth. Und wenn Mate Toth etwas sagt, dann dürfen wir annehmen, dass er ja seinem Bruder nicht schaden wollte, sondern dass er die Wahrheit sagt.


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11.01.2019 um 11:30
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Das weiss ich nicht, warum er zwei unterschiedliche Aussagen gemacht hat. Tatsache ist, dass die Aussagen in der Hauptverhandlung (Urteil) und im Zivilprozess divergieren und sich widersprechen.
"Wes Brot ich ess' des Lied ich sing" ? Wurde der Anwalt evtl. nach CBs Tod von der Familie weiterbeschäftigt?

Prinzipiell ist ein Anwalt ja nicht zur Objektivität verpflichtet sondern dazu, die Interessen seiner Mandanten zu vertreten. Natürlich darf er vor Gericht nicht lügen - aber eine leicht an die Interessen seiner neuen Mandanten angepasste Variante hätte ihn nichts gekostet, weil es im Zivilverfahren ohnehin keine Gegenpartei gab. Darüber ist seine Aussage ja noch nicht einmal eine harte Bestätigung, als vielmehr eine Wiedergabe von Andeutungen.


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11.01.2019 um 11:31
Zitat von falstafffalstaff schrieb:"Wes Brot ich ess' des Lied ich sing" ? Wurde der Anwalt evtl. nach CBs Tod von der Familie weiterbeschäftigt?
Das muss nicht mal so etwas sein. Es kann sein, dass der Anwalt ein schlechtes Gewissen hatte oder die Berichterstattung verfolgt hat und somit seine Zeugenaussagen dadurch verändert wurden in der Zwischenzeit.


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11.01.2019 um 11:36
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Das muss nicht mal so etwas sein. Es kann sein, dass der Anwalt ein schlechtes Gewissen hatte oder die Berichterstattung verfolgt hat und somit seine Zeugenaussagen dadurch verändert wurden in der Zwischenzeit.
Das hatte ich in einem früheren Beitrag auch bereits vermutet. Wenn Zeugen zu unterschiedlichen Zeitpunkten zwischen denen Jahre liegen verschiedenen Aussagen machen, ist keinesfalls die jeweils letzte die zuverlässigste. Insbesondere dann nicht, wenn die Zeugen zwischenzeitlich einer massiven Öffentlichkeitskampagne ausgesetzt waren.


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11.01.2019 um 11:38
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Insbesondere dann nicht, wenn die Zeugen zwischenzeitlich einer massiven Öffentlichkeitskampagne ausgesetzt waren.
Ja, so etwas könnte ich mir auch vorstellen.


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11.01.2019 um 11:43
@Mark_Smith
Wo kann man denn seine komplette Aussage nachlesen? Nicht nur das, was im Urteil steht.


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11.01.2019 um 11:44
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Wo kann man denn seine komplette Aussage nachlesen? Nicht nur das, was im Urteil steht.
Komplett nachlesen kannst Du nur, was im Urteil und im Wiederaufnahmeantrag steht. Und lesen kannst Du es sonst in meinem Buch, worin sich die Aussagen zwischen Hauptverhandlung und Zivilprozess unterscheiden. :-)


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Mordfall Charlotte Böhringer

11.01.2019 um 12:14
Was diesen Punkt betrifft hätten dann aber gleich mehrere Zeugen Aussagen getätigt, die vom Gericht später verworfen wurden. Auch die Freundin Bence Toths und deren Eltern berichteten davon, über die Intrige gegen den Geschäftsführer bereits vor der Ermordung Frau Böhringers informiert gewesen zu sein. Es war also nicht nur der Rechtsanwalt, der sich zu diesem Thema äusserte.


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11.01.2019 um 12:18
Zitat von meerminmeermin schrieb:Auch die Freundin Bence Toths und deren Eltern berichteten davon, über die Intrige gegen den Geschäftsführer bereits vor der Ermordung Frau Böhringers informiert gewesen zu sein.
Wiederum erst während des Zivilprozesses? Oder bereits beim Strafprozess.


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