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Mordfall Charlotte Böhringer

28.467 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

13.03.2019 um 20:24
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Das verstehe ich nicht. Warum hätte Bence ein Testament das zu seinen Gunsten ausfiel mitnehmen sollen? Damit hätte er sich nicht nur um das Erbe gebracht, sondern auch noch eine perfekte Spur zu sich selbst gelegt.
Der Bence hat es geschafft in einer Rekordzeit von nur zwei Tagen den Verdacht auf sich zu lenken.

Ich denke, er hätte es auch geschafft, ein auf ihn lautendes Testament mitgehen zu lassen und alsbald zu vernichten.

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13.03.2019 um 20:28
Zitat von pfiffipfiffi schrieb:Sagt Wittig in der Doku unten
Super! Bitte verrate auf keinen Fall an welcher Stelle der 45 Minütigen Doku Herr Wittig irgendetwas sagt.

Das verdirbt hier doch die ganze Spannung!


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13.03.2019 um 20:47
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Super! Bitte verrate auf keinen Fall an welcher Stelle der 45 Minütigen Doku Herr Wittig irgendetwas sagt.
die letzten Minuten. Min 41:00 ff. Aber die gesamte Doku lohnt.


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13.03.2019 um 21:00
Zitat von pfiffipfiffi schrieb:die letzten Minuten. Min 41:00 ff. Aber die gesamte Doku lohnt.
Es wird anmoderiert und dann sagt Witting etwas.

Was ihm (B.T.) wann(!) von wem(!) angeboten wurde, das verrät Witting nicht. Schön im Allgemeinen bleiben, nicht konkret werden, dann ist man auch fein raus und niemand kann einem was.

Ich weiß nun aber, dass RA Wittng dennoch und noch immer ganz fest an den Rechtsstaat glaubt. Aber es quält ihn. Man sieht es ihm an, dem armen Rechtsanwalt.


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13.03.2019 um 21:05
@Lichtenberg
Danke für deine Antwort.
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Nur: Was heißt eigentlich "eventuell"?
Da niemand, außer der Verfasser und die Beteiligten, das neue Gutachten kennt, habe ich das Wort `eventuell` gebraucht. Nach meiner "Wortfindung" heißt es: es wäre/ ist möglich.
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Einfach jedes Strafverfahren durch einen privat beauftragten Gutachter überprüfen lassen?
Das ist in der Realität ja nicht machbar. Nur für Inhaftierte, die dafür finanzielle Mittel aufwenden können.
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Und wer bestimmt dann den Gutachter?
Der, der den Gutachter beauftragt und bezahlt. Allerdings denke und hoffe ich, dass das Ergebnis des Gutachtens, auf den Kenntnissen des Gutachters beruht und nicht auf seinen Kontostand.
(Ich habe nur Erfahrungen mit Bausachgutachtern, die waren aber aller sehr auf ihren Ruf bedacht und sehr penibel).
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Man könnte aber auch Regeln zur Überprüfung eines Urteils bestimmen: Wie wäre es z.B. mit einer Revision? Klingt ja für den Anfang nicht schlecht.
Warum Du eine Revision hier ansprichst, kann ich nicht nachvollziehen. Die Revision ist doch nicht dafür da, um anderslautende Gutachten einzubringen, bzw. für das Urteil bestehende Gutachten anzufechten.
(Ich lasse mich hier gern belehren) =)
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Wie sollte so ein Verfahren denn aussehen? Einfach bei Antrag: "Bitte um Überprüfung der Gutachten auf die mein Gericht meine Verurteilung irgendwie gestützt hat?" einen Gutachterausschuss installieren? Bestehend aus (...)?
Das habe ich nicht angesprochen. Es sollte aber unserer Gesellschaft entsprechen, wenn wir neue Erkenntnisse gewinnen, diese auch angenommen werden.
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Oder am besten gleich ein komplett neues Verfahren: Nochmals 90 Verhandlungstage. Nochmals komplette Beweisaufnahme. Nochmals Anträge der Verteidigung und der StA. Nochmals alle Zeugen hören. Nochmals alles würdigen. Nochmals Revisionsmöglichkeit. Nochmals Möglichkeit eines WAA. Nochmals Verfassungsbeschwerde.
(Das schmeckt Steuerzahlern nicht, muss es auch nicht.)
Es wird doch auch keine komplett neue Beweisaufnahme benötigt, sondern sollten nur Fehlgutachten "verbessert" werden. Danach kann die Urteilsinstanz alles neu bewerten.
Wenn es Fehler - in der Beweisaufnahme- gegeben haben sollte, die in der Entscheidung der Richter - zur Urteilsfindung- mit eingeflossen sind, sollte es uns interessieren. Alleine um unser System zu verbessern.


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13.03.2019 um 21:07
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Es wird anmoderiert und dann sagt Witting etwas.
ja, im Indikativ. ("Es gab ein Angebot an Toth...etcetc" ohne Einschränkung, ohne wenn und aber) Es steht allen Betroffenen frei, die Macher der Sendung/Wittiing auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen, wenn es dieses Angebot in Wahrheit gar nicht gab.


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13.03.2019 um 21:30
Zitat von pfiffipfiffi schrieb:im Indikativ. ("Es gab ein Angebot an Toth...etcetc"

Alles eine Sache der Formulierung.
In der einseitig auf Justizirrtum und Tragik ausgelegten Doku wird aus dem Sachverhalt:

Die Ermittler haben ihn darauf hingewiesen, dass im Falle eines Geständnisses je nachdem, ob Spurenlage und Aussage in Einklang zu bringen sind, unter Umständen auch ein Totschlag in Betracht käme. Toth hat jedoch gepokert, da er auf einen Freispruch hoffte und hat nicht gestanden.

...Folgendes gemacht:

Im Verfahren gab es ein Angebot an Toth: bei einem Geständnis käme eine Verurteilung wegen Totschlags in Betracht. Er hat abgelehnt.

Feiner Unterschied in der Wortwahl, große Wirkung für den Zuschauer.
Diese Doku gibt einen ähnlich authentischen und objektiven Blick auf das Verfahren wie das Dschungelcamp den lifestyle in Australien porträtiert.


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13.03.2019 um 21:31
@jada

Wäre es nicht sinnvoller, die Möglichkeit zu eröffnen, ein "eventuell" fehlerhaftes Gutachten bereits im Prozess "anzugehen"?

Das ist übrigens möglich.

Witting war aber entweder nicht schnell genug, nicht schlau genug, oder ...

... man hat einfach Geld.
Zitat von pfiffipfiffi schrieb:Es steht allen Betroffenen frei, die Macher der Sendung/Wittiing auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen, wenn es dieses Angebot in Wahrheit gar nicht gab.
Das ist übrigens ein Super-Beweis: Eine Behauptung ist stets dann wahr, wenn niemand auf Unterlassung klagt. Klingt erstaunlich simpel und so logisch.


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14.03.2019 um 00:40
Zitat von RosenmontagRosenmontag schrieb:soziale Wirklichkeit: Für viele im Gerichtssaal Anwesende war schon die Konstruktion aus den "Tragenden Indizien" zu einem Indizienring nicht nachzuvollziehen
Nun, wenn einem die mündliche Urteilsbegründung zu schnell oder zu unverständlich war, muss man sich eben die Zeit nehmen, die schriftliche Urteilsbegründung vollständig zu lesen. In dieser stellt das Gericht ja das Ergebnis seiner freien richterlichen Beweiswürdigung dar, sagt also im einzelnen, warum aufgrund welcher konkreten Beweise zu welchen Schlussfolgerungen gelangt ist.

Erst wenn man sich so das Urteil zu Gemüte geführt hat, kann man logischerweise sagen, was einen daran überzeugt und was nicht.

Wenn einem das Ergebnis des Prozesses - Verurteilung statt Freispruch - nicht gefällt und man deshalb gar nicht mehr lesen möchte, mit welchen Begründungen das Gericht zu diesem Ergebnis gekommen, ist das ja auch in Ordnung. Dann aber sollte man so ehrlich bzw. fair sein, sein komplettes Unwissen über bzw. sein Desinteresse am Urteilsinhalt zuzugeben und nicht von „Willkür“ bei der Vornahme der freien richterlichen Beweiswürdigung etc. zu reden.


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14.03.2019 um 10:02
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Nochmals Anträge der Verteidigung
Um Gottes Willen, bitte nicht!
Das wäre nicht nur eine Verschwendung von Steuergeldern, sondern auch eine Zumutung für jeden anständig denkenden Menschen :-)


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14.03.2019 um 10:19
@Swagger
Ich finde die Grenze der Zumutbarkeit ist in diesem Fall schon lange überschritten.


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14.03.2019 um 10:25
Eigenartiges Rechtsverständnis. Wenn das so vorgesehen ist, dann hat das nichts mit Zumutung zu tun und selbst, wenn der 100 Wiederaufnahmeanträge stellt. Diesbezüglich mit Steuergeldern zu argumentieren ist - mit Verlaub - eher Stammtischniveau.


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14.03.2019 um 10:52
Zitat von AndanteAndante schrieb:Nun, wenn einem die mündliche Urteilsbegründung zu schnell oder zu unverständlich war, muss man sich eben die Zeit nehmen, die schriftliche Urteilsbegründung vollständig zu lesen. In dieser stellt das Gericht ja das Ergebnis seiner freien richterlichen Beweiswürdigung dar, sagt also im einzelnen, warum aufgrund welcher konkreten Beweise zu welchen Schlussfolgerungen gelangt ist.

Erst wenn man sich so das Urteil zu Gemüte geführt hat, kann man logischerweise sagen, was einen daran überzeugt und was nicht.

Wenn einem das Ergebnis des Prozesses - Verurteilung statt Freispruch - nicht gefällt und man deshalb gar nicht mehr lesen möchte, mit welchen Begründungen das Gericht zu diesem Ergebnis gekommen, ist das ja auch in Ordnung. Dann aber sollte man so ehrlich bzw. fair sein, sein komplettes Unwissen über bzw. sein Desinteresse am Urteilsinhalt zuzugeben und nicht von „Willkür“ bei der Vornahme der freien richterlichen Beweiswürdigung etc. zu reden.
Als Antwort auf einen vorangegangenen Beitrag bezieht sich dieser Text auf im Gerichtssaal anwesende Personen. Mag sein, dass die darin getätigte Aussage im Eizelfall richtig sein könnte.

Die Kritik der Anwälte und die Kritik vieler anderer Menschen entstand aber erst beim und nach dem Lesen des Gerichtsurteils und bei genauerer Beschäftigung mit dem Fall und während der Auseinandesetztung mit den Argumenten sowohl des Gerichtes als auch der Urteilskritiker.

Es scheint doch gerade so zu sein, dass sic h auf den ersten Blick alles logisch und nachvollziebar liest in diesem Urteil. Erst beim genaueren Hinschauen und beim Überprüfen dessen, was dort geschrieben steht kommen Zweifel auf, ob es so wie vom Gericht angenommen und hergeleitet wurde überhaupt gewesen sein kann. Wenn nun , viele Jahre später Gutachten in wichtigen BEreichen zu neuen anderen ERgebnissen kommen, dann verstärkt das die Zweifel noch und es stellt sich die Frage, ob an Annahmen, die vielleicht auf falschen Untersuchungsergebnissen beruhen festgehalten werden darf .

Und ich wäre dankbar, wenn hier als Antwort auf Beiträge nicht ständig im populären Geist der Fake-News Vertreter geantwortet und abgewertet würde. Diesr Stil ist schon woanders schwer zu ertragen, hier stört er die Diskussion und behindert sie .


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14.03.2019 um 11:41
Zitat von meerminmeermin schrieb:hier stört er die Diskussion und behindert sie
Das einzige was hier stört, sind Beiträge wie diese.
Gottseidank gibt es einen funktionierenden Rechtsstaat, der Mörder Mörder sein lässt und Anträge Anträge.
Zitat von abberlineFabberlineF schrieb:Eigenartiges Rechtsverständnis.
Ja, in der Tat. Ein eigenartiges Rechtsverständnis, die Rechtsprechung mit Füßen zu treten und dann anderen dies vorzuwerfen :D


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14.03.2019 um 11:42
Zitat von meerminmeermin schrieb:Die Kritik der Anwälte und die Kritik vieler anderer Menschen entstand aber erst beim und nach dem Lesen des Gerichtsurteils
Man fragt sich schon, ob Du das absichtlich machst oder ob Du dir etwas herbeifantasierst.

RA Witting hat sein Gesicht direkt nach mündlicher Urteilsverkündung in die Kameras gehalten und meinte, dass das Urteil "offensichtlich" nach "meinem Dafürhalten" falsch sei. Er hat also die schriftliche Urteilsbegründung gar nicht mehr abgewartet. Für ihn war alles von Anfang an falsch.
Zitat von meerminmeermin schrieb:erst beim und nach dem Lesen des Gerichtsurteils und bei genauerer Beschäftigung mit dem Fall und während der Auseinandesetztung
Was möchtest Du damit sagen? Dass es irgendjemanden gibt, der sich noch intensiver mit dem Fall beschäftigt hätte als das Gericht? Ich denke, Du weißt (ernsthaft) nicht, wovon Du sprichst, weil Du nicht annähernd weißt, was ein Gerichtsverfahren ist, wie es vorbereitet und abgehalten wird und welche Voraussetzungen es für ein Urteil benötigt.

Du hast es offenbar noch nicht verstanden: Ein Strafurteil ist keine unverbindliche Diskussionsgrundlage, über dessen Richtigkeit man vortrefflich streiten könne. Ein Gericht ist die einzig maßgebliche Institution, die über eine Anklage, Schuld und Unschuld zu entscheiden hat. Wer mit dem Urteil nicht einverstanden ist, legt Berufung und/ oder Revision ein.

Oder man macht es wie B.T. und hat bei sehr vielen Menschen Erfolgt mit seiner Behauptung, er sei unschuldig.

Allein: Das ist nicht der vorgesehen Weg.


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14.03.2019 um 11:54
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:denke, Du weißt (ernsthaft) nicht, wovon Du sprichst, weil Du nicht annähernd weißt, was ein Gerichtsverfahren ist, wie es vorbereitet und abgehalten wird und welche Voraussetzungen es für ein Urteil benötigt.
Das ist aber offenbar weit verbreitet. Anders kann ich mir die, teilweise weltfremden, Ideen und Beitrat nicht erklären. Man hat auch immer auf den Richter G. ein. Dabei waren es 5 Personen, die zu den Urteil im Namen des Volkes geführt haben. Und sie haben es für mich als Teil des Volkes wohl getan.


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14.03.2019 um 12:21
@Jamegumb
wer hatte denn den Vorsitz? Ich hatte bereits einen Artikel eingestellt. Richter G. scheint auch nicht sehr zimperlich mit seinen Kollegen umzugehen, wenn ihm die Art der Befragung gegen den Strich geht...
Götzl legte sich vereinzelt sogar mit seinen Beisitzern an. Einmal warf er Richterin Gabriele Feistkorn vor, sie befrage einen Zeugen suggestiv. Ein andermal kritisierte er Ersatzrichter Peter Prechsl und meinte, der rede, als sei er Sachverständiger. Danach meldete sich kein Beisitzer mehr zu Wort. Feistkorn ließ sich Anfang 2016 vorzeitig pensionieren.
https://www.antenne.de/nachrichten/deutschland/nsu-prozess/der-harte-hund-richter-manfred-goetzl-spricht-zschaepes-nsu-urteil


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Mordfall Charlotte Böhringer

14.03.2019 um 12:37
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Einmal warf er Richterin Gabriele Feistkorn vor, sie befrage einen Zeugen suggestiv. Ein andermal kritisierte er Ersatzrichter Peter Prechsl und meinte, der rede, als sei er Sachverständiger.
Suggestivfragen sind bei einer Zeugenbefragung nicht zielführend. Und als Richter oder Schöffe Vorträge zu halten, wie es womöglich ein zu vernehmender Sachverständiger tut, bringt für die Verhandlung nichts. Es kostet Zeit zeitigt aber kein Ergebnis.

Es ist wahrlich erstaunlich, dass man Richter Götzel vorwirft, dies zu kritisieren.

Es ist aber auch ein Beispiel dafür, dass viele Journalisten keine Ahnung von dem haben, wovon sie schreiben.


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Mordfall Charlotte Böhringer

14.03.2019 um 12:39
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:uggestivfragen sind bei einer Zeugenbefragung nicht zielführend
also sprichst du dem Richter ab, einen Zeugen richtig befragen zu können. Somit sind Richter auch nur Menschen die Fehler begehen, nicht nur Journalisten *g*


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Mordfall Charlotte Böhringer

14.03.2019 um 12:45
@Venice2009

Es ist nun mal Aufgabe des Vorsitzenden, die Verhandlung zu leiten. Der Vorsitzende erteilt den Prozessbeteiligten das Wort und entzieht es ihnen. Manchmal muss er eben eingreifen, egal ob es Verteidiger, Staatsanwälte oder Mitglieder des Gerichts sind, wenn deren Fragen ausufern, nicht zum Thema gehören etc. Sonst käme eine Verhandlung nie an ein Ende, weil die Leute sich in endlosen Labereien verlieren würden.

Irgendwer muss das Ganze straffen. Und dad Gesetz überträgt diese Aufgabe nun mal dem Vorsitzenden.

Und dass ein Richter/eine Richterin vorzeitig in Pension geht, hat in den seltensten Fällen mit dem Vorsitzenden zu tun, sondern mit all den Gründen, aus denen Menschen in Rente gehen, sobald sie können :-)


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