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Mordfall Charlotte Böhringer

28.473 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

13.04.2019 um 19:43
Ist es möglich, das als Tatwaffe evtl. ein Handstock mit Metallgriff in Frage kommen könnte, so wie die alten Leute den sonst immer so haben?

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Mordfall Charlotte Böhringer

13.04.2019 um 20:12
Zitat von curtcurt schrieb:st es möglich, das als Tatwaffe evtl. ein Handstock mit Metallgriff in Frage kommen könnte, so wie die alten Leute den sonst immer so haben?
Es wurde an der Leiche schwarze Lackspuren gefunden. Ein Werkzeug als Tatwaffe ist sehr viel wahrscheinlicher.


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Mordfall Charlotte Böhringer

13.04.2019 um 20:38
@Rosenmontag
Der Hand- bzw. Gehstock kann aber aus Metall auch mit schwarzen Lack überzogen gewesen sein. Wäre doch denkbat, Vielleicht wurden dann mit so einem Stock auch die Schläge irgendwann beidhändig geführt


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Mordfall Charlotte Böhringer

13.04.2019 um 20:50
@curt

Charlotte Böhringer war 59, als sie starb. Soooo alt ist das nun noch nicht, allenfalls aus der Sicht sehr junger Menschen (ist halt alles relativ....). Mir ist nicht bekannt dass sie gehbehindert war und einen Stock benutzen musste.


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Mordfall Charlotte Böhringer

13.04.2019 um 20:59
@Andante
Ich meinte jetzt den Täter, das der evtl einen Handstock hatte. Vielleicht hatte jemand von Frau Böhringers Bekannten den Handstock bei ihr ja auch vergessen.


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Mordfall Charlotte Böhringer

14.04.2019 um 09:51
Das Tatwerkzeug, einmal ermittelt würde höchstwahrscheinlich auch etwas über den Täter verraten. Der Täter muss sich das Tatwerkzeug irgendwo beschafft, es erworben oder gefunden haben. Zumindest kurzfristig befand sich das Tatwerkzeug in seinem Besitz.

Es kann sich dabei im Fall Böhringer um ein Werkzeug aus dem Handwerk handeln, es könnte eventuell ein liegengebliebener Gehstock gewesen sein, aber es könnte auch ein Werkzeug , das eigens zu derm Zweck damit auf einen Menschen einzuschlagen angefertigt wurde, ein Totschläger gewesen sein. Dies wiederum würde vielleicht in Richtung eines Auftragstäters verweisen. Falls sich doch illegales Geld oder der Schlüssel zu einem Safe mit illegalem Geld in der Böhringer Wohnung befunden hätte, Geld dass eine Dritte Person versteckt gehalten hätte, dann könnte Frau Böhriner erschlagen worden sein, als dieses Geld zurückgeholt werden sollte.


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14.04.2019 um 11:25
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Bence müsste wohl zunächst seinen Erbteil von den übrigen Erben kondizieren, da der Rechtsgrund (Erbunwürdigkeit) weggefallen wäre.
Wenn also der irgendwann einmal freigesprochene BT sein Erbteil zurück will, müsste er es von seinem Bruder bzw. den übrigen Erben herausklagen mit der Begründung, er (BT) sei ja gar nicht erbunwürdig. Wenn dann der Bruder/Erben sofort Anerkenntnis- oder Versäumnisurteil gegen sich ergehen ließen, hätte BT sein Erbteil recht schnell und ohne große Mühe wieder, falls es noch vorhanden ist.
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Erst wenn die Familie (aus welchen Gründen auch immer) entreichert wäre, würde eine Amtshaftungsklage Sinn ergeben.
Genau, nur wenn der Bruder/die anderen Erben den Anteil des BT aus irgendwelchen Gründen nicht mehr haben sollten, könnte evtl. der Staat im Wege des Schadensersatzes einspringen müssen.


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14.04.2019 um 12:07
@Lichtenberg
@falstaff
evl. waren die Ermittlungen doch nicht vollständig abgeschlossen und weitere Ermittlungen hätten mehr Klarheit in den Mordfall bringen können.
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb am 10.04.2019:Richtig, es hat eine Beweisaufnahme stattgefunden.
Die Zivilrichterin hat nicht alles ganz anders gesehen. Sie sagt nur bei einem Indiz, dass dies nicht "valide" sei (Bei der DNA-Spur von Bence T. auf dem Sakko der CB). Sie sagt weiter, dass sich gewisse Zeugenaussagen, die vor Strafgericht und Zivilgericht gemacht wurden, nicht in Einklang bringen lassen würden und sie sagt, dass auch noch "Hintermänner" wie beispielsweise weitere Familienmitglieder an der Tat beteiligt gewesen sein könnten.
@Mark_Smith
könntest du bitte eine Quelle für deinen Kommentar angeben. Danke!


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Mordfall Charlotte Böhringer

14.04.2019 um 12:15
Zitat von RosenmontagRosenmontag schrieb:evl. waren die Ermittlungen doch nicht vollständig abgeschlossen und weitere Ermittlungen hätten mehr Klarheit in den Mordfall bringen können.
Selbstverständlich. Es ist absolut naheliegend nach einer Verurteilung und erfolgloser Revision anzunehmen, es sei nicht "vollständig" ermittelt worden.

Der Schwurgerichtskammer war das selbstverständlich egal. Sie hatte sicher großes Verständnis dafür, dass die Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft noch etwas anderes zu tun haben, als einen Mord aufzuklären.

Es gilt hier ja als schick, Ermittlungsbeamte, StA und Gutachter als unfähig darzustellen. Diese User aber zu fragen, welche Qualifikation sie selbst denn haben, um zu so einem Urteil zu gelangen, wird aber total selbstverständlich als frech wahrgenommen.


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Mordfall Charlotte Böhringer

14.04.2019 um 12:15
Zitat von RosenmontagRosenmontag schrieb:könntest du bitte eine Quelle für deinen Kommentar angeben. Danke!
Hinweisbeschluss des Zivilgerichts vom 07. Juni 2011

4 0 15795/08 Verkündet am 07. Juni 2011
Toth ./. Toth

Hinweisbeschuss:
1.
Es wird neuerlich hingewiesen auf die auch vom früheren Klägerverteter zitierte Entscheidung des BGH vom 16. März 2005 IV ZR 140/04.
2.
Nach vorläufiger Würdigung kann der Kläger angesichts der Ausführungen der Sachverständigen Privatdozentin Dr. A. nicht im Wege des Urkundenbeweises zur Überzeugung des erkennenden Gerichts nachweisen, dass die auf dem Rücken des sog. Sakkos der Getöteten festgestellten DNA des Beklagten in einer verfänglichen Situation angetragen worden ist. Dieses von der Schwurkammer herausgearbeitete Indiz dürfte sehr bedeutsam sein für die Entscheidungsfindung im vorliegenden Fall.
3.
Ähnliches gilt für den Ausschluss der Familienangehörigen und der Mitarbeiter der Getöteten als Täter oder Hintermänner. Die Ausführungen der Schwurkammer sind hier teilweise sehr knapp, teilweise nicht mit den Aussagen des Zeugen H. ggf. auch der Zeugin E., vor dem Zivilgericht in Einklang zu bringen.
4.
Anderseits, gilt, dass Erbunwürdigkeit im Sinne von § 2339 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. BGB kein eigenhändig begangenes Tötungsdelikt voraussetzt.

5.
Frist zur Stellungnahme und ggf. ergänzenden Vortrag: 05. Juli 2011.

Vorsitzende Richterin
Am Landgericht


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Mordfall Charlotte Böhringer

14.04.2019 um 14:00
Zitat von RosenmontagRosenmontag schrieb:evl. waren die Ermittlungen doch nicht vollständig abgeschlossen und weitere Ermittlungen hätten mehr Klarheit in den Mordfall bringen können.
Alleine die erste Gerichtsverhandlung hat sich über 9 Monate hin gezogen und die Ermittlungen davor liefen ebenfalls über Monate. Wenn Ermittler und Justiz so dermaßen unter einer Decke gesteckt hätten wie das hier zum Teil implizit und explizit behauptet wird, hätte man das wesentlich schneller abschließen können.

Forderungen nach weiteren Ermittlungen beruhen vielmehr auf einer verdrehten Logik: Wenn das gewünschte Ergebnis nicht herausgekommen ist, dann wurde eben nicht ausreichend ermittelt.


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Mordfall Charlotte Böhringer

14.04.2019 um 14:29
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Forderungen nach weiteren Ermittlungen beruhen vielmehr auf einer verdrehten Logik: Wenn das gewünschte Ergebnis nicht herausgekommen ist, dann wurde eben nicht ausreichend ermittelt.
@falstaff
genauso ist es. Danke!


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Mordfall Charlotte Böhringer

14.04.2019 um 14:52
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Forderungen nach weiteren Ermittlungen beruhen vielmehr auf einer verdrehten Logik: Wenn das gewünschte Ergebnis nicht herausgekommen ist, dann wurde eben nicht ausreichend ermittelt.
Das kann ich für mich nicht so bestätigen. Ich habe keinerlei Interesse an einem Ergebnis in dem BT frei gesprochen worden wäre, sondern dass anhand der Indizienlage alles recht zügig über die Bühne ging und er sehr schnell verdächtig wurde. Wahrscheinlich schon ziemlich von Anfang an.
Ob dann noch weiterhin gründlich ermittelt wurde, Zeugenaussagen tatsächlich überprüft wurden oder nicht, ist nicht bekannt.
Allerdings frage ich mich, warum man sich hätte noch soviel zusätzliche Arbeit machen sollen, wenn der mögliche Täter festestand.
Bei Debbie Milke war man sich ja auch sehr sicher und wer hätte gedacht, dass ausgerechnet der Sheriff selber die ihre Aussage manipulierte.
Ich möchte nicht sagen, dass das hier so gelaufen ist, aber so einen Typ Mensch wird es sicherlich nicht nur in den USA geben.
Für mich persönlich gibt es zuviele ungeklärte Fragen in diesem Fall.
Ich bin aber auch nicht von einem unfehlbaren Justizsystem bei uns überzeugt. Dafür gab es schon das ein oder andere Fehlurteil. Und da hat dann auch kein Mechanismus gegriffen, und den zu unrecht Inhaftierten aufgefangen oder entlastet.


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Mordfall Charlotte Böhringer

14.04.2019 um 16:08
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Ob dann noch weiterhin gründlich ermittelt wurde, Zeugenaussagen tatsächlich überprüft wurden oder nicht, ist nicht bekannt.
Na, da hätten die Verteidiger aber schlecht gearbeitet, wenn hier Lücken in den langen und umfangreichen Ermittlungen gewesen wären. Und BT hatte doch von Anfang an gute Verteidiger, die hätten da ganz gewiss nachgehakt.
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Bei Debbie Milke war man sich ja auch sehr sicher und wer hätte gedacht, dass ausgerechnet der Sheriff selber die ihre Aussage manipulierte.
Vom Fall Milke auf den Fall Böhringer zu schließen bringt nichts. Was im Fall Milke - oder in anderen Fällen - passiert ist, ist keinerlei Indiz dafür, dass BTs Angaben, soweit er überhaupt welche gemacht hat, in irgendeiner Weise „manipuliert“ wurden. Das haben ja nicht mal er selber bzw. seine Anwälte behauptet.


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Mordfall Charlotte Böhringer

14.04.2019 um 16:16
Zitat von AndanteAndante schrieb:Na, da hätten die Verteidiger aber schlecht gearbeitet, wenn hier Lücken in den langen und umfangreichen Ermittlungen gewesen wären. Und BT hatte doch von Anfang an gute Verteidiger, die hätten da ganz gewiss nachgehakt.
Hier stellt sich die Frage, ob die Anwälte überhaupt ausreichend informiert waren und sind , ob sie beispielsweise zeitnah Akteneinblick in den Fall erhielten, den der Spur Spur Treffer betrifft.


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