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Mordfall Charlotte Böhringer

28.466 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

15.04.2019 um 13:10
@falstaff

Schau die Böhnhardt "Spur" im Fall Peggy. Zu einer Zeit als man schon extrem auf sowas geachtet hat. Wo gearbeitet wird passieren halt Fehler.

Aber, stürzt man sich nicht auf eine DNA, die locker 25 Jahre überstanden hätte, hat man den Wein, der niemals weggeschüttet werden konnte weil er nicht schmeckte. Zur Not hat man die Anstandsfrist, die es zu geben scheint wenn Täter überführt werden, nicht eingehalten und hat B.T. viel zu früh verhaftet.

Der Möder des Rudoph Mooshammer wurde auch am zweiten Tag verhaftet, müsste sogar zum Teil dasselbe Ermittlerteam gewesen sein. Gibts da eigentlich auch eine BI ?

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Mordfall Charlotte Böhringer

15.04.2019 um 13:29
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Der Möder des Rudoph Mooshammer wurde auch am zweiten Tag verhaftet, müsste sogar zum Teil dasselbe Ermittlerteam gewesen sein. Gibts da eigentlich auch eine BI ?
Ich wüsste auch nicht, dass es Ausschlusskriterium für eine Täterschaft ist, wenn der Betreffende ein, zwei Tage nach der Tat verhaftet wird. Manche Täter stellen sich eben dusslig an.


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Mordfall Charlotte Böhringer

15.04.2019 um 14:43
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Gibts da eigentlich auch eine BI ?
Die hat ihren Sitz im Irak. Deshalb hört man nicht so viel.
Aber ja, das war ein gutes Jahr vorher, das Ermittlerteam war fast identisch und es hat keiner geschrien, dass man sich so früh auf den armen Herish eingeschossen hat.


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Mordfall Charlotte Böhringer

15.04.2019 um 14:59
Noch ein kleines Gedankenspiel (hatte ich vielleicht auch schon einmal geschrieben):

Man kann heutzutage das Alter des Eigentümers einer DNA ungefähr bestimmen:

4.2.DNA-Analyse
Horvaths Studie von 2013 ergab teilweise eine Übereinstimmung vonbis zu 96 Prozent zwischendem genetischen Alter und dem chronologischen Alter. Durchschnittlich betrug die Abweichung allerdings 3,6 Jahre. Inzwischen wurde die Genauigkeit der Methodik bei Speichelproben auf 2,7 Jahre und bei bestimmten weißen Blutzellen auf 1,9 Jahre verbessert.

https://www.bundestag.de/resource/blob/549344/cbe1b33701dd1efdf670d2a80419a6ab/wd-9-006-18-pdf-data.pdf

Wenn die beiden gefundenen DNA Spuren zu den Tatzeiten entstanden sind, so wäre der Eigentümer zwischen den beiden Taten (Ursula Herrmann und Charlotte Böhringer) um ca. 25 Jahre gealtert.

Angenommen T1 war das Ergebniss der ersten Probe und T2 das Ergebnis der 2. Probe.

Wenn ich von 4 Jahren Abweichung ausgehe, so muss das Alter des Eigentümers 1981 T1 ± 4 Jahre und 2006 T2 ± 4 Jahre sein.

Also muss auch T2 ± 4 Jahre ≈ 25 + T1 ± 4 Jahre sein.

Wenn dem so ist, sind die beiden Proben mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit um die Tatzeitpunkte herum entstanden.

Aber leider:

5.Rechtmäßigkeit der DNA-Analyse zur Altersfeststellung
Fraglich ist, ob eine DNA-Analyse zum Zwecke der Altersfeststellung rechtmäßig ist. Im Strafverfahren ist die Entnahme von Blut-und Speichelproben nach § 81a Abs. 1 StPO zulässig. Genetische Untersuchungenan den entnommenen Proben sind hingegen nur zu bestimmten Zwecken gestattet, die in §81e Abs. 1 Satz 1 StPO genannt sind. Festgestellt werden dürfen „das DNA-Identifizierungsmuster, die Abstammung und das Geschlecht der Person“. Andere Feststellungen dürfen gemäß §81e Abs. 1 Satz 2 StPO nicht erfolgen. Eine genetische Analyse zur Altersfeststellung ist somit im Strafverfahren unzulässig. Baden-Württemberg und Bayern haben 2017 im Bundesrat einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Untersuchungsmöglichkeiten in §81eStPO auf Augenfarbe, Haarfarbe, Hautfarbe sowie das biologische Alter erweitern soll.Der Antrag liegt momentan im Bundesrat dem Rechtsausschuss und dem Ausschuss für Innere Angelegenheiten vor.

https://www.bundestag.de/resource/blob/549344/cbe1b33701dd1efdf670d2a80419a6ab/wd-9-006-18-pdf-data.pdf


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15.04.2019 um 16:06
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ich wüsste auch nicht, dass es Ausschlusskriterium für eine Täterschaft ist, wenn der Betreffende ein, zwei Tage nach der Tat verhaftet wird. Manche Täter stellen sich eben dusslig an.
Die Kriterien waren er hatte für eine kurze Zeitspanne kein Alibi gehabt, die gefundenen Zeitungen, die keinerlei DNa aufwiesen und die Fahrt nach Augsburg. Dürftig, würde ich behaupten. Aber scheinbar ausreichend um jemanden bereits festzunehmen.


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15.04.2019 um 16:21
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Die Kriterien waren er hatte für eine kurze Zeitspanne kein Alibi gehabt, die gefundenen Zeitungen, die keinerlei DNa aufwiesen und die Fahrt nach Augsburg. Dürftig, würde ich behaupten. Aber scheinbar ausreichend um jemanden bereits festzunehmen.
Was so auch wieder nicht stimmt: Hinzu kam, dass er zuerst nix vom Fahrradwaschen wusste, er wusste auch nicht mehr, dass er nach Augsburg gefahren war, er wusste nicht mehr, wie er am Morgen in die Parkgarage gekommen war, er gab die unglaubwürdige Story von einer Intrige gegen den Geschäftsführer an, dass er also Geld aus den Parkautomaten entwendet hatte, um dies dem Geschäftsführer in die Schuhe zu schieben und dann wurde bei der Verhaftung noch eine Menge Bargeld gefunden und dann die Zeitungen, die verschwunden sind. Also, dass hier die Leute mal hellhörig werden und denken, die Person könnte was mit der Sache zu tun haben, ist nun auch nicht so verwunderlich.


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15.04.2019 um 16:32
@Mark_Smith
Wobei ich befürchte, dass so mancher bei einer Vernehmung bezüglich einer solchen Tat, nervös werden könnte und Dinge durcheinander bringt. Insbesondere wenn es noch um einen nahen Angehörigen geht, ist es sowieso eine belastende Angelegenheit.
Er hätte Schweigen sollen, aber das wäre dann auch wieder verdächtig gewesen.


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15.04.2019 um 16:41
@Venice2009

Zunächst wurde er ja gar nicht als Beschuldigter, sondern lediglich als Zeuge befragt. In dieser Zeugenbefragung schwieg er nicht, was sofort aufgefallen wäre, sondern machte Angaben, die aber widersprüchlich waren und wodurch er sich verdächtig machte, so dass man ihm eröffnete, dass er fortan Beschuldigter sei und als solcher vernommen werde. Von da an schwieg er komplett, soweit ich weiß.

So eine Beschuldigtenvernehmung bedeutet allerdings erst mal nicht mehr, als dass Polizei/StA zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür haben, dass der Beschuldigte die ihm vorgeworfene Straftat begangen haben könnte. In diesem Stadium ist man noch weit von einer Anklage entfernt.

Lassen sich im weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens die Verdachtsmomente nicht erhärten, wird das Vermittlungsverfahrens ohne weiteres eingestellt. Erhärten sich hingegen, wie im Fall BT, durch den weiteren Ermittlungsgang die Verdachtsumstände, ergeht uU Haftbefehl, und wenn es die StA für richig und einigermaßen erfolgversprechend hält, erhebt sie irgendwann Anklage vor dem zuständen Gericht.


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15.04.2019 um 16:49
@Andante er wurde lange Zeit nur als Zeuge vernommen, als er wahrscheinlich auch schon verdächtigt wurde. Die Übergänge können fliessend sein. Die Ermittler wollen ja soviele Informationen wie nur möglich erhalten und die würden sie nicht bekommen, wenn sie den Zeugen anfangen würden über seine Rechte aufzuklären.


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15.04.2019 um 16:56
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Die Kriterien waren er hatte für eine kurze Zeitspanne kein Alibi gehabt, die gefundenen Zeitungen, die keinerlei DNa aufwiesen und die Fahrt nach Augsburg. Dürftig, würde ich behaupten. Aber scheinbar ausreichend um jemanden bereits festzunehmen.
Motiv hatte er auch. Und war doch richtig, dass er in Untersuchungshaft kam. Mit einem zweistelligen Millionenerbe, bekommt man sicherlich von jemandem was auf die Hand um abzuhauen.
Unschuldige wurden ja auch schon aus der U-Haft entlassen.


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15.04.2019 um 17:04
@Frau.N.Zimmer
Ich glaube nicht, daß er darauf gleich nach dem Tod der Tante Zugriff hatte bzw. jemand aus der Familie.


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15.04.2019 um 17:27
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Was einfach eine Behauptung von Dir ist, zumal Du keinen Einblick in die Ermittlungsakten hattest.
es ist richtig, dass ich keinen Einblick in die Ermittlungsakten im Mordfall Böhringer habe. Aber trotzdem kann ich das Urteil lesen, darüber nachdenken und hier mitdiskutieren . Es ist für mich nicht nachvollziehbar dass BT schuldig gesprochen wurde.

Das Gericht hätte nicht beschliessen dürfen, dass der Spur- Spur Treffer nicht wichtig für den Mordfall Böhringer ist. Es hätte ein Freispruch aus Mangel an Beweisen erfolgen müssen.


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15.04.2019 um 17:34
Zitat von RosenmontagRosenmontag schrieb:Das Gericht hätte nicht beschliessen dürfen, dass der Spur- Spur Treffer nicht wichtig für den Mordfall Böhringer ist. Es hätte ein Freispruch aus Mangel an Beweisen erfolgen müssen.
Ja, das ist Deine Einschätzung, die Richter haben es jedoch anders gesehen.
Nach dem Wissensstand, den ich habe, geht für mich das Urteil auch in Ordnung. Ich hätte vermutlich die "besondere Schwere der Schuld" nicht ausgesprochen, sodass Bence T. in zwei Jahren seine Strafe abgesessen hätte.

M.E. hätte Bence T. viel mehr zur Aufklärung beitragen können, wenn er nicht der Täter ist.
Es gibt nun halt mal unterschiedliche Einschätzungen einer Situation und die Richter hatten nun mal keine Zweifel, dass Bence T. der Täter ist.


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15.04.2019 um 17:46
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:er wurde lange Zeit nur als Zeuge vernommen,
Er wurde lediglich am 16. und am 18.5. als Zeuge vernommen. Am 18.5. um 19:40 wurde ihm eröffnet, dass er nunmehr Beschuldigter sei, und er wurde als solcher belehrt. Im Urteil heißt es dazu - mit eingehender Begründung -, dass das nicht zu bemängeln sei. Zitat:
Nicht zu beanstanden ist die Beurteilung der Strafverfolgungsbehörden, dass bis zur Beschuldigtenbelehrung des Angeklagten am 18.05.06 um 19.40 Uhr kein konkreter und ernsthafter Tatverdacht im oben dargestellten Sinne vorlag. Eine Umgehung der Beschuldigtenrechte durch willkürliches Unterlassen einer Belehrung lag daher nicht vor.......
(i)



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16.04.2019 um 07:26
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Ich glaube nicht, daß er darauf gleich nach dem Tod der Tante Zugriff hatte bzw. jemand aus der Familie.
Deswegen meinte ich ja, dass ihm sicher jemand etwas für eine Flucht vorgestreckt hätte. Bei den guten Freunden? Die waren ja alle von seiner Unschuld überzeugt. Dass das Erbe an einen der Toths ging war ja klar.


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16.04.2019 um 10:09
Gibt es überhaupt konkrete Spuren, die auf die Täterschaft Bence Toths verweisen? Ich meine, nein; denn die in der Wohnung und am Tatort gefundenen und gesicherten Spuren können alle älteren Datums sein und müssen mit der Tat nichts zu tun haben.

Und die Tatsache, dass an mehreren Orten in der Wohung, unten im unmittelbaren Tatbereich und oben im Büro parallel Fingerabdrücke Bence Toths und Handschuhspuren, die dem Täter zugeordnet wurden gefunden wurden lässt auch eher daran denken, dass die Fingerabdrücke Toths nichts mit der Tat und dem Täter zu tun haben, denn der trug offensichtlich zumindest in der Wohnung Handschuhe.

Die Vorstellung, dass Bence Toth während des Tatgeschehens die Handschuhe ausgezogen haben soll halte ich für ziemlich absurd und es hätte sich die Frage stellen müssen, wie das geschehen sein sollte ohne Spuren zu hinterlassen?

Ich gehe daher davon aus, dass der Täter die Wohnung mit Handschuhen bekleidet betrat und die Tat auch mit Handschuhe bekleidet verübte, unten im Flur und oben in den Räumlichkeiten. Ich gehe davon aus, dass im Büro wirklich nach etwas gesucht wurde und die später vorgefundene Unordnung nicht nur einer vorgetäuschten Aktion geschuldet war.

Die Frage, die sich hätte stellen müssen wäre also gewesen nach was der Täter suchte. Der Schmuck Chartlotte Böhringers war es nicht und auch der Umschlag auf dem Schreibtisch scheint den Täter nicht interessiert zu haben.

In diesem Zusammenhang könnte die an der Kommode gefundene Spur von Bedeutung sein.

Und die Gründe mit der man dieser und der Spur am Wasserglas in der Spülmaschine jegliche Bedeutung abspricht kann ich nicht nachvollziehen. Hier wird ganz kurz gedacht. Nicht
bedacht bzw. überlegt wird, dass ein Täter durchaus auch bereits einmal vor der Tat in der Wohnung gewesen sein könnte um die Lage auszuspionieren. Bei dieser Gelegenheit könnte ihm ein Glas Wasser von der Gastgeberin serviert worden sein und er könnte ihre Abwesenheit genutzt haben um sich in dem Raum, in dem der Schrank stand umzuschauen.

Da diese Spur auf eine andere sehr brutale und schlimme Tat verweist hätte hier , zumindest meiner Ansicht nach, auf jeden Fall genauer hingeschaut werden müssen.


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16.04.2019 um 12:17
Ich kenne die Gegend um das Parkhaus herum sehr genau. Ich habe in letzten Jahren oft bei der kleinen Buchhandlung schräg gegenüber meine Büchergilde-Quartalskäufe erledigt. Es ist für mich unerklärlich, wie man auf einem Fahrrad von diesem bevölkerten Ort in der Nähe des Isartors bei Tageslicht wegkommen soll, ohne das irgendeinem die blutgetränkte Kleidung auffällt. Und die Kleidung, Hände und Gesicht des Täters müssen von Blut geradezu getränkt gewesen sein.

Was mich auch wundert ist, dass auf die Stadtteilbeilage in der Zeitung abgestellt wird. Ist es angesichts des blutrünstigen Geschehens denkbar, dass sich keine biologischen Spuren, kein Blut des Opfers an der Zeitung befunden hätten, wenn Bence die Zeitungen tatsächlich am Tattag vom Tatort mitgenommen hätte? Die Tüte hätte sich ja angeboten, um z.B. die Tatwaffe hinein zu stecken. Warum hat er die Tüte entsorgt, nicht aber die Zeitungen?

Um die Zeitungen mit der passenden Stadtteilbeilage zu bekommen, hätte Bence übrigens nicht einmal in den Kiosk des Parkhauses gehen müssen. Überall im Münchner Stadtgebiet stehen Kästen herum, aus denen man sich einfach eine Zeitung herausnehmen kann und und wenn man ehrlich ist, sein Geld in die zugehörigen kleine "Sparbüchse" werfen kann. Der Besitz der "passenden" Zeitungsausgabe ist für mich kein Beleg der Anwesenheit am Tatort.


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16.04.2019 um 12:22
Zitat von WidmerpoolWidmerpool schrieb:Es ist für mich unerklärlich, wie man auf einem Fahrrad von diesem bevölkerten Ort in der Nähe des Isartors bei Tageslicht wegkommen soll, ohne das irgendeinem die blutgetränkte Kleidung auffällt. Und die Kleidung, Hände und Gesicht des Täters müssen von Blut geradezu getränkt gewesen sein.
Irgendjemand ist ja nun Mal irgendwie vom Tatort weggekommen - ob mit, oder ohne blutgetränkter Kleidung. Warum kann das nicht auch Bence geschafft haben?
Zitat von WidmerpoolWidmerpool schrieb:Ist es angesichts des blutrünstigen Geschehens denkbar, dass sich keine biologischen Spuren, kein Blut des Opfers an der Zeitung befunden hätten, wenn Bence die Zeitungen tatsächlich am Tattag vom Tatort mitgenommen hätte?
Diese Überlegungen erübrigen sich, weil die Zeitungen vom Morgen nach der Tat stammen.


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16.04.2019 um 13:04
Zitat von WidmerpoolWidmerpool schrieb:Der Besitz der "passenden" Zeitungsausgabe ist für mich kein Beleg der Anwesenheit am Tatort.
Ich vermute, für Dich wird nix ein Beleg sein, falls dieser Beleg auf Bence T. hinweist.


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16.04.2019 um 13:12
@Mark_Smith
Die Argumentation ist auch schwach. Erstens kenne ich keine Zeitungskiste in M, wo die Süddeutsche angeboten wird. Außerdem hätte er an drei verschiedenen Kästen halten müssen, um diese Kombination zu bekommen. Da ist es doch einfacher, die Tüte mit den Zeitungen von der Tür zu nehmen, hinter der die tote Tante liegt.


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