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Der tragische Tod von Tanja Gräff

83.697 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Handy, Aktenzeichen Xy, Schreie ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der tragische Tod von Tanja Gräff

09.01.2017 um 21:15
Zitat von makkymakky schrieb:Einen Verdacht wofür? Für eine Nichttat, eine Tat, die nicht existiert?
Nach dem Verschwinden Tanjas wurde in einer Vermisstensache mit dem Verdacht auf ein Kapitaldelikt ermittelt. Dieser Verdacht reichte aus, um Vernehmungen durchzuführen.

Wo liegen da jetzt genau deine Verständnisprobleme?

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Der tragische Tod von Tanja Gräff

09.01.2017 um 21:18
Falls es der Diskussion dienen mag:

Beck´sche Kurzkommentare
"Strafprozessordnung", 56. Aufl.

Zu § 261 StPO, Nr. 25:
"Der sogenannte Alibibeweis ist eine Verteidigungsmöglichkeit, keine Pflicht; sein Scheitern ist für sich allein kein Indiz für eine Täterschaft [...] Dasselbe gilt, wenn der Angeklagte einen Alibibeweis gar nicht erst zu erbringen versucht, sondern sich auf die Erklärung beschränkt, er wisse nicht, wo er zur Tatzeit gewesen sei."

Da frage ich mich natürlich, warum es so wichtig ist, dass die Zeugen Alibis vorweisen mussten. Ich glaube eher, dass die Zeugenaussagen auf Glaubwürdigkeit und Plausibilität geprüft worden sind.


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Der tragische Tod von Tanja Gräff

09.01.2017 um 21:20
Wenn ich @Svensvenson richtig verstehe ist seine Anmerkung, dass es keine Alibis geben kann, weil man - gesetzt es habe ein Kapitaldelikt gegeben - nicht weiß, wann und wo dies stattgefunden hat. Das ist sicher eine korrekte Anmerkung. Hier geben aber tatsächlich die Ordnerrücken Auskunft, denn dort ist aufgedruckt, was die Kripo als Tatort und Tatzeit bezeichnete. Die Frage wäre hier, ob das heute noch Gültigkeit besitzt bzw. wie umfangreich diese Alibiüberprüfungen zeitlich waren, also 4:00 Uhr bis ?:?? Uhr.


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Der tragische Tod von Tanja Gräff

09.01.2017 um 21:30
Zitat von makkymakky schrieb:Vielleicht mal anders gefragt. Ist das Verschwinden der TG ein Tatgeschehen im kriminalistischen Sinn? Ja o. Nein?
Nö ist es nicht und dennoch bezeichnet die Kripo Überprüfungen der zeitlichen und räumlichen Zusammenhänge als "Alibiüberprüfungen". Und jetzt? Worauf anders läuft diese Frage denn hinaus als auf eine Diskussion, die sich nur um Wortglauberei dreht?


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09.01.2017 um 21:30
@Funkmaster
Da hast Du mich richtig verstanden, ich hatte dann in einem weiteren Beitrag auch geschrieben das im Grunde ab 4:13Uhr bis zum auffinden alles unklar ist und es keinerlei öffentliche Aufklärung für diesen Zeitraum gibt.
Man darf nicht vergessen das man lange wohl von einer Entführung/Verschleppung ausging von daher war es damals naheliegend die mögliche Tatzeit so zu legen.. nun geht man aber von einem anderen Ablauf aus und somit kann man die angedachte Tatzeit auch nicht mehr zwingend halten, auch wenn es gut in manche Argumentationen passen würde.
Keine Tatzeit, kein genauer Tatort, möglicherweise gar keine Tat... Für welche Zeit und welchen Ort kann man also ein vernünftiges Alibi geben?


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Der tragische Tod von Tanja Gräff

09.01.2017 um 21:34
ganz allgemein: geht man von einer Tat aus, ohne jeden Anhaltspunkt, dann dürfte die erste Annahme eine Beziehungstat sein.. wenn man da ansetzt, dann überprüft man den engsten Kreis wie Famile, Partner und eben Freundeskreis.. also haben die Personen des engsten Kreises mit der Lieferung eines Alibis die Ermittlungen in ihre Richtung vereinfacht oder den Aufwand verkürzt..


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09.01.2017 um 21:35
@Svensvenson

Ja, genau. Die Vermutung einer gewaltsamen Verschleppung o.ä. wäre ein solches Tatgeschehen nach dem @makky
fragte. Das alles lässt sich heute aber so wohl nicht mehr halten, sodass die "Alibis" auch heute keine richtigen Alibis mehr sein können.


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09.01.2017 um 22:11
@Funkmaster
Zitat von FunkmasterFunkmaster schrieb:der Verdacht einer Tat reicht völlig aus.
Dass die Kripo von Anfang an von einem Kapitaldelikt ausging, halte ich für richtig. Das ist der Erstverdacht. Und wenn dieser Verdacht besteht, dann muss natürlich in alle Richtungen ermittelt werden. In der Diskussion geht es aber um die Tatzeit + den Tatort, der nur spekulativ von der Kripo festgelegt wurde u. musste.

Die Aktenordner weisen allerdings nicht die Uhrzeit 4:13 Uhr auf. Darüber sollte vielleicht nachgedacht werden! Ein neuer Ansatz wäre mit Verlaub dieses Beitrag von makky (Seite 3.872)
Zitat von FunkmasterFunkmaster schrieb:Nach dem Verschwinden Tanjas wurde in einer Vermisstensache mit dem Verdacht auf ein Kapitaldelikt ermittelt. Dieser Verdacht reichte aus, um Vernehmungen durchzuführen.
Ist eigentlich auch einleuchtend. Wenn wir auf die Ermittlungsarbeit schauen, dann müssten wir jetzt feststellen, dass die Kripo sehr viel zur Aufklärung getan hat - eine unfassende Umfeldanalyse.
Zitat von FunkmasterFunkmaster schrieb:Wenn ich @Svensvenson richtig verstehe ist seine Anmerkung, dass es keine Alibis geben kann, weil man - gesetzt es habe ein Kapitaldelikt gegeben - nicht weiß, wann und wo dies stattgefunden hat. Das ist sicher eine korrekte Anmerkung. Hier geben aber tatsächlich die Ordnerrücken Auskunft, denn dort ist aufgedruckt, was die Kripo als Tatort und Tatzeit bezeichnete. Die Frage wäre hier, ob das heute noch Gültigkeit besitzt bzw. wie umfangreich diese Alibiüberprüfungen zeitlich waren, also 4:00 Uhr bis ?:?? Uhr.
Eben - u. warum ist es für manche User so verwerflich zu hinterfragen, warum der Zeuge SB erst 4 Jahre später zur Zeugenbefragung eingeladen wurde?
makky schrieb:
Vielleicht mal anders gefragt. Ist das Verschwinden der TG ein Tatgeschehen im kriminalistischen Sinn? Ja o. Nein?

Nö ist es nicht und dennoch bezeichnet die Kripo Überprüfungen der zeitlichen und räumlichen Zusammenhänge als "Alibiüberprüfungen". Und jetzt?
Da wir keine Juristen sind, lasse ich es mal so stehen. Ich finde die Frage richtig schwer zu beantworten.
Zitat von FunkmasterFunkmaster schrieb:sodass die "Alibis" auch heute keine richtigen Alibis mehr sein können.
Das ist auch meine Auffassung, aber darüber hinaus bin ich der Auffassung u. das vertritt auch @Svensvenson, dass die Alibis schon damals keine echten Alibis waren, da Tatzeit + Tatort nur spekulativ waren/sind.

@Svensvenson
Zitat von SvensvensonSvensvenson schrieb:Keine Tatzeit, kein genauer Tatort, möglicherweise gar keine Tat... Für welche Zeit und welchen Ort kann man also ein vernünftiges Alibi geben?
Aus meiner Sicht perfekt zusammengefasst.

@jerry142
Zitat von jerry142jerry142 schrieb:Zu § 261 StPO, Nr. 25:
"Der sogenannte Alibibeweis ist eine Verteidigungsmöglichkeit, keine Pflicht; sein Scheitern ist für sich allein kein Indiz für eine Täterschaft [...] Dasselbe gilt, wenn der Angeklagte einen Alibibeweis gar nicht erst zu erbringen versucht, sondern sich auf die Erklärung beschränkt, er wisse nicht, wo er zur Tatzeit gewesen sei."

Da frage ich mich natürlich, warum es so wichtig ist, dass die Zeugen Alibis vorweisen mussten. Ich glaube eher, dass die Zeugenaussagen auf Glaubwürdigkeit und Plausibilität geprüft worden sind.
Danke für die Aufklärung, somit doch bewiesen wäre, dass jedes Alibi noch lange kein Beweis ist!


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09.01.2017 um 22:32
@makky
Zitat von makkymakky schrieb:dass jedes Alibi noch lange kein Beweis ist
na ja, jedes wohl nicht, wenn da gelogen oder sonstwie an der Uhr gedreht wird, aber grundsätzlich verstehe ich das so:

"kein Alibi" muss kein Indiz sein, aber "ein Alibi" ist ein Beweis


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makky ehemaliges Mitglied

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09.01.2017 um 22:43
@jerry142
Zitat von jerry142jerry142 schrieb:"kein Alibi" muss kein Indiz sein, aber "ein Alibi" ist ein Beweis
Nein, jetzt versuchst du das Gesetz nach deinem Sinn zu drehen. Hat das einen Grund? Es steht doch deutlich im Gesetz,
Zitat von jerry142jerry142 schrieb:Zu § 261 StPO, Nr. 25:
"Der sogenannte Alibibeweis ist eine Verteidigungsmöglichkeit, keine Pflicht; sein Scheitern ist für sich allein kein Indiz für eine Täterschaft [...] Dasselbe gilt, wenn der Angeklagte einen Alibibeweis gar nicht erst zu erbringen versucht, sondern sich auf die Erklärung beschränkt, er wisse nicht, wo er zur Tatzeit gewesen sei."
Besagt, dass eine Lüge
Zitat von jerry142jerry142 schrieb:kein Indiz für eine Täterschaft
automatisiert, aber auch nicht ausschließt.
somit bewiesen wäre, dass jedes Alibi noch lange kein Beweis ist!



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Der tragische Tod von Tanja Gräff

09.01.2017 um 22:57
@makky

Das ist kein Gesetz, sondern Kommentar. Und - wie des öfteren - erschließt sich mir Dein Verständnis von Logik nicht.

Den ersten Teil kann ich ja noch nachvollziehen, aber wie kommst Du zum Umkehrschluss?
Wenn ein Alibibeweis vorliegt, liegt ein Beweis vor: Wenn mich die Kamera in Hamburg aufgezeichnet hat, kann ich nicht gleichzeitig (und plus minus eine halbe Stunde) in München gewesen sein. Wie willst Du daran rütteln?


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09.01.2017 um 23:31
@jerry142
Ach so, ein Kommentar; Kommentare haben es an sich, ausführlicher zu sein, als Gesetzestexte, damit auch jeder versteht, was gemeint ist.

Dein Beispiel ist korrekt, aber nicht mit dem Sachverhalt im Kommentar vergleichbar.

Schauen wir uns den Ausschnitt noch einmal an:
Zitat von jerry142jerry142 schrieb:Beck´sche Kurzkommentare
"Strafprozessordnung", 56. Aufl.

Zu § 261 StPO, Nr. 25:
"Der sogenannte Alibibeweis ist eine Verteidigungsmöglichkeit, keine Pflicht;
Es ist demnach keine Pflicht, ein Alibi nachzuweisen. Im Falle eines Verdachts wäre es aber für den Verdächtigten besser, sich zu verteidigen.
Zitat von jerry142jerry142 schrieb:sein Scheitern ist für sich allein kein Indiz für eine Täterschaft [...]
Würde der Kandidat nicht die volle Wahrheit sagen, bedeutet es nicht, dass er zwangsläufig Täter sein muss.
Zitat von jerry142jerry142 schrieb:Dasselbe gilt, wenn der Angeklagte einen Alibibeweis gar nicht erst zu erbringen versucht, sondern sich auf die Erklärung beschränkt, er wisse nicht, wo er zur Tatzeit gewesen sei."
Der Angeklagte versucht erst gar nicht einen Verdacht auszuräumen, indem er bspw. belegen könnte, dass er zur Tatzeit nachweislich mit xyz zusammen war, also gar nicht als Täter in Frage käme; stattdessen behauptet er einfach, sich nicht an Zeit + Ort erinnern zu können, obwohl er es weiß. Auch dann ist er nicht Täter; kann er ja nicht, denn er war zum gefragten Zeitpunkt u. Ort eben nicht anwesend.
Besagt, dass eine Lüge kein Indiz für eine Täterschaft automatisiert,
das ist der Kontext, und
Zitat von makkymakky schrieb:somit bewiesen wäre, dass jedes Alibi noch lange kein Beweis ist!
besagt im Umkehrschluss, dass die Wahrheit kein Indiz für eine Unschuld automatisiert.

Wie viele ungeklärte Todesfälle gibt es, die gefestigte Alibis vorweisen u. sich später das Gegenteil herausstellt. Das ist mMn. damit gemeint. Es gibt sicherlich auch ein Kommentar zur Unschuldsvermutung, die sich dann als Falsch herausstellt. So habe ich es gemeint.

Ich finde das Thema sehr komplex u. schwierig u. schlage vor, zum eigentlichen Thema zurück zu kehren.


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Der tragische Tod von Tanja Gräff

09.01.2017 um 23:41
Zitat von makkymakky schrieb:Ich finde das Thema sehr komplex u. schwierig u. schlage vor, zum eigentlichen Thema zurück zu kehren.
Ist wohl besser so. Der Umkehrschluss, den du ziehst, ist einfach unzulässig. Es geht in dem Kommentar lediglich darum, dass niemandem eine Tat unterstellt werden darf, nur weil er für die Tatzeit kein Alibi hat. Damit hat es sich aber auch.

Über falsche Alibis oder ob ein Alibi ein Beweis für eine Unschuld sein kann, damit befasst sich der Kommentar überhaupt nicht. Es ist aber offensichtlich, dass ein Alibi ein Unschuldsbeweis sein kann, wie @jerry142 gerade dargestellt hat. Sollte sich ein Alibi im nachhinein nicht als hieb- und stichfest herausstellen, war es zu keiner Zeit ein echtes Alibi.


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09.01.2017 um 23:41
@makky


Du gehst von einem gescheiterten Alibi aufgrund Lüge aus, aber es muss ja keine Lüge sein, die das Alibi scheitern lässt

Der TV sagt nun:

a) 23.07.1997? weiß ich nicht mehr
b) 23.07.1997? 18. Geburtstag meiner Ex-Freundin. Wir hingen gemeinsam auf Mallorca ab. Hier ein Foto, ich bin der hinter der Zeitung, aber ob meine Ex das bestätigt?
c) 23.07.1997? 18. Geburtstag meines Kumpels. Hier die Rechnung für die Ausnüchterungszelle.
d) 23.07.1997? ....... (Was für ein Tag! Aber ich werde doch nicht erzählen, dass ich mit der Freundin vom Kumpel unterwegs war.)
e) 23.07.1997? Da war ich zu Hause. Meine Oma wird das bestätigen.

Ich glaube, allenfalls c) würde als Beweis ausreichen, a), b) und e) könnten gelogen sein, müssen nicht.

Und trotzdem bleibt die Anklage in der Pflicht, den Zusammenhang von TV und Tatort zu belegen,


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09.01.2017 um 23:44
@jerry142
@Funkmaster
Okay, ich gebe mich geschlagen :)... Ich sehe es zwar anders, aber wir müssen jetzt auch keine Überzeugungsarbeit leisten. Lassen wir es dabei bewenden.


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09.01.2017 um 23:45
Zitat von makkymakky schrieb:Eben - u. warum ist es für manche User so verwerflich zu hinterfragen, warum der Zeuge SB erst 4 Jahre später zur Zeugenbefragung eingeladen wurde?
Also ich finde das nicht verwerflich, im Gegenteil ich halte es für ein offensichtliches Versäumnis. Kann natürlich passieren, es waren ja auch immer nur Menschen an der (Ermittlungs-)Arbeit. Die Frage ist, hätte es etwas gebracht, wenn SB vier Jahre früher verhört worden wäre? Schwer zu sagen, aber wenn sich nach seiner (verspäteten) Befragung kein Verdachtsmoment ergab, warum hätte sich vier Jahre früher einer ergeben sollen?
Zitat von makkymakky schrieb:Das ist auch meine Auffassung, aber darüber hinaus bin ich der Auffassung u. das vertritt auch @Svensvenson, dass die Alibis schon damals keine echten Alibis waren, da Tatzeit + Tatort nur spekulativ waren/sind.
Ich denke, dass ist eine der wenigen Auffassungen mit der eigentlich alle hier im Thread konform gehen.


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makky ehemaliges Mitglied

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09.01.2017 um 23:50
@Funkmaster
Zitat von FunkmasterFunkmaster schrieb:Schwer zu sagen, aber wenn sich nach seiner (verspäteten) Befragung kein Verdachtsmoment ergab, warum hätte sich vier Jahre früher einer ergeben sollen?
Die Frage kann nur jeder für sich bewerten; beantworten von unserer Seite sicherlich nicht.
dass die Alibis schon damals keine echten Alibis waren, da Tatzeit + Tatort nur spekulativ waren/sind.

Ich denke, dass ist eine der wenigen Auffassungen mit der eigentlich alle hier im Thread konform gehen.
So klar war das aus meiner Sicht nicht; insofern dürfte die Diskussion zu Alibis nützlich gewesen sein, wie ich finde.


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09.01.2017 um 23:59
Zitat von makkymakky schrieb:So klar war das aus meiner Sicht nicht; insofern dürfte die Diskussion zu Alibis nützlich gewesen sein, wie ich finde.
Auf jeden Fall nicht weniger nützlich als alles andere was wir hier derzeit diskutieren könnten. Aber um mal auf einen anderen Aspekt zu sprechen zu kommen, den du heute Mittag ansprachst:
Zitat von makkymakky schrieb:@sumi806 hat eine aus meiner Sicht richtige Schlussfolgerung gezogen, die ich schon längere Zeit vorgeschlagen habe, nämlich alle Zeugensichtungen u. -aussagen aus den Überlegungen raus zu nehmen u. nur die uns bekannten tatsächlichen Fakten zu betrachten.
Klingt ja erst einmal interessant, aber wie würde das aussehen? Was bliebe überhaupt übrig? Nicht sehr viel, oder? Tanjas Ableben durch Sturz vom Roten Felsen dürfte durch Auffinden der Überreste i.V.m. der Aussage des Gerichtsmediziners zumindest einigermaßen gesichert sein. Die Handyauswertung belegt, dass sich Tanjas Handy in der Festnacht auf dem Festgelände befand und das von diesem u.a. zwei Telefonate geführt wurden zu denen uns die Uhrzeiten mehr oder weniger bekannt sind. Wissen wir noch viel mehr ohne Zeugenaussagen einzubeziehen?


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makky ehemaliges Mitglied

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10.01.2017 um 00:20
@Funkmaster
Puh, also im Prinzip müsste ich alle meine Szenarien dir vor die Füße legen, damit du diesen Weg nachvollziehen kannst. Ich habe ja heute eine Überlegung dazu eingebracht. Ob du u. andere diesen Weg akzeptieren können? Wir haben ja nicht nur die Uhrzeiten, sondern auch die Zeugen um 4 Uhr. Die Aktenordner deuten auf ein Tatgeschehen ab 4 Uhr. Ich halte diesen Vermerk auf den Akten für relevant u. für den Schlüssel zur Aufklärung.

Beitrag von makky (Seite 3.861)

Gute Nacht!


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makky ehemaliges Mitglied

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10.01.2017 um 00:27
Edit: Die Grafik müsste im Falle von 2 Telefonaten/Bierstand nur verschoben werden.


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