@Nightrider64 Soweit ich weiß, findet der Prozess vor dem Landgericht Berlin statt, und nicht vor dem Kammergericht (was anderenorts Oberlandesgericht heißt).
Außerdem hat ein Angeklagter das Recht auf seinen gesetzlichen Richter, der wird ihm gemäß Geschäftsverteilungsplan zugeordnet, dieser Geschäftsverteilungsplan steht schon fest, bevor überhaupt eine Anklage erfolgt.
Die Berliner (Justiz-)Verwaltung teilt da überhaupt nichts zu, weil das laut Gesetz nicht vorgesehen und daher nicht erlaubt ist. Im Gegenteil, wenn die Verteidiger den Eindruck haben, es sei nicht der richtige (gesetzlich vorgesehene) Richter am Werk, gehen sie dagegen vor, genauso wie sie gegen die Mitwirkung von Schöffen vorgehen, deren Auswahlprozess womöglich nicht den gesetzlichen Anforderungen genügte, alles schon vorgekommen.
Das heißt also, dass der jetzige Richter Faust der laut Geschäftsverteilungsplan zuständige gesetzliche Richter für den Angeklagten ist und es auch bis zum Tage seiner Pensionierung bleibt. Das darf nicht geändert werden, weil das sonst für die Verteidigung ein - berechtigter - Grund wäre, den Prozess platzen zu lassen.
Deswegen wird von Prozessbeginn an ein Ersatzrichter an dem Prozess teilgenommen haben, der dann für den ausscheidenden Richter nachrücken kann und mit dem Prozessstoff ebenso vertraut ist wie dieser. Am Ende muss das Urteil von 3 Berufsrichtern und 2 Schöffen gesprochen werden. Bei den Schöffen werden bei solchen langwierigen Prozessen auch oft Ersatzschöffen eingesetzt, die am gesamten Prozess teilnehmen müssen, aber bei den eigentlichen Schöffeaufgaben nur zum Zuge kommen, wenn einer der regulären Schöffen ausfällt.