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Georgine Krüger - Tatverdächtiger vor Gericht

2.142 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: 2006, BUS, Georgine Krüger ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Georgine Krüger - Tatverdächtiger vor Gericht

09.12.2018 um 19:52
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:In der Zeitung( Bild) steht, das 272 (!) Gebäude durchsucht wurden. Da kann man nur oberflächlich suchen und nicht jeden vollgestopften Kellerverschlag dieser Alt- Berliner Mietskasernen auf den Kopf stellen. Rechtlich auch gar nicht möglich.
Es waren aber nur 200 Meter von der Bushaltestelle bis zu ihrem Wohnhaus und
auf dieser kurzen Strecke,welche sie vielleicht meistens auf der gleichen Strassenseite
gelaufen ist,kam sie in etwa an 15 Häusern direkt vorbei.

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Georgine Krüger - Tatverdächtiger vor Gericht

09.12.2018 um 20:13
Zitat von gast99gast99 schrieb:ielleicht meistens auf der gleichen Strassenseite
gelaufen ist,kam sie in etwa an 15 Häusern direkt vorbei.
Plus andere Straßenseite plus Seitenflügel plus Hinterhäusern.
Vielleicht auch noch alle Häuser in der gesamten Funkzelle.
Keine Ahnung, aber die Bz und die Bild schreiben halt von 272 Gebäuden:

"Schon 2006 sind 272 Gebäude vom Keller bis zum Dachgeschoss durchsucht, sämtliche Bewohner befragt worden./i]"
https://www.bz-berlin.de/berlin/mitte/wie-die-ermittler-das-beweis-puzzle-im-fall-georgine-zusammensetzten



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Georgine Krüger - Tatverdächtiger vor Gericht

09.12.2018 um 20:20
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:chon 2006 sind 272 Gebäude vom Keller bis zum Dachgeschoss durchsucht, sämtliche Bewohner befragt worden
Das ist dann halt auch ein wenig missverständlich, wenn man sich nur die Flure anschauen konnte. Ich hätte wirklich damit gerechnet dass die damals nachgefragt hätten, ob sie sich die privaten Räumlichkeiten ansehen dürfen.

Was hatte man sich überhaupt von einer Suchaktion versprochen, die sich auf öffentlich zugängliche Bereiche beschränkt? Wenn dort was geschehen wäre, hätte es ziemlich sicher Zeugen gegeben...


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Georgine Krüger - Tatverdächtiger vor Gericht

09.12.2018 um 21:02
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Man kann ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluß weder Wohnungen noch versperrte Kellerräume durchsuchen.
Um einen solchen zu bekommen, braucht es aber zumindest einen konkreten Tatverdacht.
Den konnte man zur damaligen Zeit aber noch gar nicht haben gegen den jetzt Festgenommenen
Bei "Gefahr im Verzug" schon, Beispiel:

[BGHSt 28, 57:] Anlässlich der Entführung des Präsidenten der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDI) Hanns Martin Schleyer im September 1977 wurde auf Anordnung des Generalbundesanwalts von der Polizei eine Vielzahl von Wohnungen nicht verdächtiger Personen mit der Begründung durchsucht, dass diese Wohnungen als mögliche Fluchtwege in Betracht gezogen werden mussten.

Der BGH hielt es für ausreichend, die Wohnungen nicht verdächtiger Personen bereits dann durchsuchen zu können, wenn in Verbindung mit dem wahrscheinlichen Fluchtweg der Täter der vertretbare Schluss naheliege, dass es sich bei den in Betracht kommenden Wohnungen um Objekte handeln könne, die als Unterschlupf in Betracht kommen könnten. Diese Anhaltspunkte seien ausreichend, um eine Durchsuchung auf der Grundlage von § 103 StPO zu rechtfertigen, denn sie ließen die Annahme begründet erscheinen, die Entführer sowie den Entführten selbst oder Spuren auf ihn oder die Täter finden zu können. Damit bestand hinreichender Anlass zu einer solchen Anordnung nach § 103 StPO.


http://www.rodorf.de/02_stpo/09_1.htm (Archiv-Version vom 08.12.2018)


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Georgine Krüger - Tatverdächtiger vor Gericht

09.12.2018 um 21:07
@joseph Conrad

Das trifft doch hier gar nicht zu.


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Georgine Krüger - Tatverdächtiger vor Gericht

09.12.2018 um 21:10
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Das trifft doch hier gar nicht zu.
Wieso nicht?

Anläßlich der Entführung von Frau Krüger darf man keine Wohnungen durchsuchen, die als möglicher Unterschlupf des Täters in Frage kommen, bei Herrn Schleyer schon?

Hier noch §103 StPo

(1) 1Bei anderen Personen sind Durchsuchungen nur zur Ergreifung des Beschuldigten oder zur Verfolgung von Spuren einer Straftat oder zur Beschlagnahme bestimmter Gegenstände und nur dann zulässig, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, daß die gesuchte Person, Spur oder Sache sich in den zu durchsuchenden Räumen befindet. 2Zum Zwecke der Ergreifung eines Beschuldigten, der dringend verdächtig ist, eine Straftat nach § 89a oder § 89c Absatz 1 bis 4 des Strafgesetzbuchs oder nach § 129a, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1, des Strafgesetzbuches oder eine der in dieser Vorschrift bezeichneten Straftaten begangen zu haben, ist eine Durchsuchung von Wohnungen und anderen Räumen auch zulässig, wenn diese sich in einem Gebäude befinden, von dem auf Grund von Tatsachen anzunehmen ist, daß sich der Beschuldigte in ihm aufhält.
https://dejure.org/gesetze/StPO/103.html


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Georgine Krüger - Tatverdächtiger vor Gericht

09.12.2018 um 21:18
frauzimt schrieb:
Das trifft doch hier gar nicht zu.
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Wieso nicht?

Anläßlich der Entführung von Frau Krüger darf man keine Wohnungen durchsuchen, die als möglicher Unterschlupf des Täters in Frage kommen, bei Herrn Schleyer schon?
Erstmal denke ich wirklich, dass bei den Spitzen unseres Staates ganz andere Geschütze aufgefahren werden.
Ich bin mir zum Beispiel sicher, dass ganz anderes Personal zur Aufklärung eingesetzt wird, wenn der Arbeitgeberpräsident entführt wurde.
Das wird ja als Angriff auf den Staat verstanden und so ist es auch gemeint.

Und
es war überhaupt nicht klar, wohin Georgine gegangen oder gebracht worden ist.
Man hat doch damit gerechnet, dass sie ganz woanders ist. Dass der Täter so dreist sein würde, sie in einen Keller in der Nähe zu verschleppen?
Wer hätte hier damit gerechnet?


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Georgine Krüger - Tatverdächtiger vor Gericht

09.12.2018 um 21:20
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Erstmal denke ich wirklich, dass bei den Spitzen unseres Staates ganz andere Geschütze aufgefahren werden.
Es war aber scheinbar so:
Zitat von Muckelchen18Muckelchen18 schrieb am 11.07.2013:Meine Mutter lebt bis heute noch in Berlin Moabit und ich war bei ihr zu Besuch. Wir saßen gerade oben im Wohnzimmer als es an der Tür klingelte. Meine Mutter bat mich die Tür zu öffnen, mit dem Gedanken dass es wieder nur jemand ist der Werbung ins Haus legen möchte oder der Postbote der ins Haus an den Briefkasten möchte. Ich öffnete mit dem Knopf unten die Haustür und auf einmal stand die Polizei mit 4 Leuten vor mir und bat mich unten den Keller aufzuschließen. Meine Mutter kam dazu und fragte, was geschehen sei. Sie erzählten uns, dass ein 14 Jähriges Mädchen verschwunden sei und sie nun alle Keller absuchen möchten.

Wir haben Ihnen natürlich geöffnet und einer der Polizisten fragte mich wie alt ich sei. Ich sagte ihm, dass ich 15 bin und er meinte nur, dass ich gut auf mich aufpassen soll.



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Georgine Krüger - Tatverdächtiger vor Gericht

09.12.2018 um 21:25
@JosephConrad

und was heisst das jetzt?


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Georgine Krüger - Tatverdächtiger vor Gericht

09.12.2018 um 21:28
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:nd was heisst das jetzt?
Das heißt, das ich nicht die Meinung des u.s. Beitrags teile.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Man kann ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluß weder Wohnungen noch versperrte Kellerräume durchsuchen.
Um einen solchen zu bekommen, braucht es aber zumindest einen konkreten Tatverdacht.
Den konnte man zur damaligen Zeit aber noch gar nicht haben gegen den jetzt Festgenommenen

Außerdem gehe ich davon aus, das die Leiche bereits "beseitigt" wurde als dann Tage später die Suchaktion begann.

In der Zeitung( Bild) steht, das 272 (!) Gebäude durchsucht wurden. Da kann man nur oberflächlich suchen und nicht jeden vollgestopften Kellerverschlag dieser Alt- Berliner Mietskasernen auf den Kopf stellen. Rechtlich auch gar nicht möglich.
Denn es hieß ja:

Abends informierte die Mutter die Polizei. Daraufhin durchsuchten Polizisten 240 Wohnungen, Keller und Dachböden, Hinterhöfe und sogar Mülltonnen. Nachbarn und Geschäftsleute, Lehrer und Mitschüler wurden befragt. Auch dem Busfahrer der Linie M27, mit dem Georgine täglich von der Schule bis zur Haltestelle in der Perleberger Straße fuhr, stellten die Beamten Fragen.

https://www.morgenpost.de/berlin/polizeibericht/article206349411/Das-sind-die-Faelle-vermisster-Kinder-aus-der-Region.html


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Georgine Krüger - Tatverdächtiger vor Gericht

09.12.2018 um 21:33
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Und
es war überhaupt nicht klar, wohin Georgine gegangen oder gebracht worden ist.
Man hat doch damit gerechnet, dass sie ganz woanders ist. Dass der Täter so dreist sein würde, sie in einen Keller in der Nähe zu verschleppen?
Wer hätte hier damit gerechnet?
https://www.allmystery.de/bilder/km79169-10


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Georgine Krüger - Tatverdächtiger vor Gericht

09.12.2018 um 21:36
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Denn es hieß ja:

Abends informierte die Mutter die Polizei. Daraufhin durchsuchten Polizisten 240 Wohnungen, Keller und Dachböden, Hinterhöfe und sogar Mülltonnen. Nachbarn und Geschäftsleute, Lehrer und Mitschüler wurden befragt. Auch dem Busfahrer der Linie M27, mit dem Georgine täglich von der Schule bis zur Haltestelle in der Perleberger Straße fuhr, stellten die Beamten Fragen.
o.k.
ich will dir deinen glauben nicht nehmen.
Wenn du meinst, es werden die gleichen mittel angewandt, das gleiche personal, die gleiche technik, egal, ob ein schulmädchen verschwindet,-oder ein ranghoher politiker, ist das so.

im fall georgine kommt noch hinzu, dass es kein bekennerschreiben gab.
Niemand hat das verbrechen beobachtet. Sie war ja einfach "weg".


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Georgine Krüger - Tatverdächtiger vor Gericht

09.12.2018 um 22:28
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:ass es sich bei den in Betracht kommenden Wohnungen um Objekte handeln könne, die als Unterschlupf in Betracht kommen könnten. Diese Anhaltspunkte seien ausreichend, um eine Durchsuchung auf der Grundlage von § 103 StPO zu rechtfertigen, denn sie ließen die Annahme begründet erscheinen, die Entführer sowie den Entführten selbst oder Spuren auf ihn oder die Täter finden zu können. D
Es gab aber keine Anhaltspunkte, die eine Durchsuchung rechtfertigen konnte.
Gegen wen?
Alle Bewohner der 272 Gebäude ?

Im Fall Schleyer wurden auch nur Wohnungen durchsucht, wenn sich ein Anhaltspunkt (Verdachsmoment) ergab..

Mann kann ja nun nicht die Verschlossenen Keller jedes unbescholtenen aber vielleicht gerade nicht persönlich erreichbaren Bewohners der Funkzelle aufbrechen.

Genauso wenig kann man nicht bei jeder verschwunden Jugendlichen gleich nächsten Tag eine gesamte Polizeidirektion mit der Suche beauftragen.
Schlussendlich tauchen ja auchüber 95% der abgängigen Jugendlichen schlußendlich wieder auf

Die Kritik die hier manche an den damaligen Suchaktion anbringen , halte ich teilweise schon für realitätsfern .


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Georgine Krüger - Tatverdächtiger vor Gericht

09.12.2018 um 22:36
Wer weiss den,wie lange das Mädchen noch am Leben war.
Es ist immer die Rede von anlocken,missbrauchen und töten.
Vielleicht war GK doch viel länger in der Gewalt des TV und hätte noch
gefunden werde können?


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Georgine Krüger - Tatverdächtiger vor Gericht

09.12.2018 um 22:44
@gast99
Wo ?
In einem für alle Mieter zugänglichen offenen Kellerverschlag wohl eher nicht.
Wenn dann eher in einem abgeschlossenen Bereich. Z.B. einer Wohnung, Schuppen o.Ä.


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Georgine Krüger - Tatverdächtiger vor Gericht

09.12.2018 um 22:55
Die Suche startet ja von innen nach aussen,wie hier ja schon mehrfach geschrieben wurde.
Aber was sollte das alles bringen,wenn man keinerlei Zugang zu Gebäuden hat.
Das klingt doch fast nach einem Freifahrtschein für ähnliche Wiederholungstaten.
Darf man also als Polizei nur im Freien nach Leichen suchen?
Also das kann mir keiner erzählen,das die Polizei nicht das Recht hat in so einem Fall
die Kellerräume der Gebäude durchzusehen,welche auf dem direkten Weg von der Haltestelle
bis zur Wohnung lagen.


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Georgine Krüger - Tatverdächtiger vor Gericht

09.12.2018 um 23:47
Doch genau das will ich Dir erzählen
In Deutschland gilt da recht auf die Privatsphäre.
Ohne richterliche Genehmigung dürfen Haussuchungen nicht gemacht werden, Privaträume nicht betreten werden
Ausnahme wie hier schon erwähnt, Gefahr im Verzuge.
Das wäre hier aber nur der Fall, wenn z.B. dasMädchenn in einem Keller z.B gewimmert hätte, oder sonst ein konkreter Anhaltspunt dafür bestanden hätte.

Das ist auch gut so. Ansonsten könnte die Polizei bei jeder vermuteten Straftat jede ihnen beliebige Wohnung betreten


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Georgine Krüger - Tatverdächtiger vor Gericht

09.12.2018 um 23:58
Zitat von gast99gast99 schrieb:Darf man also als Polizei nur im Freien nach Leichen suchen?
Also das kann mir keiner erzählen,das die Polizei nicht das Recht hat in so einem Fall
die Kellerräume der Gebäude durchzusehen,welche auf dem direkten Weg von der Haltestelle
bis zur Wohnung lagen.
In den Raum wo die Keller sind darf die Polizei schon, nicht aber die einzelnen Keller der Mieter öffnen ohne Beschluss oder Gefahr in Verzug.


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Georgine Krüger - Tatverdächtiger vor Gericht

09.12.2018 um 23:59
Es war ja zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal von einem Verbrechen auszugehen.
Stell sich mal einer vor, er kommt nach Hause und findet seine Wohnung oder seinen Kelller aufgebrochen und durchsuch vor, weil ein Teeny von 4 Häuser weiter abgängig ist.
Da muss man dann ja doch nach Verhältnismäßigkeiten fragen.


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Georgine Krüger - Tatverdächtiger vor Gericht

10.12.2018 um 00:09
Zur Befugnis der StA, bei Gefahr im Verzug auch ohne vorherige richterliche Genehmigung Durchsuchungen vornehmen zu dürfen, hier eine sehr kurze Zusammenfassung der jüngsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts.

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-beschluss-2-bvr-2718-10-richtervorbehalt-durchsuchung-staatsanwaltschaft-gefahr-im-verzug/

Diese Entscheidungen sind nach dem vorliegenden Fall ergangen. Aber grundsätzlich bleibt es bei dem Richtervorbehalt bezgl. Durchsuchungen. Ausnahme: wenn objektiv die Entscheidung des Richters nicht rechtzeitig eingeholt werden konnte.


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