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Peggy Knobloch

98.146 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

22.07.2012 um 17:40
So lange Peggys Leiche nicht gefunden wurde, könnte man auch davon ausgehen,
dass sie noch lebt. Ermittlungen in diese Richtung auf Grund von Hinweisen waren
mehr als lustlos.

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Peggy Knobloch

22.07.2012 um 17:48
@Ghina schrieb z.B. über den Stiefvater (Erhan):
"Ausserdem hat er Polizeipsychologen gefragt was einem passieren wuerde der weiss wo die kleine ist und es nicht sagte."
Hat da kein Ermittler hintergehakt, wie er zu dieser Frage kommt? Mich bringt sie zum
schlussfolgern.


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Peggy Knobloch

22.07.2012 um 19:12
@Ghina
Zitat von GhinaGhina schrieb:Wenn Ulvi aussagt er habe Peggy vergewaltigt, wusste er was eine vergewaltigung bedeutet
Dazu müsste man wohl berücksichtigen, dass er ja schon mal eine Freundin hatte.
Es ist möglich, dass er den Begriff "Vergewaltigung" nicht kannte (sogar sehr wahrscheinlich, wenn man von den Übergriffen an Kindern liest), doch wenn er mit seiner Freundin Sex gehabt hat, dürfte er den Akt als Solches kennen auch wenn er nicht unterscheiden konnte zwischen normalem und erzwungenem Sex.
Die Hilflosigkeit der Eltern von Ulvi ihn aufklären zu können kann ich nachvollziehen und vermute mal, dazu gab es in und von der "Stadt" wahrscheinlich genau so wenig Hilfe, wie für Frau Kn. bei der Betreuung der Kinder.

Was ich bei diesem ganzen traurigen Fall nicht nachvollziehen kann, wie kann es kommen, dass eine Mutter von Aussenstehenden so behandelt wird? Das ist zum fürchten und schämen.
Frau Ku. bekommt Mitgefühl, Du Ghina bekommst Mitgefühl und ich sehe noch ganz viel mehr involvierte Menschen die da, auch teils komischerweise, Empathie einheimsen, nur die Frau die Peggy geboren hat....ausgerechnet sie nicht? Gehts noch?


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Peggy Knobloch

22.07.2012 um 19:12
Nun.. das könnte auch eine Frage gewesen sein, die er stellte.. um evtl einen für ihn Verdächtigen einzuschüchtern..


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Peggy Knobloch

22.07.2012 um 19:36
Korrektur zu meinem Text von heute 12:34 Uhr: § 258 Abs. 3 StGB (Strafvereitelung) besagt: "Wer die Tat zugunsten eines Angehörigen begeht, ist straffrei." Es muss richtig so lauten: § 258 Abs. 6 StGB.

Quelle: http://dejure.org/gesetze/StGB/258.html


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Peggy Knobloch

22.07.2012 um 19:52
@PaulVitti
Danke für diesen Beitrag...
Ich habe mit allen Beteiligten Mitleid, was aber von den "tollen Menschen" der BI gegenüber Peggys Mutter geschrieben wurde, das kann einfach nicht sein. "Knoblöchle" usw.
Das ist nicht "toll" , sondern ekelhaft.
Diese Frau ist die Mutter eines vermissten Kindes, alle Vorwürfe gegen sie haben sich bisher nicht bestätigt. Das muss doch einfach berücksichtigt werden.


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Peggy Knobloch

22.07.2012 um 20:51
wie man es dreht und wendet,es gibt zwei opferfamilien!nur das zuwenig fakten vorliegen.wie ist es,
wenn es doch einen lachenden dritten gibt?woher -ungewiss!
keiner der aussenstehenden kann sich in die situationen der betroffenen hineinversetzen!
doch vor allen, was schwebt noch im hintergrund alles?
was wissen wir von den betroffenen-fast nichts.


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Peggy Knobloch

22.07.2012 um 22:41
hallo!


fakt ist die kleine peggy ist damals spurlos verschwunden die familie sind die hinterblieben und leiden seit elf jahren unter das verschwinden der kleinen p.k. auch ich bin traurig über diesen fall.

ich denke das sie noch lebt eine leiche wurde bist heute nicht gefunden sie kann doch nur entführt und wo gehalten werden. ich hoffe nur wenns so ist das es ihr trotzdem gut geht und wünsche ihre familie sehr viel kraft und glück das sie ihre kleine peggy doch noch finden ich würde es mir für sie wünschen.

lg


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Peggy Knobloch

23.07.2012 um 06:22
Ich moechte mich mal bei allen bedanken.


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Peggy Knobloch

23.07.2012 um 09:14
Als Jurist, der die damals Beteiligten vom LG Hof wenig (Richter H.) bis etwas mehr (StA G. H.) kennt, kann einem dieser Fall nicht unbeteiligt lassen. Der perfekte Mord ohne Leiche mit widerrufenem Geständnis eines geistig Behinderten.

Allerdings kenne ich das Urteil leider nicht im original Wortlaut und im ganzen - und das sollte man wörtlich kennen, bevor man über was auch immer fundiert redet.

Dabei ist vorweg eines ganz klar: es gibt Freisprüche trotz Schuld des Angeklagten und umgekehrt, das ist nicht wegzudiskutieren. Gabs immer und wirds (leider) immer geben. Auch keine tolle Sache als Verteidiger wenn man weiß, der Mandant hats getan oder wenn man von der Unschuld überzeugt ist und es nicht erreicht, dass ein Freispruch erfolgt.

Aber - wenn ich mir vorstelle, dass ich bereits jeden "Klein"kriminellen NIEMALS ab Mandatierung alleine vernehmen lassen würde und meinen Urlaub wegen Gerichtsterminen verschiebe (oder verschieben lassen muss) ...

Und das war/ist ein Fall, wo man sich als RA die Finger schleckt, primär weil man helfen will, sekundär weil es ein äußerst interessanter Fall ist und tertiär weil es gewaltige Außenwirkung (Werbung) hat. Wobei je nach Charakter die Reihenfolge natürlich variiert.

Mit mittlerweile OStA G.H. (WEN), vormals AGDir in TIR, vormals StA in HO, hatte ich desöfteren beruflich als Vertreidiger zu tun ... er vertritt die Anklage zu 100% und ist ein sehr fähiger Jurist (wertneutral angemerkt und ohne Präjudiz in dieser Sache!), jdfls. kein einfacher "Gegner" in einem Strafverfahren.

Wenn ich einen Wunsch frei hätte - dann, dass das arme Kind noch lebt und/oder die Sache sich zu 100% aufklärt.

Das Geständnis, dessen Zustandekommen und dessen Verwertbarkeit wäre eine Dissertationsschrift oder mehr wert! Ich kenne genug Beschuldigte, die noch nicht einmal belehrt wurden ...


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Peggy Knobloch

23.07.2012 um 11:17
Bei Interesse:
frankenpost.de

Da steht heute ein neuer Artikel.


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Peggy Knobloch

23.07.2012 um 11:24
Ecco :-) :
Ulvis Anwalt widerspricht Staatsanwalt

Hof/Frankfurt - Michael Euler, der Anwalt des wegen Mordes an der kleinen Peggy aus Lichtenberg verurteilten Ulvi Kulac, wendet sich gegen Vorwürfe der Staatsanwaltschaft in Bayreuth. Dabei geht es um den mehrfach von Euler angekündigten Wiederaufnahmeantrag - der bisher noch nicht gestellt ist. "Ein Großteil der Ermittlungsergebnisse der damaligen Polizeibehörden musste einer neuen Überprüfung unterzogen werden", erklärt Euler dazu in einer Pressemitteilung. Dies sei mit einem großen zeitlichen Aufwand verbunden gewesen. Zudem wolle er dem Landgericht Bayreuth nicht lediglich einen Teil der Beweise vorlegen, die gegen die Täterschaft von Kulac sprechen. Der in Vorbereitung befindliche Wiederaufnahmeantrag beinhalte eine Reihe weiterer Ermittlungsfehler und Wiederaufnahmegründe, über die das Bayerische Fernsehen in der am 18. Juli ausgestrahlten Reportage nicht berichtet habe, sagte Euler. Er habe Hinweise an Polizei oder Staatsanwaltschaft bezüglich neuer Zeugen oder Beweismittel vermeiden wollen.
Quelle: http://www.frankenpost.de/regional/oberfranken/laenderspiegel/Ulvis-Anwalt-widerspricht-Staatsanwalt;art2388,2065238


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Peggy Knobloch

23.07.2012 um 11:46
@Ghina
Du beantwortest den abscheulichen Hinweis zu Formulierungen die auf der BI Seite an Frau Kn. gerichtet sind und worauf @Mao1974 aufmerksam macht, mit Dank?
Und auch für meine konkreten Fragen an Dich, bedankst Du Dich ohne zu antworten? Nicht mal über eine PN?

Warum versteht ihr das nicht? Mit dem Verhalten der BI, mit viel Ignoranz und ich befürchte auch nicht mit dem Inhalt des oben stehenden Artikels, wird sich für U. etwas ändern. Geschweige denn für Peggy.


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Peggy Knobloch

23.07.2012 um 11:46
Diesen sehr interessanten Teil der Presseerklärung von RA Euler findet man leider nur bei der BI:

"Dass der Zeuge Peter H. – nicht Paul H.- zwischenzeitlich zugibt, eine Falschaussage getätigt zu haben, sollte der Staatsanwaltschaft Bayreuth nicht erst durch die am 18.07.2012 ausgestrahlten Fernsehberichte bekannt sein. Der Zeuge Peter H. hatte bereits am 27. Oktober 2010 vor dem Amtsgericht Bayreuth gegenüber einem Ermittlungsrichter (AZ. GS 1009/10) in Anwesenheit der Staatsanwaltschaft seine damalige Falschaussage eingeräumt.

Soweit die Staatsanwaltschaft Bayreuth in der Pressemeldung vom 19.07.2012 vorgibt, das Gericht habe sich gerade nicht entscheidend auf die Falschaussage des Zeugen Peter H. gestützt, so ist dies nicht richtig. Das LG Hof führt hierzu im Urteil vom 30.04.2004 auf Seite 109 aus: „Auch äußerte der Angeklagte gegenüber dem in der Hauptverhandlung uneidlich vernommenen Zeugen Peter H., einem Mitinsassen des Bezirkskrankenhauses Bayreuth, nach dessen insoweit glaubhaften Aussage in der Hauptverhandlung, er, der Angeklagte, habe den Tod von Peggy Knobloch nicht gewollt.“

Quelle: http://www.ulvi-kulac.de/html/aktuelles.html


Schon interessant, man erfährt bereits 2010, dass ein (Hauptbelastungs-?)Zeuge gelogen hat und beklagt sich jetzt, dass der Wiederaufnahmeantrag immer noch nicht vorliegt und dass man DESWEGEN noch nicht habe beginnen können.


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Peggy Knobloch

23.07.2012 um 12:39
@JW
Eine Frage am Rande: Sagt Ihnen der Ausdruck "Schmiedbergl" etwas?


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Peggy Knobloch

23.07.2012 um 12:45
@JW

Vielen Dank für deine Ausführungen. Ergänzend möchte ich dazu anmerken, dass aus diesem Film hervorgeht, dass der Zeuge seine Aussage mit eidesstaatlicher Versicherung widerrufen hat. Im Film sieht man das Schriftstück mit Ort und Datum: "Bayreuth, 23. September 2010." (bei Minute 3:54):

https://www.youtube.com/watch?v=9SjxUSoH_s0


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Peggy Knobloch

23.07.2012 um 12:55
Dazu ergänzend auch dieser Filmbericht, der vor 2 Tagen in "Hallo Deutschland" gesendet wurde:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/kanaluebersicht/aktuellste/210#/beitrag/video/1689630/Der-Fall-Peggy (Archiv-Version vom 29.07.2012)


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Peggy Knobloch

23.07.2012 um 13:01
@mrcreasaught

Ja, aber JW sind nicht meine Initialen (sry, daran dachte ich nicht, als ich anstelle meiner Initialen "JW" wählte, eine Verwechslung oder was auch immer wollte ich damit nicht erreichen, Dr. W. ist mir übrigens vom seltenen sehen bekannt, seinen Vornamen allerdings wußte ich nicht auswendig). JW ist nur ein nick, hat aber keine Bedeutung.

@Scipper

Das ist mir bekannt, vielen Dank auch für Deine informativen Beiträge in diesem Thread.


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Peggy Knobloch

23.07.2012 um 13:22
Sorry, die eidesstattliche Versicherung des Zeugen im SAT1-Film hat dieses Datum: 13. September 2010. Tut mir leid, ich hatte mich um 12:45 Uhr vertippt. Genauigkeit ist bei so etwas unabdingbar.


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Peggy Knobloch

23.07.2012 um 15:33
@JW
Danke für Ihre offenen Worte!


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