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Peggy Knobloch

98.104 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

19.02.2016 um 13:06
@xTrina
Zitat von xTrinaxTrina schrieb:Das hört sich schön an. Als würden wir in einer Welt voller Glitzer und Zuckerwatte leben.
Glitzer, Zuckerwatte und diverse Paukenschläge liefern in diesem Fall ausschliesslich Blogger und Autoren. Die Wahrheit, dass an all den Behauptungen schlichtweg nichts dran ist, ist leider für die meisten Menschen zu grau und unspektakulär.
Sieht man auch an anderen ungeklärten Langzeit-Kriminalfällen wie Maddie McCann, Tanja Gräff, Natascha Kampusch, Manuel Schadwald etc etc. Was wurde da schon alles reininterpretiert, unterstellt, Sichtungen Jahre nach dem Verschwinden, dubiose Zeugenaussagen, vermeintliche Verwicklungen höchster politischer Kreise uvm. Der Mensch will Mystik und Glamour, da hast du recht! Das Ende inzwischen aufgeklärter Fälle (zB Tanja Gräff, Natascha Kampusch) war zwar letzlich auch spektakulär, von den vielen Verschwörungsszenarien blieb jedoch jeweils nichts übrig.

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Peggy Knobloch

19.02.2016 um 13:09
sagte ich doch erst vor dem WAV , Tussinelda, wurde das bekannt


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Peggy Knobloch

24.02.2016 um 18:22
Und weiter geht es, leider nichts Neues dabei:

Behördenstress, 24. Februar 2016
Was geschah tatsächlich mit Peggy Knobloch Teil 5!

Warum kam ihre Mutter an diesem 7. Mai 2001 völlig durch den Wind“ und mit verweinten Augen auf die Arbeit?
Ihre erste Begründung, sie habe am Vortag mit Windows-Color-Farben gemalt und die Farben nicht vertragen, ist ebenso widerlegt wie die im Wiederaufnahmeverfahren 2014, dass sie an diesem Tag mit ihrem Lebensgefährten Stress hatte, weil er durch den Vaterschaftstest erfahren hatte, dass er nicht der Vater ihrer zweiten Tochter sei!

Nein, das wusste er bereits seit November 2000; die Aussage von Frau Knobloch vor Gericht war eindeutig eine Falschaussage!



Was geschah tatsächlich mit Peggy Knobloch Teil 6!
Ist das alles rein zufällig??????
Zwei Zeugen haben am Tag nach dem angeblichen Verschwinden von Peggy eine südländisch aussehende Frau mit einem Mädchen an der Hand gesehen, dessen Beschreibung samt Kleidung zu 100% auf Peggy passte

– Peggys Mutter spricht abfällig, dass es nur die Nachbarin gewesen sei, was eindeutig widerlegt wurde!
Eine Zeugin will eine Woche später Peggy in Pforzheim gesehen haben, sie erstellt ein Phantombild, dass lt. Polizei einer nahen Verwandten des türkischen Lebensgefährten sehr ähnlich sieht – in Pforzheim
wohnt auch die neue Freundin des türkischen Stiefvaters von Peggy – von deren Handy geht auf das vom Stiefvater eine SMS ein: „Mama ich habe dich schon lang nicht mehr gesehen“!
Peggys beste Freundin erhält einen Anruf „hallo, mir geht es gut, ich weiss bloß nicht, wo ich bin“!
Peggys Mutter trifft sich im September mit dieser neuen Freundin ihres Lebensgefährten !
Im Dezember sieht die Zeugin n o c h e i n m a l die Frau mit dem Mädchen, von dem es meint, dass es Peggy sei!
Jahreswechsel 2001/2002 schreibt der türkische Lebensgefährte an Peggys Mutter eine SMS mit dem Hinweis, dass man diese 50 000 € gut gebrauchen könne und sie es sich noch einmal überlegen solle !!!!!
Im Februar 2002 gibt ein Fernfahrer auf der BAB der Polizei die Mitteilung, dass er einen Mann mit einem Mädchen in Richtung Passau mitgenommen habe; es sei Peggy gewesen!
Sehr auffällig – fehlen dieses Vernehmungsprotokoll sowie der Spurensicherungsbericht in den Verfahrensakten !!!!



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Peggy Knobloch

24.02.2016 um 19:41
wenn das alles ist, was die mit ihre Beweise haben, na dann, ...
Das ist ja uralt, und alles schon abgeklärt, wie oft müssen die das noch durchkauen, ich dachte die haben ja soviel Beweise???? eigentlich sollte sowas nicht gepostet werden, man sollte die Verleumdungen keine Nahrung geben. Würde darauf keiner reagieren, würden die G.R. Trupp vielleicht mal aufhören


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Peggy Knobloch

09.03.2016 um 17:37
Das Buch Peggy entspricht nicht der Wahrheit!! daraufhin hat auch der Autor hin gewiesen. Also bitte nicht das Buch als Grundlage nehmen.
Meine Güte, bleibt doch endlich mal bei dem Fakten und nicht was Autoren zu glauben schreiben was irgendwelche Unterstützer weiter geben. Wer glaubt was in den Buch steht, wer glaubt was die Unterstützer erzählen, der kann auch glauben das morgen die Welt untergeht


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Peggy Knobloch

01.05.2016 um 16:27
RA Saschenbrecker bekommt keine Einsicht in die damaligen Spurenakten.


Behördenstress, 29. April 2016
+++Eilmeldung +++ Fall Kulac/Knobloch: Spurenakten für 2. Wiederaufnahmeverfahren werden Anwalt verweigert!
Spurenakten werden Anwalt verweigert!
Eine nicht zu vernachlässigende Erkenntnisquelle sind in einem Wiederaufnahmeverfahren die Spurenakten; sie können Aufschluss über Umfang, Intensität und Qualität der Ermittlungen geben, über andere Tatverdächtige und sonstige unerledigte Spuren und sind daher von großer Bedeutung für eine erfolgreiche Verteidigung. Und genau diese Einsicht in die Spurenakten wird dem Anwalt von Ulvi Kulac zur Vorbereitung eines erneuten Wiederaufnahmeverfahrens hinsichtlich eines angeblichen Missbrauchs von Peggy Knobloch seit Antragstellung (29.12.2015) durch die Staatsanwaltschaft Bayreuth verwehrt. Laut Presseerklärung von Oberstaatsanwalt Potzel Bayreuth seien keine Vernehmungs-und Ermittlungsprotokolle verloren gegangen, sondern in den Spurenakten abgelegt. Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker sieht nun keine andere Möglichkeit, als diese Akten einzuklagen.
Radio Bamberg, 1. Mai 2016
http://www.radio-bamberg.de/ulvi-kulac-bald-wieder-vor-gericht-4979925/
Ulvi Kulac bald wieder vor Gericht?

Vom Mord an der kleinen Peggy aus Lichtenberg ist der geistig behinderte Ulvi Kulac freigesprochen worden – nicht aber vom sexuellen Missbrauch an dem seit 2001 spurlos verschwundenem Mädchen. Sein Anwalt Thomas Saschenbrecker will deswegen ein zweites Wiederaufnahmeverfahren durchboxen.

Doch der Weg dahin gestaltet sich schwerer – denn Saschenbrecker bekommt keine Einsicht in die Spurenakten, die ihm möglicherweise Hinweise auf die damalige Ermittlungsarbeit, andere Tatverdächtige oder unerledigte Spuren hätten liefern können. Wie Ulvi Kulacs Betreuerin Gudrun Rödel informiert, habe die Staatsanwaltschaft Bayreuth die Akteneinsicht verwehrt. Somit müssen diese Akten jetzt erst einmal eingeklagt werden.



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Peggy Knobloch

01.05.2016 um 18:38
Tja, ich denke da werden sie Pech haben, es geht in den Akten ja nicht speziell um UK und die Ermittlungen gegen ihn.


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Peggy Knobloch

02.05.2016 um 08:21
@jaska
@seli

wie niedlich. dabei hat schon mit beschluss vom 12. januar 1983 das bundesverfassungsgericht (2 BvR 864/81) das folgende entscheiden; ich zitiere den ersten leitsatz,

"Außerhalb der Ermittlungen gegen den Beschuldigten entstandene Spurenakten der Ermittlungsbehörden, in denen tatbezogene Untersuchungen gegen Dritte und deren Ergebnisse festgehalten sind, muß der Staatsanwalt von Verfassungs wegen nur dann dem Gericht vorlegen und sie damit der Einsicht des Verteidigers nach § 147 StPO zugänglich machen, wenn ihr Inhalt für die Feststellung der dem Beschuldigten vorgeworfenen Tat und für etwaige gegen ihn zu verhängende Rechtsfolgen von irgendeiner Bedeutung sein kann."

ferner

"Die gerichtliche Aufklärungspflicht gebietet nicht, daß das Gericht sämtliche anläßlich der Tatermittlungen entstandenen Spurenakten überprüfen müßte, solange es an konkreten Anhaltspunkten fehlt, daß darin relevante Informationen enthalten sind. Es kann in aller Regel davon ausgehen, daß StA und Polizei ihre Aufgaben gewissenhaft erfüllt haben, und braucht nicht jeder theoretischen Aufklärungschance nachzugehen (vgl. Bender-Nack, ZRP 1983, ZRP Jahr 1983 Seite 4). Sieht das Gericht von sich aus keine sachlich gebotene Veranlassung zur Beiziehung von Spurenakten, so kann der Angekl. ihre Heranziehung nur auf dem Weg des Beweisantrags oder eines Beweisermittlungsantrags zu erreichen versuchen. Mit dem Verlangen nach hinreichend konkreter Begründung auch eines solchen Antrags wird ihm i. d. R. nichts Unmögliches abverlangt."

also butter bei die fische, sonst wird das nix


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Peggy Knobloch

02.05.2016 um 08:46
@DoctorWho
An diese Spurenakten wollte Frau Rödel schon länger und auf mehrere Wege herankommen. Über den neuen "Verein" (oder was immer das für eine Firmierung sein sollte), über Peggys Vater und nun eben über den Anwalt.

Immerhin zeigt das sehr schön, dass von den so lange und so viel beschworenen neuen Beweisen rein gar nichts existiert.


Sag mal,
im Urteil 2004 wurden ja eine Reihe von Sexuellen Übergriffen an verschiedenen Kindern (teilweise mehrfache Übergriffe bei einzelnen Kindern) festgestellt. Wegen Schuldunfähigkeit erfolgte hier ein Freispruch.
Kannst Du abschätzen, wie ein zweites WAV gegen diesen Freispruch (sprich allein gegen die Feststellung 1 von mehreren sexuellen Missbrauchsfällen) angegangen und durchgeführt werden könnte? Was müsste denn vorliegen, um überhaupt den Antrag einzureichen? Und könnte man gegen 1 Tat aus einem ganzen Komplex heraus vorgehen, ohne die anderen Taten anzuschauen?
Mir ist das ein Rätsel.


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Peggy Knobloch

02.05.2016 um 08:54
@jaska

um es vollkommen erfolgreich durchzuführen, müsste man letztlich alle taten in frage stellen und zumindest zweifel an der damaligen verurteilung wecken. das dies möglich ist, wage ich zu bezweifeln. deshalb versucht man wohl auch nach dem letzten strohhalm zu greifen und einsicht in die spurenakten zu nehmen, die nicht gegenstand der verhandlung waren, um hier vorgebliche fehler oder unterlassungen zu finden bzw. einfach solche zu behaupten, wobei ich vermute, dass es eher auf das letzte hinauslaufen wird.

und man kann natürlich einzelne taten isoliert anfechten und betrachten. sie stehen zwar in einem gewissen kontext, aber das bedeutet nicht, dass, wenn jemand eine tat begangen hat, er zwangsläufig auch eine andere begangen haben muss.


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Peggy Knobloch

02.05.2016 um 09:17
Ich meine, sie erhoffen sich einfach Neues für ihre Rubrik: " Wussten sie schon, dass..." Ewig können sie ihre alten Kamellen ja auch nicht aufwärmen. Obwohl? Das machen sie ja schon paar Jahre. Immer und immer wieder der gleiche Schmarrn, den kein Schwein interessiert.


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Peggy Knobloch

02.05.2016 um 09:20
@Frau.N.Zimmer
Gibt es eigentlich was "neues"?
In den Nachrichten hört man ja auch nichts mehr. Nichtmal die Eltern sagen mehr was


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Peggy Knobloch

02.05.2016 um 09:37
@DoctorWho
Danke für Deine Erläuterungen.

Ok, der eine entscheidene Übergriff kann also separat von der Verteidigung angefochten werden.
Sollte ein solcher Antrag eingereicht werden und durchgehen, wie reagieren dann das Gericht und die Staatsanwaltschaft: haben die noch Einfluss, den nochmal zu untersuchenden Bereich zu erweitern, sprich den ganzen Kontext zu beleuchten? Oder bestimmt praktisch die Verteidigung schon im Antrag den Umfang des neuen Verfahrens?
Also konkret: kann die Staatsanwaltschaft ihrerseits dann die ganzen anderen Taten nochmal aufrollen lassen, weil sie in diesem speziellen Vorfall das Merkmal der Serie und das der Weiterentwicklung für wichtig erachtet?

Das Verfahren an sich und Unterlassungen wurden ja schon vielfach angemahnt und wohl auch untersucht. Bislang kam da nichts raus.


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Peggy Knobloch

02.05.2016 um 10:33
@jaska

ich weiß jetzt nicht hundertprozentig, worauf du hinaus möchtest ...

der umfang der prüfung wird durch den antragsteller bestimmt.

da das verfahren ja rechtskräftig abgeschlossen ist, sehe ich keinen grund für die sta, so etwas zu tun. unterstellt, die wiederaufnahme ginge wegen einer rechtlich selbständigen tat durch und dies würde indizieren, dass auch die anderen bislang nicht "angefochtenen" taten nicht begangen wurden, so wäre es denkbar, dass die sta unter dem aspekt des legalitätsprinzips dies alles noch einmal untersucht, ob neue beweismittel oder tatsachen vorhanden sind, die das alte urteil in frage stellen können.

das ist aber eher theoretisch. ich sehe derzeit nicht den geringsten hinweis darauf, wie das erreicht werden könnte. von angeblichen beweisen hört man ja von unterstützerseite viel ... wieso diese dann weder präsentiert, noch gar der sta zur einleitung eines wiederaufnahmeverfahrens präsentiert werden, erschließt sich mir nicht. oder anders formuliert: wenn frau r. seit jahr und tag behauptet, sie sei im besitz entsprechender beweise, diese aber nicht rechtlich verwertet, trug und trägt sie direkt verantwortung für die lange unterbringung und die fehlende freisprechnung ...

so oder so ... es bleibt niedlich ...


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Peggy Knobloch

02.05.2016 um 11:50
@DoctorWho
Mir gings um diese Serie, die ja nicht durch Sachbeweise belegt war sondern durch stimmige und übereinstimmende Aussagen von Zeugen.
Hier den letzten festgestellten Missbrauch an Peggy herauszunehmen, ihn singulär zu betrachten hiesse ja: ohne Zeugen und Sachbeweise keine Tatfeststellung. Für diesen Fall gibt es keine Zeugen, das Mädchen ist ja nicht da.

Wie ist das denn generell bei Sexuellem Missbrauch: da fehlt sicher oft der Sachbeweis. Nach welchen Kriterien entscheidet denn ein Gericht?


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