Deus_ex_Machin
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Peggy Knobloch
14.09.2018 um 21:23Aus juristischer Sicht nicht. Genauso wenig wie das Schweigen des Angeklagten ein Schuldeingeständnis wäre. Ich würde jedem Angeklagten, egal ob schuldig oder nicht, dringend empfehlen, sowohl im Ermittlungsverfahren als auch vor Gericht den Mund zu halten :) Daraus kann man jetzt keine validen Schlüsse ziehen.BigMäc schrieb:Eine Aussageverweigerung unter Berufung auf § 55 StPO käme ja aber geradezu einem Schuldeingeständnis in irgendeinem Tatbestandteil gleich.