Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Peggy Knobloch

98.146 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

18.01.2019 um 16:50
@otternase

Richtig, wobei Flucht- oder Verdunkelungsgefahr gar nicht mehr geprüft werden müssen, wenn dringender Tatverdacht verneint wird. Die Reihenfolge der Prüfung ist immer erst der dringende Tatverdacht, erst dann kommt die Frage von Flucht- oder Verdunkelungsgefahr.

Anzeige
melden

Peggy Knobloch

18.01.2019 um 16:58
Zitat von VentilVentil schrieb:viel juristisches Säbelfechten und Geschwurbel...
Entschuldige bitte meine etwas harsche Frage:
Was möchtest du denn statt dem Juristischen sonst lesen?


melden

Peggy Knobloch

18.01.2019 um 17:01
@otternase

PS: § 112 StPO hat noch einen dritten Absatz (Text unten). Danach braucht es bei bestimmten Straftatbeständen, wozu auch Mord nach § 211 des Strafgesetzbuches gehört, neben dem dringenden Tatverdacht grundsätzlich keinen Haftgrund mehr. Das Bundesverfassungsgericht verlangt aber, dass auch bei Mordverdacht jedenfalls Haftgründe zumindest ansatzweise zu prüfen sind.



(3) Gegen den Beschuldigten, der einer Straftat nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 oder § 13 Absatz 1 des Völkerstrafgesetzbuches oder § 129a Abs. 1 oder Abs. 2, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1, oder nach den §§ 211, 212, 226, 306b oder 306c des Strafgesetzbuches oder, soweit durch die Tat Leib oder Leben eines anderen gefährdet worden ist, nach § 308 Abs. 1 bis 3 des Strafgesetzbuches dringend verdächtig ist, darf die Untersuchungshaft auch angeordnet werden, wenn ein Haftgrund nach Absatz 2 nicht besteht.


melden

Peggy Knobloch

18.01.2019 um 17:01
@Ventil
Zitat von VentilVentil schrieb:und glaube langsam nicht mehr daran, dass Peggys Tod aufgeklärt werden kann.
Ihr Tod würde aufgeklärt werden, wenn derjenige der ihren Tod zu verantworten hat, die Verantwortung dafür übernehmen würde und ein schlüssiges Geständnis ablegen würde.

Das will er aber nicht, weil ihm sein Freiheitsentzug und soziale Verachtung etc mehr Angst einjagt, als er Mitleid mit dem Mädchen und deren Familie hat. Logisch.
Interessanter Weise scheinen noch Weitere dieses Mitleid nicht zu empfinden, zumindest der Familie ggü.

Traurig macht es mich auch. Wie auch nicht.
Insbesondere wenn ich mir alte Berichte durchlese.

"Süße, wenn Dir dieser Mensch das Allerschlimmste bereits angetan hat und Du diese Zeilen nicht mehr lesen kannst - dieser Mensch soll dafür büßen. Jeden Tag bis an sein Ende."

https://www.google.de/amp/s/amp.welt.de/print-wams/article613337/Alles-erinnert-mich-an-meine-Peggy.html


melden

Peggy Knobloch

18.01.2019 um 17:11
@emz

nichts zu entschuldigen, du hast ja recht...


gern lesen würde ich, dass der Täter ein schlüssiges Geständnis ablegt und Mitwisser endlich ihren Mund aufmachen!

träum...


melden

Peggy Knobloch

18.01.2019 um 17:12
@Andante
genau diesen Absatz hatte ich auch behandelt, aber da hat das Bundesverfassungsgericht eben entschieden, dass für eine verfassungskonforme Auslegung die Aussage "braucht es bei bestimmten Straftatbeständen, wozu auch Mord nach § 211 des Strafgesetzbuches gehört, neben dem dringenden Tatverdacht grundsätzlich keinen Haftgrund mehr" nicht korrekt ist.

BVerfG, Beschluss vom 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

https://openjur.de/u/175016.html


melden

Peggy Knobloch

18.01.2019 um 17:13
@Blaubeeren

danke für den link!

sehr bewegend...


melden

Peggy Knobloch

18.01.2019 um 17:23
@otternase

Das ist eben der Unterschied zwischen dem reinen Gesetzestext, der in den genannten Fällen nicht zwingend einen Haftgrund verlangt, und der vom BVerfG vorgenommen verfassungskonformen Auslegung dieses Gesetzestextes (Haftgrund auch in den Fällen des § 112 Abs. 3 StPO erforderlich, aber unter erleichterten Voraussetzungen).

Hier noch mal ein Zitat aus einer Entscheidung des BVerfG, wo für jeden Leser sehr schön deutlich wird, was Untersuchungshaft für jemanden bedeutet, der noch nicht einmal angeklagt, geschweige denn verurteilt ist, und unter welchen Voraussetzungen so jemandem in einem Rechtsstaat überhaupt die Freiheit weggenommen werden kann:


Bei der Anordnung und Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft ist das Spannungsverhältnis zwischen dem in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG gewährleisteten Recht des Einzelnen auf persönliche Freiheit und den unabweisbaren Bedürfnissen einer wirksamen Strafverfolgung zu beachten. Grundsätzlich darf im Rechtsstaat nur einem rechtskräftig Verurteilten vollständig die Freiheit entzogen werden. Der Freiheitsentzug eines der Straftat lediglich Verdächtigen ist wegen der Unschuldsvermutung, die ihre Wurzel im Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG hat und auch in Art. 6 Abs. 2 EMRK ausdrücklich hervorgehoben ist (vgl. BVerfGE 19, 342 <347>; 74, 358 <371>), nur ausnahmsweise zulässig. Dabei muss den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlich und zweckmäßig erscheinenden Freiheitsbeschränkungen ständig der Freiheitsanspruch des noch nicht verurteilten Beschuldigten als Korrektiv entgegen gehalten werden, wobei dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine maßgebliche Bedeutung zukommt (vgl. grundlegend BVerfGE 19, 342 <347>, sowie BVerfGE 20, 45 <49 f.>; 36, 264 <270>; 53, 152 <158 f.>). Zwischen beiden Belangen muss abgewogen werden.


melden

Peggy Knobloch

18.01.2019 um 20:12
Der Unterstützerkreis des geistig behinderten Ulvi K. fordert einen Untersuchungsausschuss zu den Ermittlungen im Mordfall Peggy. Zudem fordern die Mitglieder, endlich auch im familiären Umfeld der getöteten Neunjährigen nach dem oder den Tätern zu suchen.

...

In spätestens vier Monaten will die Anwaltskanzlei einen zweiten Wiederaufnahmeantrag bei Gericht einreichen. Mit ihm soll erreicht werden, dass der im Raum stehende sexuelle Missbrauch von Ulvi K. an Peggy aufgeklärt werde. "Den hat es nicht gegeben", versicherte Betreuerin Gudrun Rödel.
http://www.nordbayern.de/region/unterstutzer-fordern-untersuchungsausschuss-im-fall-peggy-1.8514833


Der Unterstützerkreis scheint die Justiz ja noch eine ganze Weile beschäftigen zu wollen, für mich liest sich das wie die Quadratur des Kreises.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

18.01.2019 um 20:15
Zitat von Hercule-PoirotHercule-Poirot schrieb:it ihm soll erreicht werden, dass der im Raum stehende sexuelle Missbrauch von Ulvi K. an Peggy aufgeklärt werde. "Den hat es nicht gegeben", versicherte Betreuerin Gudrun Rödel.
Und woher weiß sie das? Hat sie ihren Schützling 24/7 beaufsichtigt? ... Dass Ulvi K. andere Kinder missbraucht hat, steht ja zweifelsfrei fest. Angesichts dessen ist es etwas seltsam, ihn quasi als Unschuldslamm darstellen zu wollen. Aber das Thema hatten wir ja schon. Mehrfach.


melden

Peggy Knobloch

18.01.2019 um 20:24
Basiert die Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs nicht auf Zeugenaussagen anderer Kinder? Das spielt doch der von UK gestandene Missbrauch an Peggy höchstens eine untergeordnete Rolle.


melden

Peggy Knobloch

18.01.2019 um 20:33
@Aloceria
Frau Rödel kannte Ulvi K. zum Zeitpunkt der Morde noch gar nicht, sie war erst 3 Jahre später, nach seiner Verurteilung, auf die Familie zugegangen.

Interessant wäre für mich die Frage, inwiefern aus den gemeinsam angeklagten zahlreichen Sexuellen Übergriffen, ausgerechnet diejenigen an Peggy Knobloch einzeln herausgenommen werden können. Soweit ich weiß bezieht sich die Feststellung der Taten im 2004er Urteil ja nicht nur auf den 1 massiven Missbrauch am Donnerstag vor dem Verschwinden (der übrigens völlig unabhängig von Dr. Kröber und v.a. sehr zeitnah und über Jahre konstant gestanden wurde) sondern er umfasst auch weitere Fälle, wo teilweise auch andere Kinder neben Peggy dabei waren.
Diese Missbräuche an Peggy sind von anderen Kindern gestützt und auch der gestandene sehr massive Übergriff passt nahtlos in die festgestellte Reihe an Übergriffen rein, die laut damaliger Aussage des Staatsanwaltes zunehmend schlimmer wurden. Da war eine Eskalation zu beobachten und Ulvi K.s Aussagen passten so übereinstimmend zu denen seiner Opfer, dass die Missbräuche an den anderen Kindern nicht wegzubekommen sein dürften. Lediglich die Missbräuche an Peggy sind jetzt im Visier der Unterstützer, wohl weil diese sich nimmer äußern kann.
Was für eine Schande.
Kein Wort des Bedauerns über den Tod eines Mädchens, kein Wort der Entschuldigung an die vielen Kinder, die betroffen sind.
Nur ein freudiges "war doch nicht so schlimm"...


Hat Jemand die Pressekonferenz verfolgt?


3x zitiertmelden

Peggy Knobloch

18.01.2019 um 20:38
336782001Original anzeigen (0,2 MB)
Vor dem Rathaus in Lichtenberg (im Bild) hat man sie zuletzt gesehen - ganz in der Nähe wohnte die Schülerin mit ihrer Mutter. 21.09.2018 © E. Graßer-Reitzner
http://www.nordbayern.de/region/der-fall-peggy-chronologie-eines-schrecklichen-verbrechens-1.3341931?offset=1&article=1.8514833&noComments=true&type=article#ancTitle


Die Journalistin schreibt hier von einer letzten Sichtung als wäre dies eine Tatsache. Kein Wunder also wenn manche dies für bare Münze nehmen.


melden

Peggy Knobloch

18.01.2019 um 20:46
@Hercule-Poirot
Das haben sogar Staatsanwaltschaft und Polizei so gesagt: letzte gesicherte Sichtung um 13.24 Uhr.


melden

Peggy Knobloch

18.01.2019 um 20:52
Die Adresse des Rathauses lautet Marktplatz 16, das wären vier Häuser nach dem Wohnhaus von Peggy. Das scheint mir also nicht korrekt zu sein, denn dann wäre Peggy ja an ihrem Haus vorbei gelaufen.


melden

Peggy Knobloch

18.01.2019 um 20:56
@Hercule-Poirot
Ach so, Du bezogst Dich auf den Ort der letzten Sichtung. Ich dachte an die unendliche Erwähnung der nachmittäglich-abendlichen Sichtungen, die irgendwie beständig wieder auftauchen...


melden

Peggy Knobloch

18.01.2019 um 21:07
Zitat von jaskajaska schrieb:Frau Rödel kannte Ulvi K. zum Zeitpunkt der Morde noch gar nicht, sie war erst 3 Jahre später, nach seiner Verurteilung, auf die Familie zugegangen.
Danke für diese Info, desweiteren lebt(e) sie ja auch nicht in Lichtenberg und kannte aller Wahrscheinlichkeit nach Peggy und Peggys Umfeld nicht persönlich. 2004 als der Ulvi Kulac verurteilt wurde lebte doch Susanne Knobloch schon nicht mehr in Lichtenberg, oder @jaska?

Wie kann sie dann öffentlich sowas sagen?
Rödel kritisierte zudem heftig das Verhalten von Peggys Mutter Susanne Knobloch: "Sie war keine treusorgende Mutter!". An dieses Thema würden sich die Medien aber nicht herantrauen, sagte Rödel.
http://www.nordbayern.de/region/unterstutzer-fordern-untersuchungsausschuss-im-fall-peggy-1.8514833


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

18.01.2019 um 21:08
http://www.nordbayern.de/region/unterstutzer-fordern-untersuchungsausschuss-im-fall-peggy-1.8514833

Also ein Unbekannter soll mit einem Taxi zum Wohnhaus gefahren sein.

Ist das jetzt die besagte Beobachtung von Lichternbergern, die nie von der Polizei befragt wurden?

Rödel kritisierte zudem heftig das Verhalten von Peggys Mutter Susanne Knobloch: "Sie war keine treusorgende Mutter!". An dieses Thema würden sich die Medien aber nicht herantrauen, sagte Rödel. Sie forderte die Ermittlungsbehörden auf, Akten, die noch unter Verschluss gehalten würden, endlich freizugeben. Zum Beispiel müsse endlich an die Öffentlichkeit, wer am Tag des Verschwindens von Peggy mit dem Taxi nach Lichtenberg kam und direkt auf das Wohnhaus von Peggy und ihrer Familie zuging.
Zitat von jaskajaska schrieb:Zudem würden Lichtenberger Bürger zugegen sein, die am Tattag ­„etwas gesehen hatten, aber nie verhört worden“ seien.



1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

18.01.2019 um 21:12
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Wie kann sie dann öffentlich sowas sagen?
Sie hat halt eine ausgeprägte Meinung, die sie gern äußert. Aber darüber hinaus nicht viel mehr...
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:ödel kritisierte zudem heftig das Verhalten von Peggys Mutter Susanne Knobloch: "Sie war keine treusorgende Mutter!". An dieses Thema würden sich die Medien aber nicht herantrauen, sagte Rödel.
Wobei ich auch nicht begreife, was das überhaupt soll. Selbst, wenn sie nicht "treusorgend" gewesen wäre, wenn sie nicht genau aufgepasst hätte, wo ihr Kind ist, mit welchen Leuten es Umgang hat - dann trüge sie doch dennoch nicht die Mitschuld, wenn ein kranker, krimineller Mensch das Kind missbraucht und ermordet! Schuld an der Tat ist allein der Täter. Punkt.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

18.01.2019 um 21:18
@Aloceria
genau so ist es!
Zitat von jaskajaska schrieb:nteressant wäre für mich die Frage, inwiefern aus den gemeinsam angeklagten zahlreichen Sexuellen Übergriffen, ausgerechnet diejenigen an Peggy Knobloch einzeln herausgenommen werden können.
Ich glaube daran wird das WAV scheitern, es waren ja insgesamt mindestens 20 Mißbrauchsfälle und (Quelle), und man sollte sich damit abfinden das er ein Sexualstraftäter war der eben nicht nur mal "Doktor gespielt" hat weil er zurückgeblieben war.


Anzeige

melden