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Peggy Knobloch

98.162 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

13.02.2019 um 17:22
Fast zehn Stunden lang wurde S. am 12. September vernommen – und diese Vernehmung komplett auf Video aufgezeichnet. „Nach umfassender Auswertung der gefertigten Videoaufzeichnung der Beschuldigtenvernehmung liegen nach Überzeugung der Kammer keine Anhaltspunkte dafür vor, dass unzulässiger Druck durch die vernehmenden Polizeibeamten auf den Beschuldigten ausgeübt wurde.“ Auch eine Übermüdungs- oder Überforderungssituation von Manuel S. konnten die Richter „zu keinem Zeitpunkt“ erkennen.

Zudem sei der Beschuldigte nicht über die Schwere des ihm gemachten Tatvorwurfs im Unklaren gewesen. Vielmehr ergaben sich keine Zweifel, dass Manuel S. während der gesamten Vernehmung bewusst gewesen sei, dass gegen ihn wegen des Verdachts des Mordes zum Nachteil von Peggy K. ermittelt wird.
Wenigstens konnten die Vorwürfe des RA Meringer, sein Mandant wurde unter Druck gesetzt, widerlegt werden, zumindest sehen es die Richter so.

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Peggy Knobloch

13.02.2019 um 17:28
@kätzchen4
Danke für die Info.
Allerdings fehlt ein Zwischenstück des Zitats. Ich erlaube mir, es reinzusetzen.

Hier steht nämlich dass das Teilgeständnis verwendet werden kann... Wurde ja lange diskuttiert hier im Thread..

Der Anwalt von S., Jörg Meringer aus Hof, hatte beklagt, sein Mandant sei zu dem Teil-Geständnis mit unlauteren Methoden gebracht worden. „Nach Überzeugung der Kammer kann das Teilgeständnis des Beschuldigten vom 12. September 2018 gegen den Beschuldigten verwendet werden“, so der Beschluss des Landgerichtes.

Anhaltspunkte für das Vorliegen von verbotenen Vernehmungsmethoden oder eines Verwertungsverbotes seien „nicht ersichtlich“. Allerdings betont das Gericht auch: „Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen besteht jedoch kein dringender Tatverdacht hinsichtlich der Begehung eines Mordes zum Nachteil von Peggy K.“



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Peggy Knobloch

13.02.2019 um 17:37
@kätzchen4
Danke!


Ich ergänze mal mit der offiziellen Pressemitteilung des Landgerichtes:


Pressemitteilung Landgericht Bayreuth, 12. Februar 2019
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/bayreuth/presse/2019/index.php
Fall Peggy K. - Zurückweisung der Beschwerde gegen Haftbefehlsaufhebung

Mit Beschluss vom 13. Februar 2019 hat die 3. Strafkammer des Landgerichts Bayreuth die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Bayreuth gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bayreuth vom 24. Dezember 2018, mit dem der am 10. Dezember 2018 vom Amtsgericht Bayreuth gegen den Beschuldigten Manuel S. wegen des Tatvorwurfs des Mordes erlassene Haftbefehl aufgehoben wurde, als unbegründet verworfen.

Nach Überzeugung der Kammer kann das Teilgeständnis des Beschuldigten vom 12. September 2018 gegen den Beschuldigten verwendet werden. Anhaltspunkte für das Vorliegen von verbotenen Vernehmungsmethoden oder eines Verwertungsverbotes sind nicht ersichtlich. Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen besteht jedoch kein dringender Tatverdacht hinsichtlich der Begehung eines Mordes zum Nachteil von Peggy K.

Nach umfassender Auswertung der gefertigten Videoaufzeichnung der Beschuldigtenvernehmung vom 12. September 2018 liegen nach Überzeugung der Kammer keine Anhaltspunkte dafür vor, dass unzulässiger Druck durch die vernehmenden Polizeibeamten auf den Beschuldigten ausgeübt wurde. Auch eine Übermüdungs- oder Überforderungssituation des Beschuldigten hat zu keinem Zeitpunkt bestanden.

Zudem ist der Beschuldigte nicht über die Schwere des ihm gemachten Tatvorwurfs im Unklaren gewesen. Vielmehr ergaben sich keine Zweifel dahingehend, dass dem Beschuldigten während der gesamten Vernehmung bewusst gewesen ist, dass gegen ihn wegen des Verdachts des Mordes zum Nachteil von Peggy K. ermittelt wird.

Schließlich ist dem Beschuldigten das Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers zu keinem Zeitpunkt der Beschuldigtenvernehmung verwehrt worden. Die Hinzuziehung eines Verteidigers ist auch nicht von Amts wegen geboten gewesen.

Zwar ist nach Auffassung der Kammer aufgrund des verwertbaren, aber zwischenzeitlich widerrufenen Teilgeständnisses des Beschuldigten, welches in weiten Teilen durch die bisherigen Ermittlungen bestätigt wird, ein dringender Tatverdacht im Sinne einer hohen Wahrscheinlichkeit hinsichtlich einer Beteiligung des Beschuldigten in Form der Verbringung des Körpers der Peggy K. zum Ablageort gegeben. Bezüglich einer weitergehenden Beteiligung des Beschuldigten hinsichtlich des Tatvorwurfes des Mordes besteht nach Überzeugung der Kammer nach derzeitigem Ermittlungs- und Aktenstand jedoch kein dringender Tatverdacht gegen den Beschuldigten, der den Erlass eines Haftbefehls rechtfertigen würde.

Weitergehende Auskünfte können im nichtöffentlichen Beschwerdeverfahren nicht erteilt werden.
Der Vorwurf der Täuschung ist vom Tisch, der Vorwurf vom verweigerten Rechtsbeistand. Bleibt also als Status: mit dem momentanen Material kann Manuel S. keine Tatbeteiligung nachgewiesen werden.


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Peggy Knobloch

13.02.2019 um 17:38
Na dann hat man, nach jetzigem Status, diese forensischen Zusammenhang zu MS und die Verwertbarkeit des Teilgeständnisses wieder in der Tasche. Auch wenn die Dringlichkeit nicht bestätigt wird, ist man durch die Beschwerde trotzdem einen Schritt vorwärts gekommen.


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Peggy Knobloch

13.02.2019 um 18:01
Meine Quellenangabe enthält einen Fehler. Das Datum der Pressemitteilung ist natürlich der 13. Februar 2019.


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Peggy Knobloch

13.02.2019 um 18:06
Zitat von jaskajaska schrieb:Zwar ist nach Auffassung der Kammer aufgrund des verwertbaren, aber zwischenzeitlich widerrufenen Teilgeständnisses des Beschuldigten, welches in weiten Teilen durch die bisherigen Ermittlungen bestätigt wird, ein dringender Tatverdacht im Sinne einer hohen Wahrscheinlichkeit hinsichtlich einer Beteiligung des Beschuldigten in Form der Verbringung des Körpers der Peggy K. zum Ablageort gegeben.
In der PM vom 11.12.18 hieß es hingegen:

Im Nachgang zu den Ermittlungsmaßnahmen im September wurden die gewonnenen Erkenntnisse, insbesondere die damaligen Angaben des Beschuldigten sorgfältig überprüft, sowie die bei den Durchsuchungen sichergestellten Beweismittel ausgewertet. Im Ergebnis sind wesentliche Angaben des Beschuldigten, so der behauptete Anlass und der geschilderte Geschehensablauf, nicht mit den weiteren Ermittlungsergebnissen in Einklang zu bringen.

Jetzt heißt es, dass das Teilgeständnis in "weiten Teilen durch die bisherigen Ermittlungen bestätigt wird".

Damals hieß es zu dem Teilgeständnis, die "wesentlichen Angaben (Anlass und Geschehensablauf) seien nicht mit den weiteren Ermittlungsergebnissen in Einklang zu bringen."

Welcher Teil des Geständnisses wird als bestätigt gesehen.. Ich nehme an, das von MS genannte Motiv der Übernahme und Verbringung der Leiche sowie die Verbringung selbst.

Hm!


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Peggy Knobloch

13.02.2019 um 18:36
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Welcher Teil des Geständnisses wird als bestätigt gesehen.. Ich nehme an, das von MS genannte Motiv der Übernahme und Verbringung der Leiche sowie die Verbringung selbst.
ich nehme an, dass man die Verbringung als bestätigt ansieht, die Übergabe jedoch nicht.


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Peggy Knobloch

13.02.2019 um 19:45
@Blaubeeren
Ich glaube man muss unterscheiden, um welchen Verdacht es geht.
Der Tatverdacht wegen der Verbringung der Leiche wird gestützt durch das verwertbare Teilgeständnis und die forensischen Spuren und durch weitere Ermittlungsergebnisse. Das scheint also soweit "wasserdicht" zu sein.
Der Haftbefehl wurde aber aufgrund Mordes beantragt und zunächst ausgestellt. Hier wurde nun gerichtlich in 2. Instanz klargestellt, dass hierfür die vorgelegten Ermittlungsergebnisse nicht ausreichend sind, um einen dringenden Tatverdacht zu bestätigen.
Gleichwohl ist das Ermittlungsverfahren wegen Mordes immer noch anhängig.

Außerdem: die von Dir gegenübergestellten Aussagen stammen von unterschiedlichen Quellen und haben unterschiedliche Intentionen: in der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft aus Mitte Dezember wurde der damals frisch erlassene Haftbefehl bekanntgegeben. Hier spielte für die Ermittlungsbehörden wohl eine Rolle, dass sich die Angaben des Manuel S. nicht in Deckung bringen liessen mit den Ermittlungsergebnissen. Das heutige Statement des Landgerichts Bayreuth hingegen stellt klar, dass das Teilgeständnis durch weitere Informationen gestützt wird. Das können auch Informationen sein, die zwischenzeitlich den Gerichten vorgelegt wurde, um den Tatverdacht bzgl. Mordes zu untermauern, richtig?


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Peggy Knobloch

13.02.2019 um 20:05
Zitat von KonjunktivKonjunktiv schrieb:Ich hatte schon einmal geschrieben: Ich glaube nicht, dass sexuell übergriffig agierende geistig behinderte Menschen besonders häufig Sexualmorde begehen. Ich glaube genauso wenig, dass nach außen angepasst erscheinendes Verhalten bei Mitmenschen die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass man es hier keinesfalls mit einem Mörder oder auch Sexualmörder zu tun haben kann.
Sehe ich auch so. Ich finde es aber schon eine kleine Sensation, dass man nach all den Jahren wohl höchst wahrscheinlich einen Tatbeteiligten an der Verbringung identifiziert hat.


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Peggy Knobloch

13.02.2019 um 22:06
@jaska
Danke für Deine ausführliche Kommentierung.
Zitat von jaskajaska schrieb:Das heutige Statement des Landgerichts Bayreuth hingegen stellt klar, dass das Teilgeständnis durch weitere Informationen gestützt wird. Das können auch Informationen sein, die zwischenzeitlich den Gerichten vorgelegt wurde, um den Tatverdacht bzgl. Mordes zu untermauern, richtig?
Diese Informationen werden vom Gericht jedoch als Untermauerung der Verbringungstat gewertet, nicht des Mordes?
Zitat von jaskajaska schrieb:Zwar ist nach Auffassung der Kammer aufgrund des verwertbaren, aber zwischenzeitlich widerrufenen Teilgeständnisses des Beschuldigten, welches in weiten Teilen durch die bisherigen Ermittlungen bestätigt wird, ein dringender Tatverdacht im Sinne einer hohen Wahrscheinlichkeit hinsichtlich einer Beteiligung des Beschuldigten in Form der Verbringung des Körpers der Peggy K. zum Ablageort gegeben.
Heute wurde erklärt, dass weite Teile des Teigeständnisses durch die bisherigen Ermittlungen bestätigt werden.
So wird meiner Meinung nach hier von den Ermittlungen von vor dem 21.9.2018 gesprochen, dh. Von dem Spurenbild am Ablageort, welche lt PM vom 24.12.2018 den Verdacht der Verbringung unterstütze.

das Spurenbild am Ablageort zwar den Verdacht der Verbringung der Leiche, aber nicht ein vorausgegangenes Tötungsdelikt begründe

https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/staatsanwaltschaft/bayreuth/presse/2018/36.php
Zitat von WyattEWyattE schrieb:Ich finde es aber schon eine kleine Sensation, dass man nach all den Jahren wohl höchst wahrscheinlich einen Tatbeteiligten an der Verbringung identifiziert hat.
Empfinde ich auch so.

Nach einem Stochern im Nebel sieht es nicht mehr aus, auch wenn die Lösung des Falls noch nicht vorliegt.

Ich frage mich, wie man in Zukunkt mit dieser Information, MS als Verbringer der Leiche, umgehen würde. Die Verbringung würde, sollte es zu keinem Prozess kommen, nicht juristisch prozessiert und richterlich beurteilt werden. Und somit nicht zu der vor Gericht ausverhandelten und eben per Urteil erklärten Gewissheit, dass MS Peggy's Leiche verbracht hat.
Ohne Urteil dürfte man den TV folglich auch nicht als Täter der Verbringung bezeichnen. Zumindest nicht öffentlich.

Ich hoffe der Knoten platzt und es kommt zu plausiblen und erklärbaren Ermittlungsergebnissen.
In diesem Zustand wäre eine Anklage salopp gesagt doof. Ich sehe den Grund nicht, die UHaft durch Beschwerde bei weiteren Instanzen zu verteidigen.


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Peggy Knobloch

13.02.2019 um 22:14
Hier noch ein Beitrag aus der *Neuen Presse Coburg*:

https://www.np-coburg.de/region/oberfranken/laenderspiegel/Fall-Peggy-Verdaechtiger-bleibt-auf-freiem-Fuss;art2388,6571093


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Peggy Knobloch

13.02.2019 um 22:21
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Nach einem Stochern im Nebel sieht es nicht mehr aus, auch wenn die Lösung des Falls noch nicht vorliegt.

Ich frage mich, wie man in Zukunkt mit dieser Information, MS als Verbringer der Leiche, umgehen würde. Die Verbringung würde, sollte es zu keinem Prozess kommen, nicht juristisch prozessiert und richterlich beurteilt werden. Und somit nicht zu der vor Gericht ausverhandelten und eben per Urteil erklärten Gewissheit, dass MS Peggy's Leiche verbracht hat.
Danke für den wunderbaren Beitrag und Schilderung dieser "Knoten"situation.

Ich frage mich auch, wie man damit umgehen wird. Eine gute Nachricht ist in meinen Augen, dass das getätigte Geständnis laut Landgericht gegen MS verwendet werden kann.

Ein User schrieb es hier bereits, was ich mir ganz befremdlich vorstelle ...
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb am 27.09.2018:Wie alt sind die Kinder von M.S.? Wie habe ich mir das beim Abendbrot im Hause S. vorzustellen? "Du, Papa, hast Du die Peggy totgemacht?" -- "Unsinn. Nur verscharrt! Und nun iß!"



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Peggy Knobloch

13.02.2019 um 22:26
für mich steht fest dass er den Verdacht, auch am Mord an Peggy beteiligt gewesen zu sein, ohne Prozess und Klärung der tatsächlichen Umstände wie er zu dem leblosen Kind kam, niemals wieder los wird..


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Peggy Knobloch

13.02.2019 um 22:45
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:für mich steht fest dass er den Verdacht, auch am Mord an Peggy beteiligt gewesen zu sein, ohne Prozess und Klärung der tatsächlichen Umstände wie er zu dem leblosen Kind kam, niemals wieder los wird..
Davon gehe ich auch aus. Der Makel, irgendetwas mit dem Tod von Peggy zu tun zu haben, der wird ihm lebenslang anhaften. Es sei denn, er bekommt eine Mordanklage und wird freigesprochen.
Hört sich verrückt an.


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Peggy Knobloch

13.02.2019 um 22:53
@Konjunktiv
@FadingScreams
So ein im Raum stehen bleibender Verdacht wirkt sich auch auf die nächsten Generationen seiner Familie aus, nachlesbar und dokumetiert in Zeitungsartikeln und offiziellen Mitteilungen. Der Ruf ist dahin.
Eigentlich müsste der Anwalt in so einem Fall gegenwirken. @MozartsKiller hatte mal den Kachelmann-Prozess angeführt, an dem er verdeutlichte, dass auch dies, also die Öffentlichkeitsarbeit im Sinne seines Mandanten, zum Job eines Anwalts dazu gehört.

@WyattE
Danke für den Artikel.
Ich zitiere mal die Stelle mit dem Anwalt M.

Sein Anwalt begrüßte am Abend die Entscheidung des Landgerichts. „Das Wichtigste ist, dass der Haftbefehl wegen Mordes aufgehoben bleibt“, erklärte Jörg Meringer aus Hof im Gespräch mit unserer Zeitung. Die Vorwürfe in Hinblick auf die umstrittenen Vernehmungsmethoden hält er derweil aufrecht: „Es liegt auf der Hand, dass die Vernehmung nicht korrekt abgelaufen ist.“ Sollte es – was derzeit völlig offen erscheint – zu einer Anklage gegen seinen Mandanten kommen, will Meringer in dieser Sache einen Sachverständigen einschalten. Vorerst werde man abwarten, ob die Staatsanwaltschaft mit ihrer Beschwerde gegen die Aufhebung des Haftbefehls vor das Oberlandesgericht zieht. Die Frist dafür läuft in einer Woche ab.

Im Falle einer Anklage möchte der RA einen Sachverständigen einschalten, um die Vernehmu gsmethode begutachten zu lassen.


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Peggy Knobloch

13.02.2019 um 23:01
@FadingScreams

Wie sollte er den Verdacht auch "loswerden"? Der Mann hat zugegeben, die Leiche eines (vermutlich ermordeten) Kindes transportiert zu haben, er wurde hierfür (laut Videoaufnahmen) nicht unter Druck gesetzt, ist nicht geistig behindert und es gibt Spuren, die das Geständnis stützen.

Sicher kann man Szenarien erdenken, in denen ein völlig Unbeteiligter wissentlich ein ermordetes Kind von A nach B fährt und im Anschluss jahrelang schweigt, während alle nach dem Kind suchen, ein auch nur im Ansatz realistisches fällt mir nicht ein.

Also was genau ist der Ansatz? Dass er das tote Mädchen "nur" verbracht oder insgesamt gar nichts mit der gesamten Angelegenheit zu tun hat?


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Peggy Knobloch

13.02.2019 um 23:04
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Eigentlich müsste der Anwalt in so einem Fall gegenwirken. @MozartsKiller hatte mal den Kachelmann-Prozess angeführt, an dem er verdeutlichte, dass auch dies, also die Öffentlichkeitsarbeit im Sinne seines Mandanten, zum Job eines Anwalts dazu gehört.
K ist unschuldig - MS hat die Verbringung gestanden, aber offensichtlich in einigen Punkten gelogen.. die Verbringung ist juristisch ohne Belang für ihn, aber den Mordverdacht kann man nicht einfach ausräumen.. da hilft auch kein Anwalt - schon gar nicht mit den Ansätzen wie Meringer sie bereits liefert..


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Peggy Knobloch

13.02.2019 um 23:10
Zitat von burnonedownburnonedown schrieb:Also was genau ist der Ansatz? Dass er das tote Mädchen "nur" verbracht oder insgesamt gar nichts mit der gesamten Angelegenheit zu tun hat?
ich sag mal: da muss er durch. Auch wenn er seine Unschuld nicht beweisen muss, egal ob mit oder ohne Anklage - weder mit Schweigen noch mit Lügen kommt er da je wieder raus..


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Peggy Knobloch

13.02.2019 um 23:14
So, also das Landgericht sieht keinen dringenden Tatverdacht, heißt das nun das er als TV juristisch ganz raus ist, oder ist er weiter einer der Tatverdächtigen? Gibt es da nun weitere Beschwerden bei der nä. Instanz oder ermitteln die besser weiter in andere Richtungen?!

Ganz koscher erscheinen mir aber weder er noch sein Anwalt. Das betrifft jetzt nicht nur die Sache das er das Mädchen im Wald verscharrte und danach mehr oder weniger zur Tagesordnung überging und nahezu zwei Jahrzehnte darüber schwieg und vermutlich noch immer die Klappe halten würde, wenn man ihm nicht auf die Schliche gekommen wäre.
Der Anwalt von S., Jörg Meringer aus Hof, hatte beklagt, sein Mandant sei zu dem Teil-Geständnis mit unlauteren Methoden gebracht worden. „Nach Überzeugung der Kammer kann das Teilgeständnis des Beschuldigten vom 12. September 2018 gegen den Beschuldigten verwendet werden“, so der Beschluss des Landgerichtes.
„Mit unlauteren Methoden“, die der Anwalt ja sogar noch u. a. https://www.tvo.de/mediathek/video/fall-peggy-manuel-s-zieht-sein-teilgestaendnis-zurueck/ erörtert hat. Und mindestens der BILD erläuterte:
Am Donnerstag legte Verteidiger Jörg Meringer (58) Haftbe­schwerde beim Landgericht Bayreuth ein. Am Freitag konterte das Poli­zeipräsidium Oberfranken die Vorwürfe, Manuel S. sei in der Vernehmung am 12. September 2018 von 08.40 Uhr bis 18.32 Uhr ein Anwalt verwehrt worden. (...)
Sein Anwalt schilderte BILD die Verhörsituation so: „Um 10.50 Uhr an diesem Morgen sagte er: 'Ich überle­ge die ganze Zeit, ob ich euch sage, dass ich sie ver­schafft habe, bloß dass ich meine Ruhe habe.“ Anwaltli­cher Beistand sei ihm ver­wehrt worden: „Er sagte 'Ich glaube, ich muss mich jetzt doch mal mit einem Anwalt unterhalten, ich bin überfor­dert mit dem ganzen.' Darauf entgegneten ihm die Verneh­mer, für juristischen Rat hät­ten sie doch einen Staatsan­walt da.“
Na wenigstens müssen sich die Ermittler nun diesen Schuh nicht anziehen
Anhaltspunkte für das Vorliegen von verbotenen Vernehmungsmethoden oder eines Verwertungsverbotes seien „nicht ersichtlich“. Allerdings betont das Gericht auch: „Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen besteht jedoch kein dringender Tatverdacht hinsichtlich der Begehung eines Mordes zum Nachteil von Peggy K.“
Fast zehn Stunden lang wurde S. am 12. September vernommen – und diese Vernehmung komplett auf Video aufgezeichnet. „Nach umfassender Auswertung der gefertigten Videoaufzeichnung der Beschuldigtenvernehmung liegen nach Überzeugung der Kammer keine Anhaltspunkte dafür vor, dass unzulässiger Druck durch die vernehmenden Polizeibeamten auf den Beschuldigten ausgeübt wurde.“ Auch eine Übermüdungs- oder Überforderungssituation von Manuel S. konnten die Richter „zu keinem Zeitpunkt“ erkennen.
Zudem sei der Beschuldigte nicht über die Schwere des ihm gemachten Tatvorwurfs im Unklaren gewesen. Vielmehr ergaben sich keine Zweifel, dass Manuel S. während der gesamten Vernehmung bewusst gewesen sei, dass gegen ihn wegen des Verdachts des Mordes zum Nachteil von Peggy K. ermittelt wird.
https://www.nordbayerischer-kurier.de/inhalt.fall-peggy-keine-u-haft-fuer-manuel-s.8795a3fd-527a-48fb-aa2c-dab1a30f2a6a.html
Für die ermittelnden Polizeibeamten hält die Mitteilung der 3. Strafkammer des Landgerichts unterdessen einen Teilerfolg bereit. Die Richter kamen nach Auswertung des Videomaterials zu dem Schluss, dass die Vernehmung von Manuel S. im September korrekt verlaufen war. „Es gibt keine Anhaltspunkte, dass die Beamten unzulässigen Druck ausgeübt haben“, heißt es. Zudem hätten die Polizisten dem Beschuldigten sehr wohl deutlich gemacht, dass gegen ihn wegen Mordverdachts ermittelt wird. Und: Das Recht, einen Verteidiger hinzuzuziehen, sei ihm während der Vernehmung zu keiner Zeit verwehrt worden. All das hatte Manuel S. anders dargestellt.
https://www.frankenpost.de/region/oberfranken/laenderspiegel/Fall-Peggy-Verdaechtiger-bleibt-auf-freiem-Fuss;art2388,6571093

„Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, und wenn er auch die Wahrheit spricht“ (Kennt das noch wer)? Auf dem Symphatieranking bleiben die bei mir jedenfalls ganz weit unten ;)
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:für mich steht fest dass er den Verdacht, auch am Mord an Peggy beteiligt gewesen zu sein, ohne Prozess und Klärung der tatsächlichen Umstände wie er zu dem leblosen Kind kam, niemals wieder los wird..
Dieses Manko wird er auch nie wieder los werden außer es findet sich ein anderer geständiger Alleintäter der ihm den Persilschein ausstellt. Und selbst dann wird es noch Idioten geben die mit „Ja, aber...“ um die Ecke kommen.


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Peggy Knobloch

13.02.2019 um 23:19
Zitat von margarethamargaretha schrieb:So, also das Landgericht sieht keinen dringenden Tatverdacht, heißt das nun das er als TV juristisch ganz raus ist, oder ist er weiter einer der Tatverdächtigen?
Das Landgericht hatte nur zu entscheiden, ob ein ausreichender dringender Tatverdacht für den Erlass eines Haftbefehls besteht, sonst nichts.

Es ist und bleibt Entscheidung der StA, das Ermittlungsverfahren wegen Mordverdachts gegen MS weiterzuführen und ggf. Anklage zu erheben. So etwas geht ja auch, ohne dass der TV zwangsläufig derweilen in U-Haft sitzen muss.


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