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Peggy Knobloch

98.145 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

27.02.2019 um 22:39
Wie wäre es, wenn wieder weniger in Einzeilern diskutiert werden würde, bevor wir anfangen zu löschen?

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Peggy Knobloch

27.02.2019 um 22:57
Zitat von jaskajaska schrieb:da können sämtliche Elternteile nicht nachher behaupten, sie würden die jeweils anderen Kinder nicht kennen.
Zum Zeipunkt des Vater-Sohn-Gesprächs war das Ermittlungsverfahren gegen MS schon abgeschlossen, über das die Mutter von MS nach eigenen Angaben stocksauer war, weil die Polizei ihren Sohn „wie einen Mörder“ behandelt hatte. Ursache für dieses Ermittlungsverfahren waren bekanntlich Angaben von UK.

Ich vermute, dass spätestens seit diesem Ermittlungsverfahren die Schmidts und die Kulacs einander nicht besonders grün waren, wenn das nicht schon vorher wegen des Missbrauchs eines Schmidt-Sohnes durch UK der Fall war.

Man kannte wahrscheinlich die anderen einschließlich der Kinder schon ganz gut, aber man wollte sich wohl nach allem, was vorgefallen war, nicht mehr besonders gut kennen.


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Peggy Knobloch

27.02.2019 um 23:08
Zitat von jaskajaska schrieb:Zum Beispiel zu Deinem Statement, dass das Teilgeständnis von Manuel S. falsch war.
@waderlbeisser

Gleiches wollten bereits @BigMäc und auch ich von Dir wissen. Vielleicht magst du das ja bitte mal erklären, warum der Manuel S. hinsichtlich der Verbringung gelogen haben soll, trotz der Indizien die das aus forensischer und ermittlungstechn Hinsicht stützen? Wäre wirklich nett Deine Ansichten zu kennen.


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Peggy Knobloch

27.02.2019 um 23:24
Dateianhang: _2016-34-1_1412 (5).pdf (1119 KB)
Na, lest Euch halt mal ein, falls es Euch interessiert.


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Peggy Knobloch

27.02.2019 um 23:44
Zitat von PkjPkj schrieb:Dass das Tonband publik geworden ist bzw. potentiellen Zeugen vorgespielt wurde, kann meines Erachtens zwei Implikationen haben: Einmal kann es natürlich so sein, dass es einfach nüchtern und sachlich Ermittlungszwecken dient, so wie das hier von einigen beschrieben ist und wie das selbstverständlich auch völlig legitim ist.
Du hast offenbar die Implikationen dieses Vorgangs nicht verstanden.
Zum Zeitpunkt der Tonaufnahme saß der Vater des UK auf Grund der Beschuldigungen des UK, die dieser während seiner psychiatrischen Betreuung tätigte, in Untersuchungshaft. Es war eine Aufforderung der Ermittler, dass der Vater mit UK telefonieren sollte, um den Sacherhalt zu klären.

Unweigerlich stellt sich hier die Frage, ob dem Vater offenbar wurde, dass dieser Gesprächsvorschlag nur dem Zweck des Abhörens und der Abschöpfung galt.

Das ist die erste Dimension.

Die zweite Dimension ist, dass nach Jahren diese Aufzeichnung offenbar "zu Ermittlungszwecken" anderen Personen, die für Zeugen gehalten werden, vorgespielt wurde. Zum Zweck, bisher unbekannte Informationen - übrigens nach Jahren der Befragungen - abzuschöpfen.
Vor dem Hintergrund, dass UK freigesprochen wurde, muss man wohl erhebliche Zweifel haben, ob nicht nachweislich Freigesprochene durch Behörden unrechtmäßig beschuldigt werden.
Diesen Vorgang halte ich für so extrem rechtswidrig, so dass jeder Anwalt und Richter negativ bescheiden muss. Die Ermittler der StA Bayreuth tun sich damit keinen Gefallen.

Auch wenn ich persönlich der Meinung bin, dass das Wiederaufnahmeverfahren falsch beschieden wurde.

Nur: Würdest du beschuldigt, angeklagt und durch ein Gericht freigesprochen, fändest du es sicher nicht notwendig, wenn 8 Jahre später eine Horde Ermittler bei deinen Nachbarn alte Verfahrensakten zücken, um deine oder irgendeine Täterschaft zu beweisen.


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Peggy Knobloch

27.02.2019 um 23:47
@waderlbeisser

Ist das der einzige Grund weshalb Du von einem falschen Geständnis ausgehst? Oder gibt es noch weiteres weshalb du das annimmst? M. S. wurde ja als Beschuldigter vernommen, das heißt die haben ihn ja mit dem Mordvorwurf konfrontiert und nicht mit einer Verbringung die er letztlich gestand. Was die "eigentlich hätten hören wollen" wäre dann doch ja ein Mordgeständnis gewesen.

Leider erklärt das auch nicht woher er Täterwissen hatte, nämlich das der Schulranzen und die Jacke fehlten, was er beides einige Tage später daheim verbrannt haben will.


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Peggy Knobloch

28.02.2019 um 00:00
Zitat von desmodiumdesmodium schrieb:Es war eine Aufforderung der Ermittler, dass der Vater mit UK telefonieren sollte, um den Sacherhalt zu klären.
Unweigerlich stellt sich hier die Frage, ob dem Vater offenbar wurde, dass dieser Gesprächsvorschlag nur dem Zweck des Abhörens und der Abschöpfung galt.
Selbstverständlich hat man Vater und Sohn nicht gesagt, dass sie abgehört wurden. Dann wäre ja der Sinn der Maßnahme in Frage stellt gewesen.
Es war übrigens kein Telefonat, sondern ein persönliches Gespräch auf der Polizeiwache. Für die Abhörung desselben lag eine vorherige richterliche Genehmigung vor.
Zitat von desmodiumdesmodium schrieb:Vor dem Hintergrund, dass UK freigesprochen wurde, muss man wohl erhebliche Zweifel haben, ob nicht nachweislich Freigesprochene durch Behörden unrechtmäßig beschuldigt werden.
Es geht nicht um die Beschuldigung von UK, sondern um die Verifizierung oder Falsifizierung des Mordverdachts gegen MS, das wurde hier jetzt schon oft genug geschrieben. UK ist in der Ermittlungssache nicht von Bedeutung. Aber er hat nun mal mittels des abgehörten Gesprächs MS belastet, und dem muss nachgegangen werden. Nur deshalb spielt UK da eine Rolle.
Zitat von desmodiumdesmodium schrieb:Nur: Würdest du beschuldigt, angeklagt und durch ein Gericht freigesprochen, fändest du es sicher nicht notwendig, wenn 8 Jahre später eine Horde Ermittler bei deinen Nachbarn alte Verfahrensakten zücken, um deine oder irgendeine Täterschaft zu beweisen.
Noch mal: Niemand will die Täterschaft des freigesprochenen UK beweisen. Die Hauptrolle spielt hier der einzige Beschuldigte MS, und UK hat da lediglich eine Quasi-Zeugen-Nebenrolle.

Und um wieder mal die Maßstäbe zurechtzurücken: Es geht darum, den unnatürlichen Tod eines neunjährigen Kindes aufzuklären. Und da dürfen und sollen die Ermittler verdammt noch mal durchaus wirksame Methoden anwenden. Nicht jede Methode ist schon deshalb rechtswidrig, weil sie dafür gehalten wird.


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Peggy Knobloch

28.02.2019 um 00:15
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Vielleicht magst du das ja bitte mal erklären, warum der Manuel S. hinsichtlich der Verbringung gelogen haben soll, trotz der Indizien die das aus forensischer und ermittlungstechn Hinsicht stützen?
Die Antwort lautet
Zitat von waderlbeisserwaderlbeisser schrieb:Na, lest Euch halt mal ein, falls es Euch interessiert.
Nur ist der Dateianhang "Volbert und May: Falsche Geständnisse in polizeilichen Vernehmungen" doch sehr allgemein gehalten und keinesfalls geeignet, konkret etwas zu erklären.


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Peggy Knobloch

28.02.2019 um 00:34
Zitat von desmodiumdesmodium schrieb:Nur: Würdest du beschuldigt, angeklagt und durch ein Gericht freigesprochen, fändest du es sicher nicht notwendig, wenn 8 Jahre später eine Horde Ermittler bei deinen Nachbarn alte Verfahrensakten zücken, um deine oder irgendeine Täterschaft zu beweisen.
Wenn jemand freigesprochen ist, ist ja wohl davon auszugehen, dass der wahre Täter noch frei irgendwo herumläuft. Und wenn sich aus einem Teil der alten Verfahrensakten Hinweise auf den möglichen wahren Täter ergeben, kann es notwendig sein, diese Hinweise zu verwenden, um dem Verdacht gegen den neuen Beschuldigten nachzugehen. Das müsste jedem einleuchten.

Es kann ja wohl nicht angehen, dass nur deshalb gegen einen TV nicht ermittelt werden darf oder sonstige Sachverhalte nicht aufgeklärt werden können, weil dafür Akten aus anderen Verfahren verwendet werden müssen. Aus guten Gründen sehen alle Prozessordnungen daher die Möglichkeit der Beiziehung von Akten (sowohl laufende wie auch abgeschlossene) aus anderen Verfahren vor.


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Peggy Knobloch

28.02.2019 um 00:42
Zitat von AndanteAndante schrieb:Und um wieder mal die Maßstäbe zurechtzurücken: Es geht darum, den unnatürlichen Tod eines neunjährigen Kindes aufzuklären. Und da dürfen und sollen die Ermittler verdammt noch mal durchaus wirksame Methoden anwenden. Nicht jede Methode ist schon deshalb rechtswidrig, weil sie dafür gehalten wird.
Da hast du 100%ig recht.

Aber hier wird immer wieder von einigen Usern diskret übergangen inwiefern MS. in dem Fall involviert sein könnte und gleich UK's Behinderung anzuzeifeln oder dessen gar in absurdum in Zweifel zu stellen.
Damit nicht genug:
Einige hier machen sich über ihn lustig und unterstellen ihm Sachen, die ich gar nicht mehr wiedergegeben mag... so abscheulich sind sie für mich - einem behinderten Menschen gegenüber.

Respekt gegenüber unseren Mitmenschen-egal welchen Intellekt sie angehören- ist mir einfach wichtig.

Wenn UK an Peggys Tod beteiligt sein sollte, dann soll er bitte seine gerechte Strafe erfahren.
Ebenso aber auch andere möglichen Täter.


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Peggy Knobloch

28.02.2019 um 00:56
Zitat von JoniBoniJoniBoni schrieb:Wenn UK an Peggys Tot beteiligt sein sollte, dann soll er bitte seine gerechte Strafe erfahren.
Ebenso aber auch andere möglichen Täter.
Es ist völlig egal, ob im Zuge der Ermittlungen gegen MS eventuell herauskommt, dass UK doch an Peggys Tod beteiligt war. UK ist und bleibt freigesprochen, er wird nicht neu angeklagt, nicht verurteilt, ihm kann strafrechtlich gar nichts passieren. Diese ständige Besorgnis um ihn ist unter diesem Aspekt absolut unnötig und fürchterlich übertrieben.

Im Fokus steht der derzeitige Beschuldigten MS. Und wer wirklich möchte, dass Peggys Tod endlich aufgeklärt wird und ihre Familie Frieden finden kann, sollte es begrüßen, dass da die Ermittlungen vorangetrieben werden. Die jetzigen Bemühungen der Ermittler werden hoffentlich Klarheit darüber bringen, ob und wieviel dieser Beschuldigte mit dem Tod des Kindes zu tun hat.


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Peggy Knobloch

28.02.2019 um 01:01
Zitat von AndanteAndante schrieb:Diese ständige Besorgnis um ihn ist unter diesem Aspekt absolut unnötig und fürchterlich übertrieben.
Finde ich zwar nicht.

Aber mit dem Rest deines Postings gehe ich mit Dir im Einklang:
Zitat von AndanteAndante schrieb:Im Fokus steht der derzeitige Beschuldigten MS. Und wer wirklich möchte, dass Peggys Tod endlich aufgeklärt wird und ihre Familie Frieden finden kann, sollte es begrüßen, dass da die Ermittlungen vorangetrieben werden. Die jetzigen Bemühungen der Ermittler werden hoffentlich Klarheit darüber bringen, ob und wieviel dieser Beschuldigte mit dem Tod des Kindes zu tun hat.
Danke für deine Worte @Andante.


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Peggy Knobloch

28.02.2019 um 01:31
@desmodium

Hallo desmodium, gerne nehme ich Stellung zu Deinem Beitrag. Vorab: Deine Ansicht kann man m.E. durchaus vertreten: ich masse mir nicht an den Sachverhalt abschliessend juristisch zu beurteilen. Ich bleibe aber dabei, dass diese Massnahme der Ermittler meiner Meinung nach völlig legitim ist/war. Wir werden nun sehen, wie das juristisch aufgearbeitet wird, nachdem die Ermittler und die Staatsanwaltschaft mit „Strafanzeigen“ von bekannter Seite „überzogen wurden“.

Natürlich wäre ich – um Deine Worte zu gebrauchen – “als Freigesprochener“ von so einer Massnahme der Ermittler alles andere als begeistert. Noch viel störender und unangenehmer würde ich diese Massnahme allerdings empfinden, wenn ich eventuell zu Unrecht freigesprochen wurde. Ich habe diese Diskussion schon oft mit Juristen geführt: Für einen Juristen ist jemand schuldig oder unschuldig je nach Richterspruch und das ist dann für den Juristen allgemeingültig und unantastbar. Ich kann diese Haltung bis zu einem gewissen Grad nachvollziehen: Nur so kann in einem Rechtsstaat Rechtssicherheit geschaffen werden. Aber ich persönlich akzeptiere das nicht. Jemand kann durchaus schuldig sein und freigesprochen werden oder auch umgekehrt. Leute mit gesundem Menschenverstand sind sich dessen klar bewusst – behaupte ich mal.

Nicht ohne Grund habe ich an das Ende meines Beitrags den Richter Roland Freisler gestellt. Soweit mir bekannt, wurde keines seiner Urteile im Nachhinein korrigiert oder aufgehoben – ich glaube das gilt sogar für alle während des dritten Reiches gefällten Urteile der deutschen Justiz.

Ein letztes persönliches Statement in dieser Sache – andere haben es schon erwähnt: Es geht ja hier nicht um ein Bagatelldelikt wie Taschendiebstahl – Wenn ich „der Freigesprochene“ und tatsächlich unschuldig wäre, würde mich diese Aktion der Ermittler zwar masslos ärgern – aber ich nehme für mich in Anspruch, dass ich im Sinne eines getöteten 9-jährigen Kindes versuchen würde die Zähne zusammenzubeissen und mitzuhelfen den wahren Mörder zu identifizieren. Mit ist schon klar, dass das für UK natürlich erheblich schwerer ist – aber dafür hat er ja seine nette Betreuerin, Anwälte und die tolle BI.

Und „dass die Behörden einen Freigesprochenen durch dieses Ermittlungstätigkeit und das Vorspielen des Tonbandes unrechtmässig beschuldigen“ wie Du schreibst, sehe ich überhaupt nicht: UK hat sich doch selbst der Tötung von Peggy auf diesem Tonband bezichtigt, wenn ich es richtig verstanden habe.

Was ich an Deinem Beitrag nicht verstanden habe: Du sagst ja selbst, dass Du der Meinung bist, dass das Wiederaufnahmeverfahren falsch beschieden worden ist. Trotzdem bist Du scheinbar der Überzeugung, dass die Massnahmen der Ermittler nicht gerechtfertigt sind zu versuchen den Schuldigen zu ermitteln. Wie passt das zusammen und warum bist Du der Meinung, dass im Wiederaufnahmeverfahren falsch beschieden worden ist?


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Peggy Knobloch

28.02.2019 um 01:41
Mir wäre das sicherlich auch äußerst unangenehm befände ich mich in der gleichen oder auch nur einer ähnlichen Situation und wüsste das überspitzt gesagt „mein Innerstes“ nach außen getragen würde, noch dazu wenn es eine derart heikle & emotionale Situation betrifft.

Jetzt ist es laut der Rechtsanwältin verlautbart worden, daß im Auftrag von der Betreuerin Strafantrag gestellt wurde!
Unter dem Datum vom 21.02. 2019 habe ich, beauftragt von der Betreuerin meines Mandanten Herrn Kulac, Strafantrag gegen ...
Der Vater von Ulvi Kulac den das ja auch betrifft, der hat nichts gemacht!

Gerade Frau Rödel ist doch ihrem Auftreten in den Medien nach restlos davon überzeugt, daß ihr Betreuter nichts mit dem Mord zu tun hat bzw. zu tun haben kann, weil er ein Alibi hat und weil Peggy bis zum Abend hinein noch gesehen wurde.

Sie weiß auch, daß gegen ihren Betreuten nicht ermittelt wird und die Ermittler einen Mord aufklären wollen. Is sie sich der Unschuld des U. K. nicht mehr soo sicher? Ist ihr gar nicht an der Aufklärung gelegen weil der Täter möglicherweise nicht ins Schema passt oder weil der Fall Peggy dann halt abgeschlossen ist und sie wieder in der Versenkung verschwindet? Oder ärgert sie sich weil sie das Band als Teil der Spurenakte (ich weiß nicht wer das hier schrieb) nicht gekannt hatte?

Wenn ich von der Unschuld meines Betreuten zu eintausend Prozent überzeugt bin und vom Vorspielen des Bandes menschlich enttäuscht, dann kotz ich mich auf Facebook, Behördenstress, Freie Presse und diesen Seiten aus aber hoffe doch das es seinen Zweck erfüllt und den Ermittlern hilft bzw. im besten Fall den Fall vielleicht klären hilft.

Resümee, auch wenns mir peinlich wäre was so 'ne Bandaufnahme von mir enthält, wenns um Mord geht dürfte das im Radio laufen sollte das helfen bei den Ermittlungen.


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Peggy Knobloch

28.02.2019 um 02:21
Wären im wirklich unschuldigem Zustand Gespräche von mir aufgezeichnet worden und später puplik gemacht, dann kann ich zu Recht angepisst sein.

Aber UK war aufgrund der Missbräuche nicht umsonst in der Situation der vermeintliche Täter zu sein. Außerdem hat ER sich und seine Familie von ganz alleine fertig gemacht.
Man versucht jetzt halt mit den Band Leute zum reden zu bewegen, die sich bisher nicht trauen. Die verbergen vielleicht aus falscher Verbundenheit Kleinigkeiten,die für den Fall aber vielleicht wichtig wären. Aber man hat ja Angst einen Bekannten, oder Nachbarn unschuldig anzuschwärzen.

Witzig finde ich ja, die Anwältin UKs behauptet im Auftrag der Betreuerin zu handeln und die Betreuerin schreibt auf FB, dass die Anwälte ihr dazu geraten haben:) wobei im Auftrag stimmt ja irgendwie... Aber hört sich in dem Zusammenhang gelogen an.
Und Frau Knobloch kommt auch wieder negativ vor... Jetzt noch, wo es echt schlecht um ihren Schützling steht, bezichtigt sie diese arme Frau Lügen verbreitet zu haben.


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Peggy Knobloch

28.02.2019 um 02:54
@Pkj
Zitat von PkjPkj schrieb:Soweit mir bekannt, wurde keines seiner Urteile im Nachhinein korrigiert oder aufgehoben – ich glaube das gilt sogar für alle während des dritten Reiches gefällten Urteile der deutschen Justiz.
Das ist falsch. Das Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile (NS-AufhG) oder kurz NS-Unrechtsurteileaufhebungsgesetz in der Strafrechtspflege wurde 1998 verabschiedet und beinhaltete ua die pauschale Aufhebung aller Urteile des Volksgerichtshofs, an dem Roland Freisler als Richter zu trauriger Berühmtheit gelangte. Dh, das alle Urteile Freislers am Volksgerichtshof aufgehoben wurden. Darüber hinaus konnten auch Urteile anderer Gerichte aus der Nazi-Zeit nach Einzelfall-Prüfung aufgehoben werden. Durch Änderungen des Gesetzes von 2002 und 2009 wurden die Gruppen der pauschal aufgehobenen Urteile erweitert um Urteile der Militärgerichte gegen Derserteuere der Wehrmacht, Urteile wegen homosexueller Handlungen und schließlich Urteile gegen Kriegsverräter.


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Peggy Knobloch

28.02.2019 um 02:55
Die einfachste Frage der Ermittler wird erstmal sein ob MS und UK immer mal irgendwo zusammen gesehen wurden.
Nun gibt das Band den Leuten die Möglichkeit mal selbst das erzwungene und unreale Geständnis zu hören. Wenn diese Leute ihn gut kannten, dann hören sie mit Glück sogar raus wie ernst UK es meint. Dies ist nicht von Bedeutung vor Gericht, aber in den Köpfen der Leute spielt es eine Rolle.

Wenn MS und UK sich vielleicht immer heimlich getroffen haben und jemand dies nebenbei wahrnahm, dachte dieser jemand evtl das die beiden sich zufällig trafen. Dies würden Leute wie dieser jemand aber vielleicht nie Aussagen, denn sie sind sich ja nicht sicher was sie sahen und es war ja eh vielleicht ein paar Tage vor der Tat und könnte ja keine Rolle spielen und außerdem ist der Ulvi ja unschuldig. Aber wenn einem nach dem Band ein neuer Eindruck entsteht, dann kann es schonmal passieren das jemand z.B. sagt: "ich habe die mehrmals zusammen dort und dort gesehen, aber es wirkte immer als ob sie sich zufällig begegneten, nun denke ich, es waren doch richtige treffen"
Vielleicht war MS ja auch so einer, der große Klappe hatte sobald andere dabei waren. Dann hat er UK vielleicht immer runter gemacht und dieser hat sich nichts sagen trauen und wenn sie alleine waren, dann war MS vielleicht ganz nett zu ihm.

Kennt ihr das? Man hat ja auch manchmal nen Trottel in der Clique mit dem keiner so wirklich alleine gesehen werden will, der aber trotzdem immer dabei ist und in der Gruppe nicht stört. Wenn man nun zufällig irgendwo allein auf denjenigen trifft und zB einen gemeinsamen Weg zurücklegen muss, dann behandelt man den auch nicht so "schlecht" wie man es machen würde, wenn alle anderen dabei wären. Wer soll da auch drüber lachen, wenn man nur zu zweit ist.
Ich hoffe ein paar andere Dorfkinder verstehen was ich meine. Also kein absolutes Mobbing oder sonstwas. Alles mehr auf der spaßigen Schiene.

Naja jedenfalls so im übertragenen Sinne kann ich mir auch MS und UK vorstellen. Allein sinds gute Freunde und in der Öffentlichkeit will MS nicht mit dem "Dorftrottel" gesehen werden und ignoriert ihn, oder beleidigt ihn vielleicht sogar. Die Leute in dieser Situation akzeptieren das sogar, da kommt selten eine Frage wie: warum hast du gestern Idiot hinter mir her gerufen und heute fragst du mich ob wir zusammen etwas unternehmen?
Die Rolle wird irgendwann akzeptiert und diese Leute wissen dann, wenn derjenige alleine ist kann ich ihn grüßen, wenn wer daneben steht dann lieber weggucken sonst wird er böse.


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Peggy Knobloch

28.02.2019 um 08:40
Zitat von PkjPkj schrieb:Ich habe diese Diskussion schon oft mit Juristen geführt: Für einen Juristen ist jemand schuldig oder unschuldig je nach Richterspruch und das ist dann für den Juristen allgemeingültig und unantastbar. Ich kann diese Haltung bis zu einem gewissen Grad nachvollziehen: Nur so kann in einem Rechtsstaat Rechtssicherheit geschaffen werden.
Ja, das Ziel Rechtssicherheit und Rechtsfrieden wird nun einmal nur dann erreicht, wenn irgendwann einmal Entscheidungen da sind, die nicht jahrzehntelang immer wieder mit weiteren Rechtsmitteln angefochten werden können. Jedem, natürlich auch Juristen (!), ist dabei klar, das dabei in einigen Fällen zwar formell richtige, materiell aber falsche Entscheidungen dabei sein können. Sie sind also auf gesetzlich richtigem Wege zustande gekommen, vom wirklichen Sachverhalt aus aber falsch.

Das gilt ja nicht nur für Urteile, sondern etwa für behördliche Bescheide. Wenn jemand zB gegen seinen Steuerbescheid nicht rechtzeitig innerhalb der gesetzlichen Frist Widerspruch einlegt, wird der Bescheid wegen dieser Fristversäumnis bestandskräftig, auch wenn das Finanzamt die Steuerlast falsch festgesetzt hat.

„Unantastbar“, wie du schreibst, sind rechtskräftige Entscheidungen für Juristen nicht deshalb, weil sie ausnahmslos materiell richtig wären. Sie sind lediglich in dem Sinne unantastbar, dass sie die - für alle - geltende Rechtslage für die Zukunft gestalten bzw. klären, egal ob sie materiell richtig sind oder nicht. Unter Juristen sind Urteile durchaus oft umstritten und heftig diskutiert, was die Richtigkeit der Entscheidung betrifft, aber deren Rechtskraft wird natürlich akzeptiert.

Ein rechtskräftiger Freispruch ist also, egal ob er materiell zur Recht oder zu Unrecht erfolgte, ein Freispruch. Daraus folgt, dass gegen den Betreffenden wegen derselben Tat nicht erneut ermittelt werden kann, er darf deswegen nicht erneut angeklagte werden.

Das heißt aber nicht, dass Ermittlungen gegen den wahren Täter praktisch immer „vor der Tür“ des Freisgesprochenen haltmachen müssten. Bei diesen Ermittlungen geht es ja gerade nicht um neue Ermittlungen gegehen den Freigesprochenen, sondern um solche gegen den wahren Täter. Und wenn sich bei solchen Ermittlungen gegen einen vermuteten Täter Berührungspunkte zum abgeschlossenen Verfahren gegen den Freigesprochenen ergeben, dürfen Polizei und StA selbstverständlich auf dortige Alteninhalte zurückgreifen, wieso denn nicht? Dadurch werden doch die Rechtswirkungen des Freispruchs in keiner Weise aus den Angeln gehoben.

Die Betonung liegt hier auf Rechtswirkungen. Andere Wirkungen kann es natürlich geben. Juristisch sind sie aber irrelevant. Im Fall UK ist die Frage, ob er von dem ganzen Wirbel u.a. auch um seine Person überhaupt viel mitbekommt.


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Peggy Knobloch

28.02.2019 um 09:17
@Andante
Bei diesen Ermittlungen geht es ja gerade nicht um neue Ermittlungen gegehen den Freigesprochenen, sondern um solche gegen den wahren Täter.
Mir scheint in diesem Fall kann man nicht vom wahren Täter sprechen. Hier liegt ein gemeinschaftlich begangenes Verbrechen vor und wessen Handlung todesursächlich war wird sich wohl nicht mehr klären lassen, selbst bei einem Geständnis des MS werden Zweifel bleiben.


UK wurde und wird also bei den Ermittlungen gegen MS also tatbeteiligter Zeuge einvernommen, ich glaube das kommt auch nicht allzu oft vor. Hat nicht eine Zeuge das Recht zu schweigen wenn er sich selbst belasten würde, unabhängig davon ob ihm später daraus ein Strick gedreht werden könnte oder eben nicht wie in UK's Fall.


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Peggy Knobloch

28.02.2019 um 09:29
Zitat von Hercule-PoirotHercule-Poirot schrieb:UK wurde und wird also bei den Ermittlungen gegen MS also tatbeteiligter Zeuge einvernommen,
Hast du einen Beleg dafür, dass Uk als Zeuge im Ermittlungsverfahren gegen MS befragt wurde? Mir ist davon bisher nichts bekannt.


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