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Peggy Knobloch

98.104 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

30.04.2019 um 20:42
Zitat von JoniBoniJoniBoni schrieb:Weshalb wohl lebt er in einer Einrichtung für Behinderte?
Weil ihn das Gericht nicht mehr frei laufen lassen kann, weil er gewisse Aufsicht und Kontrolle braucht und deshalb hat er auch einen Bewährungshelfer an die Seite gestellt bekommen.

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Peggy Knobloch

30.04.2019 um 21:10
UK lebt in einer Behinderteneinrichtung, nicht
Zitat von emzemz schrieb:Weil ihn das Gericht nicht mehr frei laufen lassen kann, weil er gewisse Aufsicht und Kontrolle braucht
sondern, weil er behindert ist.

Wo kommen denn Straftäter nach dem Vollzug unter, die ebenfalls einen Bewährungshelfer haben? Kommen die auch in eine Einrichtung für Behinderte?


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Peggy Knobloch

30.04.2019 um 21:16
Zitat von JoniBoniJoniBoni schrieb:Wo kommen denn Straftäter nach dem Vollzug unter, die ebenfalls einen Bewährungshelfer haben?
UK war nie im Strafvollzug.


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Peggy Knobloch

30.04.2019 um 21:20
Zitat von emzemz schrieb:UK war nie im Strafvollzug.
Ich meinte auch nicht UK. Ich meinte Straftäter die aus dem Vollzug bzw. Forensik entlassen werden...


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Peggy Knobloch

30.04.2019 um 21:26
Zitat von EclipseFirstEclipseFirst schrieb:Welche Sanktionsmöglichkeiten hatte denn Mama Ku. gegenüber ihrem Sohn, zumal nach Erreichen der Volljährigkeit?
eine konsequenz ist bekannt:
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:Denn wenn die Eltern das rauskriegen, dann kriegt er Hausarrest. Wenn die es mitkriegen, bin ich der Angeschissene.“
.
Zitat von JoniBoniJoniBoni schrieb:Ich meinte auch nicht UK. Ich meinte Straftäter die aus dem Vollzug bzw. Forensik entlassen werden...
Was sagen Gutachter und Gerichte, ist er denn aktuell gefährlich für Kinder?


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Peggy Knobloch

30.04.2019 um 21:28
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:Was sagen Gutachter und Gerichte, ist er denn aktuell gefährlich für Kinder?
Darum geht es gerade nicht. Es geht um die Frage, weshalb er in einer Einrichtung für behinderte Menschen lebt.


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Peggy Knobloch

30.04.2019 um 21:32
Zitat von JoniBoniJoniBoni schrieb:Darum geht es nicht. Es geht um die Frage, weshalb er in einer Einrichtung für behinderte Menschen lebt.
Nun die Antwort auf diese Frage könnte ja auch meine Frage beantworten?

Auch behinderte Menschen haben das Recht daß man sie vor Straftaten die sei begehen oder Blosstellung durch Distanzlosigkeit schützt unabhängig von einer Strafe.

Wenn bei einem Menschen rein fiktiv eine Distanzstörung aufgrund einer Behinderung vorliegt so wird man sie in ein kontrolliertes Umfeld bringen in dem sie anderen nicht schaden können oder sich blosstellen durch Hose runterlassen egal wie schlau sie sonst so sind oder ob sie einen Duschhahn selbst aufdrehen können oder nicht. Oder?


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Peggy Knobloch

30.04.2019 um 21:34
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:Wenn bei einem Menschen rein fiktiv eine Distanzstörung aufgrund einer Behinderung vorliegt so wird man sie in ein kontrolliertes Umfeld bringen
Das ist schon klar.
Es geht mir darum, weshalb UK in einer Behinderteneinrichtung lebt.


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Peggy Knobloch

30.04.2019 um 21:36
Zitat von JoniBoniJoniBoni schrieb:Es geht mir darum, weshalb UK in einer Behinderteneinrichtung lebt.
Vereinfacht: würde er klarkommen UND ungefährlich sein und das gutachterlich nachgewiesen so wäre er nicht dort sondern betreut in einer eigenen Wohnung.
Oder nicht?


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Peggy Knobloch

30.04.2019 um 21:39
Zitat von JoniBoniJoniBoni schrieb:Ich meinte auch nicht UK. Ich meinte Straftäter die aus dem Vollzug bzw. Forensik entlassen werden...
Über die Unterbringung dieser Straftäter zu diskutieren, wäre hier OT.
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:Was sagen Gutachter und Gerichte, ist er denn aktuell gefährlich für Kinder?
Die Auflage für eine Freilassung war, dass er nicht wie zuvor in einer eigenen Wohnung leben durfte. Wie das mit der Gefährlichkeit aussieht, er soll Fortschritte gemacht haben. Genaues weiß ich nicht.
Zitat von JoniBoniJoniBoni schrieb:Darum geht es gerade nicht. Es geht um die Frage, weshalb er in einer Einrichtung für behinderte Menschen lebt.
Weil er behindert ist.


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Peggy Knobloch

30.04.2019 um 21:41
@the_unforgiven

Ich würde es so ausdrücken:
Vereinfacht: würde er klarkommen - und das gutachterlich nachgewiesen - so wäre er nicht dort sondern betreut in einer eigenen Wohnung.

Ein immer noch gefährlicher Straftäter wird hoffentlich nicht in die Freiheit entlassen.


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Peggy Knobloch

30.04.2019 um 21:46
Zitat von emzemz schrieb:Weil er behindert ist.
Danke @emz ich dachte schon, ich bin der einzige, der das so in Erinnerung hat.

Und gerade weil er behindert ist, finde ich solche Aussagen wie
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb:wenn man jetzt bedenkt, dass die Mutter bereits 2002 erwähnte, dass er jetzt Schreiben lernen würde und sich die Neujahrswünsche 2016 anschaut, möchte man fast meinen, dass er in 14 Jahren nicht allzu viel gelernt hat.
... einfach nur respektlos.


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Peggy Knobloch

30.04.2019 um 21:47
Zitat von emzemz schrieb:Die Auflage für eine Freilassung war, dass er nicht wie zuvor in einer eigenen Wohnung leben durfte. Wie das mit der Gefährlichkeit aussieht, er soll Fortschritte gemacht haben. Genaues weiß ich nicht.
ich bin mir ziemlich sicher daß es üblich ist und daß die Betreuerin nicht versäumen würde eine solche Auflage der Unterbringung in regelmäßigen abständen neu zu prüfen falls sich eine Änderung ergeben hat.
Zitat von JoniBoniJoniBoni schrieb:Ein immer noch gefährlicher Straftäter wird hoffentlich nicht in die Freiheit entlassen.
wenn er zu dem Zeitpunkt der Straftaten strafunmündig war schon denke ich.


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Peggy Knobloch

30.04.2019 um 21:57
Zitat von JoniBoniJoniBoni schrieb:Ein immer noch gefährlicher Straftäter wird hoffentlich nicht in die Freiheit entlassen.
Wenn ein Straftäter seine Strafe abgesessen hat, wird er selbstverständlich freigelassen. Auch wenn er nach wie vor als gefährlich eingestuft wird. (Ausgenommen es wurde beim Urteil Sicherungsverwahrung ausgesprochen.)
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:ich bin mir ziemlich sicher daß es üblich ist und daß die Betreuerin nicht versäumen würde eine solche Auflage der Unterbringung in regelmäßigen abständen neu zu prüfen falls sich eine Änderung ergeben hat.
Die Entscheidung, wo er untergebracht ist, die trifft das Gericht.
Bei seinen Eltern in der eigenen Wohnung leben, abends in die Kneipen der Nachbarorte trampen und mittags aufstehen, die Zeiten dürften vorbei sein.


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Peggy Knobloch

30.04.2019 um 22:28
@emz
selbst eine Sicherungsverwahrung wird regelmäßig geprüft.
Nach zehn Jahren erklärt das Gericht die Maßregel der Sicherungsverwahrung für erledigt, sofern nicht die Gefahr besteht, dass vom Untergebrachten erhebliche Straftaten begangen werden, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden (§ 67d Abs. 3 StGB). Bei Fortdauer der Sicherungsverwahrung erfolgt die Überprüfung ab diesem Zeitpunkt alle 9 Monate
Wikipedia: Sicherungsverwahrung#Dauer

Soviel ich weiß läuft es immer darauf hinaus daß man im Zweifelsfall probiert ob es nicht doch mit der weniger kontrollierten Variante gutgeht.

Da würde es mich schwer wundern wenn eine anderweitige Unerbringung unveränderlich wäre obwohl die Voraussetzungen nicht mehr vorlägen.

Diesen Kurs -könnte man vermuten- hat wohl das schlechte Gewissen von MS zunichte gemacht welhab so pansich mit brute force versucht wurde die STA zu beschäftigen und ihn als völlig irrelevant darzustellen...
Schon alleine die Heftigkeit der Reaktion hat der STA meiner Meinung nach gezeigt daß die da auf gold gestoßen sind.


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Peggy Knobloch

30.04.2019 um 22:42
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:selbst eine Sicherungsverwahrung wird regelmäßig geprüft.
Ja schon, aber sie muss doch erst mal verfügt worden sein und zwar beim Urteil und nicht hinterher. Ohne Sicherungsverwahrung kommt der Strafgefangene frei.
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:Soviel ich weiß läuft es immer darauf hinaus daß man im Zweifelsfall probiert ob es nicht doch mit der weniger kontrollierten Variante gutgeht.
Da weiß ich allerdings nicht, was du mit der weniger kontrollierten Variante meinst.

Auch sonst kann ich dir nicht folgen, worauf du hinauswillst.


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Peggy Knobloch

30.04.2019 um 23:41
Er ist aus dem Maßregelvollzug im BKH erst mal entlassen, steht seit der Entlassung für zunächst fünf Jahre unter Aufsicht eines Bewährungshelfers und ist in einer betreuten Einrichtung untergebracht.

https://www.tvo.de/bayreuth-ulvi-kulac-aus-der-psychiatrie-entlassen-153119/

Nach Ablauf der fünf Jahre wird wahrscheinlich über die weitere Unterbringung in der Einrichtung und die Frage der Verlängerung der Bewährung neu entschieden, also wohl 2020. Welchen Einfluss die neuesten Entwicklungen im Fall Peggy auf diese Fragen haben, bleibt abzuwarten.


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Peggy Knobloch

01.05.2019 um 00:53
Hat eigentlich jemand den heutigen Podcast angehört? Das Interview mit Bürgermeister Knüppel?
https://www.antenne.de/programm/podcasts/geheimakte-peggy/ (Archiv-Version vom 24.05.2019)

Frau R. spricht doch immer von „den Lichtenbergern“, deren Empörung keine Grenzen kennt weil man Peggys Spätsichtungen ignoriert werden oder einen geistig Behinderten einfach verurteilte etc. etc.

Herr Knüppel hat jedenfalls deutlich klargestellt, daß die BI nur ne kleine Gruppe ist und nicht alle Lichtenberger so denken und das er die Meinung der Staatsanwaltschaft teilt.

Mir kam das ja fast wie ne Abrechnung mit der BI vor!


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Peggy Knobloch

01.05.2019 um 08:05
Zitat von emzemz schrieb:Da weiß ich allerdings nicht, was du mit der weniger kontrollierten Variante meinst.
Da gäbe es z.B. betreute Wohngruppen , die nicht so eng mit dem Heim verbunden sind. Angemietete Wohnungen mit 3-4 Leuten, die nur sporadisch und im Ausnahmefall ( bei gesundheitlichen Problemen) verstärkt betreut werden. Ob sich U.K. da selbst versorgen kann und will müsste man sehen. Wäsche, Essensbereitung, Wohnung sauber halten, das ist schon Arbeit, neben der Arbeit in einer beschützenden Werksatt.

Allerdings kontrolliert man sich in diesen Wohngemeinschaften gegenseitig, oft sogar besser als es ein Mitarbeiter könnte.;)

Dass man ihn jemals ganz ohne Betreuung lässt, kann ich mir nicht vorstellen.


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Peggy Knobloch

01.05.2019 um 13:43
https://www.antenne.de/programm/podcasts/geheimakte-peggy?fbclid=IwAR1xPISFKYX91zk3KBTN71d1k_3E58Ndmt5MX3mW7DfdrWjkVVCZQXIcoC4

Es ist völlig ausreichend, wenn man sich in das Interview etwa bei Minute 16 einklinkt.

Nachfolgendes deckt sich nicht mit den auf FB zu lesenden Behauptungen, der Bürgermeister und der Stadtrat würden ausnahmslos eine gewisse Empörung teilen.

Lemmer spricht gegenüber Bürgermeister Holger Knüppel die Begriffe "Auftragsmord, Rolle der Mutter" an. Knüppel meint, er hätte nicht den Eindruck gehabt, dass die Lichtenberger untereinander zerstritten gewesen wären, erst als sich diese Initiative "Piep" um die Frau "Piep" gegründet hat, aber, dass das ausgeartet wäre, hat er nicht so empfunden. Die Initiative ist ein relativ kleiner Kreis, den er nicht mit den Lichtenbergern in Verbindung bringen würde.

Lemmer betont, dass nicht alle Bürger, die bei der Pressekonferenz am 18.01.2019 anwesend waren, die vorgetragenen Thesen abnickten und spielt entsprechende Interviews ein. Knüppel selbst war bei der Veranstaltung nicht dabei, er wollte sich neutral verhalten. Er meint wörtlich:
Die Initiative ist zu sehr fixiert auf "Piep" und die Darstellung von "Piep" als Unschuldigen und zu Unrecht verurteilten Mörder. Wobei ich ja sagen muss, gibt es ja Dinge, eine gewisse Mitschuld, die ich sehe, die auch die Staatsanwaltschaft und die Polizei sieht. Von daher fürchte ich mich, mich zu sehr auf eine Seite zu stellen.
Mir gefällt das nicht, wie Seitens der Initiative "Piep" nun mit einem Heiligenschein dargestellt wird.
Man hat ja gehört, dass da die Ermittlungen in die Richtung gehen "Piep" und "Piep" und, dass es da eine Mittäterschaft gibt. Darauf habe ich mich bezogen und das sehe ich auch so und das ist letztendlich die Meinung der Ermittlungsbehörden, dass da Verbindung besteht.



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