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Peggy Knobloch

98.161 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

16.05.2019 um 21:20
Zitat von AndanteAndante schrieb:Verlass dich drauf: Die Ermittler haben noch in den Akten, was damals bei der Untersuchung des Autos von Kulac sen. im Kofferraum war. Und wenn da Folie gefunden worden wäre, hätte Kulac sen. nach dem Fund in Rodacherbrunn schon längst wieder Polizeibesuch gehabt, der sich nicht hätte abwimmeln lassen.
Ist schon erschreckend, wie Du den Ermittlern zutraust, so voreilige Schlüsse zu ziehen. Da reicht offenbar ein Fetzen einer Folie, und schon hat man den Verbringer, der vielleicht auch häufig aus beruflichen Gründen den Kofferraum mit Folie abgedeckt hat (Kulacs waren Gastwirte, ich denke, da wurde auch nicht selten etwas transportiert, was Flecken in dem Kofferraum hinterlassen hätte, einmal ausgelegte Folie praktischerweise lässt man das dann drin). Die Ermittler fragen sich dann nicht, ob die Art der Folie (zur Sauerfutterproduktion) überhaupt geeignet ist, im Kofferraum auszulegen. Offenbar ist Folie gleich Folie. Sie fragen sich nicht, woher die Renovierungsreste kommen?

Für wie oberflächlich hältst Du Die Arbeit der Ermittler eigentlich?


Nein, der Fetzen Folie, wenn er wirklich eine Silage-Folie sein soll, eignet sich durch seine hohe Adhäsionskraft nicht für ein Auslegen im Kofferraum. Versuch mal mit einer Frischhaltefolie etwas auszulegen, da verzweifelt man, entsprechend dürfte das bei so einer solchen Folie sein. Solltest Du dass dann doch mal geschafft haben, lege einen Gegenstand eine Weile drauf und versuch ihn dann weg zu nehmen, du wirst erkennen, dass solche Arten von Folie für diese Zweck ungeeignet sind.

Dahingegen sehe ich durchaus eine Verbindung einer solchen Folie zu größeren Renovierungsarbeiten, evtl. auch Gartenarbeiten. So eine Folie eignet sich gut, Äste und auch etwas größere Bretter zusammen zu halten. Wer kennt nicht diese durchsichtige Folie, die man im Baumarkt für Umzüge erhält, da kann man sehr gut die vielen Einzelstücke Bündeln, ohne dass man die Hälfte auf dem Transport wieder verliert. Man braucht da nichts zusammen binden, die Folie hält durch die Adhäsionskraft von allein. Auf dem Lande - könnte ich mir vorstellen jedenfalls vorstellen - nimmt man einfach eine solche Silage-Folie, sie dürfte diesen Zweck erfüllen, dürfte stabiler sein und bei den großen Mengen, welche dort benötigt werden, evtl. auch billiger sein. Und Du findest vielleicht jemanden, der einem solche Reste günstig abgibt.

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Peggy Knobloch

16.05.2019 um 21:22
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Der Rechtsbeistand des derzeit TV gibt doch Interviews und haut mit den Beweismitteln um sich....
Okay, das erklärt natürlich ein Wissen zum Interviewzeitpunkt.

Editiert, weil unklar formuliert.


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Peggy Knobloch

16.05.2019 um 21:28
Zitat von desmodiumdesmodium schrieb:Du meinst, Herr Lapp zitiert aus Ermittlungsakten?
Warum sollte er das in diesem Fall müssen?
H. E. muss, nach dem Interview Meringers, in dem er! die Folie erwähnt, nichtmal von O. L. gefragt worden sein, denn schließlich reagiert er ja genau auf die "Begründung" Meringers, weshalb bei ihm auf dem Hof nochmal gesucht werden solle.


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Peggy Knobloch

16.05.2019 um 21:36
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Der Bauernhof sei vielleicht auch der Bezugspunkt zu einem Fetzen Silage-Folie, der ebenfalls an Peggys Leiche gesichert wurde
Danke, @margaretha
nun dürfte, dank Meringers Plaudern aus der Ermittlungsakten , auch klar sein, um was es sich bei den damals gesicherten Folienteilen faktisch handelt.
Also nix mit Folienresten, die von Kleidung oder sonst woher stammen könnten.

Und wieder hätte U. K. wohl hellseherische Fähigkeiten, als er von einer Kompost (ier)folie sprach.


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Peggy Knobloch

16.05.2019 um 21:39
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb am 15.02.2019:Bigmäc schrieb am 19.10.2018:
Gerade habe ich den Bericht wiedergefunden , in welchem die asservierten Folienstücke erwähnt wurden :
. Demnach begann die Ausgrabung der sterblichen Überreste an diesem Tag um 11 Uhr. In den folgenden Stunden wurden sieben Folienstückchen aus dem Erdreich gesichert, auf einem Vlies abgelegt und in Asservatentüten verpackt.
https://www.google.de/amp/s/m.bild.de/regional/muenchen/kriminalfall-peggy/ermittlungen-peggy-boehnhardt-spurensuche-507...
Nur nochmal zur Erinnerung


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Peggy Knobloch

16.05.2019 um 21:45
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:nun dürfte, dank Meringers Plaudern aus der Ermittlungsakten , auch klar sein, um was es sich bei den damals gesicherten Folienteilen faktisch handelt.
Also nix mit Folienresten, die von Kleidung oder sonst woher stammen könnten.
Da wäre ich vorsichtig. Laut der Aussage des RA ist das Geständnis seines Mandanten unzulässig entstanden und der Rechtsbeistand bei der Vernehmung verwährt worden.
Auch bei dem Ausdruck "Silagefolie" könnte es seine Interpretation der Folienreste sein. Seine Interpretation kann sich auf der Aussage des U.K. stützen.


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Peggy Knobloch

16.05.2019 um 21:48
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:Und wieder hätte U. K. wohl hellseherische Fähigkeiten, als er von einer Kompost (ier)folie sprach.
hätte, in dem Fall wohl hatte! Wobei er anfangs ja von einer Plane sprach und "Kompost (ier)folie" ja eher als Kompost (ier)plane geläufig ist. Quintessenz bleibt aber, er hatte wieder mal Recht dass der Leichnam von Peggy in eine Folie/Plane gewickelt wurde.
Zitat von DoroBeDoroBe schrieb:Laut der Aussage des RA ist das Geständnis seines Mandanten unzulässig entstanden und der Rechtsbeistand bei der Vernehmung verwährt worden.
Das wurde doch vom Landgericht widerlegt, der Beschuldigte verzichtete auf einen Anwalt und es wurde kein unzulässiger Druck ausgeübt.
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/bayreuth/presse/2019/2.php


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Peggy Knobloch

16.05.2019 um 21:54
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Das wurde doch vom Landgericht widerlegt, der Beschuldigte verzichtete auf einen Anwalt und es wurde kein unzulässiger Druck ausgeübt.
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/bayreuth/presse/2019/2.php
Na dann ist die Justiz Bayern ja mit sich selbst im Einklang.
Glückwunsch nach Bayern :D

Nebenbei behauptet sie, dass kein dringender Tatverdacht hinsichtlich der Ermordung besteht.
Halleluja.


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Peggy Knobloch

16.05.2019 um 22:02
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Das wurde doch vom Landgericht widerlegt, der Beschuldigte verzichtete auf einen Anwalt und es wurde kein unzulässiger Druck ausgeübt.
Das ist richtig.

Daran kann man gut erkennen, dass der Anwalt die Situation im Sinne seines Mandanten ausgelegt hat. Ist ja auch sein Job.

Ich wäre also vorsichtig die Aussagen des RA Mehringer (oder jedes anderen Anwalt) 1 zu 1 zu übernehmen. Dieser handelt immer wahrheitsgemäß im Sinne seines Klienten. Auch bei den Stücken Folie kann es so sein, dass RA Meringers darin "Silagefolie" erkennt und sie so, um seinen Mandanten zu entlasten, mit anderen Tatverdächtigen in Zusammenhang bringt. Tatsächlich die Folie als Beweismittel aber nicht näher bezeichnet wird.


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Peggy Knobloch

16.05.2019 um 22:08
Zitat von desmodiumdesmodium schrieb:Na dann ist die Justiz Bayern ja mit sich selbst im Einklang.
Glückwunsch nach Bayern :D
Das Gericht hat dafür extra die Bildaufzeichnung der Vernehmung herangezogen. Diese Aufnahmen sind ein Beweismittel bezgl der Vernehmungssituation und ihrem Verlauf.
Sarkasmus ist hier also völlig unangebracht.
Zitat von desmodiumdesmodium schrieb:Nebenbei behauptet sie, dass kein dringender Tatverdacht hinsichtlich der Ermordung besteht.
Es geht um die juristische Definition von "dringender Tatverdacht,welche ja einiger Voraussetzungen bedarf.
Das Verbrungungsgeständnis von M. S., das, wie durch die Videoaufzeichnung bewiesen eben nicht unrechtmäßig zustande kam, beinhaltete kein Tötungsgeständnis und die Verbringung ist verjährt.
Ein dringender Tatverdacht bezgl der Tötung Peggy's durch M. S. als Einzel-oder Mittäter ist, zumindest Stand jetzt, noch nicht gegeben,was sich im Zuge der weiteren Ermittlungen gegen ihn ja durchaus noch ändern kann.


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Peggy Knobloch

16.05.2019 um 22:10
Zitat von DoroBeDoroBe schrieb:Tatsächlich die Folie als Beweismittel aber nicht näher bezeichnet wird.
das denke ich auch gerade.. es kann alles mögliche sein..

Folienfetzen, Kompostierplane, Silage.. blaue Folie - vielleicht auch Dampfsperre

Bauplane oder auch Estrichfolie

ach ja, blau weiße Plane hatten wir auch noch.. genannt von FL?


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Peggy Knobloch

16.05.2019 um 22:14
Zitat von DoroBeDoroBe schrieb:Tatsächlich die Folie als Beweismittel aber nicht näher bezeichnet wird.
Genau. Man sollte ausschließlich den Ermittlern glauben, um welche genaue Art Folie es sich gehandelt hat, die bei Peggy in Rodacherbrunn gefunden wurde.
Zitat von desmodiumdesmodium schrieb:Nebenbei behauptet sie, dass kein dringender Tatverdacht hinsichtlich der Ermordung besteht.
Es ist richtig, dass MS aus der U-Haft entlassen wurde. DRINGENDER Tatverdacht WEGEN MORDES kann nun mal, so lange nicht genügend Anhaltspunkte dafür vorliegen, ob es überhaupt Mord (und nicht doch Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge, fahrlässige Tötung) war und solange nicht klar ist, welchen Tatbeitrag MS hierzu geleistet hat, nicht mit ausreichender Sicherheit angenommen werden.


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Peggy Knobloch

16.05.2019 um 22:15
Zitat von DoroBeDoroBe schrieb:Auch bei den Stücken Folie kann es so sein, dass RA Meringers darin "Silagefolie" erkennt und sie so, um seinen Mandanten zu entlasten, mit anderen Tatverdächtigen in Zusammenhang bringt. Tatsächlich die Folie als Beweismittel aber nicht näher bezeichnet wird.
Das stimmt, aber es wäre taktisch unklug ein nicht näher bezeichnetes Stück Folie ausgerechnet mit der Bezeichnung Silagefolie zu belegen, nachdem U. K., der von M. S. als Übergeber bezeichnet wurde, von einer Kompost(ier)folie sprach und die Ermittler die durch M. S. geschilderte Übergabesituation verständlicher Weise nicht für glaubhaft halten, aber M. S. als Täter oder Mittäter sehen.


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Peggy Knobloch

16.05.2019 um 22:19
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:Ein dringender Tatverdacht bezgl der Tötung Peggy's durch M. S. als Einzel-oder Mittäter ist, zumindest Stand jetzt, noch nicht gegeben,was sich im Zuge der weiteren Ermittlungen gegen ihn ja durchaus noch ändern kann.
Ah, ja. Aber im Dezember bei der 2-wöchigen U-Haft kurz vor Weihnachten war der dringende Tatverdacht schon gegeben. Sogar mit Haftgründen, weil ja Verdunkelungs- oder Fluchtgefahr bestand?
Na, jetzt wird mir einiges klarer: Nämlich genau gar nichts.;)


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Peggy Knobloch

16.05.2019 um 22:24
@desmodium
Was ist denn konkret nicht klar? Während die Staatsanwaltschaft den dringenden Tatverdacht sah und diesen von einem Haftrichter bestätigt bekamen, haben im Nachgang sowohl Amts- als auch Landgericht diesen nicht bestätigt. Die angeführten Beweise reichten offensichtlich nicht aus, um Manuel S. eine Tötung Peggys mit hoher Wahrscheinlichkeit nachweisen zu können.
Insgesamt doch ein funktionierendes System.


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Peggy Knobloch

16.05.2019 um 22:26
Zitat von AndanteAndante schrieb:desmodium schrieb:
Nebenbei behauptet sie, dass kein dringender Tatverdacht hinsichtlich der Ermordung besteht.

Es ist richtig, dass MS aus der U-Haft entlassen wurde. DRINGENDER Tatverdacht WEGEN MORDES kann nun mal, so lange nicht genügend Anhaltspunkte dafür vorliegen, ob es überhaupt Mord (und nicht doch Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge, fahrlässige Tötung) war und solange nicht klar ist, welchen Tatbeitrag MS hierzu geleistet hat, nicht mit ausreichender Sicherheit angenommen werden.
Du widersprichst dir im Grunde selber. Es muss eben einen dringenden Tatverdacht und Haftgründe gegeben haben, sonst wäre die U-Haft gegen MS eben nicht erfolgt. Seitdem hat sich in der Sache nichts geändert.

Ich frage mich, warum der Anwalt nun an die Presse tritt, obwohl sein Mandant eigentlich seit Monaten frei draußen rumläuft.
Ist ja nicht seine Aufgabe, das Rätsel zu lösen oder Ermittlungsrichtungen gegen HE vorzugeben.


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Peggy Knobloch

16.05.2019 um 22:37
@desmodium

Nein, ich widerspreche mir nicht. Der zuerst mit der Sache befasste Haftrichter hat Haftbefehl erlassen, daraufhin legte Ms gegen die Entscheidung Beschwerde ein, bekam Recht, und der Haftbefehl wurde aufgehoben. Gegen die Aufhebung des Haftbefehls legte wiederum die StA Beschwerde ein, verlor aber beim LG und verzichtete auf eine weitere Beschwerde beim OLG.

So ist das eben mit Rechtsmitteln: Manchmal bleibt es bei der ursprünglichen Entscheidung, manchmal nicht.

Ohnehin wäre MS, falls er damals in U-Haft gekommen wäre, spätestens jetzt aus ihr zu entlassen, da grundsätzlich die U-Haft sechs Monate nicht überschreiten darf. Eine darüber hinausgehende Dauer der U-Haft ist nur ausnahmsweise bei Vorliegen ganz besonderer Gründe gerechtfertigt. So steht es im Gesetz, und so hat das Bundesverfassungsgericht es zuletzt 2014 anschaulich ausgeführt.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/07/rk20140730_2bvr145714.html


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Peggy Knobloch

16.05.2019 um 22:46
Zitat von desmodiumdesmodium schrieb:Ist ja nicht seine Aufgabe, das Rätsel zu lösen oder Ermittlungsrichtungen gegen HE vorzugeben.
Wer bezahlt denn den RA bspw für diese Anträge bspw bzgl Ermittlung gegen HE?
Kann die Öffentlichkeitsarbeit im Sinne seines Mandanten aufgfund einer "Stigmatisierung" in der Gesellschaft (und durch sie) nicht durch einen Rechtsanwalt erfolgen, wenn dieser seinen Dringend-Tatverdächtigtenstatus in den Köpfen der Menschen und seines Umfeldes nicht mehr los wird?

Und müssen alle Richter die gleiche Auffassung über die Bewertung der vorliegenden Nachweise oder Hinweise bzgl des Vorliegens eines dringenden Tatverdachts haben? Dann könnte man sich ja alle amtlichen Eskalationen sparen.


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Peggy Knobloch

17.05.2019 um 09:50
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Und müssen alle Richter die gleiche Auffassung über die Bewertung der vorliegenden Nachweise oder Hinweise bzgl des Vorliegens eines dringenden Tatverdachts haben?
Nein, natürlich kann manchmal der eine Richter die Sache so sehen, der andere so bzw. das Gericht die Strafe innerhalb des vom Gesetzgeber vorgesehenen Strafrahmens so hoch oder so hoch ansetzen. Das gilt im Prinzip auch für das Beschwerdeverfahren beim Haftbefehl bzw. die Subsumtion der einem Haftrichter vorliegenden Tatsachen unter den Begriff des „dringenden Tatverdachts“.

Was man bei Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln immer bedenken muss: Die nächste Instanz hat halt die Begründung desjenigen, der das Rechtsmittel eingelegt hat, mit vorliegen, und manchmal steht in einer solchen Begründung etwas, was die Instanz davor noch nicht gewusst hat. Damit setzt sich der Beschwerdegegner nun ebenfalls auseinander. Die Beschwerdeinstanz hat also dann einfach mehr Infos bzw. Entscheidungsgrundlagen als die Instanz davor, und dann kann eben die Entscheidung auch anders aussehen als die der Vorinstanz.

Wobei die Entscheidung der zuständigen letzten Instanz nicht immer die beste bzw. richtigste sein muss. Aber gegen sie ist im Interesse des Rechtsfriedens nun mal kein Rechtsmittel mehr möglich. Irgendwann muss ja auch mal Schluss und Ruhe im Karton sein.


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Peggy Knobloch

17.05.2019 um 13:08
Zitat von jaskajaska schrieb:Ich rätsle noch immer, warum nicht schon sofort danach das Geständnis zurückgenommen wurde.
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Ich auch. Dadurch kann der Widerruf ja nur unglaubwürdig wirken. Seltsam.
Ich habe folgende Seite durchgelesen:
https://www.burhoff.de/veroeff/aufsatz/pstr_2002_176.htm
Und dann noch:
https://www.strafverteidiger-wullbrandt.de/verteidigungsstrategie-im-strafverfahren-wie-wir-arbeiten/
Der Autor der ersten Page sagt es direkt. Die Erläuterungen und Hintergründe zu dem "Einlassungsverhalten" des Mandanten sind sehr komplex. Und ich kann nur eine Summa-Summarum Meinung hieraus bilden.

Man hat hier beim Tatvorwurf eine zeitliche Aufspaltung. Zuerst gab es einen Tatverdacht wegen Mordes. 3 Monate später dann den dringenden Tatverdacht.
Ebenso gibt es eine inhaltliche Aufspaltung des Einlassungsgegenstandes: Eine zugegebene bzw (gestandene) Verbringung und eine (nicht zugegebene) Tötung.
Es mag sein, dass dem RA M die Aktenlage zum Thema Verbringung in den ersten Wochen und Monaten eher "deutlich" erschien und er sich deshalb erst mal verteidigungsstrategisch "weich" verhalten hat. Er hat erst mal die Aussagen des MS stehen lassen, da sich die Belastungslage lt Aktenlage in Bezug auf Verbringung eher ungünstig in Bzg auf seinen Klienten ergeben hat. Hier etwas abzustreiten und "hart" zu verteidigen, könnte zu einer Unglaubwürdigkeit seines Mandanten führen. Und sollten im weiteren Ermittlungsverfahren weitere stärkere Indizien gegen seinen Klienten in Bezug auf eine Tötung entstehen, wäre eine weitere Verteidigung seines Klienten aufgrund dieser durch frühzeitigen Widerruf des TG entstehenden Unglaubwürdigkeit immens erschwert. Zu verlieren hat der RA eigentlich nichts, außer dem Vorwurf "warum hast Du nicht sofort das TG zurück gezogen lieber Anwalt? ". Ein später Widerruf wäre also das kleinere Manko.

Später kam es zur Dringlichkeit und zur U-Haft. Der RA fuhr jetzt eine "harte" Strategie, bzw "defensiv-aggressiv". Er ließ das TG des TV widerrufen.
Es mag hier so sein, dass bzgl des Tatvorwurfes Mord nun die Aktenlage für den RA eher undeutlich wurde. Einen deutlichen Hinweis, dass sein Mandant die Tötung begangen hat, sieht er nicht. Aber es ist hauptsächlich das TG, das u.a. durch seine zwischenzeitlich stattgefundene Falsifizierung eine Dringlichkeit bewirkt, ohne dass es zwischenzeitlich aus Sicht des RA's zu weiteren eindeutig belastenden Indizien gekommen wäre. Anbetrachts dieser Gefahr einer drohenden Anklage, sowie natürlich seiner konkreten Aufgabe seinen Mandanten aus der UHaft zu bringen, widerrief er das TG, um die Hauptbelastungssache aus der Welt zu schaffen.

Die gesamten Verteidigungsstrategien oder auch Erläuterungen zu den Einlassungsumständen und-gründen werden völlig losgelöst von der eigentlichen Schuldfrage des Mandanten erklärt. Auch losgelöst davon, was sein Mandant ihm womöglich anvertraut haben könnte.
Es geht im Grunde genommen nur darum, den weiteren gerichtlichen und polizeilichen Prozess so zu beeinflussen, dass das Maß an möglichen Folgen für den Mandanten minimiert wird. Er könnte alle Verteidigungsstrategien rein nach Aktenlage entscheiden, nicht nach dem, was ihm sein Mandant erzählt hat.

Und zeitgleich zu dieser rein rational gewählten Verteidigungsstrategie, spricht der RA M in der Öffentlichkeit seine vermeintlich persönliche Überzeugung aus, dass sein Mandant nichts mit dem Verschwinden des Mädchens zu tun hat.
Welche ihn aber nicht dazu bewegt hat, unverzüglich zu widerrufen.
Das spricht einfach nur für das rationale Vorgehen des RAs und dies ließ vermutlich dieses Rätsel bei mir entstehen.


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