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Peggy Knobloch

98.162 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

03.07.2019 um 14:50
Zitat von emzemz schrieb:Was wohl der UK sagen würde, würde man ihm denn die Gelegenheit bieten, was die Vorwürfen gegen seinen Jugendfreund MS anbelangt?
der ist doch jeder Freiheit beraubt sich auch nur Gedanken machen zu dürfen..

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Peggy Knobloch

03.07.2019 um 16:33
@FadingScreams

Ich frage mich, ob UK überhaupt ansatzweise eine Ahnung davon hat, was da so alles in seinem Namen angeleiert wurde und wie der weitere Verlauf sich darstellt. Dass er Facebook und pressecop24 verfolgt, kann ich mir nicht vorstellen und das Allmy wird er sich auch nicht antun.

Weiter frage ich mich, inwieweit er für ausstehende Anwaltskosten herangezogen werden kann. Dirk Lauer als Sprecher des Unterstützerkreises hat sich jedenfalls von einer Kostenübernahme distanziert. Liegt die Verantwortung allein bei Gudrun Rödel oder sind auch seine Eltern, die ihr Haus zum Kauf anbieten, involviert?

Bei den Hennings scheint wieder Geld eingegangen zu sein, ansonsten würde man nicht vollmundig eine Klage bis zum BGH ankündigen.


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Peggy Knobloch

03.07.2019 um 17:50
Zitat von emzemz schrieb:Ich frage mich, ob UK überhaupt ansatzweise eine Ahnung davon hat, was da so alles in seinem Namen angeleiert wurde und wie der weitere Verlauf sich darstellt.
Ich kenne berufsbedingt ganz gut die typischen Tagesabläufe in Einrichtungen, wie der, in der er ist. Nach dem Wecken um 7 Uhr ist zwichen 8 und 9 Uhr erstmal gemeinsames frühstücken angesagt. Von 9:30 Uhr bis 11:30 Uhr, unterbrochen von einer 15 Minuten Raucherpause, ist dann Arbeit(-stherapie) angesagt: Die einen gehen zum Töpfern, die anderen in die Holzwerkstatt und wieder andere in de Kunstraum, um mit Wasser- oder Fingerfarben zu malen. Zwischen 12 und 13 Uhr ist dann Mittag. Danach wird von 13:30 Uhr bis 14:30 Uhr nochmal so richtig bei der Arbeit rangerackt, bevor man sich um 15 Uhr zum wohlverdienten, entkoffenierten Feierabendkaffee trifft. Zwischen 16 und 18 Uhr ist dann "Freizeit" und dann geht es auch schon aufs Abendessen zu. Danach kann man in Gemeinschaftraum eine schöne Tier-Doku schauen oder Halma-Spielen und um 22 Uhr heißt es Licht aus.

Ach ja, und reihum haben jeweils 3 oder 4 morgens, mittags oder abends Tischdienst, einer hat "Postdienst" und verteilt eingehende Briefe an seine Mitbewohner und zwei sind im Sommer fürs Blumengießen im Garten verantwortlich. Und einmal pro Woche fährt eine kleine, jeweils wechselnde Gruppe von drei, vier Bewohnern zusammen mit zwei Pflegern in die nächste Stadt zum Einkaufen oder Haareschneiden. Es wird also nie langweilig und der Steuerzahler ist mit gut gerne € 3.000,- bis € 5.000,- pro Monat für die Kosten dieser Rundumbetreuung dabei.

Soviel zu dem, was er da wohl von dem ganzen Trubel mitbekommt...
Zitat von emzemz schrieb:Weiter frage ich mich, inwieweit er für ausstehende Anwaltskosten herangezogen werden kann. Dirk Lauer als Sprecher des Unterstützerkreises hat sich jedenfalls von einer Kostenübernahme distanziert. Liegt die Verantwortung allein bei Gudrun Rödel oder sind auch seine Eltern, die ihr Haus zum Kauf anbieten, involviert?
Er hat das Mandat (durch seine Betreuerin) erteilt und also hat er auch für die Kosten gerade zu stehen. Aber da man einem nackten Mann nicht in die Tasche greifen kann, muss seine Anwältin das dann wohl unter "dumm gelaufen" abhaken und seine jeweils verklagten Gegner bleiben auch auf ihren Anwaltskosten sitzen. Seine Eltern hängen da aber nicht drin, es sei denn, sie hätten sich von der Anwältin ihres Sohnes irgendeine Art von Bürgschaft aufschwatzen lassen.
Zitat von emzemz schrieb:Bei den Hennings scheint wieder Geld eingegangen zu sein, ansonsten würde man nicht vollmundig eine Klage bis zum BGH ankündigen.
Ist ja wieder eine neue Sache und da kann man es dann ja wieder mit Prozesskostenhilfe probieren. Da die Erfolgsaussichten von Klagerzwingungsverfahren ziemlich genau gleich null sind, wird es der Anwältin eher darum gehen, mal wieder ihren Namen gedruckt in der Zeitung zu lesen. Das ist doch eine schöne, kostenlose Werbung...

(Vielleicht noch kurz zur Erklärung, was ein "Klagerzwingungsverfahren", das jetzt angekündigt wurde: In einem solchen verklagt das (vermeintliche) Opfer einer Straftat die Staatsanwaltschaft darauf, dass diese doch bitteschön gefälligst Anklage gegen diesen oder jenen zu erheben habe. Also ein Staatsanwalt sieht in einer Handlung keine Straftat oder glaubt, nicht genügend Beweise gegen einen Verdächtigen zu haben und stellt das Verfahren ein, und das Opfer schreit dann, es will aber unbedingt, dass dieser oder jener Angeklagt wird. Tja gut, wir sind ein Rechtsstaat und da muss es dann wohl auch diese Art von Verfahren geben...)


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Peggy Knobloch

03.07.2019 um 18:12
@OpLibelle
Aber Frau Rödel kann doch haftbar gemacht werden? Dass die Anwälte nicht umsonst arbeiten (dürfen) und sich ohne Zahlungen zufrieden geben glaubt wohl niemand.


Bundesanzeiger Verlag GmbH, Betreuerhaftung

https://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Betreuerhaftung#Prozessf.C3.BChrung (Archiv-Version vom 01.05.2019)
Arten der Pflichtverletzung

In der täglichen Arbeit des Betreuers kann es zu zahlreichen unterschiedlichen Vorgängen kommen, die Haftungsansprüche auslösen. Es ist wegen der jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalles nicht möglich, eine vollständige Aufzählung zu geben. Nachstehend jedoch sollen zumindest Beispielsfälle aufgelistet werden, die bereits in der Rechtsprechung beziehungsweise Literatur entsprechend bewertet wurden.
Prozessführung

Haftungsrechtliche Folgen im Rahmen der Führung von Prozessen für den Betreuten können unter anderem ausgelöst werden durch:

die Führung eines aussichtslosen Prozesses ;
die fehlerhafte Führung eines Prozesses ;
das Versäumen eines Prozesskostenhilfeantrags ;
das Unterlassen einer Klage vor Ablauf der Verjährungsfrist ;
das Unterlassen einer Mitteilung über finanzielle Verpflichtungen des Betreuten infolge verlorener Prozesse.



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Peggy Knobloch

03.07.2019 um 18:30
Was ich mich ja schon länger frage: Was passiert. wenn Frau Rödel mal nicht mehr kann?
Sie ist ja nun auch schon 70, 71 Jahre alt, für immer wird sie nicht die treibende Kraft sein können.


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Peggy Knobloch

03.07.2019 um 20:04
@OpLibelle

Ich meinte jetzt nicht unbedingt den Tagesablauf. Im Zusammenhang mit derJanuar PK wurden auf den einschlägigen Seiten Bilder veröffentlicht, die UK zeigen, wie er beispielsweise den Arm um seine Anwältin legt und beide vergnügt in die Kamera lachen und auch der Bürovorstand, seines Zeichens getrennt, ließ sich mit ablichten.


@Noella

Wenn Frau Rödel nicht mehr kann, dann ist hoffentlich Schluss mit den unterschwelligen Beschuldigungen der Mutter von Peggy, zumindest von dieser Seite.


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Peggy Knobloch

03.07.2019 um 21:05
Zitat von jaskajaska schrieb:Aber Frau Rödel kann doch haftbar gemacht werden? Dass die Anwälte nicht umsonst arbeiten (dürfen) und sich ohne Zahlungen zufrieden geben glaubt wohl niemand.
Ich denke, dass sollte man etwas aufdröseln:

Rechtlich darf ein Anwalt nicht auf seine Vergütung verzichten oder seine Tätigkeit für lau anbieten, dass stimmt wohl. Faktisch kann ihn ja aber keiner (letztendlich auch die Kammer nicht) daran hindern, zwar seinem Mandanten eine Rechnung zu schreiben, die aber nie ernstlich einzutreiben.

Und dass es Anwälte gibt, die auf ihr Honorar verzichten, wenn sie dafür einen Fall bekommen, der viel Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit erzeugt, oh doch, das gaube ich schon. Das gilt erst recht, wenn aus einem Mandanten gleich eine ganze Vielzahl von Fällen herleitbar sind. Wenn man hier und da und dort klagen kann und meistens Prozesskostenhilfe bekommt und mal geht's in die Hose, dann Schwamm drüber und auf zum nächsten Prozess.

Und dass ein Betreuer haftbar gemacht werden kann ist wohl wahr. Aber er kann nur und ausschließlich von seinem Betreuten haftbar gemacht werden, nicht von jemanden, mit dem der Betreuer für seinen Betreuten Verträge geschlossen hat. Vertragspartner ist immer nur der Betreute, nie der Betreuer.

Ein Betreuter wird aber - je nach geistiger Verfassung - eher selten selbst gegen seinen Betreuer rechtlich vorgehen (auch wenn er dies formal natürlich dürfte und könnte). Vielmehr ist realtistisch davon auszugehen, dass nur ein Nachfolger im Amt des Betreuers mal im Namen des Betreuten gegen den Vorbetreuer vorgehen könnte. Das könnte ein Nachfolger, er muss es aber nicht unbedingt. Wenn der Betreute sowieso vermögenslos ist und eh nie etwas zahlen wird können, kann man sich die Sache als (Nachfolge-)Betreuer auch sparen. Und wenn z.B. ein Anwalt, der Forderungen gegen einen Betreuten hat, diese einfach verjähren lässt, weil ja ohnehin nichts zu holen ist, wäre sowieso kein Schaden durch den Vorbetreuer entstanden, den man geltend machen könnte.

Und abgesehen von alle dem: Zumindest Berufsbetreuer sind in der Regel zum Abschluss einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung verpflichtet. Und wenn man über Jahrzehnte brav seine Beiträge bezahlt hat und man nun ohnehin in Rente gehen will, kann die ja auch mal ran.

Und so unterscheiden sich dann Theorie und Praxis ganz gewalitg...
Zitat von NoellaNoella schrieb:Was ich mich ja schon länger frage: Was passiert. wenn Frau Rödel mal nicht mehr kann?
Sie ist ja nun auch schon 70, 71 Jahre alt, für immer wird sie nicht die treibende Kraft sein können.
Ein Betreuer kann jederzeit beim zuständigen Amtsgericht um seine Entpflichtung aus persönlichen Gründen, also z.B. aus Altersgründen bitten. Das Gericht bittet dann die Wikipedia: Betreuungsbehörde um einen Vorschlag für die Nachfolge, falls U.K. nicht selbst einen Wunsch äußert, und in 99 von 100 Fällen wird das Gericht dem Vorschlag der Behörde folgen. Das ist ein ganz alltägicher Vorgang.


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Peggy Knobloch

03.07.2019 um 21:55
Ich frage mich sowieso, wozu UK für sein Geld eine Betreuerin braucht, wenn er doch eh keins hat, wie er dem Richter sagte :troll:

Aber mal ernsthaft. Gibt es eigentlich auch Prozesskostenhilfe, wenn ich zu einer Zeugenaussage bei der Polizei (Staatsanwaltschaft) vorgeladen bin und hierzu meinen Anwalt mitnehmen will? Im Fall der Eltern von UK war Rechtsanwältin Henning anscheinend eingebunden. Wenn man überlegt, dass die einfache Strecke bereits bei 300 km liegt, dann wird das nicht allzu billig gewesen sein.
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:Es wird also nie langweilig und der Steuerzahler ist mit gut gerne € 3.000,- bis € 5.000,- pro Monat für die Kosten dieser Rundumbetreuung dabei.
Aber wer weiß, wenn die Bewährung zu Ende ist, vielleicht darf er dann ja wieder raus.


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Peggy Knobloch

03.07.2019 um 22:24
Zitat von emzemz schrieb:Gibt es eigentlich auch Prozesskostenhilfe, wenn ich zu einer Zeugenaussage bei der Polizei (Staatsanwaltschaft) vorgeladen bin und hierzu meinen Anwalt mitnehmen will? Im Fall der Eltern von UK war Rechtsanwältin Henning anscheinend eingebunden.
Soetwas in der Art, ja. Nach §68b StPO https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__68b.html kann das Gericht einem Zeugen einen Anwalt beiordnen (welcher dann aus der Staatskasse bezahlt wird):

"Einem Zeugen, der bei seiner Vernehmung keinen anwaltlichen Beistand hat und dessen schutzwürdigen Interessen nicht auf andere Weise Rechnung getragen werden kann, ist für deren Dauer ein solcher beizuordnen, wenn besondere Umstände vorliegen, aus denen sich ergibt, dass der Zeuge seine Befugnisse bei seiner Vernehmung nicht selbst wahrnehmen kann."

Die "besonderen Umstände" auf die es hier ankommt, kann z.B. eine Geistesschwäche sein. Worin allerdings bei U.K. Eltern die besonderen Umstände liegen könnten, kann ich Dir nicht sagen.
Zitat von emzemz schrieb:Wenn man überlegt, dass die einfache Strecke bereits bei 300 km liegt, dann wird das nicht allzu billig gewesen sein.
Da kann ich Dich aus Sicht des Steuerzahlers beruhigen. Anwälte werden immer nur zu den Konditionen eines ortsansässigen Anwalts beigeordnet. Wer einen Anwalt aus jwd will, muss sich mit dem dann schon selbst über die Fahrtkosten und den zusätzlichen Zeitaufwand einigen.


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Peggy Knobloch

03.07.2019 um 22:38
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:Worin allerdings bei U.K. Eltern die besonderen Umstände liegen könnten, kann ich Dir nicht sagen.
Ohne Anwalt wären die einfach nicht zur Vernehmung hingegangen.
Und die Polizei hatte Hausverbot.
Zwei alte Leutchen, die sich sonst nicht zu helfen wussten.


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Peggy Knobloch

04.07.2019 um 22:43
Deswegen rückt die Polizei auch jedesmal brav wieder ab, wenn ein Zeuge, der vom Gericht zur Aussage in der Hauptverhandlung geladen worden ist , einfach nicht erscheint.....Natürlich läuft das so nicht, der unentschuldigt nicht erschienene Zeuge wird zwangsweise vorgeführt, Hausverbot hin oder her.
Zitat von emzemz schrieb:Und die Polizei hatte Hausverbot.
Für eine Zeugenaussage vor der Polizei im Stadium des Ermittlungsverfahrens VOR Anklageerhebung gilt, dass Zeugen verpflichtet sind, auf Ladung vor Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft (= Polizei) zu erscheinen und zur Sache auszusagen haben, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt (163 Abs. 3 StPO). Kommen die Zeugen trotz Ladung dann nicht, können sie auch vorgeführt werden, Hausverbot egal.

Das grandios klingende Hausverbot bezieht sich nur auf den Fall, dass die Polizei bloß mal so, ohne Auftrag der StA, vorbeikommt, um ein paar Fragen zu stellen.


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Peggy Knobloch

05.07.2019 um 18:47
Zitat von AndanteAndante schrieb:Das grandios klingende Hausverbot bezieht sich nur auf den Fall, dass die Polizei bloß mal so, ohne Auftrag der StA, vorbeikommt, um ein paar Fragen zu stellen.
" Hausverbot" ist doch sowas von lächerlich. Man muss die Polizei doch sowieso nicht ins Haus lassen, wenn kein Dursuchungsbeschluß ( oder wie das heisst) vorliegt. Wenn ein Beschluß vorliegt, wird einem dieses kindische " Hausverbot" auch nichts nützen.


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Peggy Knobloch

07.07.2019 um 15:08
In diesem Fall tut sich nichts mehr.
Der Täter, der Peggy im Wald verscharrt hat, bleibt unbestraft.
Ob er sie auch getötet hat oder Mittäter war, kann ihm nicht nachgewiesen werden.
Warum teilen die Ermittler nicht mit, dass es nichts mehr gibt?


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Peggy Knobloch

07.07.2019 um 15:25
@Annjosefa
So wurde schon bei dem WAV argumentiert: ‚was genau geschehen ist, wissen wir nicht und werden wir nicht mehr rausfinden‘...
Und wieviel ist seither durch die Ermittler noch aufgedeckt worden! Die Leiche wurde gefunden! Der Verbringer wurde identifiziert und dieser Tat überführt! Das Motiv für sein Handeln aus den Aussagen des UK bekannt!
Ich finde, man hat in diesem angeblich ausermitteltem Fall noch sehr viel herausgefunden! Dafür an dieser Stelle auch mal ein ganz großes Lob an die Ermittler!

Warum sollte jetzt Schluss sein? Ich bin mir sicher, die Ermittlungen gehen weiter und werden noch manches von Relevanz zu Tage fördern!

Abseits davon: es haben damals und vermutlich noch heute eine Reihe von Personen nicht alles den Ermittlern mitgeteilt, was sie wussten und haben damit die Strafverfolgung behindert. Manche haben sogar gelogen!

Solange diese Menschen noch leben und solange die Möglichkeit besteht, dass (Mit)Täter noch leben, sollten diese keine Ruhe finden dürfen. Schon allein deshalb sollten die Ermittler nicht aufhören!


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Peggy Knobloch

07.07.2019 um 15:38
Zitat von AnnjosefaAnnjosefa schrieb:In diesem Fall tut sich nichts mehr.
ganz sicher tut sich da noch einiges!

Peggys sterblichen Überreste sind noch nicht zur Beerdigung freigebenen.
Bis dies geschieht, dauern die Ermittlungen zumindet noch an!


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Peggy Knobloch

07.07.2019 um 15:40
Zitat von AnnjosefaAnnjosefa schrieb:In diesem Fall tut sich nichts mehr.
Dabei dürfte es sich aber lediglich um eine Vermutung von dir handeln.
Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Ermittlungen eingestellt wurden.

Üben wir uns noch etwas in Geduld


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Peggy Knobloch

08.07.2019 um 12:25
Zitat von otternaseotternase schrieb:Ich finde, man hat in diesem angeblich ausermitteltem Fall noch sehr viel herausgefunden! Dafür an dieser Stelle auch mal ein ganz großes Lob an die Ermittler!
Sehr wahre Worte! Wer hätte ernsthaft damit gerechnet, dass so spät (mehr als anderthalb Jahrzehnte nach der Tat!) noch dermaßen viel Licht in diesen grausigen Fall kommt.


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Peggy Knobloch

10.07.2019 um 15:04
"Ein - wenn auch kleiner - Erfolg!"

Presserat

Das muss aber schon ein sehr kleiner Erfolg sein, wenn die Missbilligung es nur beim UK und noch nicht mal bei der Rödel selbst auf die Seite schafft und man es sich besser verkneift, Genaueres preiszugeben :D


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Peggy Knobloch

10.07.2019 um 16:36
@emz
also ich muss immer schmunzeln wenn ich sehe, wie wenige Schäfchen ihre Beiträge überhaupt beachten.. auf der UK Seite kann sie wenigstens noch verfolgen, wieviele evtl hingesehen haben.. und trotzdem ohne 'like' weiterziehen..


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Peggy Knobloch

10.07.2019 um 19:31
Es ist schon klar, dass man diesen Verstoß gegen den Presse-Kodex hier klein reden will, schließlich baut die Allmy-Diskussion seit dem Lapp-Artikel auf diesen Verstoß großteils auf, statt in sich zu gehen und zu erkennen, dass genau diese Neugierde und Sensationsgier, die hier gezeigt wird, einer der Gründe zu solchen Verstößen ist.

Nun haben wir es jedenfalls von mehreren Seiten schwarz auf weiß, der Lapp-Artikel gewährt weder ausreichend die Persönlichkeitsrechte noch entspricht er dem Presse-Kodex Ziffer 13, einem Thema, über das es hier Anfang April größere Auseinandersetzungen gab.


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