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Peggy Knobloch

98.128 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

26.11.2020 um 22:31
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Zum 2. Geständnis: von unrechtmäßig unter Druck schreibt ja niemand, es geht doch darum wie er die Situation für sich empfand
Im Jahre 2002 hatte MS auch schon "Druck empfunden". Nur reagierte er damals ganz anders, nämlich mit Schweigen bzw mit einer trotzigen Drohung, nicht mehr auszusagen, weil er sich zunehmend unter Druck gesetzt fühlte. Ja, und kurz darauf musste er nicht mehr aussagen (scheint mir), weil durch die Aussage seiner Mutter der Druck von ihm genommen war...

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Peggy Knobloch

26.11.2020 um 22:39
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Edit: Ich schließe ihn definitiv nicht aus, nur fielen mir halt doch die genannten Dinge auf.
Zumindest ich finde deine/eure Gedanken erfrischend, da man hier offenbar im Meinungskonsens ohnehin schon die Verantwortlichen für den Tod von Peggy zweifelsfrei und abschließend festgestellt haben will.
Auch, weil ich bis heute zu keiner wirklich festen Überzeugung gekommen bin, wer nun für den Tod von Peggy (unabhängig von der Frage, ob strafrechtlich noch möglich) zu verantworten ist.


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Peggy Knobloch

26.11.2020 um 23:31
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb:Rät man als Anwalt da nicht sofort - auch ohne Akteneinsicht - zum Widerruf und läßt das Ganze nicht einfach so vor sich hinköcheln? Mir fehlt da echt das Verständnis für. Wie wäre man denn mit diesem falschen Geständnis weiter umgegangen, wenn es keinen Haftbefehl gegeben hätte?
Der Anwalt hat die Situation, was ja seine Aufgabe ist, rechtlich bewertet und vermutlich gewusst, dass das Teilgeständnis zunächst „ungefährlich“ war. Denn ausreichende Beweise für einen Mord an Peggy durch MS hatten die Ermittler nicht, das Teilgeständnis gab dazu nichts Belastbares für eine Anklage her, und dass eine hypothetische Strafvereitelung verjährt war, wird Meringer gewusst haben. Ohne die Haftbefehlsgeschichte hätte die Sache einfach weiterköcheln können bis zur Einstellung der Ermittlungen, wie sie ja mit genau diesem Ergebnis jetzt auch erfolgt ist.

Ich finde den späten Widerruf eher deshalb verwunderlich, weil man doch meinen sollte, dass MS in seinem privaten und beruflichen Umfeld Wert darauf gelegt hätte, nichts mit dem Verschwinden von Peggy zu tun zu haben. Mit dem Teilgeständnis räumte er aber ein, seit Jahren gewusst zu haben, wo Peggy lag und wie sie dahingekommen war. Das muss doch für seine Frau, seine Familie, seine Kollegen sehr bestürzend gewesen sein, und ein sofortiger Widerruf hätte doch dazu beigetragen, die Gemüter vielleicht wieder etwas zu beruhigen.


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Peggy Knobloch

27.11.2020 um 00:04
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ich finde den späten Widerruf eher deshalb verwunderlich, weil man doch meinen sollte, dass MS in seinem privaten und beruflichen Umfeld Wert darauf gelegt hätte, nichts mit dem Verschwinden von Peggy zu tun zu haben. Mit dem Teilgeständnis räumte er aber ein, seit Jahren gewusst zu haben, wo Peggy lag und wie sie dahingekommen war. Das muss doch für seine Frau, seine Familie, seine Kollegen sehr bestürzend gewesen sein, und ein sofortiger Widerruf hätte doch dazu beigetragen, die Gemüter vielleicht wieder etwas zu beruhigen.
Wir wissen ja nicht, wie sich M. S. außerhalb erklärend gegenüber seinem Umfeld geäußert hat. Sofern er tatsächlich situativ überfordert ein Geständnis abgegeben haben sollte (einfach gedanklich mal annehmend), so wird er es dementsprechend im privaten Umfeld abseits der Öffentlichkeit sicherlich überzeugend erklärend vermittelt haben (siehe auch die entsprechenden Aussagen des Bruders).
Der Rest lag in der Entscheidungsgewalt seines beratenden Anwalts, der möglicherweise nach seiner Einschätzung strategische Gründe für das späte Einlenken gehabt haben wird.
Der Anwalt wird womöglich zum Abwarten geraten haben und sein Mandant hat dem "Ratschlag" entsprechend weiße gefolgt.
Und natürlich, das ist nur eine mögliche Erklärung dafür.
Ansonsten: Welcher Zeitraum für einen entsprechend beratenden Widerruf durch den Anwalt wäre annehmbar?


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Peggy Knobloch

27.11.2020 um 00:11
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb:Rät man als Anwalt da nicht sofort - auch ohne Akteneinsicht - zum Widerruf und läßt das Ganze nicht einfach so vor sich hinköcheln? Mir fehlt da echt das Verständnis für. Wie wäre man denn mit diesem falschen Geständnis weiter umgegangen, wenn es keinen Haftbefehl gegeben hätte?
Ich bin kein Jurist und kann Dir diese Frage wirklich nicht beantworten.
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb:Schon alleine die Tatsache nach 17 Jahren, plötzlich, jetzt wo er doch eine Familie gegründet hatte, wieder ins Visier der Ermittler geraten zu sein, dürfte Druck genug gewesen sein.
Ja, das spielt sicher auch mit, aber nehmen wir mal das was wir wissen:

  1. Am Mittwochmorgen hatten 17 Einsatzwagen das Gehöft von Manuel S. in einem Ortsteil von Marktleuthen umstellt. Quelle
  2. Es gab Vernehmungen, es gab Hausdurchsuchungen…Quelle ca. bei Min. 10.00
  3. Ihm wurde ein Pflichtverteidiger angeboten den er aufgrund Mißtrauen ablehnt


Zu 1. u. 2.)
17 Wagen an seinem Hof… er selbst wurde beim Bäcker abgefangen, im Podcast Teil 1 meiner Erinnerung nach von einem Bürger aus Marktleuthen erwähnt das eine Armada an Einsatzfahrzeugen in Bereitschaft stand, in manchen Artikeln ist das Ausmaß noch zu erahnen. [autourl (https://www.frankenpost.de/storage/image/3/0/4/8/5758403_cms2image-frame-520x500_1rCztr_M1Kix0.jpg[/autourl]]1), [autourl (https://www.news5.de/news/news/read/14116[/autourl]]2)! In der Vernehmung wird ihm dann gesagt, daß Hundertschaften der Polizei sowohl in Lichtenberg bei seinen Eltern, bei den Schwiegereltern als auch beim Arbeitgeber Durchsuchungen vornehmen werden. Ich weiß von drei Bekannten wie so eine Durchsuchung stattfindet, da wird die komplette Bude auseinandergenommen, und wenns ans Aufräumen geht, verabschieden die sich. Manuel S. dürfte das aus den früheren Durchsuchungen bekannt gewesen sein. Und dass er Angst hatte das eine evtl. Durchsuchung bei seinem Arbeitgeber Konsequenzen für ihn hatte kann ich durchaus nachvollziehen. Man mag sich ja gar nicht vorstellen das die das Sarglager genauer durchsucht hätte, oder in einen Abschiedsraum, in eine Einsargung geplatzt wären…


zu 3.
Zugegeben, da werde ich jetzt auch nich so wirklich schlau draus warum man ihm einen Pflichtverteidiger anbietet, aber nicht nach einem Anwalt telefonieren lässt. Ich habe die Situation jedenfalls so verstanden, und verstehe die Hintergründe aber nicht wirklich.

Ich kanns mir nur mit Argwohn erklären, der ging ja schon (berechtigten) Bedenken in die Vernehmung und kriegt da Dinge an den Kopf geknallt die die Situation nicht wirklich entspannen. Wenn dann -nachdem dir der Ernst der Lage bewusst geworden ist- nach nem Anwalt fragst und dir ein Pflichtverteidiger angeboten wird würde ich möglicherweise auch skeptisch reagieren, immerhin kommt das Angebot von den gleichen Leuten, die dich wegen Mordes wegsperren wollen…
Vielleicht hat aber auch das Wort „Pflichtverteidiger“ einen Negativtouch, da Ulvi K. 2004 nicht so gut mit seinem fuhr?
Pflichtverteidiger Wolfgang D. Schwemmer und Walter Bagnoli
[autourl (https://pdfmage.org/dl/901e4021-bcce-4a98-b166-fc0dc7f20734.pdf/dorfdepp%20oder%20m%c3%b6rder_%20-%20welt.pdf[/autourl]]Quelle)



Was die Drucksituation allgemein betrifft, die ist sicher individuell. Vergleich das mal mit Wurzelbehandlungen oder Geburten, der eine findet es extrem schlimm, der andere toleriert es halt besser.


Wie gesagt, ich schließe ihn nicht aus, ich stolperte nur über Professor Dr. Saul Kassin und hatte daraufhin versucht objektiv das Teilgeständnis zu betrachten, und da fiel mir das "nicht gesicherte Alibi" im Tatzeitraum auf, das aber offenbar doch belastbar genug ist, für die Pollenübertragung. Und sorry, das ist so wie es in der PM steht Rosinepickerei!
Zitat von Kuno426Kuno426 schrieb:. Ja, und kurz darauf musste er nicht mehr aussagen (scheint mir), weil durch die Aussage seiner Mutter der Druck von ihm genommen war...
Die Mutter hatte doch soweit bekannt erst nach der Verfahrenseinstellung „die“ Aussage gemacht, also ihr da jetzt ne Falschaussage zu Gunsten des Sohnes zu unterstellen passt zeitlich nicht.
Zitat von AnNevisAnNevis schrieb:Sofern er tatsächlich situativ überfordert ein Geständnis abgegeben haben sollte (einfach gedanklich mal annehmend)
nichts anderes tat ich


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Peggy Knobloch

27.11.2020 um 00:28
Nachtrag: Ich wollte oben eigentlich die Links schön verpacken, was gründlich daneben ging, bitte die url kopieren und in die Adresszeile einfügen!


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Peggy Knobloch

27.11.2020 um 02:12
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Zugegeben, da werde ich jetzt auch nich so wirklich schlau draus warum man ihm einen Pflichtverteidiger anbietet, aber nicht nach einem Anwalt telefonieren lässt. Ich habe die Situation jedenfalls so verstanden, und verstehe die Hintergründe aber nicht wirklich.
Mit dem Pflichtverteidiger hat man ihm einen Anwalt angeboten.

Was einen Pflichtverteidiger von einem Wahlverteidiger unterscheidet:
Der Pflichtverteidiger wird aus der Staatskasse bezahlt.
Den Wahlverteidiger zahlt der Mandant aus eigener Tasche.

Nun wollte MS aber keinen Anwalt, der von der Staatsmacht ausgewählt worden war, dem vertraute er nicht.
Er hätte einen Anwalt seiner Wahl kontaktieren können, hat ihm niemand verwehrt, warum er es nicht getan hat, man weiß es nicht.


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Peggy Knobloch

27.11.2020 um 09:29
@margaretha
deine Links

Beitrag von margaretha (Seite 4.738)

der unter 3 führt ins Nichts - wenn du den bitte nochmals posten könntest.


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Peggy Knobloch

27.11.2020 um 09:48
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:der unter 3 führt ins Nichts - wenn du den bitte nochmals posten könntest.
@jaska war schneller


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Peggy Knobloch

27.11.2020 um 12:03
Zitat von emzemz schrieb:Was einen Pflichtverteidiger von einem Wahlverteidiger unterscheidet:
Der Pflichtverteidiger wird aus der Staatskasse bezahlt.
Den Wahlverteidiger zahlt der Mandant aus eigener Tasche.
Kleine Ergänzung: Es gibt auch Wahlpflichtverteidiger. Das ist ein Verteidiger, den sich der Beschuldigte in den Fällen, in denen zwingend ein Pflichtverteidiger zu bestellen ist, selbst aussucht.

Nicht in allen Fällen ist ja ein Pflichtverteidiger zu bestellen, sondern nur in Fällen der sogenannten „notwendigen Verteidigung“ (§§ 140, 141 StPO).

Zu diesen notwendigen Fällen gehört der Vorwurf eines Tötungsdelikts. Bei Bagatellfällen gibt es kein Recht auf Pflichtverteidigung.

Ist also in einem Fall der notwendigen Verteidigung zwingend ein Pflichtverteidiger zu bestellen, erfolgt dies auf Antrag der Ermittlungsbehörden) durch das Gericht (§142 StPO). Das geschieht zunächst ohne Rücksicht darauf, ob der Beschuldigte selbst genug Geld hat, diesen Verteidiger zu bezahlen.

Wünscht der Beschuldigte dabei einen bestimmten Anwalt als Pflichtverteidiger, bekommt er diesen gewünschten Anwalt im Regelfall als Pflichtverteidiger beigeordnet (bestellt). Das ist dann der sog. Wahlpflichtverteidiger.

Nennt der Beschuldigte keinen bestimmten Anwalt, sucht ihm das Gericht einen Anwalt als Pflichtverteidiger aus.

Der Pflichtverteidiger wird in allen Fällen aus der Staatskasse bezahlt. Der Beschuldigte, der selber genug Geld hat, muss im Fall einer Verurteilung hinterher die Kosten des Verfahrens, also auch die seines Pflichtverteidigers, an die Staatskasse erstatten.


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Peggy Knobloch

27.11.2020 um 14:43
Zitat von margarethamargaretha schrieb:In der Vernehmung wird ihm dann gesagt, daß Hundertschaften der Polizei sowohl in Lichtenberg bei seinen Eltern, bei den Schwiegereltern als auch beim Arbeitgeber Durchsuchungen vornehmen werden.
Diese Durchsuchungen sind ja dann anscheinend doch nicht erfolgt. Und das ist genau der Punkt, den ich nicht verstehe. Ist das logisch, oder stehe ich da auf dem Schlauch? Hatte man vielleicht doch auf ein Mordgeständnis gehofft? Und was wäre dann passiert? Hätte man die Durchsuchungen nach einem Mordgeständnis trotzdem durchgeführt? Wenn ja, warum dann nicht auch nach dem "Nur Verbringer Geständnis"?


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Peggy Knobloch

27.11.2020 um 15:23
@Andante
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ist also in einem Fall der notwendigen Verteidigung zwingend ein Pflichtverteidiger zu bestellen, erfolgt dies auf Antrag der Ermittlungsbehörden) durch das Gericht (§142 StPO). Das geschieht zunächst ohne Rücksicht darauf, ob der Beschuldigte selbst genug Geld hat, diesen Verteidiger zu bezahlen.
Was bedeutet das für die lange Befragung am 12. September 2018? Als mit dem gebührenden Überraschungsmoment die Durchsuchungen und die Befragung stattfanden?
Hätte da schon der Pflichtverteidiger bestellt werden müssen? Zu Beginn/Im Vorfeld? Oder erst im Laufe des Tages?
Wie ist das normale Vorgehen?


@schärlook
Natürlich liefen zeitglich gleich mehrere Durchsuchungen. Ob auch beim Arbeitgeger weiß ich nicht. Der Rest schon.
Wie kommst Du darauf, dass es diese Durchsuchungen nicht gab?


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Peggy Knobloch

27.11.2020 um 15:29
Zitat von jaskajaska schrieb:Wie kommst Du darauf, dass es diese Durchsuchungen nicht gab?
MS gab in dem SAT1 Interview mit Lemmer u. a. an, Angst vor diesen Durchsuchungen gehabt zu haben und hoffte wohl durch sein Geständnis, diese zu vermeiden. Es wurde dann in dem Interview nicht näher auf die dennoch stattgefundenen Durchsuchungen eingegangen, weshalb diese wohl an mir vorüber gegangen sind. Aber wenn die Durchsuchungen doch wie geplant gelaufen sind, hat sich das erst mal geklärt. Vielen Dank.
Das waren ja auch die Untersuchungen wo dann die Pollen, etc. abgeglichen wurden...


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Peggy Knobloch

27.11.2020 um 15:48
Hier stehts noch mal etwas genauer:
Nach der Durchsuchung von S.’ Anwesen in Marktleuthen fuhren die Ermittler auch nach Lichtenberg und nahmen Proben vom Wohnhaus und dem Garten seiner Mutter. Und sie stellten Übereinstimmungen mit den Proben vom Leichenfundort fest.
Unter dem Druck der Laborergebnisse gestand der 41-Jährige im September schließlich, Peggy mit seinem goldfarbenen Audi 80 in den Wald gebracht zu haben.
Quelle: https://www.nordbayern.de/region/wollte-peggys-morder-eine-andere-tat-vertuschen-1.8397743
Das liest sich jetzt wieder so, als wäre das Geständnis erst nach den Durchsuchungen erfolgt, aber...
Die Durchsuchungen fanden "auf den Tag" genau 3 Monate vor dem Zeitungsartikel statt, also am 12.09.2018. Das Geständnis war aber anscheinend auch am 12.09.2018...
Dies räumte S. am 12. September 2018 in einer fast zehnstündigen Vernehmung auch ein
Quelle: https://www.frankenpost.de/region/oberfranken/laenderspiegel/Fall-Peggy-wird-geschlossen-keine-neue-Anklage;art2388,7438361
Also passt wieder alles.
Da es mit den Laborergebnisse noch etwas dauerte, erklärt das auch denMordverdacht, der erst im Dezember erhoben wurde.


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Peggy Knobloch

27.11.2020 um 16:01
Zitat von schärlookschärlook schrieb:Also passt wieder alles.
das einzige was nicht passt, ist dass jemand der jahrelanges Lügen gewohnt war, nur zwei Stunden Druck braucht um total 'Bescheuertes' zu gestehen - aber gut, dass sich endlich Leute finden die noch genügend Mitleid übrig haben.
Zitat von schärlookschärlook schrieb:Da es mit den Laborergebnisse noch etwas dauerte, erklärt das auch denMordverdacht, der erst im Dezember erhoben wurde.
gut erkannt..


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Peggy Knobloch

27.11.2020 um 16:11
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ist also in einem Fall der notwendigen Verteidigung zwingend ein Pflichtverteidiger zu bestellen, erfolgt dies auf Antrag der Ermittlungsbehörden) durch das Gericht (§142 StPO). Das geschieht zunächst ohne Rücksicht darauf, ob der Beschuldigte selbst genug Geld hat, diesen Verteidiger zu bezahlen.
Zitat von jaskajaska schrieb:Was bedeutet das für die lange Befragung am 12. September 2018? Als mit dem gebührenden Überraschungsmoment die Durchsuchungen und die Befragung stattfanden?
Hätte da schon der Pflichtverteidiger bestellt werden müssen? Zu Beginn/Im Vorfeld? Oder erst im Laufe des Tages?
Wie ist das normale Vorgehen?
Zu @jaskas Frage würde mich noch interessieren, wie sich der abgelehnte Pflichtverteidiger auf das normale Vorgehen auswirkt, repektive ausgewirkt haben könnte.


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Peggy Knobloch

27.11.2020 um 16:13
Zitat von schärlookschärlook schrieb:erklärt das auch denMordverdacht, der erst im Dezember erhoben wurde.
Wie wäre es denn, du sortierst erst mal deine Überlegungen ganz still für dich, bevor du sowas einstellst, womit du User, die nicht so klar im Thema stehen, gänzlich durcheinander bringst.

Horch in diese beiden Videos rein, dann weißt du wann die Durchsuchungen waren und wann die Ermittlungen wegen Mordsverdacht waren.
Beitrag von margaretha (Seite 4.032)
Beitrag von margaretha (Seite 4.622)


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Peggy Knobloch

27.11.2020 um 16:27
sorry - im Dezember folgte der Haftbefehl - und das nachdem man ihn im September laufen ließ, weil er ja den Mord abstritt. Was aber genau zum Haftbefehl führte, bzw welche Erkenntnisse - wurde das überhaupt öffentlich?


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Peggy Knobloch

27.11.2020 um 16:35
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:sorry - im Dezember folgte der Haftbefehl - und das nachdem man ihn im September laufen ließ, weil er ja den Mord abstritt. Was aber genau zum Haftbefehl führte, bzw welche Erkenntnisse - wurde das überhaupt öffentlich?
Nicht dass ich wüsste.

Einzig öffentlich gemacht wurde, meiner "bescheidenen" Kenntnis nach, folgendes, aus der PM 11.12.2018:
Im Nachgang zu den Ermittlungsmaßnahmen im September wurden die gewonnenen Erkenntnisse, insbesondere die damaligen Angaben des Beschuldigten sorgfältig überprüft, sowie die bei den Durchsuchungen sichergestellten Beweismittel ausgewertet. Im Ergebnis sind wesentliche Angaben des Beschuldigten, so der behauptete Anlass und der geschilderte Geschehensablauf, nicht mit den weiteren Ermittlungsergebnissen in Einklang zu bringen.
Quelle: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/staatsanwaltschaft/bayreuth/presse/2018/33.php
Zitat von emzemz schrieb:Wie wäre es denn, du sortierst erst mal deine Überlegungen ganz still für dich, bevor du sowas einstellst, womit du User, die nicht so klar im Thema stehen, gänzlich durcheinander bringst.
Gut geschrieben @emz, ich hatte jetzt auch Schwierigkeiten, das zu verstehen.

In der gleichen von mir zitierten Quelle steht auch folgendes:
In diesem Zusammenhang erfolgte Mitte September neben Durchsuchungsmaßnahmen auch eine Vernehmung des Mannes.



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