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Peggy Knobloch

98.160 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

22.01.2021 um 12:00
@AVIOLI
Ja, das halte ich für vorstellbar. Wie viele Missbrauchsfälle im Ort gab es vorher bereits? Von mehreren Personen wohlgemerkt. In den 80ern angefangen, bis zu diversen Vorfällen vor der Tat.
Wundern tut mich jedenfalls nichts.
@jaska
Einbruch kann sogar Knast bedeuten, weiss man, ob und wenn ja, was gestohlen wurde?

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Peggy Knobloch

22.01.2021 um 12:06
@jaska

Nach § 410 Abs. 3 StPO steht der rechtskräftige Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil gleich. Ich denke allmählich wirklich, dass GR den Strafbefehl deshalb nicht akzeptieren wollte, damit UK nicht die Bewährung verliert und nicht wieder in die Klinik muss. Also muss sie auf Biegen und Brechen jetzt Freispruch für ihn erreichen.


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Peggy Knobloch

22.01.2021 um 12:11
Zitat von abberlineabberline schrieb:Einbruch kann sogar Knast bedeuten, weiss man, ob und wenn ja, was gestohlen wurde?
Ich bin zwar nicht jaska, aber es heißt ja, UK ist u.a. angeklagt wegen 8 Fällen des Diebstahls, 3 davon sind versucht und die verbleibenden 5 Fälle sind erfolgt.
https://www.tvo.de/mediathek/video/amtsgericht-kulmbach-ulvi-k-sitzt-erneut-auf-der-anklagebank/
Das sagt der Gerichtssprecher recht früh am Anfang des Beitrags.
@Andante
Da bin ich mal wirklich gespannt, wie daraus ein Freispruch werden soll. Das geht ja nur über die Schuldunfähigkeit.


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Peggy Knobloch

22.01.2021 um 12:18
@Blaubeeren
Danke, wenn Diebstahl erfolgt ist, dürfte es egal sein, was? Einbruch mit Diebstahl in mehreren Fällen ist immer eine gewisse Hausnummer.
Und Schuldunfähigkeit hiesse in so einem Fall doch nicht Freispruch?


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Peggy Knobloch

22.01.2021 um 12:22
@abberline
Zitat von abberlineabberline schrieb:Und Schuldunfähigkeit hiesse in so einem Fall doch nicht Freispruch?
Soweit ich weiß ja, denn bzgl der Missbrauchsfälle des UK erfolgte ja auch ein Freispruch wegen Schuldunfähigkeit.

Aber wie ich die Sache verstehe, stünden dann eben andere Maßnahmen an, wenn ihm seine Taten nachgewiesen werden.


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Peggy Knobloch

22.01.2021 um 12:26
Zitat von AVIOLIAVIOLI schrieb:Aber meint ihr wirklich man f...t mal eben so ohne Anbahnung bzw. vorherige Annäherung zwischendurch im Beisein/unter Mithilfe des Dorfdeppen & nach einer Verfolgungsjagd ein Kind im öffentlichen Raum
Vllt ist Peggy zunächst arglos in das Haus hineingegangen und glaubte wirklich, Ulvi will sich entschuldigen (falls die Vorgeschichte stimmt). Auch die Tatsache "Manuel hat Geburtstag" könnte irgendwie genutzt worden sein. Oder sie wurde reingezogen? Bei Vergew. gibt es selten eine "Anbahnung"! Vllt hat auch schon eine blöde Bemerkung ausgereicht, um bei Peggy Alarm auszulösen.
"Wo gehst du hin? - Nach Hause. - Wir kommen mit!" ? (Wir kommen nachher zu dir.)
Dann wird sie fatalerweise nicht zu ihrer Wohnung gerannt sein, sondern in eine andere Richtung, wo sie glaubte, sich verstecken zu können. In der Gartenanlage, in einer Laube, einem Schuppen? Aber die Männer kamen zu schnell hinter ihr her oder kannten solche Verstecke? Oder Ulvi trieb die Peggy gemächlichen Schrittes auf dem Weg weiter, bis zum unbebauten Gebiet nahe der Schlosstreppe. Und MS lief ihnen auf einer anderen Strecke entgegen?
Ich glaube nicht, dass es dabei noch um "Annäherung usw" ging, sondern mehr um Einschüchterung und Machtdemonstration.


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Peggy Knobloch

22.01.2021 um 12:31
Ergänzend zu den Diebstählen und den Sachbeschädigungen erwähnt der Gerichtssprecher im tvo Video am Schluss noch als weiteren Anklagepunkt den
Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht
1Wer während der Führungsaufsicht gegen eine bestimmte Weisung der in § 68b Abs. 1 bezeichneten Art verstößt und dadurch den Zweck der Maßregel gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 2 Die Tat wird nur auf Antrag der Aufsichtsstelle (§ 68a) verfolgt.
Quelle:
https://dejure.org/gesetze/StGB/145a.html


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Peggy Knobloch

22.01.2021 um 12:54
@AVIOLI

Damit dürfte das unerlaubte Sich-Entfernen aus der Einrichtung gemeint sein. Das wäre eine weitere Hausnummer, die nicht gerade dafür sprechen würde, dass UK dort bleiben kann.


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Peggy Knobloch

22.01.2021 um 13:09
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Da bin ich mal wirklich gespannt, wie daraus ein Freispruch werden soll. Das geht ja nur über die Schuldunfähigkeit.
Freispruch wegen Schuldunfähigkeit wäre aber gar nicht günstig. Das wäre ja wie bei den Missbräuchen: Taten begangen ja, aber schuldunfähig und weiter gefährlich. Das hieße dann womöglich wieder LKH.

Weitaus besser wäre Freispruch, weil UK die angeklagten Taten nicht nachgewiesen werden können.


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Peggy Knobloch

22.01.2021 um 13:14
@abberline
Zitat von abberlineabberline schrieb:Ja, das halte ich für vorstellbar. Wie viele Missbrauchsfälle im Ort gab es vorher bereits? Von mehreren Personen wohlgemerkt. In den 80ern angefangen, bis zu diversen Vorfällen vor der Tat.
Bei all diesen Missbrauchsfällen gab es einen Bezug von Täter zu Opfern . Ulvi köderte die Kinder , baute so Beziehungen auf und involvierte sogar Kinder in seine Taten ( festhalten von Opfern ) , Holger E. eigene Tochter und Nichte , Robert E. Opfer innerhalb der Familie und der Pfarrer wird wohl auch sein Amt für die Übergriffe genutzt haben.


MS hätte dagegen ohne jeglichen vorherigen Bezug zum Opfer agiert - die Frage der Ermittler ( Pressekonferenz ) ob jemals jemand MS mit Peggy gesehen hätte - oder am Tattag mit ihm und weiteren Personen in seinem Auto klingt mir da noch in den Ohren.



@Kuno426

Das mit dem Entschuldigen passt meiner Meinung nach nur zum angenommenen Tatablauf mit UK als Einzeltäter aus dem 1. Urteil .

Ich denke nicht das Peggy nach dem Donnerstag zuvor mit UK freiwillig irgendwo hingegangen wäre. Auch nicht zu MS ins Haus.

Warum hätte MS sich an der Verfolgungsjagd beteiligen sollen wenn er merkte das Peggy vor UK flüchtet und er bis dato keinen Kontakt zu Peggy hatte und es für ihn nichts zu verbergen gab.

Da fehlt mE. ein Teil der Geschichte - der aber beim besten Willen nicht mehr in das ohnehin knapp bemessene Tatzeit Fenster passen möchte.


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Peggy Knobloch

22.01.2021 um 13:18
@Andante
Zitat von AndanteAndante schrieb:Freispruch wegen Schuldunfähigkeit wäre aber gar nicht günstig. Das wäre ja wie bei den Missbräuchen: Taten begangen ja, aber schuldunfähig und weiter gefährlich. Das hieße dann womöglich wieder LKH.
Genau, danke für deine Einschätzung.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Weitaus besser wäre Freispruch, weil UK die angeklagten Taten nicht nachgewiesen werden können.
Dann müsste die Betreuerin in Tat und Wahrheit der Ansicht sein, dass dies gelinge.

Heutzutage sehr fragwürdig, nachdem das Handy konfisziert wurde, und es zudem so viele vollendete Einbrüche sind, die ihm hier vorgeworfen werden.


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Peggy Knobloch

22.01.2021 um 13:19
@Andante
Zitat von AndanteAndante schrieb:Damit dürfte das unerlaubte Sich-Entfernen aus der Einrichtung gemeint sein. Das wäre eine weitere Hausnummer, die nicht gerade dafür sprechen würde, dass UK dort bleiben kann.
So würde ich das auch verstehen - gesondert davon ob UK nun wegen der Diebstähle ect. belangt wird - oder nicht , kann das für ihn Konsequenzen haben.


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Peggy Knobloch

22.01.2021 um 13:27
Zitat von AVIOLIAVIOLI schrieb:Das mit dem Entschuldigen passt meiner Meinung nach nur zum angenommenen Tatablauf mit UK als Einzeltäter aus dem 1. Urteil .
Das ist seine Begründung, warum er auf Peggy wartete. Dabei stört doch ein anwesender MS ist.
Ich denke nicht das Peggy nach dem Donnerstag zuvor mit UK freiwillig irgendwo hingegangen wäre. Auch nicht zu MS ins Haus.
Deshalb ist sie ja auch weggerannt, nachdem UK sie angesprochen hatte.
Warum hätte MS sich an der Verfolgungsjagd beteiligen sollen wenn er merkte das Peggy vor UK flüchtet und er bis dato keinen Kontakt zu Peggy hatte und es für ihn nichts zu verbergen gab.
Warum wohl? Weil er sie auch mal ... Dazu musste er doch zuvor keinen Kontakt mit ihr gehabt haben.
Da fehlt mE. ein Teil der Geschichte - der aber beim besten Willen nicht mehr in das ohnehin knapp bemessene Tatzeit Fenster passen möchte.
Da muss nichts mehr in das Tatzeitfenster reinpassen, was denn.


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Peggy Knobloch

22.01.2021 um 13:37
Ich stell mal den Link rein. Vielleicht hat ja noch jemand Interesse, sich mit dem Thema Wikipedia: Führungsaufsicht zu befassen.


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Peggy Knobloch

22.01.2021 um 13:38
@Kuno426
@AVIOLI

Ich habe eine Tathergangshypothese zu der das alles passt. Die auch verdeutlichen würde, weshalb EK die Aussage verweigert hat. Und wo der Ranzen denn blieb und weshalb UK nicht weiß, wer der Verbringer ist. Das die Sache mit dem Ranzen anders war, erkennt man schon in dem Tatrekonstruktionsvideo, wie blöde der Ranzen da angeblich von dem Kind abgefallen ist. Schon da wusste man nicht so recht wohin mit dem Ding. Hat man der Peggy dann halt wieder in die Hand gedrückt.
Aber um mal am Anfang des Szenarios zu beginnen, da wird Peggy immer schon IN ihrer Straße verortet. Das muss überhaupt nicht so gewesen sein. Die bezeugte Situation aus einem vorbeifahrende Bus heraus kann perspektivisch auch 50 Schritte vorher liegen. Damit ist sie noch auf dem Mateau-Platz.


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Peggy Knobloch

22.01.2021 um 13:47
Zitat von 6feetunder6feetunder schrieb:Und wo der Ranzen denn blieb
Und welchem der Geständnisse möchtest du dich anschließen, dem von MS, der ihn verbrann hat oder dem von UK, der ihn mit Vati in der Mülldeponie ablieferte?


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Peggy Knobloch

22.01.2021 um 14:50
@emz
Zitat von emzemz schrieb:Warum wohl? Weil er sie auch mal ... Dazu musste er doch zuvor keinen Kontakt mit ihr gehabt haben.
Das finde ich extrem abwegig - das Profil passt kaum zu jemandem der weder zuvor noch danach auffällig wurde.


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Peggy Knobloch

22.01.2021 um 14:56
@6feetunder
Zitat von 6feetunder6feetunder schrieb:Das die Sache mit dem Ranzen anders war, erkennt man schon in dem Tatrekonstruktionsvideo, wie blöde der Ranzen da angeblich von dem Kind abgefallen ist. Schon da wusste man nicht so recht wohin mit dem Ding. Hat man der Peggy dann halt wieder in die Hand gedrückt.
Die Szene mit dem Ranzen ist mir auch als " sehr unbeholfen " aufgefallen.
Zitat von 6feetunder6feetunder schrieb:Aber um mal am Anfang des Szenarios zu beginnen, da wird Peggy immer schon IN ihrer Straße verortet. Das muss überhaupt nicht so gewesen sein. Die bezeugte Situation aus einem vorbeifahrende Bus heraus kann perspektivisch auch 50 Schritte vorher liegen. Damit ist sie noch auf dem Mateau-Platz.
könnte gut möglich sein ....
Zitat von 6feetunder6feetunder schrieb:Ich habe eine Tathergangshypothese zu der das alles passt.
na dann lass mal hören.


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Peggy Knobloch

22.01.2021 um 14:58
@emz

MS hatte nix zu verbrennen


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Peggy Knobloch

22.01.2021 um 15:12
@AVIOLI
Ja, das geht hier wohl nicht so einfach, das sind zum Einen mehrere Seiten und ob ich das verlinken darf, ist hier fraglich. Andererseits würde ich das auch schon gerne zur Debatte stellen. Allerdings graut mir auch davor, das bestimmte Personen hier auch alles mitlesen können.
Ich muss mir da was überlegen.
Außerdem wird hier immer so leicht daher gesagt, dass sich eh keiner die fast 5000 Seiten hier durchliest. Doch das tut jemand! :-)


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