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Peggy Knobloch

98.131 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

02.05.2013 um 22:11
j@maikäferchen
Zitat von maikäferchenmaikäferchen schrieb:Ausmeiner persönlichen Sicht kann man nicht einerseits sagen, er hat einen Entwicklungsstand wie ein 10 jähriger , ihn dann aber verurteilen wie einen Erwachsenen.
ich wiederhole mich: U.K. ist keinem Kind gleich zustellen. Noch nicht mal einem Heranwachsenden.

Die Eltern haben für ihn keine Vormund bestellt- er war nicht entmündigt- also voll für sein Tun verantwortlich- Das man nicht mordet war ihm bekannt.

ich schreib schon mal: soll jeder Straftäter die Strafe anhand seines IQ zugemessen bekommen? Sind Verhöre IQ angemessen zu führen? unterhalb welchen IQ`s darf man nicht verurteilt werden??

ist das die Welt, in der du leben möchtest?

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Peggy Knobloch

02.05.2013 um 22:26
@lawine

Du vergisst dabei zu berücksichtigen, dass nicht mal der Richter davon ausging, dass Ulvi K. Peggy ermorden wollte . Wenn er es getan hat, dann wusste er, man darf nicht morden, aber das war dann ja auch nicht seine Absicht.
Es erschliesst sich mir auch nicht, wie man einerseits sagen kann , er wusste, man darf nicht morden, aber anderseits sagt, für die Missbräuche kann man ihn nicht schuldfähig sehen. Entweder er wusste was unrecht ist, oder nicht.

Nein , die eltern haben keinen Vormund für ihn bestellt und NIEMAND hat es wohl für nötig gehalten, eine Entmündigung zu beantragen, auch die örtlichen Polizisten nicht, die ihn und sein Tun kannten.
Das heisst aber nicht, dass er ( ausser aus rechtlicher Sicht ) für sein Tun selbst verantwortlich, im Sinne von selbst richtig einschätzend, gewesen sein muss. Das heisst erst mal nur, dass wohl seine Eltern und wohl auch diese Polizisten dvon ausgingen, man hätte ihn schon "unter Kontrolle". Der Zeitpunkt an dem da eine Änderung bevorstand, kam dann ja seine Festnahme zuvor.

Und ja , ich finde, Verhöre müssten IQ- angemessen geführt werden, denn jeder Beschuldigte hat das recht unmissverständlich nachvollziehen zu können, was ihm zur Last gelegt wird.

Oder sollten künftig bei Beschuldigten, die der dt. Sprache nicht oder nur unzureichend mächtig sind, auf Dolmetscher verzichtet werden ?

Ist das die Welt in der Du leben möchtest ?


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Peggy Knobloch

02.05.2013 um 22:50
wenn einer der deutschen sprache nicht mächtig ist, aber auf einen Dolmetscher verzichtet, ist es seine freie Entscheidung.

auf den ganzen Rest gehe ich nicht weiter ein, da es wohl Glaubenssache ist. Sachargumente zählen da offensichtich nicht.


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Peggy Knobloch

02.05.2013 um 22:54
@maikäferchen
Zitat von maikäferchenmaikäferchen schrieb:Nein , die eltern haben keinen Vormund für ihn bestellt und NIEMAND hat es wohl für nötig gehalten, eine Entmündigung zu beantragen
dann war es wohl offensichtlich so, dass man ihn NICHT für den 10jährigen hielt, für den man ihn hier in der Diskussion gerne sehen möchte. Weder seine Eltern, noch sein Anwalt. Noch sonst irgendwer, zumindest sind mir derartige Bestrebungen nicht bekannt.

aber das kann ich noch 100mal schreiben.


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Peggy Knobloch

02.05.2013 um 23:05
@lawine

Ja, aber wenn jemand aus freier Entscheidung auf einen Dolmetscher verzichtet, dann kann er auch selbst überschauen, welche Konsequenzen das für ihn haben kann.

Menschen mit einem IQ wie Ulvi fehlt nicht nur dieser Überblick, sondern sie haben nichtmal das Recht auf den "Dolmetscher" , der ihrem IQ angepasst ist.
Nur weil das usus oder vielöleicht rechtlich gar nicht vorgesehen ist, muss ich das ja nicht in Ordnung finden.

Deshalb schrieb ich auch, ICH FINDE...


@maikäferchen
Maikäferchen schrieb:
Nein , die eltern haben keinen Vormund für ihn bestellt und NIEMAND hat es wohl für nötig gehalten, eine Entmündigung zu beantragen
dann war es wohl offensichtlich so, dass man ihn NICHT für den 10jährigen hielt, für den man ihn hier in der Diskussion gerne sehen möchte. Weder seine Eltern, noch sein Anwalt. Noch sonst irgendwer, zumindest sind mir derartige Bestrebungen nicht bekannt.

aber das kann ich noch 100mal schreiben.



Das war wohl so, ja. Aber das war doch nicht die Personengruppe, die zu beurteilte, für was man ihm schuldfähig spricht und für was nicht.

auf den ganzen Rest gehe ich nicht weiter ein, da es wohl Glaubenssache ist. Sachargumente zählen da offensichtich nicht.

Ja, es ist Glaubens .- und Einstellungssache und da muss man sich nicht einig sein.
Allerdings ist der Hinweis auf anscheinend nicht zählende Sachargumente völlig überflüssig und ich empfinde ihn fast etwas despektierlich, denn ich habe mehrfach deutlich geschrieben " ich finde" .

Das bedeutet nicht , dass ich die rechtliche Ausgangslage nicht verstehe , sondern sagt ganz eindeutig, dass ich diese nicht wirklich für gut halte.



Ab davon , was ist Deine Meinung dazu, das er noch immer nicht seine Haftstrfe antreten konnte ( in der Psychatrie verbleibend, aber eben die Haftstrafe anstatt der Missbräuchsvorwürfe "absitzend". ?


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Peggy Knobloch

02.05.2013 um 23:32
@lawine
mal eine grundsätzliche Frage zur Zeit vor Peggys Verschwinden:
Warum hätten die Eheleute Kulac einen Vormund für Ulvi bestellen sollen?

Weiss Jemand, wovon Ulvi gelebt hat, Stütze, Rente etc.?


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Peggy Knobloch

02.05.2013 um 23:35
gut, das "finde" habe ich überlesen. Du hast die rechtl. Lage verstanden, das ist gut.

ich finde, dass man ihm dort die Möglichkeit gibt, ein halbwegs "gutes" Leben zu führen. Und das finde ich deswegen richtig, weil er im Knast wohl nicht gut aufgehoben wäre.
Ob er da auch eine Therapie bekommt weiß ich nicht. Falls ja , sehe ich die Chancen, dass ihm in der Psychiatrie geholfen werden kann, als gut an.
Im Knast wäre er da noch ganz anderen Einflüssen ausgesetzt. und nicht jeder , der aus dem Knast kommt, bleibt "rückfallsfrei".


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Peggy Knobloch

02.05.2013 um 23:39
@Heike75
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:Warum hätten die Eheleute Kulac einen Vormund für Ulvi bestellen sollen?
sie haben es nicht getan. das ist Fakt. Und dieser Umstand scheint ja eine nicht unwesentl. Rolle zu spielen. Einerseits lies man immer vom U. als 10-12 Jährigen ohne hinreichenden Verstand.
Andererseits war er eine rechtsfähige Person für sein direktes Umfeld.
Das ist eine ziemliche Diskrepanz in der Wahrnehmung.


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Peggy Knobloch

02.05.2013 um 23:41
@lawine
Zitat von lawinelawine schrieb: sie haben es nicht getan. das ist Fakt.
Richtig, das ist aber keine Antwort auf meine Frage.


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Peggy Knobloch

02.05.2013 um 23:41
@lawine
Da hast du recht, all das ist in der Psychatrie von Vorteil für ihn und diese Unterbringung schützt ihn zusätzlich vor Übergriffen, denen er im Gefängnis wohl ausgesetzt wäre.

Aber Deine Antwort geht an meiner Frage vorbei.
Meine Frage ist, wie stehst Du dazu, dass er noch immer mit der Begründung "Missbrauch" in der Psychatrie ist, anstatt ihn DORT endlich seine Haftstrafe antreten zu lassen ? Rechtlich möglich wäre eine Haftzeit in der Psychatrie , so viel ich weiss, durchaus.


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Peggy Knobloch

02.05.2013 um 23:44
@maikäferchen
ok, wenn es rechtl. möglich ist, sollte er tatsächlich die Strafe für den Mord absitzen. Stimme ich dir zu.


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Peggy Knobloch

02.05.2013 um 23:48
@maikäferchen
@lawine
@Heike75

Ulvi wurde NICHT wegen der "Missbrauchsfälle" verurteilt. Er wurde wegen Mord zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt, die er auf Anordnung des Gerichts in der Psychiatrischen Klinik in Bayreuth absitzt.


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Peggy Knobloch

02.05.2013 um 23:48
@Heike75
ich weiß nicht, von welchem Einkommen er gelebt hat.
ich bin nicht der Meinung, dass sie einen Vormund bestellt haben sollten. der Vormund wäre aber die Vertretung in allen Rechtsgeschäften gewesen.

man kann daraus 2 Schlüsse ziehen : die Eltern haben die Situation verkannt
diejenigen, die U. die Fähigkeit absprechen, seine Geschäfte zu besorgen, irren. (geht bis dahin, dass einzelne meinen, dass Geständnis ohne Anwalt sei nichts wert...


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Peggy Knobloch

02.05.2013 um 23:49
@bayernwastl80
er sitzt bereits die lebenslängl. Freiheitsstrafe ab?


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Peggy Knobloch

02.05.2013 um 23:52
@Heike75
ich bin generell der Meinung, dass auch Menschen mit weniger Intellekt das Recht auf ein sebstbestimmtes Leben haben. Und sehr viele Menschen bekommen dies im Rahmen ihrer Möglichkeiten sehr gut hin.
Aber wenns gar nciht geht - die rechtl. Sorge der Eltern endet nun mal mit 18....


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Peggy Knobloch

02.05.2013 um 23:53
@lawine
Ja. Er wurde zwar schon im Jahr 2001 dort eingewiesen, dies aufgrund der Missbrauchsfälle. Von den Missbrauchsfällen wurde er freigesprochen, da er für diese Anklagepunkte nicht schuldfähig war - wegen seiner geistigen Behinderung.

Er wurde wegen Mord verurteilt und auf Anordung des Gerichts sollte er diese Haftstrafe in der Psychiatrie absitzen


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Peggy Knobloch

02.05.2013 um 23:54
@bayernwastl80

Richtig, Ulvi K. wurde NICHT wegen Missbrauch verurteilt.Aber er ist nicht wegen des Mordurteils in der Psychatrie , sondern wegen der Missbrauchsfälle. Seine Haftstrafe wegen Mordes hat er bisher noch nicht angetreten, dh. die schliesst sich iiiirgendwann der Unterbringung wegen Missbrauch an .

Das ist auch der Grund dafür, weshalb er selbst bei für ihn erfolgreichem Wiederaufnahmeverfahren und einem Freispruch nicht auch aus der Psychatrie käme.

Alles Andere wäre mir komplett neu.


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Peggy Knobloch

02.05.2013 um 23:55
@maikäferchen
Zitat von maikäferchenmaikäferchen schrieb:Richtig, Ulvi K. wurde NICHT wegen Missbrauch verurteilt.Aber er ist nicht wegen des Mordurteils in der Psychatrie , sondern wegen der Missbrauchsfälle. Seine Haftstrafe wegen Mordes hat er bisher noch nicht angetreten, dh. die schliesst sich iiiirgendwann der Unterbringung wegen Missbrauch an .

Das ist auch der Grund dafür, weshalb er selbst bei für ihn erfolgreichem Wiederaufnahmeverfahren und einem Freispruch nicht auch aus der Psychatrie käme.
Hast du dafür eine Quelle? Das wäre mir nämlich neu.


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Peggy Knobloch

02.05.2013 um 23:58
@bayernwastl80

So quer über den thread verteilt.
Living Elvis müsste das ja genau wissen.

Aber, was sollte denn sonst der Grund dafür sein, dass ihm auch bei erfolgreichem Wiederaufnahmeverfahren und Freispruch nicht folgerichtig eine sofortige Entlassung aus der Psychatrie zustünde.

Selbst die BI sagt ja, dass das nicht der Fall wäre.


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Peggy Knobloch

03.05.2013 um 00:05
@maikäferchen
Zitat von maikäferchenmaikäferchen schrieb:Aber, was sollte denn sonst der Grund dafür sein, dass ihm auch bei erfolgreichem Wiederaufnahmeverfahren und Freispruch nicht folgerichtig eine sofortige Entlassung aus der Psychatrie zustünde.
Dass er dann trotz eventuellen Freispruch - wenn das WA erfolgreich wäre - nicht aus der Klinik kommt, hat schon sehrwohl was mit den Missbrauchsfällen zu tun. Aber er sitzt nun mal seine Haftstrafe wegen Mord in der Psychiatrie ab. Diese Haftstrafe würde sich auf mindestens 15 Jahre belaufen - außer das Gericht hätte die "besondere Schwere der Schuld" festgestellt, dann hätte er frühestens nach 23-25 Jahre die Hoffnung, wieder frei zu kommen. Sollte nun jedoch festgestellt werden, dass Ulvi nicht der Täter ist, dann könnte er die Aussicht darauf haben, dass er auch vor den abgesessenen 15 Jahren frei kommt, wenn festgestellt werden kann, dass von ihm keine Gefahr mehr ausgeht (auf die sexuellen Handlungen vor Kindern bezogen)

Aber rein juristisch sitzt er nun mal seine Strafe wegen Mord dort ab und NICHT wegen Missbrauch.


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