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Peggy Knobloch

98.143 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

13.05.2012 um 13:52
@LivingElvis

Wie ist das eigentlich bei einem Wiederaufnahmeverfahren? Werden da alle Zeugen ganz neu gehoert und auch die Glaubwuerdigkeit neu geprueft? Oder kann jemand der einmal fuer unglaubwurdig erklaert wurde nicht nochmal als Zeuge auftreten? (dass er nicht dienen kann, wenn es ums Wiederaufnahmeverfahren geht, weiss ich, aber wenn das durch ist? Geht es dann?

Tja, er war mit dem Moped unterwegs.. Aber woher und wohin weiss ich nicht.

@Scipper
Rueckweg. Schrieb ich auch schon. Und ich wuerde das jetzt auch gern beenden. So viel hinundhergeschreibe verdient das Thema nicht.. ^^

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Peggy Knobloch

13.05.2012 um 13:53
@Scipper
laut atencion auf dem Rückweg.

Wenn er aber zwischen 13:15 und 13:30 dort war, aber erst gegen 13:45 zum Holzschichten kam, fragt man sich, was hat er da gemacht. So lang ist die Flurstrasse nicht


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Peggy Knobloch

13.05.2012 um 13:54
@LivingElvis
@Scipper

Ja, ist aiuch logisch, da er ja sagte: Du, hilmar, ich hab dir was an die Tuer gehaengt. ^^
Deswegen.. Ist eigentlich ueberfluessig die Diskussion ^^


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Peggy Knobloch

13.05.2012 um 13:55
@atencion

Das Treffen in der Postraße passt nicht "haargenau" dazwischen, denn um 13:15/13.30 Uhr müsste Ulvi ja das Mittagessen noch in der Hand gehabt haben. Er müsste ihn also entweder mit oder ohne das auszuliefernde Mittagessen (in der Hand) unterwegs (auf dem Hin-oder Rückweg) getroffen haben.


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Peggy Knobloch

13.05.2012 um 13:57
Ich schreib dazu nix mehr!!! Wenns nicht passt, ja was soll ich da machen?? ^^


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Peggy Knobloch

13.05.2012 um 13:57
@atencion

Dann ist es mir klar: Ulvi sagte dem K., er habe das Essen an die Tür gehängt (das wusste ich bisher nicht). Also passt die Uhrzeit nicht haargenau, es sei denn, man schaut nicht genau auf die Minuten.


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Peggy Knobloch

13.05.2012 um 14:00
@Scipper

Na keine Zeit kann auf die Minute stimmen. Ausser vielleicht Bankbeleg und Fahrtenschreiber vom Bus. Sonst hat doch nirgends einer mit der Stoppuhr daneben gestanden.


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Peggy Knobloch

13.05.2012 um 14:04
@atencion

Es geht um die realen Fakten (Straßennamen und Uhrzeiten) und nicht darum partout etwas passend zu machen. Wenn der Zeuge K. den Ulvi erst nach der Auslieferung des Essens traf, dann passt die Uhrzeit nicht, denn um die Uhrzeit (13:15 bis 13:30 Uhr) war Ulvi noch mit dem Essen unterwegs.


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Peggy Knobloch

13.05.2012 um 14:07
@atencion

Es geht nicht um eine einzelne Minute, aber die Reihenfolge der Ereignisse sollte halbwegs passen.


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Peggy Knobloch

13.05.2012 um 14:14
servus
@Scipper
Eine Zeitabfolge die exakt paßt, ist konstruiert oder vorbereitet. Im richtigen Leben schaut keiner ständig auf die Uhr. Dazu vergißt man in der Regel nach 3-4 Tagen was davor war. Also ist Hawo sein Versuch des unglaubwürdig machen des Hilmar K auch sinnlos. Das der fast 1 Jahr später nicht mehr weiß, wann wo und wie oft er den Ulvi gesehen hat, zumal es sich um alltägliches handelt, das braucht keine Erläuterung. Jeder würde dann Rücksprache nehmen um diese Zeiten einigermaßen sicher zu machen.
servus derweil


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Peggy Knobloch

13.05.2012 um 14:18
Zitat von atencionatencion schrieb:Wie ist das eigentlich bei einem Wiederaufnahmeverfahren? Werden da alle Zeugen ganz neu gehoert und auch die Glaubwuerdigkeit neu geprueft? Oder kann jemand der einmal fuer unglaubwurdig erklaert wurde nicht nochmal als Zeuge auftreten? (dass er nicht dienen kann, wenn es ums Wiederaufnahmeverfahren geht, weiss ich, aber wenn das durch ist? Geht es dann?
Du hast mehrere Hürden, die es zu nehmen gilt.

Zunächst mal wird nur der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens geprüft. Im sogenannten Additionsverfahren wird die Zulässigkeit nach § 359 StPO geprüft, während das Probationsverfahren prüft, ob der Antrag ausreichend begründet ist. Hier scheitern die meisten Anträge auf Wiederaufnahme.

Bei erfolgreichem Abschluß des Probationsverfahrens ordnet das Gericht die Wiederaufnahme an.

Das Gericht, bei dem das Verfahren dann wiederaufgenommen wird, hat dann 2 Möglichkeiten:
Wenn bereits nach Aktenlage die neuen Beweise für die Unschuld des Verurteilten so erdrückend sind, dass auch bei einer erneuten Hauptverhandlung kein Schuldspruch mehr zu erwarten ist, kann das Gericht den Verurteilten im Benehmen mit der StA auch ohne Hauptverhandlung freisprechen. Wäre zum Beispiel der Fall, wenn Peggy morgen auftauchen würde.

Andernfalls wird die ganze Sache neu aufgerollt. Alle Zeugen gehört, neue Beweisanträge gestellt, neue Gutachten etc etc etc. Das ursprüngliche Urteil und die dortigen Bewertungen der Zeugen spielt -offiziell- dabei keine Rolle. Vielmehr ist auch das "neue" Gericht daran gebunden "über das Ergebnis der Beweisaufnahme das Gericht nach seiner freien, aus dem Inbegriff der
Verhandlung geschöpften Überzeugung" zu entscheiden. (§ 261 StPO).

Einzig das Strafmaß kann da eine gewisse Bindungswirkung haben. Wie bei der Berufung gibt es eine "reformatio in peius", was bedeutet, dass wenn die Wiederaufnahme des Verfahrens seitens des Verurteilten erwirkt wird, dieser nicht "härter" verurteilt werden darf. Allerdings sind gegen das neue Urteil auch alle entsprechenden Rechtsmittel wieder zugelassen.


Wer sich dafür interessiert, dem lege ich den Fall "Monika Weimar" ans Herz. Frau Weimar ist ja auch zunächst verurteilt worden und mit Revision und Verassungsbeschwerde gescheitert. Ihrem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wurde stattgegeben und Frau Weimar zunächst freigesprochen. Die darauffolgende Revision der Staatsanwaltschaft war erfolgreich, so dass der BGH eine dritte Verhandlung anordnete. In dieser wurde Frau Weimar wieder des Mordes an ihren beiden Töchtern schuldig gesprochen.

Ein sehr interessantes Beispiel zum einen für den Rechtsweg und seine Möglichkeiten, zum anderen, dass eben nicht alle Verurteilungen "sicher" und 100% bewiesen sind. Oft genug sind einfach auch Indizienprozesse. Schlimm genug, aber umso dankbarer bin ich, dass es in diesem Land zumindest keine Todesstrafe mehr gibt.


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Peggy Knobloch

13.05.2012 um 14:21
@bayernwastl

Es mag sein, dass man die exakte zeitliche Abfolge der Sichtungen und Ereignisse am 7. Mai 2001 nicht auf die Minute genau ermitteln und rekonstruieren kann, aber im Interesse der Sache (es geht um ein Kapitaldelikt und nicht um einen Hühnerdiebstahl) sollte man es zumindest versuchen.


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Peggy Knobloch

13.05.2012 um 14:24
Zitat von bayernwastlbayernwastl schrieb:Dazu vergißt man in der Regel nach 3-4 Tagen was davor war. Also ist Hawo sein Versuch des unglaubwürdig machen des Hilmar K auch sinnlos. Das der fast 1 Jahr später nicht mehr weiß, wann wo und wie oft er den Ulvi gesehen hat, zumal es sich um alltägliches handelt, das braucht keine Erläuterung. Jeder würde dann Rücksprache nehmen um diese Zeiten einigermaßen sicher zu machen.
Ist halt jetzt nur doof, dass der Hilmar in der polizeilichen Vernehmung die Uhrzeit net sagen konnte, aber 2 Jahre später in der Hauptverhandlung sich an eine exakte Uhrzeit zu erinnern glaubt.

Du siehst, lieber Wastl, das Gericht ist absolut Deiner Meinung. Wer n paar Tage später net mehr weiß, um wieviel Uhr er jemanden gesehen hat, aber 2 Jahre später ne exakte Uhrzeit nennt, erscheint nicht sonderlich glaubwürdig. Böse Zungen würden sagen, die Aussage ist
Zitat von bayernwastlbayernwastl schrieb:konstruiert oder vorbereitet
Und genau deswegen hat das Gericht dem Hilmar nicht geglaubt.


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Peggy Knobloch

13.05.2012 um 14:26
@LivingElvis

Vielen Dank fuer die umfassende Information! Und ich muss dich mal echt loben. So wie du das hier immer erklaerst, verstehe selbst ich den Juristenkram. Und lese es sogar noch mit Interesse statt mit Horror wie ich es sonst bei solchen Sachen tue. :)


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Peggy Knobloch

13.05.2012 um 14:32
@atencion
Oh....vielen Dank für das Lob. Freut mich sehr. :)

Ist schon ein recht "staubiges" Thema.


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Peggy Knobloch

13.05.2012 um 14:38
Um das Wiederaufnahmeverfahren und die damit zusammenhängenden Rechtsfragen brauchen wir uns nicht zu kümmern, denn darum kümmert sich der neue Anwalt des Ulvi und LG Bayreuth. Hier sollte es um die Fakten gehen und um die Frage, ob die Zeitpläne/Zeitfenster im Großen und Ganzen stimmen.


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Peggy Knobloch

13.05.2012 um 14:41
Zitat von ScipperScipper schrieb:Um das Wiederaufnahmeverfahren und die damit zusammenhängenden Rechtsfragen brauchen wir uns nicht zu kümmern, denn darum kümmert sich der neue Anwalt des Ulvi und LG Bayreuth. Hier sollte es um die Fakten gehen und um die Frage, ob die Zeitpläne/Zeitfenster im Großen und Ganzen stimmen.
Stimmt, denn darum kümmern sich Euler und das Gericht garantiert nicht.
Zur Tatsachenfeststellung werden die dann einfach bei Allmystery reingucken.

Insbesondere der Zeittafel eines Users namens Scipper wird in der neuen Hauptverhandlung große Bedeutung beigemessen werden.


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Peggy Knobloch

13.05.2012 um 14:42
"Laut Urteil

sei der Angeklagte am Montag, den 7.5.01 gegen 13.15 Uhr vor der Raiffeisenbank am

Marteau-Platz in Lichtenberg auf Peggy getroffen. "

Ihr geht bei eurer Zeitrechnung immer wieder von Zeiten aus die die BI so angegeben hat .......


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Peggy Knobloch

13.05.2012 um 14:46
Selbst wenn es kein Wiederaufnahmeverfahren geben sollte, bleibt ja zu untersuchen, wo sich die vermisste Peggy aufhält oder befindet. Die "Paragraphenreiterei" ist zwar gut und schön, aber sie ersetzt nicht die Vermisstensuche und hat auch nichts mit der Vermisstenfallaufklärung zu tun. Ein Vermisstenfall ist erst aufgeklärt, wenn der Aufenthaltsort der Vermissten ermittelt ist oder wenn durch den Fund einer Leiche zweifelfrei nachgewiesen wird, dass sie Vermisste de facto nicht mehr lebt.


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Peggy Knobloch

13.05.2012 um 14:46
@Scipper

http://g.co/maps/rr9mc

Schlossklause ueber Schulstrasse und Poststr. zur Flurstr. - laut google 23 minuten. , lass es mit essen abstellen und dem Gespraech mit H.K. und bisl Luft 30 minuten sein.

Losgehen Schlossklause 13.15 - 30 Min. - Ankunft Flurstr. 13.45

Passt doch alles soweit??? H.K. muss Ulvi in der Poststr. dann eher gegen 13.35/40 begegnet sein.
Oder er ging 5 Min. frueher los Oder was weiss ich. Das meinte ich ja mit "keine Zeit kann auf die Minute stimmen. Vom Ablauf her passt es doch. Und auf die Minute kommt es dabei doch auch nicht an. Wichtig dabei ist, dass Ulvi in der angebl. Tatzeit lueckenlos unterwegs war.

Das hilft uns aber nicht weiter, da ja praktisch alle diese Zeitangaben angezweifelt werden.


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