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Peggy Knobloch

98.135 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

13.05.2012 um 21:46
Zitat von bayernwastlbayernwastl schrieb:Ich kopiere etwas später mal den tatsächlichen Text (Auszug) aus der Urteilsbegründung ein. Denn das was Hawo dort als Urteilsbegründung freischaffend geändert vorgibt, stammt nicht daraus.
Da dort die Namen aller Beteiligten ständig ausgeschrieben sind, muß ich die erst schwärzen.
Da wart ich doch jetzt mit Spannung drauf.

Hoffentlich ist es nicht zensiert, da für die Wiederaufnahme von Bedeutung....ist ja nicht so, dass die Richter, die über die Wiederaufnahme entscheiden das originale Urteil einsehen könnten. :D

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Peggy Knobloch

13.05.2012 um 21:47
@LivingElvis
Ist doch schon geschehen, guck auf seine Links oben.


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Peggy Knobloch

13.05.2012 um 22:07
@Themis
Wo denn?
Die Seite 115 beschäftigt sich mit der Pädophilie, die Seiten 130 und 131 mit den Vorwürfen des sexuellen Kindesmissbrauchs.

Wo ist die Aussage des Zeugen Hilmar K. wiedergegeben?


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Peggy Knobloch

13.05.2012 um 22:10
@LivingElvis
Ich denke er hat sich auf den sexuellen Missbrauch bezogen und wollte klarstellen, dass Ulvi für selbigen nicht verurteilt wurde (bezog sich auf die Auszüge, die hawo gepostet hatte).


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Peggy Knobloch

13.05.2012 um 22:13
servus
@Themis
Richtig, denn das was Hawo gebracht hatte, war mehr eine Bildzeitungs Aufmachung. Die nichts zu dem tatsächlich festgestelltem aussagte.

servus derweil


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Peggy Knobloch

13.05.2012 um 22:18
@Themis
Zitat von hawohawo schrieb:Nächster Punkt: Hilmar K. Ich zitiere, die Quelle dürfte bekannt sein: "Der Zeuge K. bekundete...bei seiner polizeilichen Zeugenvernehmung am 17.04.2002, keine Angaben zum Zeitpunkt, wann er den Angeklagten in der Poststraße getroffen habe, machen zu können, bzw. dies könnte möglicherweise um 15:00 Uhr gewesen sein. ... In der Hauptverhandlung stellte er es jedoch als sicher dar, den Angeklagten zwischen 13:15 und 13:30 an der von ihm bezeichneten Stelle gesehen zu haben. Eine Erklärung dafür ... konnte der Zeuge auf Befragen der Kammer nicht geben. ... Außerdem bekundete die Mutter des Angeklagten, Elsa Kulac, bei einem Telefonat am 30.05.2002mit ihrer Tochter Heike S., K. habe sie - Elsa Kulac - gefragt, wann er den Angeklagten getroffen habe, da er am nächsten Tag wieder zur Kriminalpolizei müsse. Davon, das dieses Telefonat... stattfand, ist die Jugendkammer aufgrund der Inaugenscheinnahme der auf Tonträger aufgenommenen Aufzeichnung ... überzeugt."
Zitat von bayernwastlbayernwastl schrieb:Von Hilmar K. >> Von seinen Angaben sind die unmittelbar nach dem Verschwinden Peggys gemachten sichter wichtiger, als die nach einem Jahr.

Dies trifft auch auf Florian L. zu. Am 8.Mai 2001 sagt er, von seiner Mutter bestätigt, daß er noch um 16.15 Uhr des Vortages mit Peggy zusammen war. Bis Ende der Vernehmungen macht Florian, einschließlich seiner Mutter und seines Bruders Markus mehr als vierzig (40) von einander abweichende Angaben.
Also stehen für mich und jeden weiteren logisch denkenden nur die ersten Aussagen. Der nachfolgende Rest >> Mülltonne.

Ich kopiere etwas später mal den tatsächlichen Text (Auszug) aus der Urteilsbegründung ein. Denn das was Hawo dort als Urteilsbegründung freischaffend geändert vorgibt, stammt nicht daraus.
Da dort die Namen aller Beteiligten ständig ausgeschrieben sind, muß ich die erst schwärzen.
Durch den Bezug zu Hilmar K. oben in Wastls Post ging ich davon aus, dass Hawos Auszug falsch sein solle. Insbesondere weil der Wastl zwar korrekt erkannt hat, das Veränderungen an Aussagen nach Jahren nicht sonderlich glaubwürdig sind, aber daraus dann doch den Schluss ziehen wollte, dass Hilmar K. mit seiner Uhrzeitangabe die Wahrheit gesagt habe.

Da Beides sich ausschließt ging ich davon aus, dass Wastl meinte Hawo habe den Auszug bezüglich Hilmar K. gemeint.


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Peggy Knobloch

13.05.2012 um 22:32
Ich vermute mal, dass dann dieser Post gemeint war:
Das Gericht stand offensichtlich vor einer ähnlichen Situation und hat daher Ulvi des Mordes für schuldig, im übrigen jedoch freigesprochen:
"Nachdem die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten insoweit nicht ausschließbar vollständig aufgehoben war, ist zu seinen Gunsten davon auszugehen, dass er bei Begehung dieser Taten ohne Schuld im Sinne des §20 StGB gehandelt hat. Der Angeklagte Ulvi Kulac ist daher mangels Schuldfähigkeit insoweit freizusprechen."
aber:
"Im Fall B V.5. hat sich der Angeklagte des Mordes gemäß §211 StGB schuldig gemacht...Der Annahme des Mordmerkmals 'um eine andere Straftat zu verdecken' steht auch nicht entgegen, dass der Angeklagte den sexuellen Missbrauch...mangels Schuldfähigkeit, §20 StGB, ohne Schuld beging."
Dem sollen diese 3 Links

http://www.myimg.de/?img=Seite115rcac8e.jpg

http://www.myimg.de/?img=Seite130r9c0be.jpg

http://www.myimg.de/?img=Seite131rd2f82.jpg

entgegenstehen.


Ist das so korrekt?


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Peggy Knobloch

13.05.2012 um 22:37
servus
@hopingfortruth
Für eine Feier bei dem MRC Langenbach gibt es glaubwürdige Zeugen. Desweiteren für den 14 -16 Juni (Nordhalben) auch. Wenn Frau K. das mit ihrer Art der Trauerverarbeitung beschreibt, habe sicher nicht nur ich Bauchschmerzen. Was aber für mich nur sekundär ist, mich interessieren die Vorgänge vom 12 April bis zum 7 Mai 2001.
servus derweil


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Peggy Knobloch

13.05.2012 um 22:41
Zitat von bayernwastlbayernwastl schrieb:Richtig, denn das was Hawo gebracht hatte, war mehr eine Bildzeitungs Aufmachung. Die nichts zu dem tatsächlich festgestelltem aussagte.
Na, da bin ich jetzt doch mal gespannt, was Hawo zu diesen Vorwürfen sagt.


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Peggy Knobloch

13.05.2012 um 22:48
servus
Peggy Knobloch 05.05.2012 um 00:58 [Dieser Beitrag wurde bearbeitet.]
Ulvi konnte weder eine pädophile noch eine päderastische Grundprägung nachgewiesen werden. Er hat sich seine sexuelle Befriedigung dort gesucht, wo er sie am leichtesten bekam. Und das waren Kinder, die ihm unbefangen gegenübertraten.
usw.

Darauf beziehen sich die Screens der Urteilsbegründung. Die Aufstellung von Hawo ist so nicht, auch nicht in anderer Wortwahl in der Urteilsbegründung. Sie suggeriert aber unkommentiert, das alles so war wie dort steht.

servus derweil


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Peggy Knobloch

13.05.2012 um 23:53
@bayernwastl
Du meinst die unter den Punkten 1-6 augeführten Zitate?

Der Obersatz ist nicht zitiert und auch vom Wortlaut her ziemlich eindeutig eine Paraphrasierung.

Warten wir mal, was Hawo dazu sagt.


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Peggy Knobloch

14.05.2012 um 01:02
Mahlzeit!
Jetzt kriege ich schlechte Laune.

@bayernwastl: was bezweckst Du hier? Ich habe kein Problem, dass Du Mitglied der BI bist (a: Du hast meiner entsprechendenden Behauptung nie widersprochen und b: niemand anders kann die von G.R. breitgetretenen Ermittlungsakten in zweifacher Ausfertigung plus Inoffiziellem Mitartbeiter in der StA Hof so gut kennen), da Deine Informationen hilfreich für unser Forum sein können.

Aber ich muss nochmal zusammenfassen:

- Hilmar K. hat Ulvis Eltern gefragt, wann er denn Ulvi gesehen haben soll. Essen bringen und Poststraße sind irgendwelche Folgefantasien der BI.

- @bayernwastl zitiert Unsinn aus der Urteilsbegründung. Mit der er uns schon vor vier Wochen hätte helfen können. Die ursprüngliche Frage war nach Hilmar K.'s Glaubwürdigkeit.

- Um den Unsinn nochmal klarzumachen hier das, was @bayernwastl selbstherrlich zensiert hat, da es nach seiner Meinung für das Wiederaufnahmeverfahren von Bedeutung sei:

"...Bei seiner ermittlungsrichterlichen Vernehmung konnte Simon S. insoweit zum Fall 1.d) nur angeben, es hätten ihn welche festhalten sollen."

Achtung, jetzt kommt Zensur!
"Die hätten ihn auch festgehalten und da habe er (der Angeklagte), ihm den Knopf aufmachen wollen. Er, der Zeuge S., habe den Angeklagten mit dem Fuß weggeschubst und die anderen runtergezogen und seine Hand wieder befreit. An anderer Stelle bekundete er, der Angeklagte habe zu den anderen Kindern gesagt, die sollen seine, des Simon S., Arme festhalten. Sie hätten seine Arme festgehalten und er (der Angeklagte) habe seinen Knopf schnell aufgemacht. Aus diesen Äußerungen des Zeugen Simon S...."
Zensur Ende. Vorher und weiter siehe Scan.

Ein gesprochenes Urteil kann nicht wegen angeblicher Relevanz im Wiederaufnahmeverfahren zensiert werden, so eine Idee ist einfach Schwachsinn.

Es werden wieder vollkommen aus dem Zusammenhang gerissene seltsame Zitate und Scans gebracht, die nicht nur nicht zum Thema passen (wo ist hier der Bezug zu Peggy?????) sondern sogar wieder nur mit dem Ziel der Meinungsmache manipuliert werden. Genau wie der Paragraphen-Betrug von Wastl.

Weiter @bayernwastl:
"Richtig, denn das was Hawo gebracht hatte, war mehr eine Bildzeitungs Aufmachung. Die nichts zu dem tatsächlich festgestelltem aussagte."
Falsch: Urteil Seite 84/85. Komm, poste die Scans, wenn Du nichts zu verbergen hast! Aber bitte ohne zu zensieren!

-@Bayernwastls letzter Beitrag von 22:48: Meine Aussage beruht auf den glaubwürdigen Einschätzungen der Psychologen - ehemals nachzulesen auf den BI Seiten. Falls Du Träumer es nicht mitbekommen hast: das war zur Entlastung Ulvis vom Vorwurf der Pädophilie gedacht.

Ich habe bisher @bayernwastl wegen seiner Informationen wann immer möglich in Schutz genommen. Aber mehr und mehr bekomme auch ich die Gewissheit, dass er in bester BI Manier fälscht und lügt, sofern es ihm nur in den Kram passt. Sorry!


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Peggy Knobloch

14.05.2012 um 01:23
So in etwa hatte ich mir das gedacht...
Zitat von hawohawo schrieb:Ein gesprochenes Urteil kann nicht wegen angeblicher Relevanz im Wiederaufnahmeverfahren zensiert werden, so eine Idee ist einfach Schwachsinn.
Nicht nur, dass die Überlegung völliger Humbug ist, alleine die Stelle, die @bayernwastl da "zensiert" hat macht keinen Sinn.

Diesbezüglich ist der Ulvi freigesprochen. Warum sollte man als Verteidiger hierzu neue Beweise erbringen wollen?


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Peggy Knobloch

14.05.2012 um 01:26
@hawo

Einen Grund fuer die Zensur vermute ich darin, dass die BI sich nicht in die Karten gucken lassen will bezueglich dessen, was RA Euler alles vorbringen will. Allerdings ist das, wenn es so sein sollte, bisl dumm gedacht. Denn erst durch die Zensur weist man ja auf relevante Passagen hin.
Komplett und unkommentiert kopierte Passagen sagen natuerlich niemandem etwas in Bezug auf die Plaene von RA Euler.. ^^


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Peggy Knobloch

14.05.2012 um 01:43
@atencion

RA Euler spielt hier kein Poker oder sowas. Das Urteil, sowie die dazugehörige Ermittlungsakte sind dem Gericht, das über den Wiederaufnahmeantrag entscheidet bekannt.

Ohne Kenntnis des vorangegangenen Urteils könnten die doch gar nicht erkennen, welche neuen Beweise vorliegen (sollen).

Demzufolge wird Euler dem Gericht schon schreiben müssen, was ihm an dem Urteil nicht passt und mit welchen Fakten er das glaubt widerlegen zu können.

Man kann es ja noch verstehen, dass man nicht in der Öffentlichkeit mit irgendwelchen neuen Fakten hausieren gehen will (wobei das unter dem Wust an Behauptungen überhaupt nimmer auffallen würde), aber im Urteil rumzu"zensieren" ist Mumpitz. Das ist bloße Show.


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Peggy Knobloch

14.05.2012 um 01:48
@LivingElvis
Hast mich nicht genau gelesen?? ;)
Das mein ich ja.. klar ists kein Geheimnis und Euler muss es natuerlich dem Gericht vorlegen, was er anfechten will.
Aber die BI will nicht, dass die Oeffentlichkeit vorher erfaehrt worauf Euler sich im Wiederaufnahmeantrag beziehen will, welche Passagen des Urteils er anfechten will.

Das war meine Vermutung. Nur, wie gesagt, weist man ja gerade durch die Zensur auf die Passagen hin. Denkfehler auf BI-Seite, scheint mir. ;)


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Peggy Knobloch

14.05.2012 um 01:55
@atencion
Schon klar.

Du hast recht mit dem was Du sagst. Zudem kennt außerhalb der BI und den zuständigen Stellen kaum jemand das Urteil in seiner Gänze. Alleine von daher könnte die Öffentlichkeit damit doch kaum was anfangen.

Dazu kommt, dass das "Neue" so neu sein müsste, dass es auf der BI-Seite vormals nicht erschienen ist. Sonst bräuchte man ja kein Geheimnis daraus machen.

Ich hab da den schlimmen Verdacht, dass das Ganze ausgeht wie das Hornberger Schießen. Ich glaub nicht, dass Euler noch ein Ass im Ärmel hat. Aber ich lass mich natürlich gern eines Besseren belehren.


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Peggy Knobloch

14.05.2012 um 02:04
@LivingElvis
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Zudem kennt außerhalb der BI und den zuständigen Stellen kaum jemand das Urteil in seiner Gänze. Alleine von daher könnte die Öffentlichkeit damit doch kaum was anfangen.
Naja.. das "feindliche Lager" halt. Ich denke in die Richtung gehen die Befuerchtungen, dass von dort versucht werden koennte, Einfluss zu nehmen.

Tja, und ueber Asse im Aermel weiss ich natuerlich nichts. Bin auch gespannt, was da dann kommt.


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Peggy Knobloch

14.05.2012 um 02:04
@atencion: nach allem, was ich bisher gelesen habe, sehe ich keinen vernünftigen Wiederaufnahmegrund.
@LivingElvis: das ist fies! Du hast mir gerade meine Wortwahl gemopst. Grund:

- eigene Überzeugung der Unschuld ist zwar ritterlich, aber kein Argument
- neue Zeugen? nicht wirklich
- neue Beweise? - keine
- Peggy lebendig? - nein
- Peggys Leiche? - nein

97% aller Wiederaufnahmeanträge werden in Deutschland abgelehnt, und die meisten dieser sind besser begründet.


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Peggy Knobloch

14.05.2012 um 02:12
@hawo

Ja, es koennte sich nur um neue Beweise oder neue Zeugen handeln. Eine (so oder so) aufgefundene Peggy waere sicher sowieso sofort in allen Medien.
Und was Zeugen/Beweise betrifft, da muss schon richtig was dahinter sein. Schon klar.
Meine Hoffnung ist Eulers Ehrgeiz. Denn laecherlich machen vor seinen Berufskollegen will er sich ja sicherlich nicht. ^^


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