hyetometer
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Es wurde gegraben, nur hat man das uns jetzt erst erzählt. Gefunden wurde wohl nichts.Tom_Ripley schrieb:Jetzt wird im Gewerbegebiet gegraben und um dies formal juristisch zu rechtfertigen hat man
erneut ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ob man was finden wird?
Das ist mir entgangen, wo hast Du das her?fruchti schrieb:Weil hier das Thema Verhör aufkam -> Der Freund und Sohn verweigerten doch die Aussage..da können sie sich schlecht widersprechen. Würde das anstelle der beiden aber auch so machen.
Es wurde gegraben, nur hat man das uns jetzt erst erzählt. Gefunden wurde wohl nichts.Tom_Ripley schrieb:Jetzt wird im Gewerbegebiet gegraben und um dies formal juristisch zu rechtfertigen hat man
erneut ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ob man was finden wird?
Das ist so nicht richtig. Richtig ist - wie letztendlich der Artikel schreibt, dass richterliche Beschlüsse die Verjährungsfrist UNTERBRECHEN. Das bedeutet, dass solange die Untersuchung läuft, die Verjährungsuhr nicht weiter läuft. Diese wird jedoch mitnichten wieder auf 0 zurückgesetzt. Andernfalls könnte man so das Gesetz unterlaufen und so das Gesetz bzgl. der Verjahrüng, das aus verschiedenen Gründen sinnvoll ist, ins Leere laufen lassen.Luna2510 schrieb:Durch die neuen Ermittlungen verlängert sich diese Frist nun um weitere 20 Jahre: Denn richterliche Beschlüsse unterbrechen die Verjährungsfrist, und solche Beschlüsse hatten Polizei und Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht erwirkt zur Durchsuchung des Grundstücks in Meckenheim und auch für die Wohnung eines ehemals engen Freundes von Hagen-Sohn Klaus.
Wenn sie gefunden werden, ist erst mal klar, wo sie sind. Bisher ist ja gar nicht bewiesen, dass ihr Verschwinden mit einem Verbrechen zu tun hat. Ich denke, das macht dann schon einen großen Unterschied für die Ermittler.elvis69 schrieb:selbst wenn sie die haagens finden sollten ... es ändert im grunde nicht viel ... wie soll die Polizei beweisen das es der Sohn oder eine andere Zielperson war?
„Durch verschiedene Hinweise“, so bestätigte gestern Staatsanwalt Robin Faßbender, sei der heute 47-jährige Sohn erneut in den Verdacht geraten, mit der Tötung seiner Mutter und seines Stiefvaters etwas zu tun zu haben. Wegen dringenden Tatverdachts seien auch seine Privatwohnung in Aachen und die seines Freundes in Beuel durchsucht worden. Ob dort etwas Brisantes gefunden wurde, dazu sagte Faßbender auf Nachfrage nichts.
Der dürfte kaum vorliegen, denn bei dringendem Tatverdacht wäre gerade bei Mord U-Haft angesagt.x-aequitas schrieb:Ich finde einen neuerlichen dringenden Tatverdacht schon beachtlich. Da müssen also gute Hinweise gekommen sein.
Für eine Hausdurchsuchung reicht ein begründeter Anfangsverdacht. Vermutlich hat auch hier die Presse etwas durcheinander gebracht (s.o.).OfficerB schrieb:Ich kann dir da nur zustimmen. Eine Hausdurchsuchung erfordert schon einiges an Hinweisen.