Ehepaar Hagen seit 1994 vermisst
12.06.2014 um 19:38Anzeige
bellady schrieb:Wenn der Stiefvater ihn angenommen etwas kurz gehalten hat...Die Generalvollmacht, die der Sohn besessen hat, widerspricht aber jeglichem "Kurzhalten".
bellady schrieb:Zum Benutzen dieses Dokuments, für was auch immer, mussten die Eltern doch zumindest zunächst für einige Zeit nicht erreichbar sein ^^.....?Mit der Vollmacht hatte der Sohn jedezeit Zugriff auf Konton usw. , dafür mußten die Eltern nicht erreichbar sein.
"Ein Riss geht durch die Hagen-Sippe. Der Sohn besitzt eine Generalvollmacht seiner Eltern für alle finanziellen Angelegenheiten (von einem zweistelligen Millionenvermögen ist die Rede), doch die Geschwister des Vaters erwirken im Dezember 1994 beim Bonner Amtsgericht die Einsetzung eines Abwesenheitspflegers."Da die Eltern, wie du sagtest, erst 2005 offiziell für tot erklärt wurden, dem Sohn aber Ende 94 eine Vollmacht entzogen wurde, kann man davon ausgehen, dass diese Vollmacht zu Lebzeiten der Eltern wirksam war.