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Maria Baumer

9.924 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Vermisst, 2012 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Maria Baumer

Maria Baumer

14.04.2020 um 14:55
Zitat von AggieAggie schrieb:In der eigentlichen filmischen Nachstellung wurde CFs Rolle von einem Schauspieler übernommen.
Danke für die Info, dann hat mein Hirn das verwechselt.
Ich habe mich an den Fall vor allem gut erinnern können, weil ich fand, dass er sich in der xy Sendung sehr massiv selbst dargestellt hat.
Das heißt erstmal nicht zwingend etwas, aber es fiel mir halt auf.
Zitat von emzemz schrieb:Die Todesursache ist und bleibt nach wie vor ungeklärt.
Durchaus, ich frage mich eben, wie man einer spezifischen Person ein Tötungsdelikt nachweisen will, wenn nicht mal ohne die "Wer wars denn? - Frage" nachweisbar ist, dass im Todesfall dieses Opfers ein Fremdverschulden überhaupt stattgefunden hat.
Zitat von emzemz schrieb:Die gefundenen Spuren belegen lediglich eine Aufnahme von Lorazepam
Eben.. und auch wenn diese Tatsache für Krankenhäuser sehr peinlich ist wird die Verteidigung sicher vorbringen, dass der TV keines Falls der einzige Krankenpfleger ist, der Lorazepam klaut und brüderlich mit seinen Freunden teilt...
Zitat von emzemz schrieb:Eine Aussage über die Menge und deren Wirkung wird nicht getroffen
Halt nur indirekt, indem die Aussage lautete "Zu wenig für ältere Messmethoden."
Das dann zweifelsfrei für den perimortalen Zeitraum nachzuweisen dürfte unmöglich sein.
Zitat von emzemz schrieb:Ob durch den Nachweis in den Haaren eine Zeitpunkt der Verabreichung einzugrenzen ist, vermag ich nicht zu beurteilen:
Das geht bei der Aussage auch nicht, dazu ist sie zu schwammig bzw kann zwei völlig unterschiedliche Dinge bedeuten:

Wenn "in den Haaren" bedeutet, dass die Haare untersucht wurden und dabei festgestellt wurde, dass es über einen längeren Zeitraum zur Aufnahme kam, indem sich der Wirkstoffanteil, der sich an den Haarwurzel ansetzt mit dem Haar auswächst, würde eine Aussage formen, die sich mit dem Todeszeitpunkt nicht wirklich in einen Zusammenhang bringen lässt.

Bedeutet "in den Haaren", dass dort Anhaftungen gefunden wurden, etwa wie das der Fall wäre, wenn jemand, der Lorazepam im Magen hat erbricht und dabei Mageninhalt incl Lorazepam in den Haaren verbleibt, dann wäre das schon aussagekräftiger, denn das würde nicht nur die Einnahme dicht an den Todeszeitpunkt bringen und man könnte erwähnen, dass Maria auf die anderen Teilnehmer der Grillfeier nicht krank wirkte, Erbrechen aber ziemlich häufig auftritt, wenn eine Person erwürgt oder erstickt wird.
Zitat von emzemz schrieb:Entscheidend ist die Gesamtschau auf alle Indizien, es dürfen keine vernünftigen Zweifel an seiner Täterschaft verbleiben.
Ich weiß es halt wirklich nicht und bin da super "zwiegespalten".
Es würde mich ohne Frage ärgern, wenn dieser manipulative, verlogene Schleimaal mit der super Macke (eine rein persönliche Einschätzung des TV, basierend auf seinen Fernsehauftritten und seinen anderen"Aktivitäten") mit einem Mord davon käme.

Aber im Moment sehe ich noch keine Beweise/hinreichen Indizien, die "hinreichend zweifelsfrei" belegen, dass DIESES Opfer durch das geplante, heimtückische Handeln DIESES TV zu Tode kam und an DIESER Stelle in einer Grube voller Löschkalk landete.

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Maria Baumer

14.04.2020 um 16:38
Zitat von FraukieFraukie schrieb:Durchaus, ich frage mich eben, wie man einer spezifischen Person ein Tötungsdelikt nachweisen will, wenn nicht mal ohne die "Wer wars denn? - Frage" nachweisbar ist, dass im Todesfall dieses Opfers ein Fremdverschulden überhaupt stattgefunden hat.
Die Auffindesituation allein dürfte genügen, um von einem Fremdverschulden auszugehen. Einer Selbsttötung dürfte die zuvor ausgehobene Grube und das Überschütten mit Branntkalk widersprechen. Da gibt es weißgott angenehmere Todesarten.

Ich werde jetzt aber nicht auf alle Indizien, die man auch anders deuten könnte, eingehen. Noch sind mir keine Indizien aufgefallen, die einer Tatbegehung durch den Beschuldigten widersprechen.


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Maria Baumer

14.04.2020 um 21:26
Vielen Dank!
Zitat von AggieAggie schrieb:Soweit ich mich erinnere, wurde nicht explizit behauptet, dass CF von der Polizei direkt dazu gedrängt wurde, in der XY-Sendung als Studiogast (sowie bei der 'Trauer-Szene' in der Kirche und dem Interview in der Regensburger Wohnung) aufzutreten - aber einen impliziten Druck dürfte er durchaus gespürt haben, weil ja Maria Baumers Zwilingsschwester ebenfalls als Studiogast geladen war. Ich denke, dass er keine andere Wahl hatte, als mitzumachen, denn sonst hätte man sich gefragt: "Und was ist mit dem Verlobten? Warum ist der nicht ebenfalls im XY-Studio?"
Und so ging er denn mit, und dachte vermutlich bei sich 'Augen zu und durch' ...

Zu der Frage, ob CF zum Zeitpunk der XY-Sendung im Nov. 2012 bereits im Fokus der Ermittler stand: Ja, er war bereits kurz nach Marias mysteriösem 'Verschwinden' ins Visier der Ermittler geraten.
Genau so hatte ich das in Erinnerung.
Zitat von FraukieFraukie schrieb:Aber im Moment sehe ich noch keine Beweise/hinreichen Indizien, die "hinreichend zweifelsfrei" belegen, dass DIESES Opfer durch das geplante, heimtückische Handeln DIESES TV zu Tode kam und an DIESER Stelle in einer Grube voller Löschkalk landete.
Das ist auch schwer möglich, weil es eben noch keine Prozess gegeben hat. Für die Anklage und die Durchführung einer Hauptverhandlung reicht ein "hinreichender Tatverdacht". Zweifel können also noch gerne bestehen. Erst nach dem Ende der Beweisaufnahme darf und muss die Kammer zu dem Ergebnis kommen, dass der Angeklagte "ohne jeden vernünftigen Zweifel" die Tat begangen hat.

Alles, was bisher bekannt ist, reicht für die Anklageerhebung.


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Maria Baumer

14.04.2020 um 22:35
Zitat von emzemz schrieb:.
Die Auffindesituation allein dürfte genügen, um von einem Fremdverschulden auszugehen. Einer
Die Auffindesituation beweist eindeutig, dass die Verstorbene nicht ohne Fremdbeteiligung in der Auffindesituation geendet sein kann.

Darüber ob ihr Versterben fremdverschuldet war gibt das keine Auskunft.

Klar sind Sachen wie "Ich hab Panik bekommen, weil sie das Lorazepam von mir hatte und ein tödlicher Unfall in Verbindung damit meine geplante Berufslaufbahn unweigerlich beendet hätte, deswegen habe ich die Leiche verschwinden lassen." usw
totales Klichee und dürfte in der Popkultur weit öfter vorkommen als in der Realität.
Wirklich glaubhaft ist das auch nicht.

Aber geeignet zu erklären, dass die Auffindesituation einen Tötungsdelikt nahe legen mag, aber eben nicht beweist.
Zitat von emzemz schrieb:Ich werde jetzt aber nicht auf alle Indizien, die man auch anders deuten könnte, eingehen.
Brauchst Du auch nicht.
Ich gehe einfach mal davon aus, dass es Euch schon aufgefallen ist, dass ich jemand bin, der sich sehr schwer damit tut selbst dann wenn es nur um eine persönliche Meinung geht zu sagen "Ich halte diesen TV für schuldig."
Das maße ich mir wirklich, wirklich selten an.

Die von Dir angesprochenen "Alle Indizien" bzw ihre Gesamtheit veranlassen mich aber dazu in diesem Fall eine Ausnahme zu machen und zu dem Schluss zu kommen, dass ich persönlich den TV für schuldig halte.

Das ändert aber eben nichts daran, dass zwischen "Ist meiner Ansicht nach der vorgeworfenen Tat schuldig." und "Ich sehe genug und ausreichend einschlägige Beweise die einen Schuldspruch rechtfertigen." für mich zwei paar völlig unterschiedliche paar Schuhe sind.
Zitat von emzemz schrieb:Noch sind mir keine Indizien aufgefallen, die einer Tatbegehung durch den Beschuldigten widersprechen.
Das sollte aber auch auf keinen Fall notwendig sein.
Wirklich objektiv und belastend sind in diesem Fall doch nur:
- der TV hatte ein Motiv (bzw mehrere Mögliche)
- er hatte die Möglichkeit zur Tatbegehung
und
- er hat bei der Ermittlung nachweislich gelogen (wenn wir mal davon ausgehen, dass es mehr als nur unwahrscheinlich ist, dass ausgerechnet die angeblichen Anrufe von Maria aufgrund von irgendwelchen Datenfehlern nicht nachvollziehbar waren)

Alles andere mag in der Gesamtheit "beeindrucken", ist aber jeweils einzeln genommen einfach mal von eher zweifelhafter Beweiskraft, so als Beispiel:

- der TV ist nicht die einzige mögliche Quelle für Lorazepam und dass es überhaupt im Zusammenhang mit ihrem Tod steht ist keineswegs bewiesen
- den besagten Spaten wird ja wohl mindestens ein Geschäft im Umkreis führen und das wird kein Einzelstück sein, ich such mich auch dumm und dusslig, weil ich die Gartenkralle, die ich erst vor wenigen Wochen gekauft habe nicht mehr finden kann und bisher gibt es meines Wissens an dem besagten Spaten keine Spuren des TV und auch keine Seriennummer oder sonstwas, das sicher klar stellt, dass es wirklich dieser Spaten ist
- das der TV die letzte Person ist, die nachweislich mit dem Opfer zusammen war trifft auf praktisch jeden ungelösten Fall für den Lebenspartner zu, vor allem wenn man zusammen lebt

Ich verstehe jeden, der keine Zweifel an der Täterschaft hat, habe ich wie gesagt selbst nicht.
Meine Zweifel richten sich ausschließlich auf die Qualität/Eindeutigkeit der Beweise.

Es geht hier um so viel mehr als einen Mord.
Möchte ich wirklich in einem Land leben in dem aufgrund der hier vorliegenden Beweise und Indizien eine "Beweislastumkehr" eintritt bei der der TV seine Unschuld beweisen muss statt umgekehrt?

Zwar sollte bei jeder Strafsache gleich sauber gearbeitet werden, aber es geht hier darum einem Angeklagten eins der schwersten Verbrechen vorzuwerfen das unser Rechtssystem kennt und das auch mit der schwersten Strafe belegt ist, die es in unserem Land gibt.

Wenn dann nun plötzlich gilt:
"Er hatte mögliche Motive, die Gelegenheit und log bei seiner Darstellung rund um das Verschwindens der Verstorbenen, dazu kommen eine Hand voll Indizien die nur in ihrer Gesamtheit beeindrucken, einzeln aber kaum was aussagen, deswegen muss ihm nun nicht mehr die Tat nachgewiesen werden, sondern er muss seine Unschuld beweisen."

Das fände ich persönlich noch viel gruseliger als einen Mörder, der mit seiner Tat davon kommt.
Zitat von monstramonstra schrieb:Das ist auch schwer möglich, weil es eben noch keine Prozess gegeben hat. Für die Anklage und die Durchführung einer Hauptverhandlung reicht ein "hinreichender Tatverdacht".
Zitat von monstramonstra schrieb:Alles, was bisher bekannt ist, reicht für die Anklageerhebung.
Das sehe ich ganz genau so. Mir stellt sich nur die Frage ob es clever ist Anklage zu erheben nur weil das geht.
Als dieser TV schon einmal in U-Haft saß hat man sich ja dagegen entschieden und die Ermittlungen gegen ihn vorläufig eingestellt.

Wie vermutlich Viele, die anhand der Gesamtsituation hinreichend sicher sind, dass er ganz zu Recht verdächtigt wird, war ich ob dieser Entlassung durchaus irgendwie "enttäuscht" und fand den Gedanken, das er "davon kommen" könnte nicht grade angenehm.

Aber zu sagen "Wir lassen das erstmal mit der Anklageerhebung." ist tatsächlich weniger schlimm als einen Prozess zu überstürzen, der dann mit einem Freispruch endet und zwar nicht, weil alle von der Unschuld des TV überzeugt sind, sondern weil die vorgebrachten Beweise und Indizien einfach nicht ausgereicht haben.
Denn nach einem Freispruch ist es ja fast egal was noch an Beweisen auftaucht, da gibt es fast gar kein zurück mehr.

Als es dann diese Pressekonferenz gab und die Rede davon war, dass man jetzt nicht wieder intensiv am Fall arbeite, sondern auch Haftbefehl erlassen wurde und eine Anklage vorbereitet wird, da hatte ich ziemlich "große Erwartungen" was diese "neuen Erkenntnisse" die das Ruder rumreißen wohl sein werden.

Wenn aber aus ermittlungstaktischen Gründen nichts sonst zurück gehalten wurde, dann ist doch das Einzige was sich seit der Entscheidung den TV aus der U-Haft zu entlassen und eben noch keine Klage zu erheben geändert hat doch die Tatsache, dass eine neue Messmethode Spuren von Lorazepam nachweisen konnte, die für ältere Messmethoden zu gering waren.

Wenn ich nu nicht irgendwas übersehe, dann ist das die einzige (bekanntgegebene) "Neuerkenntnis" und wie gesagt, aufgrund der Tatsache, dass Lorazepam aus mehr als einer Quelle kommen kann und auch die neue Messung keine Auskunft darüber gibt ob dieses Medikament überhaupt eine Rolle gespielt hat.

Woher kommt dann die Erwartungshaltung, dass diese Erkenntnis ein derartiger "Gamechanger" sein könnte?

Der TV war z.B. wohl mehr als einmal dumm genug seine Taten zu filmen.

Ist es da wirklich klug jetzt Anklage zu erheben obgleich die wirklich objektiven Beweise so dürftig sind und somit einen Freispruch zu riskieren statt noch ein wenig zu warten und weiter zu graben in der Hoffnung, dass sich doch noch Beweise finden lassen, die die Anklage auf etwas festere Beine stellt?


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Maria Baumer

14.04.2020 um 23:50
@Fraukie

Weil du den Spaten angesprochen hast, worauf ich wirklich sehr gespannt bin, wie der Anwalt dessen Verbleib erklären will. Drei Tage vor der Tat hatte der Beschuldigte ein baugleiches Exemplar wie das gefundene, bei "Bauhaus" gekauft.

Worauf ich auch noch baue:

https://www.onetz.de/deutschland-welt/muschenried-winklarn/fall-maria-baumer-staatsanwaltschaft-will-februar-anklage-erheben-id2960768.html 02.02.2020
Auf weitere Indizien, so Staatsanwalt Rauscher im Dezember, woll er „nicht weiter eingehen“.



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Maria Baumer

15.04.2020 um 10:49
Zitat von FraukieFraukie schrieb:Ist es da wirklich klug jetzt Anklage zu erheben obgleich die wirklich objektiven Beweise so dürftig sind und somit einen Freispruch zu riskieren statt noch ein wenig zu warten und weiter zu graben in der Hoffnung, dass sich doch noch Beweise finden lassen, die die Anklage auf etwas festere Beine stellt?
Nein. Die Staatsanwaltschaft (StA) kann nicht bis zum St. Nimmerleinstag warten, ob vielleicht noch "das" absolut überzeugende Indiz vom Himmel fällt. Sie muss sich irgendwann entscheiden: Sind noch neue Ermittlungsergebnisse zu erwarten? Warum? Oder müssen die vorliegenden Ermittlungsergebnisse abschließend bewertet werden?

Da gibt es dann zwei Möglichkeiten: Einstellung des Verfahrens oder Anklageerhebung. Die Regensburger StA kann nur anklagen. Zur Erhebung der Anklage bedarf es eines hinreichenden Tatverdachts. Der ist gegeben, wenn aufgrund der Ermittlungsergebnisse prognostisch eine Verurteilung wahrscheinlicher ist als ein Freispruch. In diesem Fall ist die StA sogar verpflichtet, Anklage zu erheben (Legalitätsgrundsatz). Einstellen muss und darf sie nur, wenn a) kein hinreichender Tatverdacht gegeben und b) keine weiteren Ermittlungsergebnisse mehr zu erwarten sind.

Das "Risiko" eines Freispruchs ist also schon eingepreist und auch keine "Niederlage" für die StA. Denn die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens müssen nicht zwingend der Beweiserhebung in einer Hauptverhandlung entsprechen. Zeugen können sich anders äußern, der Angeklagte kann sich zur Tat einlassen oder Gutachten können widerlegt werden. Und zum Schluss entscheiden fünf Richter, ob sie von der Schuld überzeugt sind. Und nicht der StA, der nur überzeugt sein muss, ob ein hinreichender Tatverdacht vorliegt.

Der Nachweis von Lorazepam in den Knochen des Opfers ist deshalb so wichtig, weil das selbe Medikament als Tatmittel vom Verdächtigen bei anderen Straftaten verwendet worden ist. Lorazepam ist der "Missing Link" für einen Mord, begangen durch den Verdächtigen. Die Sexualstraftaten bieten zugleich ein Motiv für den Mord an Maria. Hinzu kommt das Vor- und Nachtatverhalten. Der "große Unbekannte", der mit Lorazepam bewaffnet über die zufällig (Wann eigentlich?) allein im Wald Pilze sammelnde Maria herfällt, ihr das Benzodiazepin einflößt und sie tötet, das ist nur eine fernliegende theoretische Möglichkeit. Rein theoretische Zweifel reichen aber nicht aus.

Wenn es also keine großen Überraschungen zugunsten des Angeklagten gibt, wird er im Prozess verurteilt werden. Da habe ich jedenfalls keine Zweifel.


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Maria Baumer

15.04.2020 um 11:14
Zitat von monstramonstra schrieb:Der Nachweis von Lorazepam in den Knochen des Opfers ...
Der Nachweis erfolgte:

- in einem Kleidungsstück
- in den Haaren

So wie ich es meine verstanden zu haben, wurden die Haare nicht in der Grube selbst aufgefunden sondern abseits. Zu dem Kleidungsstück wurde meines Wissens nach weder verlautbart, um welches es sich handelt, noch wo es gefunden wurde.


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Maria Baumer

15.04.2020 um 12:21
@emz

Danke! So gut habe ich die Nachrichten nicht mehr im Kopf gehabt.

Die Verteidigung dürfte natürlich das Gutachten, mit dem der Lorazepam-Nachweis gelang, auf alle erdenkliche Weise angreifen. Wenn es sich dabei um Untersuchungsmethoden handelt, die erst seit kurzem möglich sind, mithin als um neue Methoden, würde ich als Verteidiger als daran setzen, diese als unzuverlässig hinzustellen. Weiter wird man versuchen, einen freiwilligen Konsum in den Raum zu stellen. Das würde aber meiner Meinung nach eine glaubhafte Aussage des Angeklagten erfordern.

Die StA dürfte im Gegenzug - und das sind Indizien, die bisher nur bruchstückhaft an die Öffentlichkeit gekommen sind - zu widerlegen versuchen, dass das Opfer das Benzodiazepin schon vor der Tat aus freien Stücken (missbräuchlich oder aus ärztlicher Verschreibung) zu sich genommen haben könnte. Da werden dann die Ärzte und der Gesundheitszustand Marias erörtert werden. Ggf. auch die "Aussetzer", die sie nach Angaben von Angehörigen hatte.


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Maria Baumer

15.04.2020 um 23:33
Zitat von monstramonstra schrieb:Weiter wird man versuchen, einen freiwilligen Konsum in den Raum zu stellen. Das würde aber meiner Meinung nach eine glaubhafte Aussage des Angeklagten erfordern.
Lorazepam bekommt man nicht im Supermarkt.
das gibt es nur auf Rezept in der Apotheke.


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Maria Baumer

15.04.2020 um 23:47
Zitat von SeidenraupeSeidenraupe schrieb:Lorazepam bekommt man nicht im Supermarkt. das gibt es nur auf Rezept in der Apotheke.
Klar.

Der Angeklagte könnte sich aber z.B. dahingehend einlassen, dass er das Lorazepam von seiner Arbeitsstätte entwendet und zusammen mit Maria zum "abchillen" konsumiert habe. Oder er behauptet, Maria habe sich das Medikament von einem unbekannten Arzt verschreiben lassen. Oder auf dem Schwarzmarkt besorgt. Oder von einem Arbeitskollegen des F. erhalten.

Wie glaubhaft das wäre mag jeder selbst beurteilen. Deshalb denke ich, dass er aus der Nummer nicht mehr raus kommt.


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Maria Baumer

16.04.2020 um 00:03
@monstra
MAria B. klagte wohl über GEdächtnisprobleme und suchte einen Arzt deswegen auf. Jedenfalls habe ich das so in Erinnerung.

da ist für mich kein "Tavor-chillen" zu erkennen.Die junge Frau machte sich Sorgen um ihre Gesundheit!

Ich weiß nicht, ob C.F. für den Tod von Maria B. verantwortlich ist.
es spricht einiges an Indizien dafür. Hoffe, das Gericht kann ihm die Tat mittels Indizien und Beweisen hinreichend nachweisen.

Der Spaten, der Löschkalk und dir vergrabene Leiche in der Nähe ihres letzten Aufenthaltsortes bzw mit Bezug zu diesem Aufenthaltsort, das Joggen von C.F. ohne Begegnungen und ohne Zeugen, die erfundenen Anrufe, die seltsamen Informationen an die Familie der Vermissten und nun noch der Nachweis von starken Psychopharmaka , die er anderweitig verwendete um eine Frau für sexuelle Handlungen gefügig zu machen ---

wenn man all diese Indizien betrachtet und alle Familienangehörigen, Freund , sonstige Zeugen kennen diese Indizien ja nun auch-- da kann dann auch mal die ein oder andere Bemerkung von CF oder MB im vorfeld anders bewertet werden....


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Maria Baumer

16.04.2020 um 04:35
Zitat von SeidenraupeSeidenraupe schrieb:Ich weiß nicht, ob C.F. für den Tod von Maria B. verantwortlich ist.
es spricht einiges an Indizien dafür. Hoffe, das Gericht kann ihm die Tat mittels Indizien und Beweisen hinreichend nachweisen.

Der Spaten, der Löschkalk und dir vergrabene Leiche in der Nähe ihres letzten Aufenthaltsortes bzw mit Bezug zu diesem Aufenthaltsort, das Joggen von C.F. ohne Begegnungen und ohne Zeugen, die erfundenen Anrufe, die seltsamen Informationen an die Familie der Vermissten und nun noch der Nachweis von starken Psychopharmaka , die er anderweitig verwendete um eine Frau für sexuelle Handlungen gefügig zu machen ---

wenn man all diese Indizien betrachtet und alle Familienangehörigen, Freund , sonstige Zeugen kennen diese Indizien ja nun auch-- da kann dann auch mal die ein oder andere Bemerkung von CF oder MB im vorfeld anders bewertet werden....
Genau, da ist schon einiges an Indizien zusammengekommen, die auch mich dazu bringen, hier der Einschätzung zuzustimmen: Beitrag von monstra (Seite 245)


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Maria Baumer

17.04.2020 um 00:07
@Fraukie
Ich hatte schon öfter den Eindruck, dass Tatverdächtige ab und an auch schuldig gesprochen werden, weil die Richter unabhängig von der Indizienlage fest davon überzeugt sind, den Richtigen zu haben, s. Benedikt Toth oder Manfred Genditzki.

Ich bin fest davon überzeugt, dass CF ebenfalls wegen Mordes einsitzen wird und wahrscheinlich auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden wird.


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Maria Baumer

17.04.2020 um 10:10
Zitat von marloncmarlonc schrieb:Ich hatte schon öfter den Eindruck, dass Tatverdächtige ab und an auch schuldig gesprochen werden, weil die Richter unabhängig von der Indizienlage fest davon überzeugt sind, den Richtigen zu haben, s. Benedikt Toth oder Manfred Genditzki.
Den Fall Genditzki habe ich mangels genauer Kenntnis außen vor gelassen, aber was Bence Toth anbelangt, da wurde die Gesamtschau auf die Indizienkette schon so oft im entsprechenden Thread rauf und runter gebetet, dass deine Behauptung einfach nur albern ist. Hätten alle fünf Richter tatsächlich die Indizienlage nicht berücksichtigt, warum nur schaffen es die unzähligen Unterstützer dann in all den Jahren nicht, an diesem Urteil auch nur ansatzweise zu kratzen?
Zitat von marloncmarlonc schrieb:Ich bin fest davon überzeugt, dass CF ebenfalls wegen Mordes einsitzen wird und wahrscheinlich auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden wird.
Bis jetzt ist erst mal Sta Rauscher davon überzeugt, genug Indizien vorliegen zu haben, dass es Sinn macht, eine Anklage zu schreiben. Die ist aber vom Gericht noch gar nicht zugelassen, soweit ich weiß. Also mal ganz langsam, zumal wir gar nicht alle Indizien kennen.

Eine besondere Schwere der Schuld könnte möglich sein, da er später abermals ein Opfer unter Beruhigungsmittel gesetzt hat.

http://schwurgericht.info/die-besondere-schwere-der-schuld/
Der Bundesgerichtshof verlangt eine „zusammenfassende Würdigung von Tat und Täterpersönlichkeit“ anhand von Umständen, „die Gewicht haben“. In Betracht kommen beispielsweise eine besondere Verwerflichkeit der Tatausführung oder der Motive, mehrere Opfer bei einer Tat, die Begehung mehrerer Mordtaten oder – im oder ohne Zusammenhang mit dem Mord begangene – weitere schwere Straftaten (BGH, 22.11.1994, GSSt 2/94, NJW 1995, 407).



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Maria Baumer

17.04.2020 um 10:45
Zitat von FraukieFraukie schrieb:Ist es da wirklich klug jetzt Anklage zu erheben obgleich die wirklich objektiven Beweise so dürftig sind und somit einen Freispruch zu riskieren statt noch ein wenig zu warten und weiter zu graben in der Hoffnung, dass sich doch noch Beweise finden lassen, die die Anklage auf etwas festere Beine stellt?
Auf was soll man warten? Dass original Videoaufnahmen vom Mord entdeckt werden?

Meiner Meinung nach waren schon vor dem Lorazepam Nachweis ausreichend Indizien da, die für die Verurteilung ausgereicht hätten. Ich habe es schon mal gepostet... Der Entwickler des Labortests hat garantiert vor einiger Zeit mitgeteilt, dass der Test 2019 fertig entwickelt ist, und deshalb hat man damals noch mit der Anklage gewartet.


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Maria Baumer

17.04.2020 um 12:09
@Delphi10

Sagte Sta Rauscher nicht in der PK, dass man vor fünf (?) Jahren noch nicht in der Lage war, minimale Lorazepam-Spuren nachzuweisen? Er hat jetzt ein ihm bereits bekanntes privates Labor eingeschaltet.

Wann kam denn erstmals die Überlegung auf, Maria könnte unter Lorazepam gesetzt worden sein? Geschah das erst im Zusammenhang mit dem Prozess wegen Missbrauchs?
https://www.wochenblatt.de/news-stream/regensburg/artikel/167520/die-sexuelle-abgruende-des-baumer-verlobten
Im April 2014 soll er das Beruhigungsmittel Tavor in den Tee der jungen Frau gemischt und sie so sexuell gefügig gemacht haben.



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Maria Baumer

17.04.2020 um 13:11
@Fraukie
Zitat von FraukieFraukie schrieb am 04.03.2020:Der TV war Medizinstudent/Krankenpfleger, da muss die Recherche ob und ab welchem Punkt es bei Lorazepam eine letale Dosis gibt erlaubt sein und wenn der auch nur einen Kriminalroman daheim hat oder mal einen Krimi geschaut, dann sind diese Suchen im Hinblick auf den Nachweis des Tötungsdeliktes an sich bereits völlig entkräftet, denn die Frage darf hier nicht sein ob es wahrscheinlich ist, dass soetwas zufällig zusammenfällt, sondern ob es möglich ist.
Das ist schlicht und ergreifend falsch. Es kommt gerade auf die Wahrscheinlichkeit an, dass so etwas zufällig zusammenfällt. Und im konkreten Fall kommt ja noch sehr viel mehr dazu:

- Lorazepam wurde im Opfer nachgewiesen
- der TV hat Lorazepam bei einer anderen Straftat verwendet
- es gibt keine Erklärung wie das Opfer ohne Mitwirkung des TV an das Lorazepam gekommen sein soll, da es sich um ein rezeptflichtiges Medikament handelt
- der TV hatte in den Tagen vor ihrem Verschwinden nach Lorazepam "perfekter Mord" und "letale Dosis" gegoogelt
- das Opfer wurde mit Löschkalk begraben
- in der Nähe des Opfers wurde ein Spaten gefunden, der baugleich mit einem Spaten ist, den der TV drei Tage vor der Tat gekauft hatte, während der Spaten des TV verschwunden ist und sein Verbleib vom TV nicht aufgeklärt werden kann
- der TV hat mehrere andere schwere Straftat begangen
- der TV hatte darüber gelogen, dass er noch nach dem Verschwinden des Opfers Anrufe von ihr bekommen habe
- eine angeblich Facebook-Nachricht von dem Opfer war von der gemeinsamen Wohnung abgeschickt worden, wo sich nur der TV aufhielt

Die Google-Suche kurz vor ihrem Verschwinden ist bereits für sich genommen ein schwer belastendes Indiz, weil die Wahrscheinlichkeit eines zufälligen Zusammenfallens mit dem tatsächlichen Tod (und dem Nachweis von Lorazepam in der Leiche) innerhalb eines so kurzen Zeitraums einfach verschwindend gering ist. Dass das aber zufällig auch noch mit all den anderen Indizien zusammenfällt, insbesondere dem Spaten ist so fern jeder Realität, das vernünftige begründete Zweifel an der Täterschaft des TV absolut fernliegend sind.

Ein den TV entlastendes theoretisches alternatives Szenario muss für einen Freispruch wenigstens noch mit einem Mindestmaß am Wahrscheinlichkeit möglich sein. Das ist hier nicht mehr gegeben.

Mit der Google-Suche lässt sich auch ohne weiteres Vorsatz nachweisen. Das einzige, was evtl. schwieriger wird, ist der Nachweis eines Mordmerkmals, wobei es auch dafür (hier insbesondere Heimtücke und Verdeckung einer Straftat) auch Indizien gibt.


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Maria Baumer

19.04.2020 um 21:30
@DerGreif
ich gebe ihnen ja recht, dass viele jäger der hasen tod sind, aber:
bis auf die lorezepam anhaftung an den leichenteilen hat das olg nbg obergerichtlich entschieden, dass dies eben sonst alles nicht für einen dringenden tatverdacht ausreicht. die geschädigte kann sich aber auch -rein theoretisch - vom tv das lorezepam genommen haben.
und die schweren anderen straftaten... nun ja, ein 17 jähriger hat „sex“ mit einem 13 jährigen... aber auch hier gilt ne bis in idem.

sagen wir mal so, es wird sportlich für hr. rauscher. hoffen wir mal nicht, dass die anklage eine verzweiflungstat war...


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Maria Baumer

19.04.2020 um 23:33
Das ist aber schon ein paar Jahre her, dass der dringende Tatverdacht abschlägig beschieden wurde.

Dass Lorazepam eine Rolle spielen könnte, darauf kam man, so wie ich das sehe, auch erst nachdem der Tatverdächtige eine Patientin damit ruhiggestellt und sich dann an ihr vergangen hatte. Da war längst der Leichnam von Maria Baumer gefunden.
Zitat von pannettonepannettone schrieb:und die schweren anderen straftaten... nun ja, ein 17 jähriger hat „sex“ mit einem 13 jährigen... aber auch hier gilt ne bis in idem.
Und dass er eine Frau missbraucht hat, Kinderpornophie besaß, das ist noch nicht mal einer Erwähnung wert.

Was der Hinweis auf "ne bis in idem" soll, er wurde doch verurteilt, zwei Jahre auf Bewährung, daran will doch keiner rütteln:

https://www.regensburg-digital.de/zwei-jahre-auf-bewaehrung-fuer-den-kindergaertner-der-domspatzen/19122016/ (Archiv-Version vom 26.04.2020)
Verurteilt wurde der für voll schuldfähig befundene Angeklagte wegen schweren und einfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern und wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrunfähigen Person. Zudem wegen dem Besitz von sogenannten kinderpornographischen Filmen und wegen vorsätzlicher Körperverletzung von Frau S., der er nachstellte.



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Maria Baumer

19.04.2020 um 23:43
sorry @emz, korrekt, den zweiten fall hatte ich total vergessen.


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