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Maria Baumer

9.924 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Vermisst, 2012 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Maria Baumer

Maria Baumer

06.10.2020 um 23:30
Zitat von SeidenraupeSeidenraupe schrieb:es klingt so, als würde euch das Urteil nicht überzeugen. Liege ich damit richtig ?
Nein. Nicht hinsichtlich der besonderen Schwere der Schuld:

Beitrag von monstra (Seite 486)

Beitrag von monstra (Seite 483)

Es gibt aber auch andere fundierte Ansichten:

Beitrag von CurleyHolmes (Seite 484)

Ich halte aus allgemeinen Erwägungen 15 Jahre für geboten, aber auch für ausreichend.

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Maria Baumer

06.10.2020 um 23:31
Zitat von SeidenraupeSeidenraupe schrieb:@Deus_ex_Machin es klingt so, als würde euch das Urteil nicht überzeugen. Liege ich damit richtig ?
Man muss da vorsichtig sein: Erstens ist es nicht selten, dass Medienvertreter die Urteilsgründe verzerrt wiedergeben. Das ist allzu nachvollziehbar, denn wenn - wie hier - die Begründung fast zwei Stunden dauert, könnte nur ein Roboter alles wortgetreu mitschreiben. Zweitens gibt es viele Vorsitzende, die die Urteilsgründe mündlich eher "hemdsärmelig" vortragen, diese schriftlich aber viel gehaltvoller und sorgfältiger niederlegen. Insofern weiß man nicht, ob man nach einer mündlichen Urteilsbegründung die Urteilsgründe wirklich kennt. Das weiß man erst, wenn sie schriftlich vorliegen.

Die Annahme des Mordmerkmals niedere Beweggründe ist immer heikel und oft ein Einfallstor für erfolgreiche Revisionen. Bricht das weg, dürfte auch die besondere Schuldschwere vom Tisch sein. Hammer macht das aber nicht seit gestern; er wird wohl überzeugt sein, das Urteil revionssicher begründen zu können. Ob das reicht, werden wir sehen.


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Maria Baumer

07.10.2020 um 00:52
Zitat von Deus_ex_MachinDeus_ex_Machin schrieb:Die Revision ist zulässig, wenn sie fristgemäß eingelegt und ordnungsgemäß begründet worden ist. Das ist aber Formsache, daran wird sie nicht scheitern.

Der BGH wird dann alles prüfen: Ob der Schuldspruch revisionsrechtlich zu beanstanden ist, ob beide Mordmerkmale einer rechtlichen Nachprüfung standhalten und auch ob die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden durfte.
Erstmal vielen Dank, dass du hier immer alles so toll erklärst!
Kannst du eine Angabe machen, wie lange das zeitlich nun noch dauert? Also ab wann würde der BGH das prüfen und wann in etwa kann man mit einem Ergebnis rechnen?


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Maria Baumer

07.10.2020 um 01:03
Zitat von MaifalterMaifalter schrieb:Erstmal vielen Dank, dass du hier immer alles so toll erklärst!
Kannst du eine Angabe machen, wie lange das zeitlich nun noch dauert? Also ab wann würde der BGH das prüfen und wann in etwa kann man mit einem Ergebnis rechnen?
Da die Hauptverhandlung 17 Verhandlungstage umfasste, hat das Gericht nun neun Wochen Zeit, das Urteil zu begründen.

Die Revision, die bis nächsten Dienstag eingelegt werden muss, muss dann innerhalb eines Monats nach Zustellung der Urteilsgründe begründet werden.

Der BGH entscheidet durchschnittlich binnen eines Jahres über Revisionen; in so einem Umfangsverfahren vielleicht etwas länger.

Ich würde also frühestens Anfang 2022 mit einer Entscheidung rechnen.


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Maria Baumer

07.10.2020 um 04:36
Nachdem ich nun kurz nachgelesen habe, was das Gericht zum Urteil gesagt hat, bin ich ganz zufrieden. Persönlich, weil ich den Angeklagten schon lange für schuldig hielt, und weil ich wohl mit vielen hier einer Meinung bin, dass sein Gesamtverhalten, vor und nach der Tat, sehr verwerflich ist. Daher bin ich auch mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld als Mensch durchaus einverstanden.

Als Jurist hat sie mich etwas überrascht, aber nicht sonderlich. Ich hatte ja weiter oben dazu schon geschrieben, dass selbst der BGH heutzutage die Begründung relativ ins Belieben des Tatgerichts stellt und m.W. auch relativ selten in einer Revision rügt. Von daher hätte es mich auch nicht überrascht, wenn das Gericht sie nicht festgestellt hätte.

Allerdings glaube ich, dass der BGH an dieser Feststellung nicht rütteln wird und denke auch, dass dies in Ordnung ist.

Ansonsten muss ich sagen, kann ich aus dem, was ich vom Verlauf des Verfahrens kenne und aus den in der Presse veröffentlichten Gründen für das Urteil im Moment nichts sehe, was in der Revision nicht Bestand haben dürfte. Man muss sich erinnern, dass die allermeisten Revisionen vom BGH verworfen werden.

Ich denke CF muss sich auf 20-25 Jahre hinter bayerischen Gittern einstellen und denke das ist gut so.
Zitat von annichenannichen schrieb:Ich glaube, Berufung wird nicht besonders aussichtsreich sein. Was meinen die Juristen hier?
siehe oben
Zitat von monstramonstra schrieb:Aus diesem Grund bin ich mit dem Urteil nicht zufrieden. Die besondere Schwere der Schuld halte ich für nicht angemessen. Sicher ist es kein "gewöhnlicher" Mordfall. Aber ob er zu den besonders schlimmen Fällen gehört? Sicher ist das Nachtatverhalten widerlich. Aber man darf z.B. nicht vergessen, dass die Leichenbeseitigung, die ganzen Lügen und die Show in XY dazu dienten, sich vor Bestrafung zu schützen. Ne bis in idem. Und für die Tat gegen Valerie S. ist er schon einmal bestraft worden. Das ist zwar Persönlichkeit, aber außerhalb der Tatschuld.
Das kann man so sehen, aber wie ich weiter oben schon schrieb, ist der BGH hier relativ tolerant. Ich sehe jetzt auch keinen gravierenden Unterschied zu anderen Mordfällen, in welchen die besondere Schwere festgestellt wurde. Das ist ein prinzipielles Problem dieser Frage, aber kein Problem dieses Falles.

Meine unmassgebliche Meinung ist, das Urteil ist gut so und wird auch eine Revision überstehen.


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Maria Baumer

07.10.2020 um 07:20
Ein neuer Podcast ist online:
https://derfallbaumer.podigee.io/


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Maria Baumer

07.10.2020 um 08:19
@bobotiger: bei Toth wurde natürlich Revision eingelegt. Eine Wiederaufnahme ist auch gescheitert. Auch ohne Feststellung der besonderen Schwere der Schuld ist eine Entlassung nach 15 Jahren der absolute Ausnahmefall.


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Maria Baumer

07.10.2020 um 09:05
Zitat von HugenotteHugenotte schrieb:Und frei für jemand anderen zu sein ist jetzt auf der Verwerflichkeitsskala nicht ganz unten anzusiedeln
Find ich schon. Seh ich als absolut niedere Beweggründe und ist in meinen Augen sehr verwerflich. Man muss mal überlegen, wie er die Situation sonst lösen könnte, ohne sie zu töten. Da gibt es so viele Möglichkeiten. Ganz oben natürlich, dass er einfach Schluss macht und fertig. Absolut ungerechtfertigt der Mord. Ich meine welchen Mord kann man rechtfertigen? Kaum einen, aber den schon 3x nicht.


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Maria Baumer

07.10.2020 um 09:48
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Ich hatte ja weiter oben dazu schon geschrieben, dass selbst der BGH heutzutage die Begründung relativ ins Belieben des Tatgerichts stellt und m.W. auch relativ selten in einer Revision rügt.
Das ist halt das Problem: "Im Belieben des Tatgerichts", ob es eine 5 oder 10 Jahre längere Haft gibt.

Im Ergebnis haben wir nämlich:

1. "Gewöhnlicher" Mord, zwingend lebenslange Freiheitsstrafe, mit Möglichkeit der Strafaussetzung nach 15 Jahren.
2. Mord "plus", zwingend lebenslange Freiheitsstrafe, mit Möglichkeit der Strafaussetzung nach 20 oder 25 Jahren (wer legt das fest?).

Ein Rechtssystem, das ein Lobbyregister beim Bundestag zum höchstkomplexen Gegenstand detailliertester Rechtssetzung macht und in dem das Abschleppen von PKWs juristische Schwerstprobleme darstellen, hat keine Vorgaben, stellt es ins Belieben einer Kammer, ob jemand 10 Jahre länger im Gefängnis sitzt?

Natürlich kann ein Gericht hier die besondere Schwere der Schuld rational begründen, wie in anderen Fällen den "minder schweren Fall". Dass aber außer einer tautologischen Definition des BGH keine Maßstäbe dafür gibt, ist rechtsstaatlich bedenklich.

Zur Geschichte und zum Sinn der lebenslangen Freiheitsstrafe noch ein sehr informativer (und zumeist polemikfreier) Beitrag von Thomas Fischer (von 2015):

https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-02/lebenslange-freiheitsstrafe-schuld/komplettansicht


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Maria Baumer

07.10.2020 um 10:02
Zitat von monstramonstra schrieb:Ein Rechtssystem, das ein Lobbyregister beim Bundestag zum höchstkomplexen Gegenstand detailliertester Rechtssetzung macht und in dem das Abschleppen von PKWs juristische Schwerstprobleme darstellen, hat keine Vorgaben, stellt es ins Belieben einer Kammer, ob jemand 10 Jahre länger im Gefängnis sitzt?

Natürlich kann ein Gericht hier die besondere Schwere der Schuld rational begründen, wie in anderen Fällen den "minder schweren Fall". Dass aber außer einer tautologischen Definition des BGH keine Maßstäbe dafür gibt, ist rechtsstaatlich bedenklich.
Ja, siehe den von mir zitierten Beschluss des Grossen Senats des BGH. Es ist ganz ins Belieben gestellt. Es gibt keine klare Definition von "besonderer Schwere der Schuld." Das ist ein Problem. Aber das hat das BVerfG nun mal so gewollt.


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Maria Baumer

07.10.2020 um 11:04
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Aber das hat das BVerfG nun mal so gewollt.
Und gebilligt (ich habe darauf verwiesen).

Bei allem Segen, den das BVerfG insgesamt für die Bundesrepublik darstellt, haut es auch nicht selten daneben. So manches mal scheint dort professorale Praxisfremde über die Stränge zu schlagen, wenn es darum geht, detailverliebt feinst gesponnene Kompromisswege zusammen zu zimmern.


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Maria Baumer

07.10.2020 um 11:06
Zitat von monstramonstra schrieb:Zur Geschichte und zum Sinn der lebenslangen Freiheitsstrafe noch ein sehr informativer (und zumeist polemikfreier) Beitrag von Thomas Fischer (von 2015):

https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-02/lebenslange-freiheitsstrafe-schuld/komplettansicht
Ich danke Dir für den Link. Ein hochinteressanter Artikel. Wohltuend: Für jedermann verständlich geschrieben! Regt sehr zum Nachdenken an.


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Maria Baumer

07.10.2020 um 11:55
Zitat von monstramonstra schrieb:Das ist auch richtig so. Wenn es Rechtsmittel gibt, ist es legitim, sie in Anspruch zu nehmen. Warum sollte der BGH die Entscheidung nicht überprüfen?
Ich habe ja auch nicht behauptet, dass es nicht rechtmäßig wäre, von mir aus kann RA Haizmann das gerne tun...Er meinte eh: Er wird natürlich noch Revision einlegen, gegen dieses Urteil...Weil C.F. durch eine Revision nur gewinnen kann, verlieren kann er nichts mehr...
Welch weise Worte ;)
Zitat von monstramonstra schrieb:Wenn das Urteil höchstrichterlich abgesegnet ist, hat es mehr Gewicht.
Ah ok, na dann viel Glück!


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Maria Baumer

07.10.2020 um 17:20
Hallo zusammen,

bezüglich Nachtatverhalten und Feststellung der besonderen Schwere der Schuld hier noch ein weiteres Urteil des BGHSt.
In diesem Fall hat die Staatsanwaltschaft erfolgreich Revision eingelegt, gegen die Ablehnung der Annahme der besonderen Schwere der Schuld durch das urteilende Gericht.

Demnach kann auch das Nachtatverhalten bei der Frage zu berücksichtigen sein, ob Umstände von Gewicht die Annahme besonderer Schuldschwere indizieren, wenn ein innerer Zusammenhang mit dem Schuldvorwurf besteht und sichere Schlüsse auf die Einstellung des Täters zur Tat möglich sind.

Ich finde, dass es sich lohnt, den Tenor und die Gründe zu lesen.

Interessant ist auch der Hinweis des BGH der unter 4. ergangen ist, denn da heißt es

Für die neue Hauptverhandlung wird darauf hingewiesen, dass das Tatgericht einen Ermessensspielraum hat, ob es die besondere Schuldschwere schon bei der Würdigung des Mordes prüft sowie gegebenenfalls feststellt und dann in einem zweiten Schritt hinsichtlich der Gesamtstrafe die gefährliche Körperverletzung als weiteren schulderhöhenden Umstand bewertet (§ 57b StGB) oder ob es die besondere Schuldschwere in einer Gesamtwürdigung nur in Bezug auf die Gesamtstrafe erörtert

Hier der Link zu Tenor und Entscheidungsgründen:

https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/14/5-60-14.php
BGH 5 StR 60/14 - Urteil vom 18. Juni 2014 (LG Braunschweig)
Rechtsfehlerhafte Ablehnung der besonderen Schuldschwere beim Mord (Nachtatverhalten; ausnahmsweise Berücksichtigung von Bezichtigungen gegenüber Zeugen).

§ 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB
Leitsätze des Bearbeiter
1. Bei der Prüfung der besonderen Schuldschwere hat sich das Tatgericht an den für die Strafzumessungsschuld im Sinne von § 46 StGB geltenden Regeln zu orientieren. Demnach kann auch das Nachtatverhalten bei der Frage zu berücksichtigen sein, ob Umstände von Gewicht (die Annahme besonderer Schuldschwere indizieren, wenn ein innerer Zusammenhang mit dem Schuldvorwurf besteht und sichere Schlüsse auf die Einstellung des Täters zur Tat möglich sind.

2. Dem Angeklagten kann ein Verhalten gegenüber Zeugen oder Mitangeklagten ausnahmsweise dann angelastet werden, wenn es eindeutig die Grenzen angemessener Verteidigung überschreitet und Rückschlüsse auf eine rechtsfeindliche Haltung zulässt; dies kann etwa dann anzunehmen sein, wenn der Angeklagte einen völlig Unschuldigen - hier: den durch die Tötung der Mutter ohnehin schwer traumatisierten Sohn - der Tatbegehung bezichtigt.
Quelle: https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/14/5-60-14.php


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Maria Baumer

07.10.2020 um 21:38
Also die Verteidigungsstrategie von Euler, dass Maria Baumer die Tabletten selbst eingenommen haben soll war nun wirklich kaum überzeugend...vielleicht hätte ihm eine Flucht nach vorne mit einem vollumfänglichen Geständnis die Schwere der Schuld erspart...weiß man aber nicht...


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Maria Baumer

08.10.2020 um 00:24
@julia15

Das geht aber nur, wenn der Mandant mitspielt.


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Maria Baumer

08.10.2020 um 00:38
@Deus_ex_Machin

Ja, da hast Du Recht....


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Maria Baumer

08.10.2020 um 01:06
Zitat von julia15julia15 schrieb:Also die Verteidigungsstrategie von Euler, dass Maria Baumer die Tabletten selbst eingenommen haben soll war nun wirklich kaum überzeugend...vielleicht hätte ihm eine Flucht nach vorne mit einem vollumfänglichen Geständnis die Schwere der Schuld erspart...weiß man aber nicht...
Finde ich bei so einer erdrückenden Indizienlage immer besser statt ein "auf blöd stellen" und sich damit nur lächerlich machen. Ist letztendlich auch nicht im Sinne des Mandanten ...


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Maria Baumer

08.10.2020 um 07:32
Zitat von julia15julia15 schrieb:Also die Verteidigungsstrategie von Euler, dass Maria Baumer die Tabletten selbst eingenommen haben soll war nun wirklich kaum überzeugend...vielleicht hätte ihm eine Flucht nach vorne mit einem vollumfänglichen Geständnis die Schwere der Schuld erspart...weiß man aber nicht...
Ich denke, Euler hat versucht das Beste aus dem zu machen, was ihm der Verurteilte gegeben hat. Es erscheint sehr unwahrscheinlich, dass er sein Lügengebilde nicht auch gegenüber seinen Verteidigern aufrecht erhalten hat. Haizmanns Bemerkung bzgl. der Revision, man werde noch sehen, ob er den Fall weiter bearbeiten werde, lässt tief blicken.
Deshalb ist ein vollumfängliches, ehrliches Geständnis wahrscheinlich das letzte, was dem Mörder von Maria Baumer selbst in den Sinn kommt.
Wobei ich ihn so einschätze, dass er die Aufmerksamkeit um seine Person durchaus genießt und deshalb vielleicht irgendwann einmal alles aufschreiben wird.


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Maria Baumer

08.10.2020 um 09:06
Zitat von CurleyHolmesCurleyHolmes schrieb:Demnach kann auch das Nachtatverhalten bei der Frage zu berücksichtigen sein, ob Umstände von Gewicht die Annahme besonderer Schuldschwere indizieren, wenn ein innerer Zusammenhang mit dem Schuldvorwurf besteht und sichere Schlüsse auf die Einstellung des Täters zur Tat möglich sind.
Auch ein ziemlich krasser Fall. Eigentlich noch heftiger als der hier. Kann aber angesichts der Persönlichkeit des Täters ganz gut verstehen, warum das LG hier keinen Fall der besonderen Schwere der Schuld angenommen hat. Es ist sicherlich ein Grenzfall.

Der BGH sagt deshalb auch:
Der Senat kann nicht ausschließen, dass das Landgericht auch in Anbetracht der Persönlichkeitsakzentuierung des Angeklagten, die fraglos einen gewichtigen Milderungsgrund darstellt, gleichwohl zur Annahme der besonderen Schwere der Schuld gelangt wäre, wenn es die genannten Umstände rechtsfehlerfrei gewürdigt und abgewogen hätte.
Quelle: https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/14/5-60-14.php

Eine Parallele: Der Angeklagte hatte das Opfer, seine Ehefrau, mit der er 10 Kinder hatte, zuerst mit Psychopharmaka vergiftet. Dann erschoss er das Opfer in einer Kirche und zwang zwei seiner Kinder, die Spuren zu beseitigen. Später bezichtigte er seinen Sohn in einem Brief aus der Psychiatrie, der Täter gewesen zu sein.

Unterschied zum Fall Baumer: F. dürfte die Grenzen angemessener Verteidigung nicht überschritten haben, indem er seiner Umwelt suggerierte (auch mit Hilfe von Manipulationen), Maria Baumer sei verschwunden. Die Medikamentengaben vor dem Tod Baumers könnten aber als gefährliche Körperverletzung schulderhöhend berücksichtigt werden.


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