Der Mensch Jens Söring
gestern um 09:19LOL Ja, in den USA gibt es keinen Straftatbestand der Verleumdung, genausowenig wie einen der Beleidigung.blorgempire schrieb:Man könnte also sagen: @Pippen ist eine Sockenpuppe, die vor allem durch extreme Aggressivität auffällt und verblüffend ihrem Idol, dem Superfechter himself, ähnelt, wahrscheinlich aber nur einer seiner verblendeten Groupies ist? Das wäre also strafrechtlich in den USA völlig i.O.?
Es gibt zivilrechtliche Mittel gegen Verleumdung, defamation. Da geht es aber in erster Linie um ehrenrührige Tatsachenbehauptungen.
Wenn ich sage, ich, nur ich, meine, blorgempire ist ein Dummkopf, ist das eine freie Meinungsäusserung. Wenn ich dagegen behaupte, blorgempire war der dümmste Schüler in der high school, und hat keinen Abschluss und ist einfach nur strohdoof, und blorgempire dann seinen Doktortitel hervorholt, und nachweist, dass er der Jahrgangsbeste der high school gewesen ist, dann habe ich eine schadensersatzpflichtige Falschbehauptung aufgestellt, die vermutlich ehrenrührig ist. Wenn blorgempire dann zeigt, dass er wegen meiner Behauptung einen Job nicht bekommen hat, der ihm $ 100,000 im Jahr gebracht hätte, wird er die von mir verlangen können. Wenn offensichtlich ist, dass meine Behauptung böswillig war, kann eine Jury den Schadenersatz auch um eine "penalty" erhöhen und dann muss ich ihm vielleicht $ 1 million bezahlen - das ist aber immer noch rein zivilrechtlich, nicht strafrechtlich.
Es gibt aber in allen Bundesstaaten einen Straftatbestand, der sozusagen ein Auffangstraftatbestand ist: das ungebührliche Verhalten, disorderly conduct. Wenn ich also abends mit meiner message durch die Strassen ziehe und per Megaphon allen verkünde, kann ich auch wegen einem solchen disorderly conduct bestraft werden. Dann ist aber nicht der Betroffene, sondern die Gemeinschaft das Opfer, der ich auf die Nerven gehe.
Es gibt da also schon ein paar fliessende Grenzen zu strafbarem Handeln, aber die Hürden dahin sind weitaus höher als in Deutschland.
Und wie gesagt, wenn ich klar sage, dass das nur meine unmassgebliche und keineswegs bewiesene Meinung ist, der niemand folgen muss, dann wird das in den meisten Fällen eben von der "free speech" gedeckt. Ich darf nur keine falsche Tatsachenbehauptung aufstellen.
Es gibt zum Beispiel auch keine "Beamtenbeleidung" oder gar "Politikerbeleidigung" als Straftatbestand. Wer sich einschlägige Polizeivideos aus den USA anschaut wundert sich vielleicht manchmal, dass Amerikaner, die gerade verhaftet werden, die Polizisten wüst beschimpfen und mit allen ausgesuchten Schimpfwörtern belegen. Das dürfen sie, so lange sie keinen "Widerstand" gegen die Festnahme betreiben.
:)