Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Nun, ob die Wiederauferstehung des Majestätsbeleidigungsparagraphen der richtige Weg ist, bezweifle ich dann doch sehr
Wenn Du das mit "Majestätsbeleidigung" gleich setzt, ist das auch kein Wunder. Sondern eine Folge Deiner falschen Zuordnung.
Damit sollen alle Personen geschützt werden, die sich zur politischen Betätigung aus der Deckung der Anonymität wagen. Das gilt für den Gemeinderat genau so wie für den Minister. Deine "Majestätsbeleidigung" könnte man höchstens mit § 90 StGB verknüpfen, wenn man das unbedingt wollte.

Warum sollen denn Menschen, die sich besonders für die Allgemeinheit engagieren, nicht auch besonders geschützt werden? Warum sollte nicht gerade im politischen Diskurs der Fokus mehr auf den Inhalt gelenkt werden? Ist es für die Demokratie nützlich, den Gemeinderat als "Arschloch" zu bezeichnen, statt seine abweichende Position inhaltlich zu äußern? Ist es für die Demokratie nützlich, Menschen von öffentlichen Ämtern abzuhalten, weil sie nicht beschimpft werden wollen? Dann bekommt man nämlich die "harten Burschen", denen andere egal sind.

Das nur als Exkurs, mit Söring hat es wenig zu tun. Der wurde rechtskräftig verurteilt.