Pharus schrieb am 22.04.2026:Bei seiner Abendveranstaltung sagte Söring, dass er ins Dschungelcamp will, dass es sogar jetzt konkret ist. Leider habe ich nicht ganz zugehört, ob das schon safe ist oder nicht. Für das Geld würde er es machen, meinte er.
Es ist höchst unwahrscheinlich, dass Söring als Kandidat am Dschungelcamp teilnehmen kann. Der Grund dafür ist, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit kein Visum für Australien bekommen würde.
Bei der Beantragung eines Visums für Australien, ob es sich nun um ein Touristen- oder Work-and-travel-Visum handelt, muss der Antragsteller vollständige Angaben zu Vorstrafen, Bewährungsstrafen oder Haftstrafen machen, völlig unabhängig davon, wie lange diese zurückliegen.
Die Art des Vergehens und die Dauer der verhängten Strafe spielen dabei eine Rolle. Wichtig ist auch die richterliche Urteilsbegründung und ein Schuldeingeständnis. Eine Haftstrafe von 12 Monaten oder mehr führt in der Regel zur Ablehnung (permanentes Einreiseverbot).
Personen, die länger in den USA gelebt haben, müssen ein "FBI Identity History Summary" vorlegen.
Ich erinnere in dem Zusammenhang hier an den deutschen Schauspieler Martin S., der bereits als Kandidat für das Dschungelcamp gesetzt war. Ihm wurde die Einreise wegen Haftstrafen aufgrund von Verkehrs- und Drogendelikten verweigert. Diese Vergehen muten geradezu harmlos an im Vergleich zu Doppelmord und Scheckbetrug.
Könnte Söring die Haftstrafe einfach verschweigen?
Nein.
Die australischen Behörden haben Zugriff auf internationale Strafregisterbanken. Australien und USA sind Mitglieder der "Five-Eyes-Allianz" (Australien, USA, Kanada, GB, Neuseeland).
Ebenso können die australischen Behörden über §57 BZRG eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister erhalten und die dort vorhandenen Informationen zu einer Person einsehen.
Falsche Angaben bei Visa-Anträgen führen zu:
- einer Einreisesperre von 3 bis zu 10 Jahren,
- oder sogar zu einer strafrechtlichen Verfolgung wegen Visa-Betrug,
- ist die Person schon in Australien eingetroffen, wird die Einreise verweigert und die Person in das nächste Flugzeug (auf eigene Kosten) Richtung Heimat gesetzt.
Ich könnte mir vorstellen, dass es für Kanada ähnliche Einreisebestimmungen gibt. Also auch hier sind die Aussichten schlecht, für den Fall, dass Söring die Absicht hätte, seiner "Bienenkönigin" einen Besuch abzustatten.