@Ray. Wo taucht meine Londoner Verurteilung auf?
Zunächst im Bundeszentralregister, wobei gerade dort nicht einfach gelöscht wird. Außerdem in verschiedenen bundeslandrechtlichen Polizeiinformationssystemen wie z.B. HEPOLIS.
Sowieso in Führungszeugnissen zur Vorlage bei Behörden. Üblicherweise ziehen sich die Behörden solcherlei Führungszeugnisse selbst.
Inlandsstraftaten werden an Interpol weitergeleitet, wenn es ein Verbrechen im Ausland war, eine politische Straftat, ein organisiertes Verbrechen (OK) oder ein Drogendelikt. Es muss von internationaler Relevanz sein.
Da ich auch über die österreichische Staatsbürgerschaft verfüge und immer wieder dortzulande auch mich zeitweise aufhalte, kann ich vermelden, das meine deutsche Vergangenheit oder englische Verurteilung noch niemals dort eine Rolle gespielt hat.
Ich bin beispielsweise als Österreicher ins Fürstentum Liechtenstein zugewandert: Es gab keinerlei Beanstandungen.
In erster Ehe war ich mit einer US-Amerikanerin verheiratet (als Österreicher): Ich erhielt zwar die Greencard, musste mich jedoch zur Londoner Verurteilung erklären.
Jetzt bin ich kein aufsehenerregende Fall gewesen anders wie bei JS.
Zudem wird „Ehrlich am Längsten“.
Es macht daher erfahrungsgemäß keinen Sinn, irgendwo lange herumzulegen, sobald man akzeptiert, schon längst enttarnt zu sein.
Ein exzellenter und erfahrener Rechtsanwalt riet mir ziemlich früh im Leben an, niemals zu versuchen, quer durch einen Prozess durchzulügen, weil das einfach zum Scheitern verurteilt sei!
Das zu verstehen, bedarf sowohl der Einsicht und Klugheit, die irgendwie schon belohnt wird, denn der einzelne Mensch oder sogar als Delinquent gewinnt dafür einen unbezahlbaren Wert,
namentlich an „Glaubwürdigkeit!“.
An der „Glaubwürdigkeit“ aber ermangelt es einem JS,
gemessen an der unaufhaltsamen Kritik hinsichtlich der
Seinerseits unaufhörlich abgegebenen Unschuldsbeteuerungen.
Sein größtes Geheimnis nimmt er wohl noch mit ins Grab:“Aus welcher Motivation heraus hat er es wohl wirklich (alles) getan?“