Flugzeug mit 239 Menschen an Bord vermisst!
20.03.2014 um 14:37Anzeige
Ihr Kind hat einen Nachzugsanspruch bis zum 18. Lebensjahr, sofern die Voraussetzungen nach dem (alten) Ausländergesetz vorliegenQuelle: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/FAQs/DE/Themen/Migration/Auslaenderrecht/01.html (Archiv-Version vom 27.04.2014)
stupormundi schrieb:Wer sagt denn dass die Mutter ein "volles Aufenthaltsrecht" hat?Naja, wenn sie es nicht hätte und dann zur Polizei läuft um zu erzählen das ihr Sohn illegal mit einem falschen Pass in Deutschland einreisen wollte aber leider nicht erschienen ist in Frankfurt dann ist das definitiv nicht sehr klug ;-).