Wie steht ihr zur Polizei?
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28.03.2014 um 15:07Wie steht ihr zur Polizei?
28.03.2014 um 15:08
Bone02943
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dabei seit 2010
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28.03.2014 um 15:08Nee das stimmt nicht, denn es gibt keine Strafe wenn man mal keinen dabei hat. Es reicht wenn man ein solches Dokument besitzt, kann also daheim liegen. Im zweifelsfall will die Polizei den aber sehen und kommt mit zu deiner Wohnung.suffel schrieb:hier in DE is es ja pflicht immer ein gültigen perso dabei zu haben :Y:
Einzig wenn man das Land verlässt und einreist braucht man ihn unbedingt, denn da ist es wirklich pflicht.
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28.03.2014 um 15:10@Bone02943
ok dachte man muss den immer dabei haben :Y:
hab den aber eh immer dabei, wenn ich den mal vorzeigen muss dann is es mir zu umständlich die kollegen von der polizei mit nach hause zu nehmen :D
ok dachte man muss den immer dabei haben :Y:
hab den aber eh immer dabei, wenn ich den mal vorzeigen muss dann is es mir zu umständlich die kollegen von der polizei mit nach hause zu nehmen :D
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28.03.2014 um 15:12@interrobang
Seit der Waffengesetz-Novelle 2010 werden Waffen der Kategorie C und D zusammengefasst. [4] Hierbei handelt es sich um Schusswaffen mit gezogenem Lauf (Kategorie C) oder glattem Lauf (Kategorie D), die nicht unter die Kategorien A oder B fallen. (§ 30 und § 31 WaffG)
Erwerb, Besitz und Führen[Bearbeiten]
Der Erwerber muss älter als 18 Jahre sein und den Kauf bei einem Gewerbetreibenden, der zum Handel mit nichtmilitärischen Schusswaffen berechtigt ist, innerhalb von sechs Wochen melden. Diese Meldung umfasst die Art und das Kaliber der erworbenen Waffe, sowie deren Marke, Type, Herstellungsnummer, den Namen des Vorbesitzers sowie eine Begründung für den Besitz der Waffe. Eine Begründung ist als gegeben anzunehmen, wenn die Waffe zur Selbstverteidigung bereitgehalten bzw. zur Ausübung des Schießsports, zu Jagdzwecken oder für eine Sammlung verwendet wird. Diese Informationen werden in das seit 1. Oktober 2012 [5][6] zur Verfügung stehende Zentrale Waffenregister eingetragen. Vor der Eintragung muss vom Gewerbetreibenden ein eventuell vorhandenes Waffenverbot geprüft werden. (§ 33 WaffG)
Beim Erwerb von Schusswaffen bei einem Gewerbetreibenden durch eine Person die über kein waffenrechtliches Dokument verfügt, ist ein eventuell vorhandenes Waffenverbot zu überprüfen und die Waffe erst nach einer Wartezeit von drei Werktagen nach Abschluss des Rechtsgeschäftes auszufertigen. (§ 34 WaffG)
Waffen der Kategorie C, nicht jedoch der Kategorie D, die sich bereits vor dem 1. Oktober 2012 im Besitz befanden, sind bis zum 30. Juni 2014 in das zentrale Waffenregister nachzutragen. Als Begründung für den Erwerb genügt der bisherige Besitz. Bei einer Veräußerung oder Übertragung einer Waffe aus einem Altbestand ist jedenfalls eine Registrierung durchzuführen, unabhängig der konkreten Kategorie. (§58 Abs. 2-3 WaffG)
Munition passend für Waffen der Kategorie C, die in einem Kaliber für Faustfeuerwaffen gefertigt sind, dürfen auch ohne waffenrechtliches Dokument erworben und besessen werden. Beim Erwerb muss jedoch die Registrierungsbestätigung vorgewiesen werden. (§ 24 WaffG)
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28.03.2014 um 15:12Leute...irgendwie wird hier grad das Thema LEICHT verfehlt...:D
aber das mit den Flinten klingt geil :)
aber das mit den Flinten klingt geil :)
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28.03.2014 um 15:13@Alano
Wikipedia: Waffengesetz (Österreich)#Der Waffenbegriff
Scheint zu stimmen. Krank.. C und D sollten beide verboten sein...
Wikipedia: Waffengesetz (Österreich)#Der Waffenbegriff
Scheint zu stimmen. Krank.. C und D sollten beide verboten sein...
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28.03.2014 um 15:14@interrobang
schon heftig, oder? Vorallem wissen viele Österreicher gar nix davon. Aber wir sollten uns wieder dem Thema Pollizei widmen (bevor wir noch Ärger bekommen)
schon heftig, oder? Vorallem wissen viele Österreicher gar nix davon. Aber wir sollten uns wieder dem Thema Pollizei widmen (bevor wir noch Ärger bekommen)
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28.03.2014 um 15:15Wie steht ihr zur Polizei?
28.03.2014 um 15:16Ojeoje, Schantinger ins Haus lassen... das würd ich mir nochmal gut überlegen. Am Ende stellen sie dir noch die Bude auf den Kopf und sagen, du hättest (mit ihrem Einlass) einer Hausdurchsuchung zugestimmt. ô0suffel schrieb:hab den aber eh immer dabei, wenn ich den mal vorzeigen muss dann is es mir zu umständlich die kollegen von der polizei mit nach hause zu nehmen :D
In den meisten Fällen lassen sie dann nur deine Daten beim Revier überprüfen. Ich hab selber noch von Keinem gehört, dem sie wirklich nach Hause gefolgt wären.
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28.03.2014 um 15:18@Zeo
Aha und warum sollten sie das machen? Bist du ne wichtige persönlichkeit oder so?Zeo schrieb: Am Ende stellen sie dir noch die Bude auf den Kopf und sagen, du hättest (mit ihrem Einlass) einer Hausdurchsuchung zugestimmt
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28.03.2014 um 15:18@interrobang
Bayern ist groß. Den Südteil kann man sprachlich vielleicht den Österreichern ähnlich ansehen, aber je weiter man in den Norden kommt hat es nichts mehr mit Österreich zu tun ;)
Auch Bierbänke werden nicht nur von Bayern behüpft und Lederhosen und Dirndl trägt hier im Norden auch keiner :D
Bayern ist groß. Den Südteil kann man sprachlich vielleicht den Österreichern ähnlich ansehen, aber je weiter man in den Norden kommt hat es nichts mehr mit Österreich zu tun ;)
Auch Bierbänke werden nicht nur von Bayern behüpft und Lederhosen und Dirndl trägt hier im Norden auch keiner :D
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28.03.2014 um 15:19@Zeo
hab mein ausweis ja eh immer dabei :Y:
ich galub nicht das die lust hätten das zu durchsuchen und so einfach dürfen die das auch nicht :D
hab mein ausweis ja eh immer dabei :Y:
ich galub nicht das die lust hätten das zu durchsuchen und so einfach dürfen die das auch nicht :D
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28.03.2014 um 15:22Wie steht ihr zur Polizei?
28.03.2014 um 15:55Die Polizei mein Freund und Helfer.
Wir haben ein super „Verhältnis“.
Könnte auch daran liegen, weil ich ne Frau bin. *der letzte Satz ist Ironie*
Wir haben ein super „Verhältnis“.
Könnte auch daran liegen, weil ich ne Frau bin. *der letzte Satz ist Ironie*
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28.03.2014 um 15:56@zlatka
Man muss, wenn man zu der Polizei möchte, diesen Beruf auch richtig wollen. Es verlangt Viel von Einem gibt wiederrum auch Viel zurück. Es ist ein sehr interessanter Beruf mit vielen Facetten. Es setzt eine stabile Persönlichkeit vorraus. Das gefiel mir schon seit Kindheitstagen daran so entschied ich mich, die Ausbildung zu machen.
Wenn ich lese, was Manche hier schreiben....würde am liebsten eine Woche lang tauschen. Vin wegen man darf wild drauflos prügeln, schiessen etc. Man darf (in der Schweiz) kaum Jemanden genauer anschauen, schon heisst es "Polizeibrutalität, Diskriminierung"...
Man muss, wenn man zu der Polizei möchte, diesen Beruf auch richtig wollen. Es verlangt Viel von Einem gibt wiederrum auch Viel zurück. Es ist ein sehr interessanter Beruf mit vielen Facetten. Es setzt eine stabile Persönlichkeit vorraus. Das gefiel mir schon seit Kindheitstagen daran so entschied ich mich, die Ausbildung zu machen.
Wenn ich lese, was Manche hier schreiben....würde am liebsten eine Woche lang tauschen. Vin wegen man darf wild drauflos prügeln, schiessen etc. Man darf (in der Schweiz) kaum Jemanden genauer anschauen, schon heisst es "Polizeibrutalität, Diskriminierung"...
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28.03.2014 um 16:01@CrvenaZvezda
hört sich ja nicht so toll an. Und das meinst du damit, dass man viel zurück bekommt und es ein super Beruf mit vielen Facetten ist?CrvenaZvezda schrieb:Man darf (in der Schweiz) kaum Jemanden genauer anschauen, schon heisst es "Polizeibrutalität, Diskriminierung"...
CrvenaZvezda schrieb: Es verlangt Viel von Einem gibt wiederrum auch Viel zurück. Es ist ein sehr interessanter Beruf mit vielen Facetten.
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28.03.2014 um 16:28@shionoro
Oder Hausdurchsuchungen:
Ein allseits beliebtes Mittel: "Gefahr im Verzug", beliebig Anwendbar selbst bei keinen konkreten verdacht.
Heutzutage ist jeder schuldig, bis die Unschuld bewiiesen ist, so kommt es mir vor. Wenn bei einer Geschwindigkeitskontrolle schon die Daten abgefragt werden, ob ja nix gegen einen vorliegt, dann ist das schon nach Motto "Du bist schuldig, bis die Unschuld bewiesen ist.
Und nicht zu vergessen die Prügelattacken, die natürlich ungestraft bleiben...für die Polizei...
was hat die polizei dirdenn beispielsweise getan, was nicht rechtmäßig war?Beispiel:
Die Polizei hat die Funkzellenabfrage der Demonstration vom 19. Februar 2011 in Dresden rechtswidrig durchgeführt. Ein Sprecher des Landgerichts Dresden bestätigte ZEIT ONLINE, dass in zwei von drei Fällen die Erhebung und Speicherung von Handyverbindungsdaten gegen das Recht verstoßen hat – damit müssen die erhobenen Daten gelöscht werden.http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2013-04/funkzellenabfrage-dresden-landgericht
Oder Hausdurchsuchungen:
"Rechtswidrige Durchsuchungen nehmen überhand"...
Müller ist kein Einzelfall. "Rechtswidrige Durchsuchungen nehmen zunehmend überhand", sagt Alexander Keller, Vorsitzender von Pro Justitia. Die vor einigen Jahren vom ehemaligen SAP-Chef Dietmar Hopp gegründete Stiftung, deren Beirat auch die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger angehört, setzt sich seit Jahren für mehr Rechtsstaatlichkeit ein.
In einem anderen Fall durchsuchte die Polizei laut Vetter die Wohnung eines Mannes mit dem Verdacht dort Raubkopien zu finden - nur weil sie diesen mit einer unbeschrifteten CD auf der Straße angetroffen hatte. Besonders häufig würden Ausländer Opfer ungerechtfertigter Durchsuchungen. Auch Selbständige und Unternehmer sind laut Pro Justitia oft betroffen.http://www.spiegel.de/politik/deutschland/hausdurchsuchungen-razzia-im-rechtsfreien-raum-a-524711.html
Ein allseits beliebtes Mittel: "Gefahr im Verzug", beliebig Anwendbar selbst bei keinen konkreten verdacht.
Heutzutage ist jeder schuldig, bis die Unschuld bewiiesen ist, so kommt es mir vor. Wenn bei einer Geschwindigkeitskontrolle schon die Daten abgefragt werden, ob ja nix gegen einen vorliegt, dann ist das schon nach Motto "Du bist schuldig, bis die Unschuld bewiesen ist.
Und nicht zu vergessen die Prügelattacken, die natürlich ungestraft bleiben...für die Polizei...
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28.03.2014 um 16:35Mich interessiert mal eure Meinung zur Polizei.Für Verkehrskontrollen sind sie ausreichend.
Da können sie die Täter auch ermitteln.