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Kind mit Spielzeugwaffe wird von Polizist erschossen

1.193 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: USA, Kind, Polizei ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Kind mit Spielzeugwaffe wird von Polizist erschossen

27.11.2014 um 13:47
@kleinundgrün
Übrigens meinte ich mit dem Entschuldigungsgrund primär die Notwehrüberschreitung.

mfg
Eye

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Kind mit Spielzeugwaffe wird von Polizist erschossen

27.11.2014 um 13:48
Da haben die Kiddies damals ja noch Glück gehabt:



Geesthacht – Schulabschlussmotto versetzt Polizei in Alarmbereitschaft
von Polizeimeldungen | 30. Mai 2008 12:54

Ratzeburg (ots) - Kreis Herzogtum Lauenburg/ 30.05.2008, Freitag

Was für die Schüler einer Dreizehnten Klasse an der Gesamtschule Geesthacht "nur" ein Motto war, versetzte heute früh die Polizei in große Alarmbereitschaft. Eine aufmerksame Passantin meldete um 07.40 Uhr der Polizei, dass sie eine Person mit 2 Langwaffen in ein Auto steigen sah. Ihre Tochter nahm die Verfolgung auf und fuhr in einigen Metern Sicherheitsabstand hinter dem Auto her. Dieses vorbildliche Zeugenverhalten, war sehr wichtig für die Polizei. Mehrere Streifenwagenbesatzungen waren im Einsatz und fahndeten nach dem verdächtigen Fahrzeug, welches die Zeugin in der Rudolf-Messerschmidt-Straße aus den Augen verloren hatte. Die Polizeibeamten stellten das verdächtige Fahrzeug in der Straße Neuer Krug auf dem Parkplatz der dortigen Gesamtschule Geesthacht fest. Die Polizei stellte sich mit einem großen Kräfteaufgebot auf eine mögliche Einsatzlage im Schulbereich ein. Die Polizei traf taktische Maßnahmen zum Schutz des Schulbereiches und nahm parallel Kontakt mit der Schulleitung auf. Die Ermittlungen ergaben, dass das verdächtige Auto zu einer Schülerin der 13. Klasse gehört. Derzeit veranstalten die Schüler des 13. Jahrgangs eine so genannte Mottowoche - täglich verkleiden sich die Schüler gemäß dem Tagesmotto und gehen so zur Schule. Die Schulleitung wird nicht eingeweiht. Unter dem heutigen Motto "Mafia" kam es dazu, dass die verdächtige Person zwei Anscheinswaffen; das sind Nachbildungen, die echten Schusswaffen täuschend ähnlich sehen, mit in die Schule nahm. Der stellvertretende Leiter der Polizeizentralstation Geesthacht, Herr Gerd Dietel, führte noch vor Ort ein Gespräch mit den 50 Schülerinnen und Schülern, der 13. Klasse durch und sensibilisierte sie, welche Reaktion ihr "Motto" hervorgerufen hatte. Erstaunen und Betroffenheit machte sich unter ihnen breit. Die Polizeibeamten stellten insgesamt zwei Anscheinswaffen und zwei Softairwaffen sicher. Nach waffenrechtlicher Prüfung haben sich die Tatverdächtigen wegen des Verstoßes nach dem Waffengesetz zu verantworten. Die Polizei möchte hier noch einmal das vorbildliche Verhalten der Augenzeugin hervorheben. Denn Jeder kann im Rahmen seiner Möglichkeiten helfen.


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Kind mit Spielzeugwaffe wird von Polizist erschossen

27.11.2014 um 13:53
@PrivateEye
Ich fürchte, Du verrennst Dich gerade. Du wirfst nämlich eine Menge Dinge durcheinander.
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Wenn du in Notwehr jemanden tötest, ist das ein Tötungsdelikt.
Nein. Nur der objektive Tatbestand ist erfüllt.
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Allerdings kommen nicht alle Tatbestandsmerkmale zusammen. daher du handelst ja nicht mit Heimtücke o.ä. wie bei einem Mord.
Tatbestandsmerkmale spielen da keine Rolle.
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Da alle Leben gleichwertig sind, gibt der Gesetzgeber keinen Rechtfertigungsgrund, da in keinem Gesetz eine Tötung gerechtfertigt/erlaubt ist.
Auch wenn Du es wiederholst, bleibt es falsch. Eine Notwehr rechtfertigt die Tötung des Angreifers - sie entschuldigt sie nicht nur.
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:da du ebenso wie der Angreifer das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit hast und dieses verteidigst
Der rechtswidrige Angreifer hat gerade kein recht, sich gegen die Notwehrhandlung zu wehren.
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Und eben das mildeste, zur Verfügung stehende Mittel.
Welches denn sonst? Das mildeste hypothetische wirds wohl nicht sein.
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:kann niemand von dir erwarten das Reizgas zu nutzen, obwohl es das mildere Mittel wäre
In dem Fall ist Reizgas nicht das mildeste Mittel. Weil es nicht gleich geeignet ist. Das fällt schon aus der Definition heraus.
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Übrigens meinte ich mit dem Entschuldigungsgrund primär die Notwehrüberschreitung
Hinsichtlich eines Notwehrexzesses hast Du recht. Das ist "nur" eine Entschuldigung.


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27.11.2014 um 13:53
@Doors
Zitat von DoorsDoors schrieb: Nach waffenrechtlicher Prüfung haben sich die Tatverdächtigen wegen des Verstoßes nach dem Waffengesetz zu verantworten. Die Polizei möchte hier noch einmal das vorbildliche Verhalten der Augenzeugin hervorheben. Denn Jeder kann im Rahmen seiner Möglichkeiten helfen.
diese vorbildliche augenzeugin hat einigen die zukunft verbaut -.- abi umsonst.

SnowWhiteClapping


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27.11.2014 um 13:54
@Doors
Man könnte jetzt streiten, ob die Schulleitung darüber auch hätte Bescheid wissen müssen. Auch über die regularien zur Durchführung einer Feier in einem öffentlichen gebäude und der damit verbundenen Rechtslage.

Irgendwie traurig, dass die betreffenden Schüler nun strafrechtlich gebrandmarkt ins Leben gehen dürfen.

mfg
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Kind mit Spielzeugwaffe wird von Polizist erschossen

27.11.2014 um 13:55
@Konstrukt

Tja, in den USA hätten die Kids sonst vielleicht Löcher an Körperstellen, an denen sie sie nicht brauchen. Na gut, sie waren wohl weiss - das reduziert das Risiko.


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Kind mit Spielzeugwaffe wird von Polizist erschossen

27.11.2014 um 13:57
diese vorbildliche augenzeugen hat einigen die zukunft verbaut -.- abi umsonst.
Das stimmt nicht.
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Irgendwie traurig, dass die betreffenden Schüler nun strafrechtlich gebrandmarkt ins Leben gehen dürfen.
Das wird sehr wahrscheinlich nach Jugendstrafrecht beurteilt - da ist keiner der Betroffenen gebrandmarkt (kein Eintrag ins Führungszeugnis (BZR)).


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27.11.2014 um 13:57
Zitat von DoorsDoors schrieb: Na gut, sie waren wohl weiss - das reduziert das Risiko.
Eben.


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Kind mit Spielzeugwaffe wird von Polizist erschossen

27.11.2014 um 13:58
@Doors

aber das war doch ne de schule oder? ^^

wir wollen auch das thema mafia, wenn wir abi feiern :troll:


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27.11.2014 um 13:59
@kleinundgrün
Jep, du hast Recht, hatte das durcheinander gebracht... Passt also soweit.

Der Notwehrübende hat zwar das relativ mildeste Mittel zu wählen, muss sich aber nicht auf Risiken bei der Verteidigung einlassen. Ebenso wenig ist er zu einer "schimpflichen Flucht" verpflichtet, da das Recht dem Unrecht nicht weichen muss. Eine Abwägung der widerstreitenden Rechtsgüter findet – anders als beim rechtfertigenden Notstand nach § 34 StGB – nicht statt. Das heißt, dass der in Notwehr Handelnde keine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchführen muss.[2] So muss beispielsweise niemand eine Körperverletzung hinnehmen, falls diese nur durch eine tödliche Abwehrhandlung zu verhindern ist.

Der rechtswidrige Angreifer hat kein Recht sich zu wehren, korrekt. Aber niemand, auch das Gesetz nicht, kann jemandem das Recht auf Leben etc absprechen. Aus diesem Grunde gibt es hier auch keine Todesstrafe.

mfg
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27.11.2014 um 13:59
Die Generalisierung: "Die Schwarzen neigen dazu kriminell zu werden" ist sowas von nervig...


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27.11.2014 um 13:59
@Konstrukt

Ja, Geesthacht lag zumindest damals noch in der BRD (Schleswig-Holstein). Könnte allerdings sein, dass der Putin inzwischen...


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Kind mit Spielzeugwaffe wird von Polizist erschossen

27.11.2014 um 14:01
Die Schwarzen neigen dazu kriminell zu werfen
Kriminell zu WERFEN? Ach, dass meinte Fürstin Gloria von Tut und Tatnix damals, als sie sagte "Der Neger schnackselt halt gern."


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27.11.2014 um 14:02
@Doors
Habs doch ausgebessert wo ist das Problem?


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Kind mit Spielzeugwaffe wird von Polizist erschossen

27.11.2014 um 14:02
@kleinundgrün
Trotzdem müsste die Schulleitung über sowas Bescheid wissen. Und somit das mitbringen solcher Teile klipp und klar untersagen müssen. Da Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, sollte diese eigentlich auch ihren Anteil abbekommen. Wegen Unterlassung. Wäre auch nur gerecht.

Sicher? Stell dir vor, bei einem Eintrag wegen Verstoss gegen das Waffengesetz sind manche Jobs tabu. Da dürfte egal sein Ob Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht.

mfg
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Kind mit Spielzeugwaffe wird von Polizist erschossen

27.11.2014 um 14:04
aber eine fake waffe ist doch keine echte waffe.
wieso darf man sowas nicht besitzen?

http://www.softairwelt.de/Softair-ab-14-Jahre


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27.11.2014 um 14:05
@Doors
Zitat von DoorsDoors schrieb:Kriminell zu WERFEN? Ach, dass meinte Fürstin Gloria von Tut und Tatnix damals, als sie sagte "Der Neger schnackselt halt gern."
Diese Fürstin muss eine blöde Rassistin gewesen sein...


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27.11.2014 um 14:05
@Konstrukt
Besitzen ja, nur nicht in der Öffentlichkeit rumtragen, also führen. Da das eben so einen Anschein erweckt.

mfg
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27.11.2014 um 14:05
@StUffz

Nein es gibt in den unterschiedlichen Ländern unterschiedliche Gesetze zur Notwehr. In Amerika ist es erlaubt, wenn in Notwehr gehandelt wird einen Menschen umzubringen, in der Schweiz allerdings nicht, da darf nur wenn das eigene Leben in Gefahr ist, das Gegenüber umgebracht werden, wie das Gesetz in Deutschland ist weiss ich allerdings nicht? Und in Lebensgefahr gebracht hat der agressive Jugendliche den Polizisten ganz eindeutig nicht.


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Kind mit Spielzeugwaffe wird von Polizist erschossen

27.11.2014 um 14:06
@Konstrukt

Weil die Dinger täuschend echt aussehen, man darf sie besitzen aber nicht öffentlich führen, sie lassen sich kaum von einer echten Waffe unterscheiden.
Da liegt das Hauptproblem.


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