Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch
01.07.2015 um 09:45Anzeige
Hawkster schrieb:Dann war er nicht nur dumm, sondern anwaltlich auch noch beschixxen beraten...Das kommt gar nicht so selten vor das am Anfang fröhlich bei der Polizei
threefish schrieb:Das kommt gar nicht so selten vor das am Anfang fröhlich bei der PolizeiDeswegen sollte man schon in der Schule lernen: Keine Angaben zur Sache, bei der Polizei und bei Vorladungen nie alleine hingehen :)
Aussagen gemacht werden die man hinterher bereut...
Tussinelda schrieb:nein, ich denke nicht, dass man absolute Selbstbeherrschung hat, aber wenn hier davon ausgegangen wird, dass dieser Schuss das einzige Mittel war, dann soll man mir bitte mal erklären WARUM, da es sich ja um mehrere Täter handelte, die EINEM Menschen, der die Tür öffnete, gegenüber stehen....also ist es rein theoretisch entweder kein ausreichendes Mittel, da man nicht alle gleichzeitig erschiessen kann oder aber, da man nicht davon ausgehen kann, dass man alle gleichzeitig erschiessen kann, hofft man, dass ein Schuss reicht....wenn man dies hofft, dann hätte es auch ein Warnschuss getan oder aber ein Schuss in andere Körperregionen......Das Abschreckungspotential eines Warnschusses in die Luft ist viel geringer als ein Schuß, der einen deiner Komplizen trifft...die Wahrscheinlichkeit, daß die Eindringlinge flüchten ist also DEUTLICH höher, wenn nicht in den Himmel - sondern auf sie geschossen wird. Denn ein Treffer unterstreicht mit vollendeter Wirksamkeit die Drohung, daß man auch bereit ist mit dieser Waffe jemanden zu verletzen...was eben garnicht so selbstverständlich ist. Oder würde es dir LEICHT fallen auf einen anderen Menschen zu schießen - selbst wenn der gerade selbst eine Waffe auf dich richtet?!
Egi schrieb:Hinzu kommt, dass es sowohl täuschend echt aussehende Spielzeug- und Dekowaffen (sogennante Anscheinswaffen) gibt, als auch Schreckschuss- und Gaspistolen. Bei einem Warnschuss könnten die Täter daher immer noch glauben, ihr Gegenüber habe keine scharfe Waffe in der Hand.Hilft aber alles nix:
threefish schrieb:Der Notwehrparagraph ist eben kein Freifahrschein zum Menschen abknallen.Das ist ja auch vollkommen in Ordnung.
Deswegen schauen die Strafermittlungsbehörden aus gutem Grund etwas
genauer hin wenn jemand in Anspruch nimmt aus Notwehr jemanden erschossen
zu haben
Auf Druck der Öffentlichkeit schlüsselte der Zürcher Justizdirektor Martin Graf die Kosten wie folgt auf:[3]Quelle: Wikipedia: Fall «Carlos»#Verlauf
1'930 Franken für eine Vierzimmer-Wohnung in Reinach BL
5'300 Franken für das Muay-Thai-Training
11'100 Franken für die Betreuungskosten
1'800 Franken für einen Privatlehrer
1'000 für die Elternarbeit
640 Franken Taschengeld
500 Franken für die Freizeit und das Wochenende
Egi schrieb:Wir werden ja sehen, zu welchem Ergebnis ggf. ein Gericht kommt. Die Komplizen des Einbrechers sind als Zeugen natürlich höchst unglaubwürdig.Es ist ein Irrtum zu glauben deren Aussagen seien grundsätzlich unglaubwürdig.
Pat32 schrieb:eben ob 29´200 oder ca 30´000 CHF pro Monat macht den Kohl auch nicht fett.Darum ging es mir auch nicht, ich wollte nur kurz zeigen wofür das Geld verbrannt wurde ;) . Solche Programme gibt es ja in der Form auch nicht mehr in CH und "Carlos" ist wieder draussen. ;)
Vidar300 schrieb:Scheinbar gibt es immer noch nichts neues und der arme Kerl sitzt immer noch in U - Haft.Nein ,er ist auf freien Fuß: