Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch
14.12.2015 um 16:54Anzeige
JimmiiHQ schrieb:Was genau ist jetzt an der Aussage Blödsinn?Das es um die Frage geht ob zu tödlicher Gewalt gegriffen werden darf um den
JimmiiHQ schrieb:Viele vergleichen hier gern die USA mit anderen Staaten, dieser Vergleich hinkt jedoch stark da die Gewalt in den USA größtenteils auf das niedrige Bildungsniveau sowie den fehlenden Sozialstaat (m.M.n.) zurückzuführen ist.Als ich das schrieb hatte ich die USA im Sinn. Ob jedoch das Bildungsniveau und der Sozialstaat mit der Häufigkeit von einbrücjen korrelieren müsste man in einer Studie nachweisen.
Gute Beispiele sind hingegen Israel und die Schweiz.
JimmiiHQ schrieb:Wenn ich nicht gleichzeitig Jurist mit einer guten Nahkampfausbildung bin und entsprechendes Beweismaterial habe, würde ich es nicht wagen den Einbrecher anzugreifen.Ich schon. :D
Serpens schrieb:Schade nur das du es scheinbar so gar nicht leiden kannst, wenn man über deine Aussagen lächeln kann.Wer kann das schon. Es ist unhöflich. Aber aus meiner Sicht können wir gerne diese Ebene verlassen. So eine unsachliche Kleinkriegshandlung mag ich eigentlich nicht.
dike schrieb:Dass das Recht auf Leben vor dem Schutz des Eigentums steht, ist schön und gut, aber zu der Zeit als das BGB, oder auch das StGB entstanden, trieben vermutlich weder die oben erwähnten Einbrecherbanden aus dem Ausland ihr Unwesen, noch rechnen die Gesetzmacher vermutlich mit besonders aggressiven Angreifern, die, wenn sie nichts Verwertbares im Haus finden, gegen die Bewohner gewalttätig werden.Doch, damit rechneten Sie. Und die Regelungen spiegeln das auch wieder.
dike schrieb:Ich frage mich beispielsweise, wie sich eine alleinstehende Frau schützen kannAuf all die genannten Arten. Sie muss aber - wie jeder andere auch - dafür Sorge tragen, nicht den Falschen zu erwischen oder aus den falschen Motiven zu handeln.
Wenn es ums Leben oder Tod geht muss der Einbrecher nunmal sterben, er ist ja selber schuldtDarum geht es aber nicht.
JimmiiHQ schrieb:Problematisch finde ich halt, dass die momentane Rechtslage, sehr dazu verleitet ein Verbrechen zu begehen.Die Gesetzeslage hat noch nie jemanden davon abgehlaten, ein Verbrechen zu begehen. Selbst nicht in den Zeiten, in denen es die Todesstrafe gab.
dike schrieb:Ich frage mich beispielsweise, wie sich eine alleinstehende Frau schützen kann, die aus irgendeinem Grund allein lebt - darf sie, außer sich in Kampfsport auszubilden, einen Hund abrichten, eine Waffe halten, oder ist sie, falls "etwas passiert", selber schuld?Für eine alleinstehende Frau gilt das gleiche, wie für einen Mann, da gibt es eigentlich keine Unterschiede, denke ich.
Serpens schrieb:Nun da du dazu neigst mir mein Denkvermögen absprechen zu wollen, brauche ich mich mit Dir und deinen Argumenten nicht weiter zu befassen.@kleinundgrün
kleinundgrün schrieb:Na ja, jetzt zu schmollen, nachdem gerade Du dieses Fass aufgemacht hast, ist ein wenig schräg. Aber ich kann Dich natürlich nicht zwingen, mir zuzuhören.Ich finde es schade, wenn eine anregende und vielschichtige Diskussion in unnachgiebige Wortgefechte ausartet, wenn ich das mal so äußern darf.
kleinundgrün schrieb:Der Gesetzgeber ist nicht naiv in dieser Sache.Ok danke, muss da wohl etwas genauer nachlesen...
dike schrieb:muss da wohl etwas genauer nachlesenNachlesen ist das so eine Sache. Das ist zwar löblich, aber ohne Vorkenntnisse wird das schwierig. Immerhin ist das eine Wissenschaft, für die man Jahre studiert.
kleinundgrün schrieb:Gleiches wenn der Einbrecher erschossen wird. War es Verteidigung oder doch eher Rache?Dem schließe ich mich an.
Außerdem ist für alle Befragten deutlich erkennbar, dass die Angaben der Täterschaft von physischer Gewalt mit steigendem Bildungsniveau abnehmen. Das gilt für Männer und Frauen gleichermaßen – es kann allerdings auch mit sozial erwünschtem Antwortverhalten bei den höher Gebildeten in Zusammenhang stehen.http://www.gewaltinfo.at/betroffene/maenner/maenner_taeter.php (Archiv-Version vom 12.08.2016)
JimmiiHQ schrieb:Eben nicht immer und genau das habe ich geschrieben.Und das ist auch gut so:
Man nicht sicher sein, ob der Täter ohne Beute verschwindet oder die Taschen vollgesteckt mit Goldschmuck hat.
kleinundgrün schrieb:Also wenn der Kopfschuss das mildeste Mittel wäre, den Diebstahl zu verhindern, dann ist das durch die Notwehr gedeckt (es gibt da ein paar Ausnahmen, aber im Grunde ist es so).Das würde mich wundern - ich glaub wir hatten mal in den Übungen zu Strafrecht so einen Fall wo ein Rentner, der im Rollstuhl saß, einem Apfeldieb in die Beine geschossen hatte - und da wurde auf das Missverhältnis hingewiesen und es war keine Notwehr.
cejar schrieb:Das würde mich wundernDeswegen der Hinweis, dass es Ausnahmen gibt.
cejar schrieb:Ich wüsste keinen Diebstahl bei dem ein Kopfschuss kein extremes Missverhältnis zwischen den Gütern darstellt...Wenn es nicht gerade ein Apfel ist, sondern etwas von Wert, oder wenn es ein Wohnungseinbruch ist, dann liegt ein solches Missverhältnis nicht vor.
off-peak schrieb:Mal eine andere Frage: gibt es schon ein Urteil in dem Fall?Nein ,aber es 4 Verhandlungstage angesetzt also wohl noch dieses Jahr.
kleinundgrün schrieb:Aber ein Schuss ohne Warnung ist eigentlich in keinem denkbaren Fall dieser Art das mildeste Mittel.Müsste ja auch gleich wirksam sein. Und ausserdem gibt es - wie Du ja weißt - noch den Notwehrexzess.
stereotyp schrieb:Müsste ja auch gleich wirksam sein.Genau. Aber in der Regel ist die Androhung eines Schusses oder ein Schuss in die Luft vergleichbar wirksam. Die wenigsten Diebe ignorieren das.
stereotyp schrieb:noch den NotwehrexzessWelche Rolle spielt dieser im konkreten Fall? Er ändert ja nichts an der Notwehrsituation, sondern ist lediglich ein Entschuldigungsgrund.