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Hausbesitzer erschießt Jugendlichen bei Einbruchsversuch
24.06.2015 um 20:57Ich dachte eine Waffe müsste getrennt von Munition, oder wenigstens entladen weggeschlossen in einem Waffenschrank liegen.Tripane schrieb:Bei uns gilt immer noch der Grundsatz, dass alles erlaubt ist, sofern es nicht ausdrücklich verboten ist. Wunschdenken ist was anderes.
Kommt halt drauf an, nur weil einer über ein, warscheinlich uneingezäuntes, Grundstück läuft, darf ich den jenigen nicht einfach mal eben in den Rücken schießen.z3001x schrieb:In sein Grundstück waren sie schon eingebrochen. Da kann man prinzipiell Notwehr geltend machen, das ist ein zu schützendes Rechtsgut. Schwachsinnig u sachlich falsch, zu meinen, das sei erst beim Eindringen ins Haus legitim.