@dike dike schrieb: Im nachhinein war es evtl genau die Verhältnismässigkeitsprüfung, die (bisher) den heute 81jährigen Rentner von Haft verschont hat.
Deshalb würde ich gerne mal das Urteil lesen. Denn es hat dem ganzen ja die Schärfe über den Strafrahmen genommen. Ein -oft gemachter aber eigentlich unprofessioneller- Kompromiss. Denn verzrteilt worden ist er ja, sprich seine Tat war nicht verhältnismäßig. Und ich denke eher, dass das darauf gestützt wurde, dass die Notwehrlage, die gegeben sein muss, um eine Notwehrhandlung zu rechtfertigen, nicht mehr bestand. Die Notwehrlage setzt nämlich einen
gegenwärtigen, rechtswidrigen (strittig) Angriff auf eine Rechtsposition dessen, der Notwehr üben will, voraus. Ich denke mal, die Richter haben gesagt, der Angriff war nicht mehr gegenwärtig, da die Jugendlichen ja schon am fliehen waren. Dann hätten sie aber eigentlich härter bestrafen müssen, sich aber mit "Einbeziehung der Gesamtumstände, minder schwerer Fall, blabla mit einen Kompromiss rausgemogelt, von dem sie dachten, der würde vielleicht nicht angefochten (direkte Vermeidung von zusätzlicher Arbeit).
Denn die Tat als gerechtfertigt anzusehen wäre ganz sicher angefochten worden, ebenso den Rentner 5 Jahre in den Bau zu stecken.
dike schrieb:Eine andere Frage, weil du auf den Fall Rollstuhlfahrer ansprichst: welches Notwehrrecht geniesst dieser im Fall dass es nicht um seine Apfelbäume, sondern um einen Einbruch in seiner Wohnung geht und er die Eindringlinge in flagranti überrascht? Also eine Kombination beider Fälle sozusagen. Und, um die Übung noch etwas zu komplizieren, wird besagter Rollstuhlfahrer von den Eindringlingen im Schlaf überrascht, muss sich also erstmal in den Rollstuhl hieven... geht sicher zu weit als Beispiel, aber ein Jurist könnte es theoretisch weiterspinnen.
Ich komme auch nur drauf, weil ich bisher nichts zum weiteren Verlauf des Sportschützen-Prozesses, also des titelgebenden Falls gefunden habe.
Kannst Du Dir aus dem zuvor Gesagtem eigentlich erschließen: da der Rollstuhlfahrer den Dieb ja nicht festhalten kann, oder so, ist der Schusswaffengebrauch bei ihm sehr schnell das Mittel, das bei gleicher Effektivität das schonendste ist. Für die eigentliche Verhältnismäßigkeitsübung macht das keinen Unterschied.
Deshalb ja der Schulfall: das "mildeste" Mittel war es für den Rentner im Rollstuhl schon, die Kinder vom Baum zu schiessen, (wenn Schreien nichts bringt), eben weil ihm kein gleich effektives zur Verfügung steht. Aber halt unverhältnismäßig.