ApexOne schrieb:Ich verstehe es anders - wenn wir Leuten eingestehen sie sollen selbstbestimmen, dann bestimmen sie.
Es ist in etwa wie bei der Religionsfreiheit, wenn einer sagt ich glaube an X, dann wie will man das Gegenteil beweisen..sprich dass er nicht glaubT?
Ja, ob jemand etwas „wirklich fühlt“ (egal ob Religion oder Geschlechtsidentität), kann man von außen kaum überprüfen. Das stimmt. Aber darum geht es rechtlich auch gar nicht.
Entscheidend ist nicht, ob man das innere Empfinden beweisen kann, sondern welche rechtlichen Folgen daran geknüpft sind und wie diese geregelt werden. Und genau da gibt es ja weiterhin Grenzen, Abwägungen und Einzelfallentscheidungen – z. B. bei Schutzräumen, Hausrecht oder im Strafvollzug.
Selbstbestimmung heißt also nicht „alles wird automatisch und überall übernommen“, sondern erstmal nur, dass der Personenstand ohne Gutachten geändert werden kann.
Der Vergleich mit Religion passt insofern sogar ganz gut: Du kannst glauben, was du willst – aber daraus folgt auch nicht automatisch, dass du überall Sonderrechte bekommst oder jede Regel entfällt.