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Was denkt ihr über Transgender?

6.031 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Frauen, Frau, Mann ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Was denkt ihr über Transgender?

um 09:16
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Ich dachte das Gesetz liesse sich nicht mißbrauchen...
Welches Gesetz lässt sich nicht missbrauchen?


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Was denkt ihr über Transgender?

um 11:49
Zitat von DasdeeeenizDasdeeeeniz schrieb:Welches Gesetz lässt sich nicht missbrauchen?
Das SBGG, so habe ich es hier gelernt. Wenn jemand sagt: ich fühle/identifiziere mich so und will den Eintrag, dann ist es so. Wie will man das Gegenteil beweisen, dass eine Person nicht so fühlt? Es ist unmöglich.
Deswegen heisst es Selbstbestimmung...!


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Was denkt ihr über Transgender?

um 11:54
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Das SBGG, so habe ich es hier gelernt.
Ich meine, da ging es eher um "massenhaften" Missbrauch des Gesetzes um Zugang zu Frauenschutzräumen zu haben. Das es in Einzelfällen zu einem Missbrauch/Ausnutzen des Gesetzes kommen könnte, hat glaube ich niemand bestritten. Davor ist kein Gesetz gefeit.


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um 11:57
@Dasdeeeeniz
Ich verstehe es anders - wenn wir Leuten eingestehen sie sollen selbstbestimmen, dann bestimmen sie.
Es ist in etwa wie bei der Religionsfreiheit, wenn einer sagt ich glaube an X, dann wie will man das Gegenteil beweisen..sprich dass er nicht glaubT?


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um 11:58
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:ich fühle/identifiziere mich so und will den Eintrag, dann ist es so. Wie will man das Gegenteil beweisen, dass eine Person nicht so fühlt? Es ist unmöglich.
Es ist halt die Frage, was man aus der Personenstandsaenderung ableitet - die Vorstellungen gehen da recht weit auseinander.

Ich könnte mir vorstellen, dass es gerade im Strafvollzug einige Personen gibt, die es geniessen, die Beamten ein bisschen vor sich her zu treiben und ein bisschen Extra-Aufmerksamkeit zu bekommen und vorrangig aus diesen Gründen ihr Geschlecht aendern (und vielleicht Frauen als die angenehmeren Artgenossen ansehen und/oder eine Namensaenderung um einen Strich unter das bisherige zu Leben ziehen).
Und es gibt kein wirklich gutes Instrument, um 'die Spreu vom Weizen zu trennen' - da die Selbstauskunft übergeordnet ist.

Jeder Mann kann sich Frau nennen und jede Frau einen Mann - das Geschlecht ist damit komplett beliebig geworden.
Bloed halt (oder eben nicht), dass es doch einige Bereiche gibt, in denen Frauen und Maenner getrennte Bereiche zu nutzen gewohnt sind.....


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um 12:00
@ApexOne
das wurde doch schon diskutiert. Und ein Missbrauch hat nichts mit Trans*personen zu tun, denn die missbrauchen es ja nicht. Weshalb ich persönlich finde, man sollte es im SBGG thread diskutieren und nicht auf dem Rücken von Trans*personen im "was denkt ihr über Transgender"thread


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um 12:22
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Und ein Missbrauch hat nichts mit Trans*personen zu tun, denn die missbrauchen es ja nicht.
Das lässt sich aber nicht so einfach sagen. Und es ist ja auch kein Vorwurf an alle Transpersonen. Aber man muss eben auch mal negative Seiten ansprechen dürfen.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:nicht auf dem Rücken von Trans*personen im "was denkt ihr über Transgender"thread
Ach, das hat doch auch gar niemand ernsthaft im Sinne. Aber es lässt sich nicht immer so einfach trennen.


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um 12:46
Zitat von AniaraAniara schrieb:Aber es lässt sich nicht immer so einfach trennen.
doch, es gibt ja einen thread zum Gesetz, da kann man das schon mal von hier trennen. Und strikt beim Gesetz bleiben.
Zitat von AniaraAniara schrieb:Das lässt sich aber nicht so einfach sagen.
doch, lässt sich ganz einfach sagen, siehste doch.
Zitat von AniaraAniara schrieb:Aber man muss eben auch mal negative Seiten ansprechen dürfen.
ja, des Gesetzes......im passenden thread


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um 12:58
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Ich verstehe es anders - wenn wir Leuten eingestehen sie sollen selbstbestimmen, dann bestimmen sie.
Es ist in etwa wie bei der Religionsfreiheit, wenn einer sagt ich glaube an X, dann wie will man das Gegenteil beweisen..sprich dass er nicht glaubT?
Ja, ob jemand etwas „wirklich fühlt“ (egal ob Religion oder Geschlechtsidentität), kann man von außen kaum überprüfen. Das stimmt. Aber darum geht es rechtlich auch gar nicht.

Entscheidend ist nicht, ob man das innere Empfinden beweisen kann, sondern welche rechtlichen Folgen daran geknüpft sind und wie diese geregelt werden. Und genau da gibt es ja weiterhin Grenzen, Abwägungen und Einzelfallentscheidungen – z. B. bei Schutzräumen, Hausrecht oder im Strafvollzug.

Selbstbestimmung heißt also nicht „alles wird automatisch und überall übernommen“, sondern erstmal nur, dass der Personenstand ohne Gutachten geändert werden kann.

Der Vergleich mit Religion passt insofern sogar ganz gut: Du kannst glauben, was du willst – aber daraus folgt auch nicht automatisch, dass du überall Sonderrechte bekommst oder jede Regel entfällt.


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um 13:26
Zitat von DasdeeeenizDasdeeeeniz schrieb:Einzelfallentscheidungen
Und hier, am Beispiel Strafvollzug, habe ich keine Idee, an welchen 'handfesten' oder 'weichen' Kriterien man sich entlanghangelt, im Fall des Falles.

Bei Frauensaunen und Frauen-Fitnessstudios meinte ich es zu wissen, aber jetzt heisst es auch hier abzuwarten, wie das Gericht entscheidet und welche Kriterien es angelegt hat.

Es ist halt doch einiges ungeregelt geblieben.


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um 13:36
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:doch, lässt sich ganz einfach sagen, siehste doch.
Ja, sagen lässt sich viel. Aber wo ziehst du die Grenze? Du sagst ja auch nicht, dass jeder ein Ticket hat, wenn er in den Bus steigt. Hier gibt es auch "Schwarzfahrer". Und so ist es nun mal mit dem Gesetzt und der Anwendung, siehe Liebich. Aber wie gesagt, es ist ja kein Vorwurf an alle Transpersonen.


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um 13:53
@Aniara
Und noch einmal, wenn es eine Trans*Person ist, ist es kein Missbrauch, somit gehören Trans*Personen da auch nicht in die Diskussion.
Und der Vergleich mit „Schwarzfahrern“ hinkt in jeder Hinsicht.


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um 14:12
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:wenn es eine Trans*Person ist, ist es kein Missbrauch, somit gehören Trans*Personen da auch nicht in die Diskussion.
Mich interessiert, welche Kriterien man anlegen wird, wenn überprüft wird, ob Liebich rechtmäßig oder nicht rechtmäßig zu Frau Lieber geworden ist.
Aber vielleicht wird man das gar nicht prüfen?


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um 17:26
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Und noch einmal, wenn es eine Trans*Person ist, ist es kein Missbrauch, somit gehören Trans*Personen da auch nicht in die Diskussion.
Das ist quasi in der Realität so - aber juristisch: wie wird es dann festgestellt dass es Mißbrauch ist? Ich sehe da keine Chance, außer die Person gesteht.


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um 17:53
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Das ist quasi in der Realität so - aber juristisch: wie wird es dann festgestellt dass es Mißbrauch ist? Ich sehe da keine Chance, außer die Person gesteht.
Es sollen Äusserungen von Lieblich von 2023 herangezogen werden, wie es scheint. Und seine Social Media Posts.
Sie werden einen Weg finden (müssen).
Die Berichtigung des Eintrags im Personenstandsregister richtet sich nach den §§ 48 ff. Personenstandsgesetz (PStG). Nach § 48 Abs. 2 PStG können alle Beteiligten, auch das Standesamt oder – wie hier – der Kreis als Aufsichtsbehörde, bei Gericht einen Antrag auf Berichtigung des Personenstandsregisters stellen. Das ist hier im Dezember geschehen. Die Zuständigkeit des AG Halle folgt nach § 50 PStG der des registerführenden Standesamtes.

Das Berichtigungsverfahren erfolgt in der Regel schriftlich, das Gericht entscheidet also ohne mündliche Verhandlung. Ein Sprecher des Gerichts teilte LTO überdies mit, dass das Verfahren grundsätzlich nicht öffentlich ist. Über den Antrag sei noch nicht entschieden worden.

Ohne eine Beteiligung Liebichs kann das Verfahren jedoch nicht stattfinden, immerhin ist er von der beantragten Registerberichtigung unmittelbar betroffen. Auch wenn keine mündliche Verhandlung stattfindet, muss Liebich nach § 48 Abs. 2 S. 2 PStG angehört werden. Das erfolgt in der Regel durch Zusendung einer Aufforderung zur Stellungnahme. Das ist aber formlos möglich, ohne Zustellung eines Dokuments. Es genügt daher, wenn das Gericht eine E-Mail-Adresse oder einen anderen elektronischen Kontaktweg nutzt.

Welche Wege konkret zur Verfügung stehen, wollte das Gericht LTO unter Verweis auf die Nichtöffentlichkeit des Verfahrens nicht mitteilen.
.....
Liebich hetzte früher gegen trans Personen
Was die materiell-rechtliche Dimension angeht, wird das Verfahren interessant. Es handelt sich, soweit ersichtlich, bundesweit um den ersten Fall, in dem ein Standesamt beim Amtsgericht beantragt, eine nach dem SBGG erfolgte Änderung des Vornamens und Geschlechtseintrags wegen Missbrauchs rückgängig zu machen. Eine Kontrolle des "wahren" Geschlechts soll nach der Idee des SBGG gerade nicht stattfinden, schließlich soll die Geschlechtszugehörigkeit danach nicht – anhand körperlicher Merkmale oder des Verhaltens – durch Dritte bestimmt werden, sondern allein von der betroffenen Person selbst. Deshalb heißt das Gesetz Selbstbestimmungsgesetz.

Der Ampel-Gesetzgeber hat jedoch bewusst einen – wenn auch kleinen – Raum gelassen für eine Missbrauchskontrolle. So heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs: "In Fällen eines offensichtlichen Missbrauchs, das heißt bei Vorliegen objektiver und konkreter Anhaltspunkte für einen Missbrauch, kann das Standesamt die Eintragung der Erklärung ablehnen […]." An der Stelle wird auch auf die Möglichkeit einer gerichtlichen Entscheidung nach § 49 PStG verwiesen.
In der Sache sieht Gehring bei Liebich einen klaren Fall. Maßgeblich seien Aussagen aus der nicht allzu fernen Vergangenheit. Noch 2023 warnte Liebich vor "Transfaschismus", zuvor hatte er queere Menschen als "Parasiten der Gesellschaft" beschimpft. Laut MDR stützt auch der Saalekreis seinen Berichtigungsantrag auf solche Aussagen. Dem Bericht zufolge enthält die Antragsbegründung unter anderem Auszüge aus einer Rede Liebichs von 2023 sowie Social-Media-Posts.
Quelle
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/sven-marla-svenja-liebich-saalekreis-selbstbestimmungsgesetz-halle


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