Was denkt ihr über Transgender?
10.04.2026 um 09:16Welches Gesetz lässt sich nicht missbrauchen?ApexOne schrieb:Ich dachte das Gesetz liesse sich nicht mißbrauchen...
Welches Gesetz lässt sich nicht missbrauchen?ApexOne schrieb:Ich dachte das Gesetz liesse sich nicht mißbrauchen...
Das SBGG, so habe ich es hier gelernt. Wenn jemand sagt: ich fühle/identifiziere mich so und will den Eintrag, dann ist es so. Wie will man das Gegenteil beweisen, dass eine Person nicht so fühlt? Es ist unmöglich.Dasdeeeeniz schrieb:Welches Gesetz lässt sich nicht missbrauchen?
Ich meine, da ging es eher um "massenhaften" Missbrauch des Gesetzes um Zugang zu Frauenschutzräumen zu haben. Das es in Einzelfällen zu einem Missbrauch/Ausnutzen des Gesetzes kommen könnte, hat glaube ich niemand bestritten. Davor ist kein Gesetz gefeit.ApexOne schrieb:Das SBGG, so habe ich es hier gelernt.
Es ist halt die Frage, was man aus der Personenstandsaenderung ableitet - die Vorstellungen gehen da recht weit auseinander.ApexOne schrieb:ich fühle/identifiziere mich so und will den Eintrag, dann ist es so. Wie will man das Gegenteil beweisen, dass eine Person nicht so fühlt? Es ist unmöglich.
Das lässt sich aber nicht so einfach sagen. Und es ist ja auch kein Vorwurf an alle Transpersonen. Aber man muss eben auch mal negative Seiten ansprechen dürfen.Tussinelda schrieb:Und ein Missbrauch hat nichts mit Trans*personen zu tun, denn die missbrauchen es ja nicht.
Ach, das hat doch auch gar niemand ernsthaft im Sinne. Aber es lässt sich nicht immer so einfach trennen.Tussinelda schrieb:nicht auf dem Rücken von Trans*personen im "was denkt ihr über Transgender"thread
doch, es gibt ja einen thread zum Gesetz, da kann man das schon mal von hier trennen. Und strikt beim Gesetz bleiben.Aniara schrieb:Aber es lässt sich nicht immer so einfach trennen.
doch, lässt sich ganz einfach sagen, siehste doch.Aniara schrieb:Das lässt sich aber nicht so einfach sagen.
ja, des Gesetzes......im passenden threadAniara schrieb:Aber man muss eben auch mal negative Seiten ansprechen dürfen.
Ja, ob jemand etwas „wirklich fühlt“ (egal ob Religion oder Geschlechtsidentität), kann man von außen kaum überprüfen. Das stimmt. Aber darum geht es rechtlich auch gar nicht.ApexOne schrieb:Ich verstehe es anders - wenn wir Leuten eingestehen sie sollen selbstbestimmen, dann bestimmen sie.
Es ist in etwa wie bei der Religionsfreiheit, wenn einer sagt ich glaube an X, dann wie will man das Gegenteil beweisen..sprich dass er nicht glaubT?
Und hier, am Beispiel Strafvollzug, habe ich keine Idee, an welchen 'handfesten' oder 'weichen' Kriterien man sich entlanghangelt, im Fall des Falles.Dasdeeeeniz schrieb:Einzelfallentscheidungen
Ja, sagen lässt sich viel. Aber wo ziehst du die Grenze? Du sagst ja auch nicht, dass jeder ein Ticket hat, wenn er in den Bus steigt. Hier gibt es auch "Schwarzfahrer". Und so ist es nun mal mit dem Gesetzt und der Anwendung, siehe Liebich. Aber wie gesagt, es ist ja kein Vorwurf an alle Transpersonen.Tussinelda schrieb:doch, lässt sich ganz einfach sagen, siehste doch.
Mich interessiert, welche Kriterien man anlegen wird, wenn überprüft wird, ob Liebich rechtmäßig oder nicht rechtmäßig zu Frau Lieber geworden ist.Tussinelda schrieb:wenn es eine Trans*Person ist, ist es kein Missbrauch, somit gehören Trans*Personen da auch nicht in die Diskussion.
Das ist quasi in der Realität so - aber juristisch: wie wird es dann festgestellt dass es Mißbrauch ist? Ich sehe da keine Chance, außer die Person gesteht.Tussinelda schrieb:Und noch einmal, wenn es eine Trans*Person ist, ist es kein Missbrauch, somit gehören Trans*Personen da auch nicht in die Diskussion.
Es sollen Äusserungen von Lieblich von 2023 herangezogen werden, wie es scheint. Und seine Social Media Posts.ApexOne schrieb:Das ist quasi in der Realität so - aber juristisch: wie wird es dann festgestellt dass es Mißbrauch ist? Ich sehe da keine Chance, außer die Person gesteht.
Die Berichtigung des Eintrags im Personenstandsregister richtet sich nach den §§ 48 ff. Personenstandsgesetz (PStG). Nach § 48 Abs. 2 PStG können alle Beteiligten, auch das Standesamt oder – wie hier – der Kreis als Aufsichtsbehörde, bei Gericht einen Antrag auf Berichtigung des Personenstandsregisters stellen. Das ist hier im Dezember geschehen. Die Zuständigkeit des AG Halle folgt nach § 50 PStG der des registerführenden Standesamtes......
Das Berichtigungsverfahren erfolgt in der Regel schriftlich, das Gericht entscheidet also ohne mündliche Verhandlung. Ein Sprecher des Gerichts teilte LTO überdies mit, dass das Verfahren grundsätzlich nicht öffentlich ist. Über den Antrag sei noch nicht entschieden worden.
Ohne eine Beteiligung Liebichs kann das Verfahren jedoch nicht stattfinden, immerhin ist er von der beantragten Registerberichtigung unmittelbar betroffen. Auch wenn keine mündliche Verhandlung stattfindet, muss Liebich nach § 48 Abs. 2 S. 2 PStG angehört werden. Das erfolgt in der Regel durch Zusendung einer Aufforderung zur Stellungnahme. Das ist aber formlos möglich, ohne Zustellung eines Dokuments. Es genügt daher, wenn das Gericht eine E-Mail-Adresse oder einen anderen elektronischen Kontaktweg nutzt.
Welche Wege konkret zur Verfügung stehen, wollte das Gericht LTO unter Verweis auf die Nichtöffentlichkeit des Verfahrens nicht mitteilen.
Liebich hetzte früher gegen trans Personen
Was die materiell-rechtliche Dimension angeht, wird das Verfahren interessant. Es handelt sich, soweit ersichtlich, bundesweit um den ersten Fall, in dem ein Standesamt beim Amtsgericht beantragt, eine nach dem SBGG erfolgte Änderung des Vornamens und Geschlechtseintrags wegen Missbrauchs rückgängig zu machen. Eine Kontrolle des "wahren" Geschlechts soll nach der Idee des SBGG gerade nicht stattfinden, schließlich soll die Geschlechtszugehörigkeit danach nicht – anhand körperlicher Merkmale oder des Verhaltens – durch Dritte bestimmt werden, sondern allein von der betroffenen Person selbst. Deshalb heißt das Gesetz Selbstbestimmungsgesetz.
Der Ampel-Gesetzgeber hat jedoch bewusst einen – wenn auch kleinen – Raum gelassen für eine Missbrauchskontrolle. So heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs: "In Fällen eines offensichtlichen Missbrauchs, das heißt bei Vorliegen objektiver und konkreter Anhaltspunkte für einen Missbrauch, kann das Standesamt die Eintragung der Erklärung ablehnen […]." An der Stelle wird auch auf die Möglichkeit einer gerichtlichen Entscheidung nach § 49 PStG verwiesen.
In der Sache sieht Gehring bei Liebich einen klaren Fall. Maßgeblich seien Aussagen aus der nicht allzu fernen Vergangenheit. Noch 2023 warnte Liebich vor "Transfaschismus", zuvor hatte er queere Menschen als "Parasiten der Gesellschaft" beschimpft. Laut MDR stützt auch der Saalekreis seinen Berichtigungsantrag auf solche Aussagen. Dem Bericht zufolge enthält die Antragsbegründung unter anderem Auszüge aus einer Rede Liebichs von 2023 sowie Social-Media-Posts.Quelle
Liebich hetzte früher gegen trans PersonenDa braucht sein Anwalt nur einen Fall/Vorfall aufzeigen können wo zB ein Homosexueller gegen Homosexuelle hetzt und schon alles Makulatur.
Und erklären, dass er in den letzten Monaten als Mann gelebt hat, um 'inkognito' zu bleiben.....ApexOne schrieb:Er kann auch behaupt
Dass das SBGG einer Missbrauchskontrolle im Einzelfall nicht entgegensteht, entschied Ende Februar auch das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf. Dieses hatte über den Eilantrag einer Kommissarin zu entscheiden, die früher ein Kommissar war. Die Polizei Düsseldorf hatte die Person von einem Beförderungsverfahren ausgeschlossen, weil der Verdacht eines SBGG-Missbrauchs im Raum steht. Das Beamtenrecht in NRW sieht bei gleicher Eignung und Leistung eine bevorzugte Beförderung von Frauen vor. Kurz vor Start des Bewerbungsverfahrens wurde der Polizist zur Polizistin. Aussagen gegenüber Kollegen sollen in dem Fall nahelegen, dass der Wechsel des Geschlechtseintrags allein deshalb erfolgte, um von der Bevorzugungsregel zu profitierenQuelle:
Sicherheitslage für die Transperson und die anderen Insassen, körperliche Situation / Vulnerabilität der Transfrau, Art des Deliktes. Die Zahlen aus England und Wales (hatte ich hier im Thread mal aufgedröselt) zeigen, dass Transfrauen am Ende überwiegend in Männergefängnissen gelandet sind.Jan_ schrieb:Und hier, am Beispiel Strafvollzug, habe ich keine Idee, an welchen 'handfesten' oder 'weichen' Kriterien man sich entlanghangelt, im Fall des Falles.